OFFENER BRIEF AN DIE RICHTERIN FRAU BRAMBRINK, BECKUM
von
Martin Humer
(aus: NACHRICHTEN DER EUROPÄISCHEN BÜRGERINITIATIVEN
ZUM SCHÜTZE DER MENSCHENWÜRDE)
An das
Amtsgericht Beckum, z.H. Frau Brambrink, Richterin
Sehr geehrte Frau Brambrink!
Sie haben Herrn Pfarrer Pietrek zu einer 10-tägigen unbedingten
Haftstrafe verurteilt, weil er die "Abtreibungsklinik" Lindenfels eine
"Tötungsanstalt" und das "Abtreibungsgeschehen" ein "blutiges Handwerk"
nannte.
Als Juristin kennen Sie den § 211 des Deutschen Strafgesetzbuches:
"Mörder ist, wer aus Mordlust... aus Habgier oder sonst aus niedrigen
Beweggründen... grausam einen Menschen tötet."
Ich frage Sie, Frau Richterin: "Ist ein Ungeborener im Alter von 3
Monaten ein Mensch?" - Schon Volksschüler wissen heute: Der Mensch ist
Mensch von Anfang an! Die deutsche Klinik in Lindenfels bringt
"vorsätzlich Menschen zu Tode." Was dort geschieht, ist demnach nicht
irgend ein "blutiges Handwerk" (so hat es Pfarrer Pietrek bezeichnet),
das man etwa mit dem blutigen Handwerk eines Fleisdihauers vergleichen
dürfte, was dort geschieht, ist Mord.
Herr Dr. Zwick, der Abtreiber von Lindenfels, ist ein Mörder im Sinne
des Deutschen Strafrechtes. "Wer einen Menschen vorsätzlich zu Tode
bringt,ist ein Mörder", so steht es in den Strafgesetzbüchern der
Völker. Am Unrechtsgehalt dieses Tatbestandes können weder nationale
noch internationale Parlamente etwas ändern. "Mord bleibt Mord, es gibt
kein anderes Wort."
Grüß Gott
Waizenkirchen (Österreich), 28. Dez. 84
(sign.:) Humer |