DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE
von
Eberhard Heller
(Fortsetzung II.)
Rev. Fr. McKenna /U.S.A. favorisiert die Idee, daß die von Mgr.
Ngo-dinh-Thuc und in seiner Nachfolge geweihten Bischöfe auf Grund des
höheren Rechtsprinzips der Epikie (nach der die Auslegung eines
Gesetzes dem Sinne nach erfolgt, wenn es die Situation erfordert, und
nicht dem Buchstaben nach) die "gewöhnliche Jurisdiktion, die
normalerweise zur Leitung einer Diözese gehört", hätten. (Vgl.
CATHOLICS FOREVER 1983; die folgenden Auszüge daraus in der Übersetzung
von Herrn Eugen Golia.) Diese sei nicht etwa von Mgr. Thuc übertragen
worden, da dieser "ja schon lange aus seiner Diözese in Vietnam
entfernt worden ist", sondern durch die Epikie im Zusammenhang mit der
Konsekration.
Rev. Fr. McKenna erläutert: "Obwohl es stimmt, wie es das I.
Vatikanische Konzil erklärte, und die neuen Bischöfe auch zur Kenntnis
nahmen, daß die Autorität bzw. Jurisdiktion der Bischöfe direkt von
Gott kommt - genau so wie die Amtsgewalt und die sakramentale Kraft -,
so ist es doch allgemein die Lehre der Theologen und der Kirche, daß
die Jurisdiktion des einzelnen Bischofs direkt und unmittelbar vom
Papst ausgeht. Persönlich gesehen hängt also die Jurisdiktion eines
jeden Bischofs von der Zuweisung einer bestimmten Diözese oder eines
bestimmten Gebietes durch den Hl. Vater ab. Wäre es nicht so, sagt der
hl. Robert Bellarmin, könnte kein Papst die Autorität dieses oder jenes
Bischofs, die ihm von Gott gegeben wurde, begrenzen oder ihn aus der
Diözese entfernen. In (unserem) Falle besteht also das Problem, für
diese in Betracht kommenden Bischöfe ihre reale und personale
Jurisdiktion zu begründen, da ja ihre Konsekration anormal oder
a-kanonisch war und nicht durch päpstliches Mandat erfolgte. Die für
die Leitung einer Diözese zugehörige Jurisdiktion ist ihnen anscheinend
nicht persönlich übertragen worden."
Besitzen diese Bischöfe neben ihre Weihe, die niemand anzweifelt, und
ihrer Rechtgläubigkeit in der Tat auch die Jurisdiktionsgewalt?
Fr. McKenna antwortet: "Sie besitzen sie (...) Wie wir annehmen, stammt
ihre Jurisdiktion eigentlich nicht von ihrer bischöflichen Konsekration
(primo et per se), sondern von_der Epikie ab. Da deren Wirksamkeit in
diesem Falle gleichbedeutend ist mit der päpstlichen Autorisation
qualifizierter Priester zum Bischofsamt, welche die "gewöhnliche"
Jurisdiktion für das Bischofsamt überträgt, so ist es die Epikie
selbst, welche anscheinend die Sukzession der neuen Bischöfe sichert.
Es hängt somit die Sukzession mit der sie begleitenden Jurisdiktion
nicht ab vom päpstlichen Stuhl, der z.Zt. wirklich oder körperlich
vakant ist (sede vacante), sondern sie erscheint gesichert durch die
zumindest moralische oder praktische Abwesenheit des Papstes."
McKennas Schlußfolgerung läuft so: Die Jurisdiktionsgewalt (des
Bischofs) stammt unmittelbar Christus. Sie wird in der Regel durch den
Papst bestimmt und zugleich begrenzt (durch Zuteilung einer Diözese).
Da der Stuhl Petri vakant ist, haben die von Mgr. Ngo-dinh-Thuc
geweihten Bischöfe die Jurisdiktion unmittelbar im Zusammenhang mit
ihrer Konsekration erworben.
