DIE KRISE DER APOSTOLISCHEN SUKZESSION UND DAS SAKRAMENT DER WEIHEIN IHREM BEZUG ZUR APOSTASIE DER RÖM.-KATH. KIRCHE IM 2O. JAHRHUNDERT
von
Eugene Howson
übers. von Eugen Golla
Ob die Apostasie der kath. Kirche, welche sich der Welt mit der
Eröffnung des 2. Vatikanischen Konzils am 11. Oktober 1962 kundtat, d
große vom hl. Paulus in seiner zweiten Epistel an die Thessalonicher
(Kap. 2) und vom Propheten Daniel (Dan. 11,31) vorausgesagte große
Abfall ist, ist eine Angelegenheit der Spekulation. Daß es sich aber um
eine große Apostasie handelt, ist eine unleugbare Tatsache. Ohne
Zweifel liegen ihre Wurzeln im Modernismus, der größten Häresie des 19.
Jahrhunderts, möglicherweise jedoch noch tiefer, nämlich in der
protestantischen Reformation.
Unter den Änderungen, welche die Revolution von Vatikanum II
hervorgebracht hat, ist die Zerstörung des Priestertum eine der
folgenträchtigsten, die durch eine Änderung des Weiheritus sowie die
Aufhebung der bischöflichen Gewalt verursacht wurde, dieses Sakrament
zu übertragen, welche der von Christus gestifteten apostolischen Kirche
verliehen worden war, um sie gemäß seiner Verheißung bis zum Ende der
Zeiten fortzusetzen. Diese satanische Zerstörung war eine derjenigen,
welche auf der Liste der Reformer an erster Stelle stand. Sie war wohl
noch folgenschwerer als die Zerstörung des hl. Meßopfers. Solange
nämlich das Priestertum und seine Weitergabe innerhalb der Hierarchie
weiterbestehen würde, wäre auch die Möglichkeit für die
Wiederherstellung des hl. Opfers gegeben. Mit der Zerstörung des
Priestertums und den ihm eigenen Vollmachten wurde eine eventuelle
Wiedereinführung des alten Meßritus zu einer Farce werden, einem
sakrilegischen Betrug, der heutzutage schon beobachtet werden kann,
wenn Männer, welche mittels des ungültigen Ritus Pauls VI. 'geweiht'
wurden, zelebrieren.
Unglücklicherweise konzentrierte sich die Aufmerksamkeit stärker auf
die Zerstörung der hl. Messe, d.h. auf die von Johannes XXIII.
begonnenen und von Paul VI. - anläßlich der Promulgation des sog.
'Novus Ordo1 im Advent 1969 - vollendeten schrittweisen Änderungen.
(Anm.d.Red.: Dabei wurde die Zerstörung des Priestertums weitgehend
zunächst einmal übersehen. Soweit bekannt, war H.H.Dr. Katzer (+) einer
der ersten, die sich mit diesem Thema beschäftigten - vgl. EINSICHT
Juli und September 1977.) Pauls VI. 'Messe' - von ihm definiert als
"eine Versammlung des Volkes mit dem Priester als Vorsitzendem, um die
Erinnerung an das Herrenmahl zu feiern" - gleicht einer
protestantischen Abendmahlsfeier. Eine der bezeichnendsten Änderungen
zum Zwecke der Eliminierung der Transsubstantion war die, daß man zum
einen die Konsekrationsworte durch das "Verlesen des
Einsetzungsberichtes" ersetzte. Aber man begnügte sich damit nicht: zum
anderen wurden die Konsekrationsworte auch noch gefälscht. Als man
nämlich die Volkssprachen in der Liturgie einführte, setzte man
anstelle der lateinischen Formel (für die Verwandlung des Weines) "qui
pro vobis et pro multis effundetur" ("das für euch una für viele
vergossen wird") die Fälschung "das für euch und für alle vergossen
wird", wodurch man sich eine bLasphemische und sakrilegische Lüge
zuschulden kommen ließ, da man Christus Worte unterschob, die er
niemals ausgesprochen hatte, wie dies vom Konzil von Trient definiert
wurde.
Infolge der stufenweisen Zerstörung zwischen 1962 und 1969 war sich die
Mehrheit der Laien Englands nicht bewußt, daß ihnen die hl. Messe,
welche ihnen der hl. Augustinus 592 von Papst Gregor dem Großen
übergeben hatte, weggenommen worden war. Gott allein vermag die Motive
des Klerus zu beurteilen, der beinahe in seiner Gesamtheit überall auf
der Welt danach handelte, was als unterwürfiger Gehorsam erscheint. Es
gab hier in England (Anm.d.Red.: der Autor dieses Beitrages ist
Engländer) einige wenige Ausnahmen, so z.B. Father Oswald Baker, ein
Pfarrer aus Downham Market, Norfolk, und eine Handvoll andere, die
widerriefen und zu jener hl. Messe zurückkehrten, für deren Feier sie
geweiht worden waren. In Frankreich war die Zahl derer, welche sich
weigerten zu apostasieren, merklich größer. (...)
DER NEUE 'WEIHERITUS'
Das sog. neue Römische 'Pontifikale', welches die neuen Riten für die
angeblichen 'Priester-' und 'Bischofsweihen' enthält, wurde am 18. Juni
1968 promulgiert und hinsichtlich der Priesterordination am 6. April
1969 verpflichtend eingeführt.
Das Evangelium nach dem hl. Lukas (Kap. 22,17-2o) enthält den Bericht
über die Einsetzung des Weihesakramentes: "Und er nahm den Kelch,
dankte und sagte: 'Nehmt hin und verteilt ihn unter euch (...).' Und er
nahm Brot, dankte, brach es und gab es ihnen mit den Worten: 'Das ist
mein Leib, der für euch hingegeben wird. Tut dies zu meinem
Gedächtnis.' Ebenso nahm er nach dem Mahle den Kelch und sagte: 'Dieser
Kelch ist der Neue Bund in meinem Blute, das für euch vergossen wird.'"
Das Konzil von Trient bestimmte im Kanon 2 der XXII. Sitzung: "Wenn
jemand sagt, durch die Worte: 'Dies tut zu meinem Andenken' - habe
Christus die Apostel nicht zu Priestern eingesetzt, oder: er habe
dadurch nicht angeordnet, daß sie und die anderen Priester seinen Leib
und sein Blut opfern sollen, der sei im Bann." Dies ist eine der
wenigen Stellen, wo die Kirche feierlich den Sinn einer Schriftstelle
definierte. Es ist Lehre der Kirche, daß es drei wesentliche Elemente
für ein gültiges Sakrament gibt: die Materie, die Form bzw. die Worte,
welche den Akt der Gabe bzw. Materie begleiten (und deshalb die
Bedeutung dieser Handlung bestimmen) und die rechte Intention.
