FRAU PROF. ADELGUNDE MERTENSACKER GEKÜNDIGT
In der Einführungsstunde zur Entwicklungs-Psychologie lehrte Frau Prof.
Adelgunde Mertensacker (unseren Lesern bekannt durch das Aufdecken der
Skandale an der Econe-Schule in Distedde - vgl. EINSICHT XIII/6 vom
Februar 1984 und XEK/7 vom März 1984) am 9. Mai 1985 an der
Musikhochschule in Dortmund: "Das menschliche Leben beginnt mit der
Zeugung. Abtreibung ist Tötung eines Menschen in der Entwicklung." -
Die Studenten verließen unter Protest den Raum, sammelten
Unterschriften und legten sie dem Dekan der Hochschule, Prof. W.
Benfer, vor. Als dieser den Standpunkt seiner Kollegin verteidigte,
schickten die Studenten eine Anklage an den Direktor der Hochschule für
Musik in Detmold. Dieser forderte die Einberufung einer
Institutskonferenz. Die Konferenz fand nicht statt. Der Dekan kündigte
Frau Mertensacker mit der Begründung: Alles ist menschlich. Alles ist
entschuldbar. Es gibt keine absolute Wahrheit. Es gibt keine absolute
Moral. Die Studenten wünschen eine Neubesetzung der
erziehungswissenschaftlichen Fächer mit einer anderen Ausrichtung.
Frau Prof. Mertensacker lehrt seit 1965 als Dozentin der
Musikhochschule Dortmund, leitete das Musikseminar von 197o-1983, war
hauptamtliche Professorin von 1974 bis 1983 für die
erziehungswissenschaftlichen Disziplinen und seit 1983 Lehrbeauftragte
der Fächer Erziehungswissenschaft, Musikpädagogik, Päd. Psychologie und
Entwicklungspsychologie. Nachdem die Wochenzeitung "neue bildpost" den
Fall aufgegriffen hatte, schrieb Prof. Dr.med. E. Blechschmidt, der
bedeutendste europäische Humanembryologe am 12. Aug. an den Dekan Prof.
Dr. Wolfgang Benfer, Dortmund:
"Als Humanembryologe, der ich durch
meine Forschungsergebnisse (...) international bekannt bin, sehe ich
mich veranlaßt, dieser Bitte nachzukommen, dies um so mehr, als ich
vermute, daß Sie die Kündigung zurücknehmen wollen, ehe mit einem
Prozeß eine Klarstellung der Angelegenheit in der Öffentlichkeit
erfolgt. Ich darf Ihnen deswegen im folgenden eine kurze sachliche
Information schicken, mit der Sie die Rücknahme der Kündigung
wissenschaftlich begründen und die Studenten auf ihre Unkenntnis und
sachfremde Emotionalität aufmerksam machen können. (Literatur:
Blechschmidt, E.: "Anatomie und Ontogenese des Menschen" 1978.)
I. Heute ist die menschliche Frühentwicklung von der Befruchtung an
lükkenlos bekannt. Man weiß, daß männliche und weibliche Chromosomen
zusammenkommen, die als Erbträger so individualspezifisch menschlich
sind, daß niemals nicht-menschliche Merkmale während der Entwicklung
realisiert werden können. Damit ist das von Haeckel 1866 angenommene
biogenetische Grundgesetz als Irrtum erwiesen - Haeckel kannte die
menschliche Entwicklung noch nicht! An dem Irrtum des biogenetischen
Grundgesetzes zu zweifeln, gilt heute als Zeichen von Unkenntnis. Wir
kennen inzwischen die menschliche Frühentwicklung so genau und haben
Regeln und Prinzipien der Entwicklung nachweisen können, daß wir eine
historische Deutung, wie sie das biogenetische Grundgesetz in
Unkenntnis von Fakten zu geben versucht, nicht mehr akzeptieren dürfen.
Daß in Schul- und Lehrbüchern das genannte vermeintliche biogenetische
Grundgesetz noch existiert, ist kein Beweis für dessen Richtigkeit,
sondern ein Zeichen für die Inkompetenz der Literatur.