Wenn man dieser Argumentation folgt, so erhebt sich die nächste Frage:
Wie läßt sich die Jurisdiktion dieser Bischöfe begrenzen? In welchem
Gebiet dürfen sie ihr Amt ausüben, d.h. nicht nur ihre Weihegewalt
wahrnehmen, sondern auch jurisdiktioneile Akte setzen? Da die
Jurisdiktionsgewalt weder von dem Konsekrator, Mgr. Thuc noch von den
Co-Konsekratoren verliehen werden konnte, sondern unmittelbar von
Christus kam, kann sie, so folgert Fr, McKenna, nur "unbegrenzt" sein.
"Diese Annahme scheint aber eine Jurisdiktion einzuschließen, die nur
dem Papste eigen ist als dem Hirten der universalen Kirche."
Auf diese beträchtliche Schwierigkeit gibt Fr. McKenna folgende
Auskunft: Diese "unbegrenzte Jurisdiktion, die die außer-kanonisch
konsekrierten Bischöfe besitzen", ist "auf Grund der außergewöhnlichen
Umstände unwesentlich, nicht nicht wie im Falle des Papstes, wesentlich
uneingeschränkt". "So wie die Priester, welche der Restkirche treu
geblieben sind, die Jurisdiktion suppliert, d.h. ergänzt haben (nach
CIC, can. 2o9), um nun überall, wohin sie gehen, gültig und erlaubt
Beichte hören zu können, so scheinen die betreffenden Bischöfe das
Recht zu haben, Achtung und Gehorsam von sämtlichen Priestern und
Gläubigen der Welt fordern zu können."
Der Dominikanerpater McKenna weist, um seine These stützen zu wollen,
auf einen Präzedenzfall bei den Aposteln hin. Von diesen hatte jeder -
nicht nur Petrus! - eine weltweite Jurisdiktionsgewalt erhalten, die
ihnen unmittelbar von Christus selbst verliehen worden war, die aber,
wie der hl. Bellarmin zeigt, eine außerordentliche war, welche später
an die von ihnen geweihten Bischöfe nicht weitergegeben wurde. "Diese
empfingen vielmehr, wie alle folgenden Bischöfe, ihre gewöhnliche
Jurisdiktion durch Petrus und seine Nachfolger auf dem Apostolischen
Stuhle. Es bietet sich also durch die neuen Bischöfe keine Situation
dar, die noch niemals dagewesen ist, wenn man behauptet, jeder dieser
neuen Bischöfe hätte eine unbegrenzte Jurisdiktion,und es erforderlich
wird, daß jeder durch gegenseitige Absprache ein bestimmtes Gebiet zur
Übernahme der persönlichen Verantwortung übernehmen muß." Dies sollte
nach Meinung des Dominikaners "keinen Vorwand für einen Gläubigen -
Priester oder Laien - geben, sich ihrer Leitung und Jurisdiktion zu
entziehen."
Die Problematik von Rev. Fr. McKennas Lösungsversuch liegt in ihrem
Ansatz, wenn er sagt, daß die Jurisdiktionsgewalt unmittelbar von
Christus käme und diese im konkreten Fall der Sedesvakanz ohne weiteres
auf die Bischöfe der Restkirche übertragen würde. Es stimmt zwar, daß
die Jurisdiktionsgewalt unmittelbar von Christus eingesetzt wurde und
unabhängig von der Weihegewalt besteht, aber die Jurisdiktionsgewalt
wurde zuerst Petrus alleine versprochen (Mt 16,18f.) und dann delegiert
(Joh. 21, 15-19), wie Mgr. Guerard des Lauriers nachgewiesen hat (vgl.
EINSICHT XVI/1, S.12f.). Im übrigen gibt Fr. McKenna selbst die
Einschränkung für sein Beispiel: auch wenn man zugeben würde, daß die
Apostel eine universelle Jurisdiktion besessen hätten, wie er es
annimmt (unmittelbar von Christus verliehen), so haben doch die
nachfolgenden Bischöfe ihre Jurisdiktion vom Papst erhalten per
Delegation.