Im Weihesakrament hat nun Trient dogmatisch bestimmt, daß die Form,
derer sich Christus bei der Weihe seiner Priester bediente, die Worte
waren "tut dies zu meinem Andenken". Daraus folgt, daß Er seinen
Aposteln bei der Anweisung, diesen Akt zu vollziehen, Er ihnen auch die
Vollmacht verlieh, dies tatsächlich tun zu können. Was sollten sie also
nun tun? Die Materie, d.i. Brot und Wein, die Er ihnen überreichte, in
Seinen Leib und in Sein Blut zu verwandeln. Es dürfte klar sein, daß
die Apostel, wenn sie ihrerseits diese Vollmacht anderen weitergaben,
nicht die Worte "tut dies zu meinem Andenken" verwenden konnten. Sie
konnten jedoch - und es ist vernünftig, dies anzunehmen - dieselbe
Materie verwenden. Welcher Form sie sich auch immer bedienten, um die
Gewalt und die Gnaden zu übertragen, aus Gründen der Vernunft und der
Theologie muß der Ritus schließlich klar die Vollmacht, welche
übertragen werden soll, kennzeichnen. Und welche Materie eignet sich da
besser als jene, die Christus verwendete? Außerdem lehren die
Theologen, daß die Kirche nicht die Macht besitzt, die Substanz
irgendeines von Christus eingesetzten Sakramentes zu verändern.
WAS IST EIN PRIESTER?
Die katholischen Bischöfe Englands definierten in ihrer Verteidigung
der Bulle Papst Leo XIII. "Apostolicae curae", welche die sog.
Anglikanischen Weihen als ungültig verwarf, das Priestertum wie folgt:
"Ein Priester ist derjenige, welcher ein Opfer darbringt: dem Opfer
entspricht das Priestertum. Da unser Opfer das Opfer der hl. Messe ist,
ist unser Priester dazu bestimmt, dieses Opfer darzubringen. Er ist
daher jemand, der von Gott die Vollmacht erhielt, Christi Leib und Blut
mittels der Konsekrationsworte in den Gestalten von Brot und Wein
gegenwärtig zu setzen und sie aufzuopfern." Das ist die Vollmacht,
welche Christus seinen Aposteln gab, als er am Gründonnerstag das
Sakrament der Priesterweihe einsetzte.
Ferner sagten die englischen Bischöfe in ihrer Erklärung der Bulle von
Leo XIII.: "Er mag andere Vollmachten mit diesem Amt verbunden haben,
wie die Gewalt, Sünden zu vergeben (...), aber sie sind hinzugefügt und
folgen daraus. Sie sind dem Priestertum entsprechend hinzugefügt
worden, aber sie sind nicht zu seinem Wesen gehörig. Der Priester wäre
nicht weniger Priester, wenn diese Gewalten (wie z.B. die der
Sündenvergebung) ihm vorenthalten worden wären. Noch ist er deswegen
mehr Priester, weil Unser Herr es für angemessen hielt, ihm auch diese
Vollmacht gleichzeitig zu verleihen. Er ist allein Priester deshalb,
weil er die Aufgabe und die Vollmacht besitzt, die wirkliche und
objektive Gegenwart des wahren Leibes und Blutes Jesu Christi auf dem
Altare zu bewirken und Ihn dadurch als Opfer darzubringen." Die
zusätzlich verliehene Vollmacht der Sündenvergebung wurde den Aposteln
verliehen, als Christus das Sakrament der Buße nach seiner Auferstehung
einsetzte, wie es im Johannes-Evangelium (Kap. 2o,22-23) niedergelegt
ist: "Nach diesen Worten hauchte er sie an und sprach zu ihnen:
'Empfanget den Heiligen Geist! Welchen ihr die Sünden nachlasset, denen
sind sie nachgelassen, welchen ihr sie behaltet, denen sind sie
behalten.'"
Fr. Hugh Pope 0P schreibt bei der Kommentieren dieser Stelle: "Für die
Lossprechung von Sünden ist eine zweifache Gewalt erforderlich, die der
Weihe und die der Jurisdiktion: die erstgenannte haben alle Priester
gleichermaßen, nicht so die letztgenannte. Als der Herr seinen
sämtlichen Aposteln die Macht verliehen hatte, Sünden nachzulassen, muß
diese folglich auf die Vollmacht der Weihe zurückgeführt werden, wenn
bei der Priesterweihe die Worte, die im Johannesevangelium stehen,
ausgesprochen werden." Fr. Pope ist ungenau, wenn er schreibt, der Herr
habe allen seinen Aposteln diese Macht verliehen, denn der hl. Thomas
war - gemäß dem hl. Johannes - nicht bei ihnen, als Jesus kam. Wann und
wie ihm die Gewalt der Sündenvergebung verliehen wurde, wissen wir
nicht; möglicherweise teilte sie ihm einer der anderen mit, wie es ein
Bischof nach der Priesterweihe tut, entsprechend der von Christus
vollzogenen Verleihung.
Die Hauptsache ist, daß die Gewalt auf diese oder jene Weise verliehen
wurde. Es ist aber selbstverständlich die Weihegewalt, mit der wir uns
beschäftigen wollen.
In der Hl. Schrift wird uns ein sehr klarer Beweis geliefert, wie und
wann Christus die zwei so wichtigen Gewalten den Männern verlieh,
welche Er zu seinen Aposteln auserwählt hatte. Die Vollmacht, welche
das Wesen des Priestertums ausmacht una welche die Verwandlung von Brot
und Wein in Christi Fleisch und Blut bewirkt (gegenwärtig unter den
Gestalten von Brot und Wein), wird durch das Sakrament der Weihe
verliehen - und nur sie -, genau so, wie es Christus anläßlich der
Einsetzung tat. Nachher bevollmächtigte er sie, wie wir es bereits
anmerkten, Sünden zu vergeben.
Das Konzil von Trient gibt im einzelnen sehr genau an, die diese
Vollmacht der Sündenvergebung dem Priester verliehen wird, eine Gewalt,
die nur einem Priester gegeben werden kann. Es bestimmt: "Schließlich
legt der Bischof zum zweiten Mal seine Hände auf die Person, die er zum
Priester weihte, wobei er sagt: 'Empfange den Hl. Geist, denen du die
Sünden nachläßt, denen sind sie nachgelassen; denen werden sie behalten
sein, denen du sie behalten hast.1 Mittels dieser Zeremonien und dieser
Worte teilt er die göttliche Macht der Vergebung und Zurückbehaltung
von Sünden mit, welche der Herr Seinen Jüngern gab."
