Die Todsünde der Gotteslästerung
- zu einem
vermeintlichen "Grundrecht" in einer "freiheitlichen demokratischen
Grundordnung" in Staat, Gesellschaft und "Kirchen" -
von
ass. Prof. Dr. D. Wendland
GOTT, der HERR, sprach zu Moses: "Laß den Lästerer hinaus vor das Lager
führen; alle, die es gehört haben, sollen ihre Hände auf seinen Kopf
stemmen, und die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. – Zu den Söhnen
Israels aber sprich: 'Wer den Namen des Herrn lästert, soll des Todes
sterben. Die ganze Gemeinde steinige ihn, sei es ein Fremder oder ein
Einheimischer; wer den Namen lästert, muß getötet werden.' " (Lev 24,
14-16.)
Es dürfte doch wohl mehr als erstaunlich sein, daß die Berechtigung
dieser befehlenden Anordnung den meisten Menschen von heute und
insbesondere den lieben Mitbürgern, die sich als Christen bezeichnen,
gar nicht mehr einsichtig ist und nur noch hochmütig belächelt wird.
Wie ist so etwas möglich, obwohl sich die Zeichen der Strafgerichte
Gottes weltweit häufen? Oder ist man bereits so weit, "Augen zu haben,
die sehen und doch nicht sehen, oder Ohren zu haben, die hören und doch
nicht hören"? Andere wiederum, die sich für besondere Menschenfreunde
ausgeben, gehen in ihren Verleumdungen sogar so weit, bei dieser
Anordnung Gottes von einer Aufforderung zur Lynchjustiz zu reden und
berufen sich dabei sehr oft auch auf die "Würde des Menschen", ohne
sich freilich darüber klar zu sein, worin sie besteht und welches ihre
Kriterien sind. Noch schlimmer aber wird es, wenn nun irgendwelche
Leute, die sich für mündige Staatsbürger und große Politiker halten,
gegen den Willen des Herrn der Völker und Nationen im eigenen Lande mit
Artikel 5 (1) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
operieren: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und
Bild frei zu äußern und zu verbreiten", oder mit Artikel 4(2) des GG
hausieren gehen: "Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet",
gleichgültig, um was für eine Religion es sich dabei handelt bzw.
welches ihre "vereh-rungswürdigen Götter" sind, die ebenfalls ihre
Namen haben (z.B. "Demokratie", eine rein menschliche Sache, die aber
bereits göttliche Ehren genießen. Wehe, wer da jetzt nicht vor den
Altären dieser Gottheit seine Verbeugungen macht!). Nur naive Christen
waren und sind so-gar heute noch der frommen Meinung, daß der Terminus
"Gott" in der Präambel des Bonner Grundgesetzes den Deus unus et trinus
oder sogar den inkarnierten ewigen Logos-Sohn be-zeichnen würde. Im
Übrigen meint dieser Ter-minus nicht einmal den Schöpfergott der
positi-ven göttlichen Offenbarung, sondern nur so et-was wie ein
(unpersönliches) "höchstes Wesen" im dunklen Hintergrund von Welt und
Menschheit, das allerdings niemanden zur Rechenschaft zieht oder Throne
zum Einsturz bringt.
Auch der bundesdeutsche Staats- und Kirchenbürger ist mächtig stolz
darauf, die Todsün-de der Gotteslästerung als bedeutungslos abgeschafft
und als einen Deliktstatbestand aus dem Strafrecht entfernt zu haben,
was seinerzeit 1969 vielen nicht einmal auffiel; denn sie waren bzw.