Solange es also grundsätzlich nicht unmöglich ist, einen Papst zu
wählen, kann den neuen Bischöfen, die schon außer-kanonisch geweiht
wurden (auf Grund der Notsituation), keine Jurisdiktion im eigentlichen
Sinne zugesprochen werden, auch nicht unter Hinweis auf das von dem
Dominikanerpater herangezogene Rechtsprinzip der Epikie. (N.B. man kann
verstehen, wenn Mgr. Guerard des Lauriers darüber ängstlich wacht, daß
sich die amerikanischen Bischöfe, besonders Mgr. Musey, nicht
ungerechtfertigterweise eine Gewalt anmaßen, die ihnen nicht zusteht.)
Schließlich *) hat sich noch Herr Prof. W. Siebel / Saarbrücken zu den
anstehenden Problemen zu Wort gemeldet (in einem Beitrag: "Priester in
dieser Zeit", 4.Kap.: "Der Aufbau der Kirche der Endzeit"; vgl.
SAKA-Informationen, Juni 1985).
Nachdem er auf den Zusammenbruch der "Machthierarchie in der Kirche"
und das Fehlen der "Jurisdiktionshierarchie" hingewiesen hat ("Alle
Hoffnungen auf Rom sind eitel!" - "Das neue Rom ist nicht mehr
katholisch.") sieht er die wahre (Rest)Kirche nicht mehr auf der
"Machthierarchie, dieser Gehorsamshierarchie" basieren. Denn "denen,
die noch auf eine Umkehr Roms hoffen, fehlt (...) ein klarer
Kirchenbegriff."
"Aber wie kann der Glaube", so fragt Prof. Siebel weiter, "auch ohne
Papst, ohne Diözesanbischöfe, ohne jede Jurisdiktionshierarchie
erhalten werden? Die Möglichkeit, daß die neu geweihten Bischöfe
einfach eine neue Jurisdiktionshierarchie und Diözesen errichten,
verwirft er: "Das wäre aber nicht der richtige Weg, ein solcher Weg ist
den Katholiken versagt. Eine solche Wiederholung der Verhältnisse von
früher, nur in kleinerem, in bescheidenerem Maßstab, würde keine echte
Wiederholung sein. Denn es fehlt der Papst. Die katholische Kirche ist
aber auf den Papst bezogen aufgebaut. Nur er kann die
Jurisdiktionsgewalt einem Bischof erteilen. Wenn es jedoch keinen Papst
gibt, dann geht es eben nicht. Dann kann auch kein neugeweihter Bischof
mehr als Diözesanbischöf von seinen Diözesanen Gehorsam im Namen Gottes
und der Kirche verlangen." Daraus schlußfolgert Siebel: "Dann heißt
das, daß die Kirche sich in der nun schon lange andauernden Sedisvakanz
umstrukturieren muß, um weiterbestehen zu können."
Die Prophezeiungen bei Ezechiel (34. Kapitel: "Ich selbst will meine
Schafe weiden, und ich selbst will sie lagern lassen.") bezieht Prof.
Siebel unmittelbar auf die religiös-kirchliche Notlage unserer Zeit:
"Diese Prophezeiung trifft auf die Lage der Kirche nur zu deutlich zu.
Rom ist in die Hände der Feinde der Kirche gefallen, und die Hirten
vernachlässigen ihr Amt auf das schlimmste. So sollte man auch die
Konsequenzen, die Gott ausspricht, ernst nehmen. Gott wird ihrem
Hirtenamt ein Ende machen. (...) Dafür wendet sich Christus den
restlichen Gläubigen direkt zu. Er übernimmt selbst ihre Führung. Damit
ist die verbleibende Leitung der Kirche in eine unmittelbare Beziehung
zu Christus getreten. (...) Wir müssen uns viel unmittelbarer auf das
berufen, was Christus will.Er wird uns statt der Bischofe in dieser
Zeit führen."
Wie sieht diese unmittelbare Führung der Restkirche durch Christus nach
Siebel aus: "Die Kirche wird in ihrer Organisation ein anderes Aussehen
erhalten. (...) Die Kirche wird eher machtlos und arm sein, sie gleicht
sich so ihrem Herrn auf dem Kreuzweg an. Wie kann der Glauben noch
aufrecht erhalten werden? Wie werden die Gläubigen noch gesammelt?"