Der Ritus, der in der röm.-kath. Kirche bis zu seiner Unterdrückung
durch den Apostaten Paul VI, anläßlich der Einführung des neuen Ritus
im Jahre 1968 und seiner obligatorischen Anwendung seit dem 6. April
1969 in Gebrauch war, folgte dieser klaren Unterscheidung bei der
Verleihung dieser beiden Vollmachten gemäß den von Christus
eingesetzten Zeremonien. Der neue Ritus eliminierte jede Beziehung auf
die Verleihung der Gewalt, Sünden zu vergeben. Im Jahre 1947 hatte Pius
XII. das Dekret "Sacramentum ordinis" veröffentlicht, das, wie schon
aus dem Titel hervorgeht, das Weihesakrament behandelte. In diesem
Dekret bestimmte Pius XII., daß die letzte Auflegung der Hände und die
Worte "Empfange den Hl. Geist" für die Vollmacht der Sündenvergebung
nicht Teil der Materie für die Verleihung des Priestertums ist. Wir
pflichten dem bei, daß dies kein Teil der Materie für die Verleihung
des Priestertums ist. Aber dieser Text läßt eine gewisse
Doppeldeutigkeit zu. Denn nach dem Konzil von Trient und dem Beispiel
Christi ist diese oder eine ähnliche Zeremonie nötig für die Verleihung
der Gewalt, Sünden zu vergeben. Die Konzils-'Kirche1 und diejenigen,
welche sie unterstützen, benützen diesen Text von Pius XII. um ihre
sog. 'Absolutionen' zu rechtfertigen, für die es absolut keinen Beweis
gibt, daß sie eine solche Gewalt besitzen, auch wenn man annehmen
würde, daß es sich um wirklich gültig geweihte Priester handelte.
Nicht allein die menschliche Vernunft fordert, daß gewisse Worte,
gewisse Zeremonien angewendet werden müssen, um jemand eine Vollmacht
zu erteilen, sondern es ist auch die Lehre der Theologen der Kirche,
daß die Handlung - die Materie und die Form - die Gnade, welche
übertragen werden soll, bezeichnen muß. So könnte z.B. in der Taufe
keine Befreiung von der Erbsünde oder im Sakrament der Buße keine
Lossprechung erfolgen, wenn gewisse Worte und Zeremonien gänzlich
fehlten. Indessen behaupten die Anhänger dieser ungültigen Absolutionen
im neuen Ritus (von Paul VI.), daß bei der sog. 'Priesterweihe' dennoch
irgendwie diese Vollmacht verliehen würde. Dies ist eine Behauptung
wider alle Vernunft, sie widerspricht den Lehren von Trient und
entspricht vor allem nicht dem Vorgehen, das Christus, der Sohn Gottes,
gewählt hat. Wenn die Priesterweihe eo ipso und ohne entsprechende
Form, stillschweigend die Gewalt der Lossprechung vermitteln würde,
müßte dies am Gründonnerstag geschehen sein. Dann war aber das, was
Christus nach seiner Auferstehung tat, zwecklos und absurd.
Fr. Henry Davis schreibt im 4. Band seiner "Moral- und
Pastoraltheologie": "Die zweite Handauflegung ist nicht wesentlich für
das Priestertum, aber wahrscheinlich für die Gewalt, Sünden zu
vergeben." Sein Buch, welches 1943 erschien, unterscheidet demnach
richtig zwischen zwei Vollmachten des Priesters. Obwohl Unser Herr, der
Sohn Gottes, es für notwendig hielt, die Gewalt, Sünden zu vergeben,
mittels einer eigenen Zeremonie (Anhauchen seiner Apostel und
Aussprechen der vorgenannten Worte) zu übertragen und obwohl dies vom
Trienter Konzil bekräftigt wurde, behaupten die Anwälte der
'Konzilsreligion' - ohne allerdings ein beweiskräftiges Argument
vorbringen zu können, all dies sei ganz und gar unnötig. Sie behaupten
etwa, wie der 1938 erschienene "Catholic Dictionary" von Addis und
Arnold es bereits auch schon getan hatte (auf S.6o4): "Die letzte
Handauflegung im Römischen Pontificale mit den Worten 'Empfange den Hl.
Geist, dessen Sünden du nachläßt, dem sind sie nachgelassen..." sind
gemäß Morinus (1591-1659) und Chardon (1595-1651) auch im Westen I2oo
Jahre unbekannt gewesen." Wie wurde demnach diese Vollmacht übertragen?
Sie sagen - im Widerspruch zu dem Vorgehen Christi!!! -, daß sie
automatisch bei der Priesterweihe mitverliehen wird, stillschweigend,
d.h. ohne eigene Zeremonie und ohne spezielle Formel, nämlich dann,
wenn die Vollmacht erteilt wird, welche das Wesen des Priestertums
ausmacht, nämlich Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi zu
verwandeln. Zu behaupten, daß eine Vollmacht oder Gnade ohne irgendeine
Erwähnung oder Andeutung im Ritus inklusive verliehen werden kann, ist
nicht nur der Gipfel der Torheit, sondern es ist auch irrational, der
menschliche Geist verwirft solche Ideen, die Theologie wird lächerlich
gemacht. Wie kann solch ein Unsinn in Einklang gebracht werden mit der
rationalen Forderung, daß die Sakramente, insoweit sie wahrnehmbare und
wirksame Zeichen einer unsichtbaren Gnade sind, die Gnade, welche sie
bewirken, auch bezeichnen müssen?
Das Unvermögen der sog. 'Novus-Ordo-Priester' die Sünden zu vergeben -
auf Grund der fehlenden, weil nicht verliehenen Vollmacht (aber unter
der Voraussetzung, daß sie einmal wahre Priester seien, weil diese
Vollmacht nur gültig geweihten Priestern verliehen werden könnte - wird
entlarvt durch den neuen Konsekrationsritus, der bei der
'Bischofsweihe' verwandt wird. Die erste der Gewalten, die vom Hl.
Geist darin erbeten wird, ist bezeichnenderweise die der
Sündenvergebung! Wenn sie jedoch dies bereits bei der Priesterweihe
erhalten hätten - wie es normalerweise bei sämtlichen katholischen
Priestern der Fall ist (die vor 1969 geweiht worden sind; Anm.d.Red.)