wurden mit anderen politischen Dingen "be-schäftigt", die ihnen viel
näher lagen als das "höchste Wesen" oder der "liebe Gott" oder das
Bonum commune ihres eigenen und damals schon gefährdeten demokratischen
Rechtsstaa-tes. Nunmehr konnte jeder und ungestraft, wie er glaubte,
Gott lästern, so viel er wollte und so oft er dazu Lust verspürte oder
wenn sich eine gute Gelegenheit bot im Zuge einer auf Hochtouren
laufenden sog. 'Bildungsreform' im Gesamtbe-reich des öffentlichen
Erziehungs- und Bil-dungswesens. Auch diese bereits Mitte der 60-ger
Jahre anlaufende Reform war nicht nur eine solche ohne Gott, sondern
auch gegen Ihn, da sie die Autarkie und Autonomie des Menschen zum
Prinzip erhob. Darum hatte auch die Ge-sellschaft mit ihren 'Göttern'
"pluralistisch" bis auf die Knochen und vor allem "offen" zu sein, um
den Einzug neuer 'Götter und Göttinen' zu erleichtern. Deshalb hat es
heute überhaupt keinen Sinn, über die Lästerungen Gottes an einer
"christlichen Klagemauer", die viel größer ist als die jüdische in
Jerusalem, zu weinen und zu jammern. Vielmehr sollte man zumindest den
Versuch machen, den Gotteslästerern bei ihrer 'freien Entfaltung der
Persönlichkeit' das Handwerk zu legen. Denn jede Gotteslästerung,
selbst wenn sie nur zugelassen wird und ungesühnt bleibt, zieht
Strafgericht Gottes nach sich, von denen dann alle in Mitleidenschaft
gezogen werden. Auch heute noch spricht Gott, der Herr, wie einst zu
Moses...
Was jedoch ist Gotteslästerung und wie tritt sie in Erscheinung? Es
bringt manche Vorteile mit sich, in dieser gefährlichen Sache etwas
mehr Klarheit zu gewinnen, zumal man dadurch auch seine lieben
Mitmenschen und Mitbürger leichter und sicherer beurteilein kann, vor
allem aber diejenigen, die in der Öffentlichkeit ständig von sich reden
machen und sich dabei besonders human geben oder bei jeder Gelegenheit
freund-lich lächeln (wenn eine Kamera auf sei gerichtet ist, ansonsten
aber die Zähne fletschen). Auf solche "Persönlichkeiten" in Politik und
Kultur, die sich immer für ehrenwert halten, weil sie von ihrem
Eigenwert restlos überzeugt sind, sollte man achten und genau hinhören,
was sie sagen und dabei aussagen, wenn sie von ihrem Recht auf
Meinungsfreiheit mit Nachdruck Gebrauch machen, um Gott zu lästern.
Die Gotteslästerung ist keine, sich auf ir-gendeine Religion
beziehende, bloße (einfache) Meinungsäußerung dummer Zeitgenossen,
gleichgültig ob es sich dabei um eine wahre oder unwahre, richtige oder
falsche, berechtigte oder unberechtigte handelt; sie kommt nicht in
einer Meinung zum Ausdruck, da diese an sich auch gar nicht den
Anspruch erhebt, unbedingt wahr zu sein. Anders jedoch verhält es sich,
wenn es sich auf einer religiösen Ebene theoretisch und praktisch um
eine gezielte Meinungs-mache handelt, die auf eine Lästerung Gottes
angelegt ist. Außerdem sind Gotteslästerer, was man beachten sollte,
nicht gottlos; sie sind keine Atheisten, zumal sie gar nicht wissen,
wer oder was Gott ist, obwohl auch diese Zeitgenossen ihre Götter
haben, die sie inbrünstig verehren (z.B. "die" Wissenschaft, "den"
Fortschritt, "die" Freiheit, ja sogar "die" Demokratie u. dgl.). Manche
setzen für solche Dinge sogar ihr Leben ein oder auf 's Spiel und
worüber dann andere höchst erstaunt sind.
Es hat jedoch, was insbesonders Christen wissen sollten, die
Gotteslästerung auch nichts zu tun mit dem Akt des religiösen Glauben
oder Unglaubens, und sie ist auch keine Sache der "Weltanschauung",
d.h. von religiös gestimmten Ideologien, die allesamt nur Formen eines
peinlichen Religionsersatzes sind (wie z.B. der Mar-xismus,
Sozialismus, Liberalismus, die Freimaurerei oder das ökumenische
Neuchristentum mit seinem pervertierten Gottesbegriff). Zudem ist es
seltsamerweise nicht möglich, die Lästerung Gottes im Verborgenen
festhalten oder geheim halten zu können. Vielmehr drängt sie mit Macht
an die berühmt-berüchtigte "Öffentlichkeit". Man kann nur versuchen,
sie zu verschleiern. Doch gelingt auch dies auf Dauer nicht. Und das
beruht auf zwei Gründen: 1. darauf, daß der Mensch von Natur aus ein
religiöses, d.h. ein auf Gott bezogenes Wesen ist, so daß er sich aus
diesem Verhältnis nicht davonstehlen kann; es gibt keinen absoluten
Atheisten, auch wenn die-ser sich noch so gottlos aufführt; 2. aber
beruht das darauf, daß die Lästerung Gottes ein unver-meidbares
Bekenntnis des menschlichen Geistes ist, das aus einem Wissen um Gott
und sein We-sen hervorgeht (mag diese auch noch so unklar sein; nur
Kinder und unreife Jugendliche sind einer Gotteslästerung nicht fähig).