Siebeis Antwort lautet: "Das ist nur möglich, indem sich kirchliche
Kongregationen bilden, die den Glauben und die überlieferten Sakramente
bewahren. Solche Kongregationen haben sich zum Teil bereits gebildet,
ohne daß sie ihre Stellung selbst genau übersehen." **) - "Diese
kirchlichen Kongregationen werden dann in einem
Gegenseitigkeitsverhältnis untereinander stehen, werden sich
gegenseitig stützen, sich unter Umständen aber auch kritisch
gegenübertreten, wenn zum Beispiel Gefahren für den Glauben vorhanden
sind."
Prof. Siebel nimmt an, daß in solchen Kongregationen "das kirchliche
Leben zentral erhalten bleiben" wird, "weil in diesen Priester und
Brüder unter einer geistlichen Leitung vereinigt sind, die auch
moralische Autorität besitzt." Um diese Zentrum vor dem Aussterben zu
retten, schlägt Siebel vor: "In jeder größeren Kongregation müßte ein
Priester zum Bischof geweiht werden. Die künftigen Bischöfe müssen also
als 'Weihbischöfe' in den Zusammenhang von solchen Kongregationen
hineingedacht werden. (...) Deshalb muß ein Organismus da sein, der auf
Dauer auch die Erhaltung des Bischofsamtes im Sinne der Weihehierarchie
garantiert. (...)
Von diesen einzelnen Kongregationen her wird versucht werden müssen,
alle Mittel einzusetzen, um die Gläubigen so weit wie möglich im
Glauben zu stärken. Die Kongregationen können hier aber nicht allein
von sich aus wirken. Deshalb müssen die Laien aktiviert werden."
In diesem Zusammenhang denkt Siebel daran,
a) die Katholische Aktion wiederzubeleben und
b) eventuell Laien, die nicht Priester werden wollen, die niederen
Weihen zu spenden, damit sie Initiativen in den Meßzentren übernehmen
können.
Soweit Prof. Siebeis Ausführungen zu dem angeschnittenen Thema.
Zunächst eine Anmerkung zu seiner Erklärungvon Ezech. 34,11-16. Die
Auffassung, daß sich die Prophezeiung bei Ezechiel auf unsere heutige
Situation bezieht, ist exegetisch nicht gesichert. Der Prophet spricht
zunächst von der Befreiung des Volkes Israel aus der babylonischen
Gefangenschaft. Darüber hinaus bezieht sich diese Stelle, ähnlich wie
bei Isaias und Jeremias auf den guten Hirten Christus, den zukünftigen
Erlöser, dessen Erscheinen hier angekündigt wird. Der Hinweis, daß Gott
selbst nach seinen Schafen sehen und sie weiden will, bezieht sich, wie
auch aus dem folgenden Vers 23 klar hervorgeht, auf die erste Ankunft
Christi und die unmittelbare Fürsorge für die, die an ihn glauben
(werden). Im weiteren kann man noch an die Fortsetzung der
Hirtenpflicht denken, die Christus Seiner Kirche übertragen hat. In
diesem Sinne wenigstens liest die Kirche die Verse 11-16 im 34. Kap.
von Ezechiel am Dienstag in der ersten Fastenwoche.
In der Beurteilung der derzeitigen Situation stimme ich mit Prof.
Siebel überein, ebenso darin, daß die Jurisdiktionsgewalt vom Papst
ausgeht und daß die von Mgr. Thuc geweihten Bischöfe keine ordentliche
Jurisdiktion besitzen. Aus der Tatsache, daß der Stuhl Petri z.Zt.
vakant ist, zieht Siebel den Schluß, die Kirche müsse sich "in der nun
schon lange andauernden Sedesvakanz umstrukturieren", "um weiter zu
bestehen".
Diese Schlußfolgerung wäre falsch, wenn nicht Siebel am Ende seines
Beitrages den Hinweis gäbe, der vollständige Wiederaufbau der Kirche
wäre erst dann gelungen, "wenn das Papsttum wieder hergestellt ist".