-, wäre es nicht nur unlogisch, noch einmal Gott hierum zu bitten,
sondern es wäre dies direkt sakrilegisch. In Wirklichkeit sind sie -
wie es bereits bei vielen Gelegenheiten von einer Reihe von Autoren
festgestellt wurde, weder Priester noch mit der Gewalt, Sünden zu
vergeben, ausgestattet, sondern bloß Religionsvorsteher oder
Präsidenten, wie es Paul VI. formulierte, eben des von diesem
verkündeten neuen 'Glaubens'.
Manche behaupten, daß die orientalischen Riten, die als gültig von der
röm.-kath. Kirche akzeptiert werden, keinen Bezug auf die Verleihung
der Gewalt, Sünden zu vergeben, enthalten. Unsere Antwort ist, daß ohne
eine bestimmte Formel, vielleicht auch ohne irgendeine Zeremonie bei
der Ordination des Priesters oder einer gewissen Zeit danach - wie es
z.B. geschah, als Unser Herr diese Vollmacht verlieh - diese auch nicht
übertragen werden kann. Wenn das Argument, daß die Benützung diese von
Christus eingesetzten Worte fehlte, d.h. daß sie nie - oder was
gleichbedeutend ist - 12oo Jahre lang nicht angewandt worden wären,
richtig wäre, dann wäre das Sakrament der Buße für immer verloren
gegangen. Diese Vollmacht muß entweder weiter übertragen werden oder
sie hört auf zu existieren. (...)
Während seines Erdenlebens hegten manche Schriftgelehrten Zweifel an
der Vollmacht Unseres Herren, wie es der Evangelist Markus (Kap.2,5)
beschreibt. Christus sagte zum Gelähmten: "Mein Sohn, deine Sünden sind
dir vergeben." Was tat Christus, um zu beweisen, daß Er im Besitz
dieser Vollmacht war? Tat oder sagte Er nichts? Nein, Er antwortete dem
Gelähmten: "Ich sage dir, steh auf, nimm dein Bett und geh nach
Hause.!" Dieser stand sofort auf, nahm sein Bett und ging vor aller
Augen hinaus. Die Anklage der Schriftgelehrten gegen Christus bestand
darin zu bestreiten, daß Er im Besitz der Vollmacht sei, Sünden zu
vergeben, und zu behaupten, daß Er eine Blasphemie ausgesprochen habe,
als Er sagte: "Mein Sohn, deine Sünden sind dir vergeben." (...)
Wenden wir uns nun noch einem anderen Gesichtspunkt der
Sakramentstheologie der Priesterweihe zu. Die eigentliche Vollmacht der
Verwandlung von Brot und Wein in Christi Leib und Blut ist die einzige,
welche mittels dieses Sakramentes verliehen wird. Es handelt sich dabei
ncht nur um eine von Gott verliehene Vollmacht, sondern um eine, durch
die der Priester an Gottes Stelle tritt: "Dies ist mein Leib... Dies
ist mein Blut". Die weitere Gewalt der Sündenvergebung wird davon
getrennt dem gegeben, der bereits Priester ist. Hierbei steht wiederum
der Priester an Gottes Stelle: "Ich spreche dich los." Nur Gott kann
Sünden vergeben, weil Er das absolute und vollkommene Sühnopfer und
somit vollkommene Satisfaktion leistete in einem Akt der Über-Liebe.
Aber er übertrug seine Gewalt bestimmten Männern. Der Priester besitzt
auch andere Vollmachten zur Verwaltung der Sakramente, die ihrer Natur
nach verschieden sind, wie z.B. das Sakrament der Letzten Ölung.
Am 3. März 1547 verkündete das Konzil von Trient im 1. Kanon der 7.
Sitzung folgendes: "Wenn jemand sagt, die Sakramente des Neuen Bundes
seien nicht alle von Jesus Christus, unserem Herrn, eingesetzt worden;
oder: es seien deren mehrere oder weniger als sieben, nämlich die
Taufe, die Firmung, das AltarSakrament, die Buße, die Letzte Ölung, die
Priesterweihe und die Ehe; oder auch: es sei eines von diesen sieben
nicht wahrhaft und eigentlich ein Sakrament, der sei im Banne." Trotz
dieses dogmatischen Dekrets benützen theologische Autoren bei der
Besprechung des Sakramentes der Priesterweihe eine Terminologie, welche
die Zahl der Sakramente zu erhöhen scheint oder welche die Einheit bzw.
Einheitlichkeit dieses Sakramentes zerlegen möchte. Das ist
zurückzuführen auf eine Verwechslung eines Sakramentes, welches in
erster Linie nur eine Gewalt verleiht - mittels dem, was man als
Materie und Form bezeichnet - mit den Gnaden sowie Vollmachten, welche
durch ähnliche Riten verliehen werden, welche aber keine eigentlichen
Sakramente sind und es auch wegen des unfehlbaren Dekrets von Trient
gar nicht sein können. Daher ist die Verleihung der Gewalt, Sünden zu
vergeben, obwohl sie dem Priester eine sakramentale Kraft verleiht,
dennoch kein Sakrament. Wir wiederholen: Das Sakrament der
Priesterweihe spendet nur eine einzige Vollmacht, nämlich die, Brot und
Wein in den Leib und Blut Christi zu verwandeln und Ihn aufzuopfern.
Oft wird das Sakrament der Priesterweihe in Hinsicht auf alle Weihen,
die auf es bezogen sind (angefangenen bei den sog. "niederen Weihen")
so aufgefaßt - irrtümlicherweise! -, als ob bei jeder Weihestufe in
Hinsicht auf das Priestertum die zu weihende Person, welche bestimmte
Gnaden oder Vollmachten erhält (über welche wir hier nicht reden
wollen), jeweils einen bestimmten Teil des Sakramentes empfangen würde,
was jedoch absurd ist und wahrscheinlich einer ungenauen Definition,was
ein Sakrament ist, entspringt. Als Christus dieses Sakrament stiftete,
tat Er es nicht stufenweise, sondern in einem Akt gab Er ihnen jene
Vollmacht, welche oben dargestellt worden ist. Die gewöhnliche
Definition eines Sakramentes als eines äußeren Zeichens, durch welches
unserer Seele eine Gnade verliehen wird, muß präzisiert werden durch
eine genaue Festlegung, welche Gnade bzw. Vollmacht verliehen wird.