In jeder Got-teslästerung kommt ein (religiöses) Bekenntnis zum
Ausdruck, das über jede Meinungsäußerung in Glaubens- und Sittensachen
hinausgeht, so daß man genau zusehen muß, was in ihm in bezug auf das
Wesen Gottes wissentlich und willentlich bejaht oder verneint wird.
Zudem steht das gotteslästerliche Bekenntnis in einem radikalen und
direkten Gegensatz zu der christlichen "confessio fidei", d.h. zu dem
notwendigen Bekenntnis des wahren Glaubens, der seine Wurzel in der
"fides divina", dem unverfälschten göttlichen Offenbarungslauben, hat.
Außerdem verknüpfen sich in der religiösen "con-fessio" im Hinblich auf
Gott immer zwei Dinge, nämliche eine Beurteilungs- bzw.
Bewertungs-Aussage mit einer gleichzeitigen Zeugnis-Ablegung und
wodurch wiederum das Bekenntnis sowohl konkret als auch wirksam wird,
und beides tritt dann auch in Erescheinung, gleichgültig ob in
mündlichen oder schriftlichen Worten oder im Tun und Sich-verhalten
(kurz: "in Wort und Werk") eines jeden "Bekenners" in der Gesellschaft.
Denn der Mensch ist ein "animal sociale", ein geselliges Lebewesen, das
ständig redet und tätig ist (wenn es nicht gerade schläft). – Wenn ein
Richter an einen Angeklagten die Frage stellt: "bekennen Sie sich
schuldig?", und dieser daraufhin mit Nein antwortet, dann bekennt er
nichts, sondern er beteuert nur seine Unschuld, indem er den Vorwurf
zurückweist, eine rechtswidrige Tat begangen zu haben, was ihm dann
allerdings nichts mehr nützt, auch wenn er nicht Unrechtes getan haben
sollte und in diesem Sinne unschuldig gewesen ist. Der Begriff der
"confessio" wird auch oft verwechselt mit der "professio", dem
Bekenntnis einer (kurz gefaßten) Glaubens-Lehre, wie dies beim
kirchlichen Credo der Fall ist und wobei dieses Bekenntnis einen
anderen Sinn und Zweck hat. Es verlangt nur das Anerkenntnis der
Wahrheit einer Glaubens-Lehre und eine Zustimmung zu ihr von seiten der
Gläubigen einer bestimmten Religionsgemeinschaft. Weder das Judentum
noch der Islam besitzen ein Credo.
Von besonderer Bedeutung aber ist der Be-ginn des gotteslästerlichen
Bekenntnisses, also das, wodurch es anfängt und wie es dazu kommt –
gegenüber dem lebendigen Gott, der ein "Deus unus et trinus" ist und
als der Schöpfer aller Dinge somit auch dem Menschen näher ist als
dieser sich selbst. Die Lästerung Gottes beginnt immer damit, daß
jemand im Denken in bezug auf das unwandelbare Wesen Gottes etwas
leug-net, das ihm notwendig zukommt – z.B. die unbedingte allgemeine
Ehre wegen seiner absoluten Autorität, Majestät und Heiligkeit, dem
gegenüber der Mensch ein Nichts und eine wür-delose Kreatur ist
(einschließlich der Kaiser, Könige, Staatspräsidenten und Päpste) -,
oder von ihm etwas behaupten bzw. ihm zuschreibt, das ihm mitnichten
zukommt, weil dies gar nicht in seinem Wesen liegt – z.B. eine alles
verzei-hende Liebe, obwohl man doch ganz genau weiß, daß Gott die Sünde
haßt und verabscheut und den Sünder straft, da er ein gerechter
Vergelter des Guten und des Bösen ist, nicht aber ein sentimentaler
"lieber Gott" und "Himmelsvater", dem die Barmherzigkeit in den Bart
tropft und den niemand zu fürchten bräuchte -. Solche "göttlichen
Dinge" (res divinae) sind weder "Glaubenssache" noch Sache irgendeiner
"Weltanschauung", sondern für jederman geistig erfaßbar und wißbar, der