II. Man weiß heute, daß sich in jedem Differenzierungsschritt des
menschlichen Embryos charakteristisch menschliches Verhalten zeigt. Es
gibt keine Zäsur während der Frühentwicklung, die es erlauben würde,
einen Zeitpunkt anzugeben, bis zu dem der Mensch noch nicht vollkommen
menschlich wäre - dies zu wissen, ist bedeutsam für die Diskussion im
Zusammenhang mit den In-vitro-Experimenten und Manipulationen an jungen
menschlichen Keimen. Ebensowenig wie ein Musikwerk von Beethoven oder
Mozart, von Mahler oder Telemann seinem Wesen nach erst allmählich 'ein
Beethoven', 'ein Mozart', 'ein Mahler oder Telemann' wird, sondern von
Anfang an als Ganzes ein Werk des jeweiligen Komponisten, d.h.
individualspezifisch ist, ebensowenig wird der Mensch erst Mensch,
sondern ist es von Anfang an. Wer also meint, menschliches Leben sei
nicht schon mit der Befruchtung voll existent, ist nicht informiert.
Natürlich gibt es Kreise, die aus persönlicher Unzulänglichkeit oder
aus gesellschaftspolitischen Gründen die Menschlichkeit des jungen
menschlichen Keims von Anfang an leugnen möchten, dies ist aber
wissenschaftlich unbegründet und kann daher nicht als diskutabel
angesehen werden.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen in einem eventuellen Prozeß mit Beweismaterial als Sachverständiger gern zur Verfügung."
Der Vorsitzende der Europäischen Ärzteaktion, Herr Dr.med. Siegfried Ernst, schrieb ebenfalls an Dekan Benfer:
"Es klang wie eins Story aus dem III.
Reich oder einem anderen totalitären Staat. Sie sollen Frau Prof.
Mertensacker auf Erpressung von verrückt gewordenen Studenten gekündigt
haben, weil sie die absolut unumstößliche wissenschaftliche Wahrheit in
ihrem Fach 'Entwicklungspsychologie' lehrte, daß das menschliche Leben
mit der Befruchtung beginnt und vom Anfang an eben immer nur der durch
das in den Helixschleifen der Gene bis ins atomare Detail
vorprogrammierte individuelle Mensch ist und keineswegs wie der 'stern'
lügt, ein undifferenzierter Zellhaufen, ein 'Schwangerschaftsgewebe'
oder eine Art 'Qualle' oder 'Kaulquappe'.
Ihr Vorgehen ist so ungeheuerlich, daß wir es eigentlich gar nicht
glauben können, daß ein 'Professor', d.h. doch 'Bekenner', so tief
gesunken ist, daß er nicht mehr bereit ist, Studenten, die sich
derartige Terrorakte von Dummheit und persönlicher Verkommenheit
herausnehmen, von der Hochschule zu verweisen, anstatt sich ihrem
kontra-wissenschaftlichen Diktat zu beugen. Sie haben sich damit als
akademischer Lehrer vollkommen disqualifiziert.
Wir möchten Sie als internationale Ärzteorganisation, der eine große
Zahl auch von Wissenschaftlern sämtlicher naturwissenschaftlichen und
philosophischen Kategorien angehören, auffordern, Ihre Entscheidung s o
f o r t zurückzunehmen!
Da Ihr Handeln gegen jede Wahrheit und wissenschaftliche Erkenntnis
gesetz- und verfassungswidrig ist, werden wir notfalls die- Vertretung
von Frau Prof. Mertensacker übernehmen und gegen Sie wegen schwerer
Schädigung in beruflicher und persönlicher Form, wegen Amtsmißbrauch,
wegen faschistischer Anmaßung und wegen Verletzung der Artikel 1 und 4
des Grundgesetzes bis zum Verfassungsgericht klagen." (aus SB 34/85)
***
Im Zusammenhang mit dem sich anbahnenden Verfahren darf ich unsere
Leser bitten, Frau Prof. Mertensacker durch ihr Gebet zu unterstützen,
damit sie die Torturen seelisch durchsteht, daß ihre Familie und ihre
Kinder nicht übermäßigt belastet werden. Frau Prof. Mertensacker ist zu
erreichen: Lippstädter Str. 42, 4723 Liesborn, Tel.o2523/8388.
E. Heller |