Hier noch einige Fehlvorstellungen: in dem bereits zitierten "Catholic
Dictionary" von Addis und Arnold, London 1931, S.6o3, heißt es: "Dies
scheint indessen die passende Stelle zu sein, um die theologische Frage
hinsichtlich der wesentlichen Materie und Form der Weihen, mittels
welcher dieses Sakrament ohne Zweifel gespendet wird, zu diskutieren,
nämlich die Bischofs-, Priester-und Diakonsweihen." Wenn es nur ein
Sakrament der Weihe gibt, warum dann die Aufteilung in verschiedene
Weihen? - S.6o5 desselben Lexikons enthält noch eine andere Behauptung,
welche Verwirrung stiftet und einen Mangel an logischem Denken
aufweist. Danach solle bei der Weihe einer Person, welche die niedrigen
Weihestufen nicht erhalten habe, bei der Spendung der höheren Stufe die
Verleihung der Gnaden bzw. Vollmachten der niederen Weihen dabei mit
eingeschlossen sein. Dies mag zutreffen auf die vier niederen und die
beiden höheren Weihen, welche dem Priestertum vorausgehen. Aber es
reicht in das Gebiet der Absurdität, wenn man das so interpretiert, wie
es Michael Davis (in "Approaches" Nr.71 von 198o, herausgegeben von
Hamish Fraser, der kürzlich verstorben ist) tut, wenn er die Gültigkeit
der von Kard. Lienart Erzbischof Lefebvre gespendeten Weihe verteidigt
und schreibt, daß es sich nur um ein Sakrament der Weihe handelte und
die Bischofskonsekration die Wirkung besäße, dieses dem zu
Konsekrierenden in seiner Fülle zu geben, d.h. daß für den Fall, daß
die eigentliche Priesterweihe ungültig gewesen sein sollte, Lefebvre
dennoch bei der Bischofskonsekration die Weihe zum Priester
inkludierend miterhalten hätte. Dies ist Unsinn: nichts vermag die
"Fülle" von Etwas zu geben, wenn man dieses Etwas nicht schon vorher
besitzt.
Davis behauptet auch (a.a.O.): "Tatsächlich wurden in den früheren
Jahrhunderten diejenigen, welche zum Bischof erwählt worden waren, ohne
vorherige Priesterweihe konsekriert." Er führt weder ein Beispiel an
noch Gründe, um eine solche Behauptung zu rechtfertigen. Wenn sie wahr
wäre, würde dies nach unserer Auffassung bedeuten, daß diese
sogenannten 'Bischöfe' nicht die Macht besaßen, die priesterliche
Vollmacht, die sie selbst nicht besaßen, auf andere zu übertragen.
Morinus schließt direkt aus, daß es in alter Zeit ein Beispiel für
einen Fall gibt, wo jemand zum Bischof konsekriert worden war, ohne
bereits Priester gewesen zu sein. Die Fülle des Priestertums kann nur
einem Priester gegeben werden. (...) Der Ritus der Bischofskonsekration
- zumindest in neuerer Zeit - hat nicht die Intention, die Vollmacht
sowie den Charakter des Priestertums zu spenden, noch ist er ein
eigentliches Sakrament. Er ist - wie wir dies später aufzeigen wollen -
ein Ritus, um dem Priester zusätzlich noch bestimmte Vollmachten zu
verleihen. Es gibt nur ein Sakrament der Weihe!
Wir behaupten, daß der Priester das Sakrament der Weihe voll und ganz
empfängt, d.h. er empfängt die Vollmacht, Brot und Wein in den Leib und
das Blut Christi zu verwandeln und Ihn aufzuopfern. In diesem Sinne ist
der Bischof nicht mehr Priester als ein einfacher Priester, der nicht
Bischof ist. Was ihn unterscheidet ist, daß ihm mittels eines
besonderen Ritus u.a. die Vollmacht übertragen wird, die Gewalt des
Priestertums auf andere zu übertragen sowie auch die Vollmacht der
Sündenvergebung, womit das Fortbestehen der beiden Sakramente, der
Eucharistie und der Buße, sichergestellt werden soll. Indem er die
Macht hat, die zwei wesentlichen Vollmachten, welche er als Priester
erhalten hat, weiter zu übertragen, besitzt der Bischof die Fülle des
Priestertum, d.h. sämtliche damit verbundenen Vollmachten. Er ist der
Hohe Priester. Der Ritus, welcher ihm diese Gnaden oder Vollmachten
verleiht, ist kein Sakrament und kann es auch gar nicht im Lichte der
Beschlüsse von Trient sein, auch wenn das Medium, mittels welchem dies
geschieht, das enthält, was die Theologen Materie und Form nennen.
Damit ein Sakrament gültig ist, sind drei wesentliche Elemente erforderlich:
a) Materie - das ist gleichsam ein bestimmtes sichtbares Zeichen wie
z.B. die Handauflegung, das Reichen des Kelches mit Wein und Brot unter
b) Aussprechen der Form - entsprechende Worte wie: "Empfange die
Gewalt, das Opfer darzubringen", so daß die Gnade oder Vollmacht, die
übertragen wird, klar durch diese beiden gekennzeichnet wird, und
c) die rechte Intention.
Falls die Bedeutung mittels Materie und Form nicht ausreichend klar
ausgedrückt wird, muß dies im Hauptteil des Ritus erfolgen. Es war dies
ein Versäumnis seitens der Reformer im 16. Jahrhundert, nämlich nicht
genau zu sagen, was sie unter dem Terminus "Priester" verstanden. Dies
war der Grund für die Erklärung von Leo XIII., daß die Weihen nach
diesem Ritus "null und nichtig" waren.
Was waren die sakramentalen Zeichen, deren sicli Christus bediente, als
Er das Sakrament der Weihe einsetzte? Beim hl. Lukas (Kap.22,17) lesen
wir: "Dann nahm Er den Kelch, dankte und sprach: 'Nehmet dies und
verteilt es unter euch.'" Vers 19 lautet: "Hierauf nahm Er Brot,
dankte, brach es und gab es ihnen mit den Worten: 'Das ist mein Leib,
der für euch hingegeben wird. Tut dies zu meinem Gedächtnis.'" Das
Konzil von Trient bestimmte unter Androhung des Kirchenbannes, daß die
Worte "Tut dies zu meinem Gedächtnis" die Einsetzung des Sakramentes
der Priesterweihe bilden. Es erscheint uns einleuchtend, daß die
Materie des von Christus eingesetzten Sakramentes der Weihe die
Übergabe des Brotes und des Kelches war (der den Wein enthielt), welche
zu konsekrieren waren. Die oben erwähnten Worte waren die Form, wie es
das Konzil von Trient bestimmte. Es ist klar und vernünftig zu folgern,
daß die Worte bzw. die Form, die Christus benützte, nicht von den
Aposteln und ihren Nachfolgern solchermaßen und unverändert angewandt
werden konnten, wohl aber die Materie, nämlich die Übergabe des Kelches
mit Wein und des Brotes, identisch mit der von Christus benutzten sein
mußte, da die Kirche nicht die Autorität besitzt, diese zu ändern. Nach
dem "Dictionaire de théologie catholique" Paris 1931, Sp.1316, soll die
Übergabe der Geräte (der Kelch mit Wein, Patene mit Brot) beim
Weihesakrament unbekannt gewesen sein. Das Dekret von Papst Eugen IV.