Vernunft besitzt und noch von seinem Verstand einen kritischen
Ge-brauch macht, woran ihn doch niemand hindert und schon gar nicht
Gott selbst. Die Lästerung Gottes vermittelt sich über die nämliche
Dialektik und ist durch sie geprägt, so daß sich in ihr eine Wende
gegen Gott vollzieht mit der Ab-sicht, ihm seine wesenhaft "göttliche
Güte", d.h. den inneren absoluten Seins-Wert seines Wesens,
abzusprechen, - "derogatio divinae bonitatis", so hatte schon Thoma von
Aquin mit Recht den Grundakt der Gotteslästerung bestimmt -, eine Güte,
die in sich allheilig und allmächtig ist, in ihrem Wirken "nach außen"
jedoch (denn: esse est operari, sagt schon die Metaphysik)
heilig-machend und die menschliche Natur heilend ist, wenn der Mensch
die Sünde wenigstens zu vermeiden sucht oder willens ist. Der
Got-teslästerer aber setzt sich auch darüber wissent-lich und
willentlich hinweg und leugnet dadurch die zeitlichen und ewigen
Strafgerichte des alles vergeltenden gerechten Gottes in seiner
unan-tastbaren Ehre und Majestät. Gelangt nun aber der im Denken
beginnende Grundakt der Gotteslästerung in das öffentliche, ihn
schmähende "Wort und Werk" (= per modum convitii) des Menschen, dann
wird die Lästerung konkret, aber auch wirksam – und zwar sowohl im
Hin-blick auf den Lästerer selbst als auch bezüglich aller derjenigen,
die seinem öffentlichen Reden und Tun tatenlos zusehen oder ihn sogar
bewußt gewähren lassen. Mitgefangen mitgehangen, sagt schon der
Volksmund. Weder der freie demokratische noch der totalitäre
"volksdemokra-tische" noch der anarchistische Gotteslästerer ist ein
Trappist; vielmehr redet er überall "auf dem Markt" und schmäht
lauthals, auch wenn er nicht mehr weiß, was das ist: die Todsünde mit
erhobener Hand (oder mit geballter Faust oder mit zwei gespreizten
Fingern).
Nun aber liegt in der Lästerung oder Schmähung Gottes auch eine
Verachtung der "divina bonitas", die wiederum ohne Haß nicht denkbar
ist. Lästerung, Schmähung, Verachtung und Haß liegen auf einer Linie
und werden in der Gotteslästerung konkret und wirksam. Darum ist es
verständlich, wenn der moderne Got-teslästerer von heute in seinem
"freien Denken und Tun" diese Bosheit, die eine Todsünde "ex malitia"
ist, mit allen Mitteln zu verschleiern sucht. Und dies gelingt ihm vor
allem dadurch, daß er, indem er sich besonders human gibt und als
Menschenfreund aufspielt, von der oben ge-nannten Dialektik, von der
sein Geist geprägt ist, ablenkt. Eine solche Verschiebung der
Perspektiven kommt auch im deutschen Strafgesetzbuch eines
vermeintlichen Rechtsstaates zum Ausdruck, ja erstaunlicherweise sogar
ziemlich offen und unverblümt, so daß sich die unvermeidliche Frage
stellt, was denn das bloß für Gesetzgeber gewesen sind, die dem
"Volkssouverän" ein X für ein U vormachten? Wie aber konnten sie dann
in Sachen Straftaten, die sich, wie es so schön heißt, "auf Religion
und/oder Weltanschauung" beziehen, in § 166(1) StGB formulie-ren: "Wer
öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften ... den Inhalt des
religiösen oder welt-anschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise
beschimpft, die geeignet ist, den öffentli-chen Frieden zu stören, wird
mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft"?
