NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...
STÄDTISCHE KLINIKEN WOLLEN KEINE ABTREIBUNGEN: DER OB PROTESTIERT
(MÜNCHNER MERKUR vom 15./16.3.1986.) - An einem Krankenhaus statt 737
'nur' noch 36 Schwangerschaftsabbrücne. - Die Zahl von
Schwangerschaftsabbrüchen hat sich an einer der drei städtischen
Großkliniken in München in den letzten zwei Jahren so dramatisch
verringert und blieb an einer zweiten so niedrig, daß Oberbürgermeister
Georg Kronawitter (SPD) befürchtet, der Paragraph 218 werde an den
städtischen Krankenhäusern "auf kaltem Wege wieder beseitigt". Die SPD
habe in den vergangenen Jahren für diese gesetzliche Regelung gekämpft
und lege daher größten Wert darauf, daß die Bestimmungen auch erfüllt
würden, betonte die SPDStadtratsfraktion am Freitag. Kronawitter hatte
sich, nachdem der SPD Klagen über die Krankenhäuser bekannt geworden
waren, von der Verwaltung eine Statistik erstellen lassen. Die machte
nun offenbar, daß in einer der größten Kliniken der Stadt 1983 noch 737
legale Schwangerschaftsunterbrechungen erfolgten, 1984 dann nur mehr
312 und 1985 nur noch 36, das entspricht einer Verminderung auf ein
Zwanzigstel. In dem Zweiten Großkrankenhaus wurden 1985 nur zehn
Abbruche vorgenommen. An der dritten Klinik stieg dagegen die Zahl von
392 im Jahr 1984 auf 438 im letzten Jahr. Die SPD vermutet hinter
dieser Entwicklung eine beherrschende Rolle der Chefärzte, denen sich
die ärztlichen Mitarbeiter unterwerfen müßten, um nicht benachteiligt
zu werden. Um den Frauen "demütigende Prozeduren" zu ersparen, würden
sie von den niedergelassenen Ärzten nun offenbar gleich alle an das
eine Krankenhaus, an Privatkliniken oder Häuser außerhalb Münchens
überwiesen. Kronawitter stellte klar, kein Arzt müsse, wenn er das
persönlich nicht verantworten könne, Abbruche vornehmen. Aber es dürfe
auch kein Mediziner, der dazu bereit sei, die gesetzlichen Bestimmungen
auszufüllen, "aus welchen Gründen auch immer" daran gehindert werden,
schrieb der Oberbürgermeister an den Krankenhausreferenten der Stadt,
(lb) - Kronawitters Vorwürfe gegen die Krankenhäuser, den § 218 in
seiner veränderten Form von 1976 "auf kaltem Weg wieder zu beseitigen",
wurden heftig attakiert. Ihm wurde vorgeworfen, damit die
Abtreibungspraxis in den Kliniken nur zu steigern - bei einem
sterbenden Volk wie dem deutschen. Darauf der OB der SPD: "Ich sehe es
als eine Verpflichtung des Oberbürgermeisters und des Stadtrats an, die
in Bonn beschlossenen gesetzlichen Möglichkeiten auch in München zum
Tragen zu bringen, unabhängig davon, ob mir persönlich diese
Gesetzgebung paßt oder nicht". (MÜNCHNER MERKUR vom 4.4.86)
Offensichtlich paßt Herrn Kronawitter die gesetzliche Regelung.
EUTHANASIE SOLL IN HOLLAND UND SCHWEDEN DURCH GESETZE EINGEFÜHRT WERDEN. In
den Niederlanden hat die oppositionelle linksliberale Partei
"Demokraten 66" eine Gesetzesvorlage im Parlament eingebracht, die den
Ärzten die Erlaubnis geben soll, Patienten mit einer tödlichen
Injektion von ihrem Leiden zu 'befreien'. Die Mehrheit der Abgeordneten
ist für das Gesetz. Eine Meinungsumfrage ergab, daß 89% der
niederländischen Bevölkerung der "Tötung auf Wunsch" zustimmt. Berit
Hedeby, Sprecherin der schwedischen Organisation "Exit": "Holland wird
das erste Land sein, in welchem Euthanasie legalisiert wird." - Die
Niederlande sind zum Testfeld einer internationalen "Todeslobby"
geworden. Dr. P.V. Admiraal, Arzt in einem Krankenhaus in Delft, ist
der führende Kopf der Euthanasie-Bewegung in den Niederlanden. Nach
seinen Angaben stirbt jeder 6. Patient in Holland durch Euthanasie.
Nach anderen Quellen sollen von 2oooo Krebskranken loooo auf eigenen
Wunsch getötet werden. Dr. Admiraal zu den Opfern der AIDS-Seuche: "Die
Anzahl der AIDS-Opfer wird sehr schnell wachsen. Viele werden uns um
Sterbehilfe bitten. Ich glaube, aaß das AIDS-Problem bald den
Widerstand gegen Sterbehilfe eindämmen wird. Eine Regierungskommission
hat die Voraussetzungen für Euthanasie festgelegt: Der Patient muß am
Ende seines Lebens stehen, die Heilungsmöglichkeiten sind erschöpft,
ein weiterer Arzt muß zu Rate gezogen, ein Staatsanwalt muß
unterrichtet werden. Wenn keine Klage droht, ist die Tötung legal." -
Der ehemalige schwedische Richter Bertil Wennergren schrieb in DAGENS
NYHETER einen Artikel unter der Überschrift "Die schwedische Verfassung
verschreibt Euthanasie". Das verfassungsmäßige Recht auf freien Willen
erlaube es auch, sich selbst umbringen zu dürfen. Berit Hedeby drohte
in einer privaten Diskussion: "Ich werde die schwedische Bevölkerung
zwingen, Euthanasie zu akzeptieren." In manchen Fällen sei eine
Überdosis Morphin ausreichend, doch die passive Sterbehilfe reiche
nicht. "Alle Maßnahmen von Lebenserhaltung sind eine Art Folter." Dr.
Pieter Admiraal gibt offen zu, daß er schon 5o Menschen zum Tode
'verholfen' habe. (SB 11/86 vom 13.3.86) Die Parallelen zur Euthanasie
des Nazi-Regimes drängen sich geradezu auf. Für Holland und Schweden
war dieser apokalyptische Spuk wohl noch nicht eindringlich genug.
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