auf dem Konzil von Florenz im Jahre 1437 machte sie dagegen zur
wesentlichen, wenn nicht gar zur einzig wesentlichen Materie des
Weihesakramentes. Andererseits akzeptierten die Pontifikal-Akten die
Weihen der Ost-Kirche als gültig, die ohne die Übergabe der Geräte
erfolgt sein sollen. - Obwohl der Autor dieses Artikels vom Sakrament
der Weihe_ - und nicht von Weihen spricht -, ist es dennoch nicht
völlig klar, ob er tatsächlich die Priesterweihe meint. Aber es besteht
kein Zweifel darüber, daß Papst Eugen IV. von der Priesterweihe sprach,
was in Übereinstimmung mit den Lehren des hl. Thomas von Aquin stand,
der fast 2oo Jahre früher gelebt hatte.
Obiger Artikel liefert keinen Beweis zur Stützung der Behauptung, daß
die Übergabe der Geräte in den ersten neun Jahrhunderten unbekannt war,
noch irgendwelche Einzelheiten über die Ordinationsriten des Ostens.
Auch sind wir nicht imstande, über diese Angaben zu diskutieren.
Indessen gibt das Konzil von Florenz überhaupt keine Hinweise dafür,
daß sein Dekret sich auf eine nur 4oo Jahre alte Zeremonie bezöge. Auch
erklärt der Autor nicht, warum die Einsetzung des Weihesakramentes mit
der Überreichung von Kelch mit Wein und Brot auf der Patene - gemäß dem
Evangeliumsbericht - kurz nach seiner ersten Anwendung für 9oo Jahre in
Vergessenheit geraten sein sollte.
Nach Suarez war das Dekret von Florenz unfehlbar, "eine Ausstrahlung
des feierlichen und außerordentlichen Lehramtes der Kirche". Der
zumindest seit dem lo. Jahrhundert (bis zu seiner Aufhebung durch Paul
VI. im Jahre 1968) angewandte Ritus enthielt die Zeremonie der Übergabe
der Geräte mit dem begleitenden Gebet: "Empfange die Gewalt, Gott das
Opfer darzubringen und die Heilige Messe zu feiern für die Lebenden und
Verstorbenen im Namen des Herrn."
Im "Dictionaire de théologie catholique", 2.Bd., Sp. 132o, steht -
übrigens im Widerspruch zu der vorhergehenden Behauptung, daß nämlich
die Übergabe der Geräte bei der Weihe in den ersten neun Jahrhunderten
unbekannt gewesen wäre -, daß Dominigo Soto, Gregor von Valencia,
Estius und andere behaupteten, die Übergabe der Geräte ginge auf die
apostolische Zeit zurück oder es könnte an ihrer Stelle ein
gleichwertiger Ritus in Gebrauch gewesen sein. Unglücklicherweise
besitze ich kein Beweismaterial, um diese These zu stützen, ebenso
wenig die Behauptung von Gormache und Jean Cabass, wonach die
Handauflegung der von Christus eingesetzte Ritus sei und die Kirche das
Recht besäße, Bedingungen für die Gültigkeit hinzuzufügen (wie z.B. die
Übergabe der Geräte).
Man muß annehmen, daß Papst Pius XII., ausgehend von der Voraussetzung,
daß das Dekret von Eugen IV. nicht unfehlbar war, im Jahre 1947 sein
Dekret "Sacramentum ordinis" erließ. (Zur Frage, ob ein Papst das Recht
habe, einen Ritus zu ändern, vgl. Katzer, Otto: "Darf ein Papst den
Ritus ändern?" in EINSICHT 111(7)Iff. vom Oktober 1973, wo diese Frage
eingeschränkt mit "Ja" beantwortet wird. Der Ritus darf nur ad melius -
zum Besseren - geändert werden;ausgenommen allein sind die
substantiellen Teile, auf welche er kein Recht hat. Anm.d.Red.)
Wenn das feierliche Dekret von Florenz geändert werden konnte, muß man
annehmen, daß dies auch für das von Pius XII. erlassene zutreffen
würde. Tatsächlich beanspruchte er das Recht der Kirche, Gesetze zu
ändern. Dies wurde dam unter Bezugnahme auf sein eigenes Dekret auch
von der'Konzilskirche1 getan. "Sacramentum ordinis" enthält auch eine
Zergliederung des Sakramentes, denn es spricht von den Sakramenten der
Weihe. Insoweit es die Übergabe der Geräte betrifft, zeigt sich, daß
sien das Jekret auch auf andere Weihen als nur die Priesterweihe
bezieht. "Sacramentum ordinis" bestimmt: "Es ist nun augenscheinlich,
daß die Sakramente des Neuen Bundes insweit als sie wahrnehmbare und
wirksame Zeichen einer unsichtbaren Gnade sind, die Gande, welche sie
bewirken, kennzeichnen sollen. (...) Gewalt und Gnade werden in
sämtlichen Riten der universalen Kirche aller Zeiten und Orte
ausreichend gekennzeichnet mittels der Auflegung der Hände und der dies
bestimmenden Worte. (...) Die römische Kirche hielt immer die Weihen im
griechischen Ritus ohne die Übergabe der Geräte für gültig, so daß auf
dem Konzil von Florenz, auf welchem die Union der Griechen und der
römischen Kirche zustandekam, von den Griechen nicht verlangt wurde,
ihren Weiheritus zu ändern oder das Aushändigen der Geräte einzufügen.
Tatsächlich verlangte die Kirche, daß selbst in Rom die Griechen gemäß
ihrem eigenen Ritus die Weihe empfangen sollten. Daraus folgt, daß in
Übereinstimmung mit dem Konzil von Florenz der Wille Unseres Herrn
Jesus Christus nicht die Übergabe der Geräte als Materie und Gültigkeit
dieses Sakramentes forderte."