Hier geht es nämlich in keinerlei Hinsicht mehr um Gott und seine
öffentliche Lästerung, aber auch nicht um einen innerstaatlichen
Frieden, sondern nur um einen Schein-Freiden einer zu "befriedenden"
pluralistischen Gesellschaft in ihren "religiösen Gruppen" – wie im
alten Rom mit seinen vielen Göttern und Kulten; nur der Hauptgott und
Obergötze trägt heute einen ande-ren Namen und bisweilen sogar mehrere,
damit die Verwirrung komplett werde. Man tat so, als wisse man nichts
oder habe noch nie etwas davon gehört, daß es nur EINEN und DEN einen
Gott gibt (der in sich ein trinitarischer ist) und daß ein
"öffentlicher Friede" nur möglich ist, wenn sich alle "mündigen Bürger"
Seinen Ge-boten freiwillig unterwerfen, zumal diese ja schon aus dem
allgemein-gültigen natürlichen Sittengesetz bekannt sind und von jedem
ver-nünftigen Menschen erfaßt werden (durch den "intellectus practicus"
und die Synteresis des Gewissens). Wenn Zeitgenossen aus dem Volke der
"Dichter und Denker" mit den Worten "Religion und Weltanschauung"
operieren, dann kann man sicher sein, daß sie weder die christli-che
Religion noch den christlichen Offenbarungsglauben meinen. Vielmehr
leugnen sie die Allgemein-gültigkeit von beiden, was man im übrigen
leicht in Erfahrung bringen kann, wenn man nur die richtigen Fragen
stellt. Gesetze des positiven Rechts aber verpflichten zu nichts, wenn
sie im Widerspruch zum Sittengesetz ste-hen und die sittliche Ordnung
verletzen. Und eine Gesetzgebung, die vom Rechtsgut der wahren Religion
(angeblich) nichts mehr weiß oder wis-sen will, ist in Wahrheit
prinzipiell antitheistisch und anti-human. Darüber sollte sich kein
ortho-doxer Christ hinwehtäuschen. Die Streichung der Gotteslästerung
als eines "selbstständigen Strafrechts-Tatbestandes" aus dem Strafrecht
war auch ein Zeichen einer inneren Zersetzung eines demokratischen
Rechtsstaates. Die Folgen davon sind heute überall mit Händen greifbar.
Zudem verwechselten die Erfinder des §166(1) StGB – ob mit Absicht oder
aus Un-vermögen, das sei dahingestellt – die "confessio" der
christlichen Religion mit einer subjektv-privaten und a-rationalen
"professio profana", gleichgültig welchen "religiösen und/oder
welt-anschaulichen" Inhalts, vielleicht sogar in Erin-nerung an das
zynische Wort eines Preußenkönigs: ein jeder möge nach seiner Fasson
selig werden (Wenn er nur nicht meine Kreise stört)! Dahinter aber
stand nichts anderes als die durch nichts zu beweisende Behauptung:
alle Religio-nen sind Wertgleich, so daß es unerheblich ist und auch
rechtlich gar nichts ausmacht, ob nun eine Religion "anundfürsich" wahr
oder unwahr, gut oder schlecht ist. Denn Hauptsache allein ist, es
stören die anerkannten Religions- und Weltanschauungs-Gemeinschaften
den "öffentlichen Frieden" nicht und enthalten sich der "Be-schimpfung"
untereinander und der Staats-Organe ("der" Polizei, "der" Justiz, "der"
Bundeswehr u. dgl.). Gott zu lästern aber ist Privat-sache und damit
überall und zu jeder Zeit erlaubt in "Wort und Werk"!
Die in jeder Gotteslästerung liegende und mit Haß erfüllte Verachtung
Gottes und seines gebietenden Willens bleibt nie verborgen, da sie mit
Macht, als ob ein Zwang dahinter stände, zu einer öffentlichen
Schmähung (convitium) treibt. Der Gotteslästerer muß lästern und ist
auch bestrebt, andere dazu zu verleiten, sonst fühlt er sich nicht
wohl, sonst fehlt ihm etwas. Jeder kennt das Sprichwort: "wes das Herz
voll ist, des geht der Mund über"; dies gilt sowohl für das Gute als
auch für das Böse und wobei letzteres allerdings überwiegt, wie die
Erfahrung lehrt. Gewiß gibt es auch eine Beschimpfung (contumelia)
Gottes, doch ist so etwas noch kei-ne Lästerung und meistenteils auch
nur Unver-nunft oder dummes Gerede primitiver Zeitge-nossen. Im übrigen
kann eine Beschimpfung von Amtspersonen und Institutionen sehr wohl
be-rechtigt sein und sogar zu Recht bestehen. Wichtger als dies aber
sollte die Erkenntnis sein, daß die Zahl der Gotteslästerer "in Amt und
Würden" in dem Maße zunimmt, als eine Ge-sellschaft "freier und
offener" wird. Die Folgen kann man voraussehen, wenn sich nichts
ändert. Es rede niemand von Freiheit, Frieden oder Menschenwürde,
solange es erlaubt ist, in aller Öffentlichkeit das Wahre unwahr oder
das Un-wahre wahr oder das Gute bös oder Das Böse gut oder das Unrecht
Recht zu nennen.
Nun aber kommt heute in Sachen Gotteslä-sterung noch etwas hinzu, das
ihre Gefährlich-keit auf die Spitze treibt, nämlich eine weltweite
Lästerung der Gottheit Jesu Christi, zumal man seine Menschheit (die
von Ihm angenommene menschliche Natur) nicht lästern, sondern "nur"
verunglimpfen und moralisch diskriminieren kann, wie es seinerzeit
schon der "jüdische Klerus", das Natterngezücht der Pharisäer, mit den
bekannten Worten getarnt hat: "Seht, dieser Mensch ist ein Fresser und
Weinsäufer, ein Freund der Zöllner und Sünder!" (Mt 11,19). Heute
freilich gehen nette Leute noch viel weiter, indem sie u.a., um ihre
perverse Moral zu rechtfertigen, ungestraft die Meinung vertreten,
Jesus von Nazareth sei homosexuell gewesen, was andere nette Leute dann
"entrüstet zurückweisen" (zu mehr reicht es nicht!). Doch ist auch eine
solche Beleidigung noch keine Lästerung des göttlichen Menschensohnes.
Vielmehr beginnt diese in dem Augenblick, wo die Behauptung aufgestellt
und verbreitet wird (oder in irgendeinem Werk zum Ausdruck gebracht
wird), Jesus sei nichts anderes als eine, wenn auch hervorragende,
menschliche Person gewesen, was er nicht war (ist), oder wenn man ihm
etwas abspricht, das ihm wesentlich ist und notwendig zukommt, nämlich
das göttliche Königtum und dei göttliche Autorität aufgrund seiner
Gottheit, was sowohl die private als auch die öffentliche Unterwerfung
unter Seinen Willen verlangt. Denn nur Ihm ist bekanntlich alle Gewalt
gege-ben im Himmel und auf Erden, einschließlich der richterlichen, so
daß sich unter Ihn auch der "demokratische Volkssouverän" mit seinen
Re-präsentanten zu beugen hat, nicht bloß die Re-präsentanten
erfundener "Kirchen", die den HERRN der einen, wahren Kirche lästern,
indem sie von einem "irdischen Jesus" oder von einem "Jesus, unser
aller Bruder" salbungsvoll predigen, als sei der göttliche Menschensohn
eine menschliche Person – verehrungswürdig, nicht aber anbetungswert!
Es führt ein gerader Weg von einer Gott lästernden Prominenz in Politik
und Kultur zum Geschrei des gemeinen Volkes: "kreuziget Ihn!",
gleichgültig wie, wenn nur sein heiliger Name in der Gesellschaft
ausgelöscht wird und aus dem allgemeinen Bewußtsein verschwindet. Auch
heute ruft man noch, wenn auch in anderen Formulierungen: "Sein Blut
komme über uns und unsere Kinder!" (Mt 27,25). – Es soll neulich, so
wird erzählt, bei diesem widerlichen und schauerlichen Spektakel in
Assisi, dem Friedensgebet prominenter Heuchler und Pharisäer, ein
verschüchterter Mensch unter dem Gelächter der Gaffer mit einem kleinen
Transparent umhergegangen sein, auf dem mit ungelenker Hand die Worte
Christi geschrieben standen: "Niemand kommt zum Vater, außer durch
mich" (Joh14,6), - "Jeder, der den Sohn leugnet, hat auch den Vater
nicht" (1 Joh 2,23) – "Wer nicht mit mir ist, der ist gegen mich" (Mt
12,30) – "Ich bin nicht gekommen, Frieden zu bringen, sondern das
Schwert" (Mt 10,34) -. Die lästernden Lacher hoben nicht einmal Steine
auf, um nach diesem Protestierer zu werfen, vermutlich deswegen, weil
sie sich vor lauter Gelächter die Bäuche halten mußten. Aber vielleicht
war dieser Mensch nur eine Erscheinung des hl. Franziskus gewesen ...
wer weiß?!