Es ergibt sich für mich folgendes Problem: Wie kann der Gebrauch der
Geräte durch Christus - als in der Hl. Schrift festgehalten - erklärt
werden? Wenn dieser Gebrauch zur Materie gehört und Trient sagt, daß
die Materie nicht geändert werden darf, warum konnte dann Florenz im
Gegensatz dazu bestimmen, daß die Übergabe der Geräte nicht
erforderlich sei und das Auflegen der Hände ausreiche? Wenn die Geräte
nicht ausschließlich die Materie des Sakramentes darstellen, worin
besteht sie dann? Wenn es die Gültigkeit der Handauflegung bei den
Griechen anerkannte, warum machte es dann seine Regelung nicht
einheitlich?
Pius fährt in "Sacramentum ordinis" fort: "Wenn auch dies zeitweise
infolge des Willens und der Regeln der Kirche erforderlich war, so
wissen doch alle, daß die Kirche auch dazu imstande ist, das, was sie
selbst festsetzte, zu ändern und abzuschaffen." Natürlich bezieht er
sich dabei auf die Übergabe der Geräte, aber dies läßt die Frage
unbeantwortet, ob es Christus oder die Kirche war, welche diese Geräte
als Materie benützte.
Ohne das Recht der Kirche, Einrichtungen auch ändern zu können, zu
bekämpfen: eine Änderung verlangt normalerweise eine Begründung, die
uns Pius XII. für die Ritenänderung nicht gibt, d.h. warum er die
Materie von der Übergabe der Geräte in die Handauflegung änderte. Wie
oben angeführt sagt Pius XII., Gewalt und Gnade müßten ausreichend
gekennzeichnet sein. Materie: durch die Auflegung der Hände; Form:
durch die sie begleitenden Worte. Sie lauten: "Allmächtiger Vater, wir
bitten Dich, gib diesen Deinen Dienern die Würde des Priestertums.
Erneuere in ihrem Innersten den Geist der Heiligkeit, damit sie das von
Dir erhaltene Amt des zweiten Ranges auf sich nehmen und durch ihren
vorbildlichen Wandel eindringlich christliche Zucht und Sitte lehren."
Die Form ist sicherlich in ihrer Kennzeichnung nicht so klar wie die
Übergabe des Kelches mit Wein und des Altarbrotes sowie die folgenden
Worte, die unmittelbar bei der Übergabe, und nicht, wie die
vorgenannten, etwas später ausgesprochen werden: "Empfange die Gewalt,
Gott das Opfer darzubringen und die Messe zu feiern . für die Lebenden
und Verstorbenen im Namen des Herrn." Wir bezweifeln, ob die oben
angegebene Formel "Allmächtiger Vater..." klar genug ist. Sie gibt z.B.
nicht an, was mit dem Terminus "Priestertum" gemeint ist, und so
befinden wir uns wieder in der Situation der Anglikanischen Weihen.
(Anm.d.Red.EINSICHT: Auch wenn die Form unzureichend sein sollte - was
bestritten wird! -, so ist doch die Intention des pianischen Ritus, in
der Form und Materie benutzt werden, völlig eindeutig.) Wir möchten
betonen, daß wir nur die Priesterweihe erörtern - und nicht irgendeine
der niederen oder höheren Weihen, die zu ihr hinführen.
Pius XII. schloß mit den Worten: "Es geht nicht an, das, was wir hier
dargelegt haben, so zu verstehen sei, als ob andere Riten im Pontificie
Romanum auch nur im kleinsten Detail vernachlässigt oder ausgelassen
werden dürfen. Vielmehr ordnen Wir an, daß sämtliche im Römischen
Pontificale vorgeschriebenen Details auf das genaueste bewahrt und
beachtet werden müssen."
Der einzige, für uns erkennbare Grund für diese Anordnung ist der, daß
die Auflegung der Hände und die sie bestimmenden Worte nicht klar genug
und zweifelsfrei die bewirkende Gnade und Vollmacht, nämlich Brot und
Wein in den Leib und das Blut Christi zu verwandeln und Ihn im Opfer
der Messe darzubringen, kennzeichnen. Aber die Aushändigung der Geräte
und das sie begleitende Gebet tun dies. Sie bezeichnen klar, was das
Priestertum bedeutet. War dieses Dekret von 1947 der erste Schritt zur
Zerstörung des Priestertums? (Anm.d.Red.EINSICHT: Auch wenn Pius XII.
nicht ahnen konnte, in welcher Weise seine Reform des Weiheritus nach
ihm mißgedeutet werden konnte, nämlich als Vorläufer und Alibi für die
später erfolgte Revolutionierung dieses Sakramentes im Jahr 1968, so
ist sie doch geeignet, unwissenden Gläubigen die Zerstörung der
Priesterweihe im sog. 'Weiheritus' Pauls VI. zu verschleiern.) Die
Reformer von Vatikanum II bedienten sich seiner wie ihre Protagonisten,
um die Gültigkeit ihres neuen Ordinationsritus zu beweisen: "Was allein
nötig ist für die Gültigkeit, ist die eigentliche Materie und die
Form". Die Übergabe der Geräte und das Gebet wurden neben anderen
Dingen fallengelassen. Sie behandeln die Lehre von Materie und Form wie
eine magische Formel, gleichgültig, ob sie etwas bedeutet oder nicht.
Wir denken aber, daß die Bedeutung jeder Zeremonie oder jedes Gebetes
absolut wesentlich ist, so wie es Papst Leo XIII. tat, als er die
Anglikanischen Weihen verurteilte.
Infolge der Auslassung der Übergabe der Geräte und des Gebetes
verschwand die katholische Auffassung vom Priestertum. Und ihr
Vorhaben, das katholische Priestertum zu zerstören, d.h. die Darbringen
des Meßopfers, stellte sich zweifelsfrei dar, als Paul VI. definierte,
was er und die anderen Apostaten unter 'Priester' und 'Messe'
verstanden: "Das Herrenmahl ist die heilige Versammlung des
Gottesvolkes, das unter dem Vorsitz des Priesters das Gedächtnis des
Herrn feiert." - Man vergleiche diese Definition mit der des
Katechismus: "Die Heilige Messe ist das Opfer des Leibes und Blutes
Jesu Christi, der unter den Gestalten von Brot und Wein wahrhaft
gegenwärtig auf dem Altar ist und der Gott für die Lebenden und
Verstorbenen aufgeopfert wird."