Wenn heute die zu einem vielfachen Tode führende Sünde der
Gotteslästerung nicht mehr im allgemeinen Bewußtsein präsent ist und
auch nicht mehr klar erfaßt wird, dann liegt das vor allem daran, daß
ein verheerender Verlust der Religion der göttlichen Offenbarung, die
die einzig wahre ist, durch das eigene Verschulden erschreckend vieler
eingetreten ist. Ein solcher Zustand ist viel schlimmer und weitaus
gefährli-cher als das instabile "Gleichgewicht des Schreckens" durch
ABC-Waffen oder einen Re-aktorkatastrophe, die doch nur das an die
Materie gebundene biophysische Leben zerstören kann. Die Tod-sünde der
Gotteslästerung aber geht aus der unsterblichen geistigen Seele des
Menschen hervor und zieht Strafgerichte Gottes nach sich. Das kann man
zwar leugnen, doch ändert dies nichts an den Tatsachen, wie die
Geschichte lehrt. Und es ist dann einfach lächerlich, Gott wegen der
von ihm verhängten Strafübel zu beschimpfen, anstatt ihre Ursachen zu
erkennen, sein Leben zu ändern und in Sack und Asche Buße zu tun.
Letzteres hält nur ein moralisch verkommener Mensch für unzumutbar.
Außerdem vermehrt sich durch den Verlust der wahren Religion die
Gottlosigkeit, die aber nicht zu einem blanken A-theismus schlechthin
führt, sondern immer zu den verschiedensten Formen der Abgötterei, d.h.
zu einer "religiösen" Verehrung von Personen (Personenkult) und Sachen
(Besitztümern) oder von menschlichen Werken, auch wenn dieselben
objektiv wertlos oder mo-ralisch verwerflich sind (wie z.B. auch eine
Ge-setzgebung, die im Widerspruch zum Sittengesetz steht). Darum trägt
auch der moderne Hu-manismus, obwohl er ständig von der Men-schenwürde
oder den Menschenrechten redet, aber niemals von den Dingen göttlichen
Rechts, einen Januskopf, ein Vorder- und Hintergesicht, in dem eine
verlogene Philanthropie und ein vielgestaltiger Antitheismus
durchscheint, der überall sein Haupt erhebt, um Gott, den Vater, und
Gott, den Sohn, und Gott, den Heiligen Geist, in Worten und Werken
öffentlich zu lä-stern, Wenn Gotteslästerer von Freitheit, Gleichheit,
Brüderlichkeit oder heute von Befreiung, Menschenliebe, Gewaltverzicht
oder vom Frieden reden, dann vergessen sie bei ihrer Meinungsmache
niemals die alte Erfahrung: mundus vult decipi, ergo decipiatur (die
Welt will betrogen werden, also werde sie betrogen)! Das funktioniert
fast immer und auf allen Ebe-nen, insbesondere aber im religiösen und
politischen Bereich. Die Volks-masse fungiert dabei nur als ein Objekt
oder als eine Spielwiese, auf der sich Agitatoren tummeln, die alle von
dem Phänomen der Macht des Menschen fasziniert sind. Auch dem
Fanatismus sind hier dem An-schein nach keine Grenzen gesetzt. Nicht
der Atheismus früherer Zeiten ist heute von Bedeu-tung, sondern der
Anti-theismus und die so weit verbreitete Lästerung der Gottheit Jesu
Christi, auf den sich wegen seines unüberhörbaren Auto-ritätsanspruchs
ein Haß konzentriert und formiert. Warum verschließt man davor die
Augen und Ohren? Oder ist man bereits blind und taub (gemacht) worden?
Wer von denen, die sich als Christen bezeichnen, in der Öffentlichkeit
von sich reden machen und von den Potentaten der "feinen Gesellschaft"
umjubelt und geehrt werden, versteht noch die Worte Christi: "Meinen
Frieden gebe ich euch (aber) nicht wie die Welt (ihren Frieden) gibt,
gebe Ich euch. Euer Herz erschrecke nicht und verzage nicht!" (Joh
14,27). Nur schwachsinnige Theologen und falsche Lügenpropheten haben
hier die "frohen Botschaft" verbreitet, Christus meine mit seinem
Frieden den "Seelenfrieden" frommer Gemüter, obwohl doch jeder weiß
oder wissen kann, daß der Mensch ein Geschöpf mit Leib und Seele ist.
Der Friede jedoch, den nur Christus gibt, ist nichts anderes als die
Aufhebung der Feindschaft des Menschen gegen Gott, die in seiner Natur
liegt. Diese Feindschaft gilt es zu vernichten, zumal sie immer auch
dazu führt, die Menschen gegeneinander zu hetzen. Die "Welt" indessen,
d.h. der Mensch ohne Gott, aber vermag nur einen Schein-Frieden (pax
apparens) zu geben, d.h. den Zustand einer zeitweiligen Beruhigung bzw.
den Frieden einer Friedhofsruhe. Im Grund freilich herrscht "Kalter
Krieg", der jederzeit in einen "Heißen" übergehen kann.
Nichtsdestoweniger wird der allmächtige, allheilige und gebietende Gott
weiter gelästert, geschmäht, verachtet und gehaßt. Gotteslästerung
(blasphemia) und Friede (pax) aber schließen sich absolut und radikal
aus (excluduntur). Jeder Christ sollte sich daran erinnern, daß
Christus sogar zu seinen Freunden, nicht etwa zu seinen Feinden, das
harte Wort sprach: "Fürchtet auch nicht vor denen, die den Leib töten,
aber darüber hinaus nichts weiter zu tun vermögen. Ich will euch
zeigen, wen ihr fürchten sollt: Fürchtet den, der über das Töten hinaus
noch Macht hat, in die Hölle zu werfen. Ja, so sage ich euch, den
fürchtet! Verkauft man nicht fünf Sperlinge um zwei (lumpige) Pfennige?
Und nicht einer von ihnen ist vergessen vor Gott. Ja, selbst die Haare
eures Hauptes sind gezählt. ..." (Lk 12, 4-7).
Es ist gewiß auch kein Nachteil, sich jetzt an Art. 4(1) GG zu
erinnern, der als unmittelbar geltendes Recht formuliert: "Die Freiheit
des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und
weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich." Das klingt doch
gut, oder etwa nicht? Eine Volkabstimmung würden bei mehr als 95% der
Stimmberechtigten zustimmend ausfallen. Außerdem gibt es Mitbürger, ja
sogar Geistliche verschiedner "confessiones" und "professiones", die
selbest heute noch der Überzeugung sind, in einem "christlichen Staat"
zu leben, auch wenn manches von seiten der Gesetzgebung nicht mehr "so
ganz christlich" ist. Doch werde ja niemand wegen "seines Glaubens"
verfolgt. Wer kennt nicht diese Sprüche? Daß auch der A-theismus und
der Antitheismus ein "weltanschauliches Bekenntnis" impliziert, das
haben die wenigsten beachtet. Darum braucht man sich gar nicht darüber
zu wundern, was nicht alles in der BRD "unverletzlich" ist!! Und was
den freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat betrifft, so ist diese,
meint man, we-der gut noch böse, sondern "weltanschaulich neutral". Hat
denn Christus nicht ausdrücklich gesagt, gebt dem Kaiser, was des
Kaisers ist und Gott, was Gottes ist? Der demokratische Kaiser aber ist
"das Volk", nicht jedoch das Parlament oder die Regierung oder
irgendein Staatsoberhaupt. Im übrigen hat es noch nie ein Staatsvolk
gegeben, das ein "Volk Gottes" gewesen wäre, nicht einmal im Alten
Testament bei den störri-schen alten Juden und ihren "Königen". Jedes
Staatsvolk hat die Verfassung, die es verdient – zum Guten oder zum
Bösen. Oder glaubt da je-mand, das Volk oder der Staat seien so etwas
wie Götter oder göttlichen Wesens? Schon Symbole können deutlich
machen, was vorliegt: Hammer, Sichel, Zirkel, Stern(e), Sonne, Halbmond
... oder auch ein schiefes Kreuz im Wappen. Auch das Reich des
Anti-christ wird ein Symbol besitzen, das auf ihn verweist, da er ein
Mensch und sehr wahrscheinlich eine faszinierende Persönlichkeit sein
wird, ja ein von fast allen bewunderter Gotteslästerer par excellence
(cf. Offb 13,1 f.). Sollte einem das nicht zu denken geben?
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