"Die Reformer bedienen sich derselben Materie, nämlich der
Handauflegung, und derselben Form bzw. Worte, die Pius XII. für
ausreichend erachtete, die verliehene Gewalt oder Gnade zu bezeichnen",
so wird argumentiert. Dies ist eindeutig nicht wahr, und es ist die
veränderte Auffassung, was der Priester ist, welche die sichtbare
Intention - wie es Leo XIII. nannte - aufdeckt, einen anderen,
nichtkatholischen Ritus unterzuschieben. Dies ist der Hauptgrund,
diesen Ritus Pauls VI. für ungültig zu erklären. Wie man aus der
vorgenannten Definition ersehen kann, ist außerdem der 'Priester' nicht
nur ein Vorsitzender, sondern die'Messe' ist nurmehr eine Feier zur
Erinnerung an das Herrenmahl, zudem werden die Konsekrationsworte zu
einer bloßen Erzählung des Einsetzungsberichtes. (Anm.E.Heller: Auch
wenn man die Verfälschung des Wesens des Priesters, der Messe und der
Konsekration nicht so deutlich formulieren würde und selbst noch als
Materie die Übergabe der Geräte benutzte, so wäre doch die Intention
dieser 'Weihe' die, den sog. 'N.O.M.' zu feiern, der kein Opfer ist.
Allein dadurch - durch die Intention, die dem 'Weiheakt' unterlegt wird
- würde eine solche Ordinierung ungültig, denn Priestertum und Meßopfer
bedingen sich sakramental gegenseitig: der Priester ist ausersehen zum
Opfern; das Opfer kann nur vom Priester vollzogen werden. Ohne Opfer
kein Priestertum, ohne Priestertum kein Opfer..Es ist klar, daß ein
Vorsitzender kein Priester und das Herrenmahl mit dem Verlesen des
Einsetzungsberichtes kein Opfer ist. Daraus ergibt sich folgender
Tatbestand: all jene, die ab 1969 nach diesem paulinischen Reformer -
Ritus 'geweiht' wurden, sind keine 'Priester', sondern Laien wie jeder
sog. protestantische oder anglikanische Religionsdiener auch.)
DAS BISCHOFSAMT.
Es ist unbekannt, ob die Vollmacht der Apostel, die zwei fundamentalen
Gewalten, nämlich die Sündenvergebung und die Verwandlung von Brot und
Wein in Christi Leib und Blut, weiterzugeben, eine Folge der Tatsache
war, daß sie ihnen von Christus verliehen wurden, d.h. daß sie mit der
Verleihung dieser Vollmachten auch die Vollmacht der Weitergabe dieser
Vollmachten erhielten, oder ob sie diese Vollmacht der Weitergabe von
Vollmachten in einem eigenen Ritus übertragen bekamen. Sicher ist, daß
die Apostel das Recht der Übertragung dieser Gewalten bekamen, damit
die Sakramente der Eucharistie und der Buße auch nach ihrem Tode
weiterbestehen bleiben sollten. Nichtsdestoweniger zeigt es sich schon
von den frühesten Zeiten an, daß nur bestimmtai Priestern, die Bischöfe
genannt wurden, diese Vollmacht und Autorität verliehen wurde, und den
anderen nicht.
Im Römischen Pontificale, das bis zu seiner Unterdrückung durch Paul
VI. bis 1968 in Kraft war, enthielt der Ritus, der die Gewalt, Gnade
oder Autorität verlieh, obwohl er kein eigentliches Sakrament ist, eine
sog. Materie und Form. Es ist vernünftig zu verlangen, daß - wie bei
einem Sakrament auch - diese beiden Elemente oder wenigstens der Zweck
des Ritus klar gekennzeichnet werden müßten, welche Gnade oder Gewalt
zu übertragen beabsichtigt wird. Der vorerwähnte Ritus enthielt
folgende Bestimmungen: "Ein Bischof muß urteilen, auslegen, weihen,
opfern, taufen und firmen." - "Laßt uns, meine lieben Brüder, beten,
daß der allmächtige Gott in Seiner Güte sorgen möge für das Wohl Seiner
Kirche, indem Er die Fülle Seiner Gnaden diesem Auserwählten zuteile."
- "Deshalb beten wir zu Dir, o Gott, diese Gnade Deinem von Dir
auserwählten Diener zu gewähren, damit er zum Dienste im obersten
Priesteramte erhöht werde." (Vgl. "Pontificale Romanum".) Diese Formel
bestimmt genau die Gewalt und die Vollmacht eines Bischofs, wobei die
Vollmacht zu weihen, die wichtigste ist. Danach wird Gott gebeten, den
Kandidaten zu diesem Amt zu befähigen.
Im Gegensatz dazu nimmt der neue Ritus Pauls VI. keinen Bezug zur
Weihegewalt. Mit den folgenden Worten erbittet der Konsekrator für den
zu Konsekrierenden drei Gewalten: Der Haupt-Konsekrator spricht im sog.
'Konsekrations'-Gebet: "Durch den Geist, welcher die Gnaden des Hohen
Priestertums verleiht, gewähre ihnen die Gewalt, Sünden zu vergeben, so
wie Du es befohlen hast; Ämter zuzuweisen, wie Du es beschlossen hast;
zu lösen jedes Band mittels der Autorität, die Du Deinen Aposteln
gabst."
Wie im modernen Ritus der 'Priesterweihe' dem Begriff Priester ein
neuer Sinn unterlegt worden war, so wird in diesem sog.
Konsekrationsritus dem Terminus "Hohes Priestertum" eine neue Bedeutung
beigelegt, d.h. die beiden Termini wurden semantisch verfälscht. Ferner
bekräftigt er, daß den modernen 'Priestern' nicht die Gewalt gegeben
wurde, Sünden zu vergeben - jenen Kandidaten, die nach dem Ritus Pauls
VI. 'geweiht' wurden. Besäßen sie sie, wäre die Bitte blaqhemisch und
sakrilegisch. Es ist unmöglich, daß nämlich ein Liturgieexperte einen
solchen Ritus verfaßt haben könnte, ohne die für einen Bischof
erforderliche Hauptgewalt überhaupt zu erwähnen, es sei denn, daß - wie
bei dem sog. Ritus der 'Priesterweihe' - dieselbe Absicht bestand,
nämlich das Priestertum (und die apostolische Sukzession) gänzlich zu
vernichten. Dieser Ritus ist, wie der der 'Priesterweihe', ungültig.
Wenn die Konzils- 'Kirche' mit diesem Vorwurf konfrontiert wird, bleibt
sie stumm.
Das Aufhören der apostolischen Sukzession bedeutete die unausweichliche
Zerstörung der röm.-kath. Kirche. Wie könnte nun dieses Drama mit dem
Versprechen Unseres Herrn, daß Er nämlich bei seiner Kirche bleiben
werde bis ans Ende der Zeiten, in Einklang gebracht werden?
Möglicherweise ist dieses Ende der Zeiten.
(überarbeitet und leicht gekürzt, E. Heller) |