Diese Bedingung der Restitution der Prima Sedes wird jedoch als bloße
Forderung erhoben, ohne konkrete Andeutung, wie eine solche Erneuerung
ausschauen könnte. Doch durch diesen Hinweis wird klar, daß Siebeis
Vorschläge nur eine provisorische Übergangsregelung betreffen. Aber
auch in dieser Hinsicht bergen sie gewisse Gefahren in sich, über die
man sich im klaren sein sollte. Mit der vorgeschlagenen
Umstrukturierung würde die Kirche ihre sichtbare Einheit und Hoheit
gänzlich verlieren. Die Kirchengemeinschaft, die Siebel beschreibt,
würde unfreiwillig immer mehr protestantisieren und zerfallen, da kein
bevollmächtigter Hirt ihren Zusammenhalt garantieren würde. Sie wäre
eine reine Bekenntnisgemeinschaft, ohne Verankerung als
Heilsinstitution, ohne Verbindlichkeit in der Lehrausübung, da sie
pastoral und lehrmäßig nur unverbindliche, um es genauer zu sagen,
moralische Autoritäten in den Priestern und "Weihbischöfen" hätte. Eine
eingehendere Beschreibung der Rechte und Pflichten, die die
letztgenannten haben sollten, liefert der Autor ebenfalls nient. Das
Problem der fehlenden Jurisdiktion und deren Folgen, der Modus einer
Zusammenarbeit zwischen den Bischöfen werden ebenso wenig erörtert wie
das Problem der Einheit dieses amorphen kirchlichen Gebildes, welches
nur noch einige Merkmale der einen, heiligen, katholischen und
apostolischen Kirche an sich hat. Wie soll dieses Schrumpfgebilde
potentiellen Konvertiten eher den rechten Einblick in das Wesen der
Kirche vermitteln, von dem Prof. Siebel annimmt, daß sie "in der Kirche
ohne Jurisdiktionshierarchie eher die eine wahre Kirche erkennen
können". Hier beginnt Siebel einen Kirchenbegriff zu unterlegen, der
sich von dem Begriff der Kirche als hierarchisch strukturierten
Heilsinstitution, wie sie Christus installiert hat, entfernt.
Man kann nur annehmen, daß Prof. Siebel das Konzept von Mgr. Guerard
des Lauriers, nämlich die Beschränkung auf die Weiterführung der
Missio, dahin gehend konkretisiert, daß er diesen Missionsauftrag durch
Kongregationen und ähnliche Einrichtungen, die zugleich den
"Organismus" für eine Prolongation des religiösen Lebens darstellen
sollen, am ehesten realisiert sieht. Eine eigentlich theologische
Erörterung und Rechtfertigung dieser Maßnahmen, wie sie z.B. Mgr.
Guerard des Lauriers und andere Autoren darlegen, fehlt allerdings.
Anmerkungen:
*) In CATHOLICS FOREVER vom März 1986 weist Rev. Fr. McKenna O.P. auf
einen Artikel von Brian P. Charaplin hin, in dem er das Problem der
Papstwahl behandelt. Dieser Beitrag liegt mir inzwischen in Übersetzung
vor; er wird im nächsten Heft erscheinen.
**) Prof. Siebel denkt hier an Dom Gérard, den Abt eines
traditionalistischen Benediktinerklosters in Le Barroux / Frankreich,
welches mit Econe assoziiert ist, und an Abbe de Blignières in Bailee,
ebenfalls Frankreich, der dort eine Dominikanerkongregation leitet. Dom
Gerard zeichnete sich durch heftige und gehässige Angriffe auf Mgr.
Thuc und die von ihm geweihten Bischöfe, besonders auf Mgr. Guerard des
Lauriers aus. Abbé de Blignières wurde bekannt durch seine
Zusammenstellung vatikanischer und nach-konziliarer Irrtümer, die er
dann durch Mgr. Castro Mayer und Mgr. Lefebvre, von dem er sich wegen
der Differenzen in der Meß- und Papstfrage erst vorher getrennt hatte,
dem 'Hl. Vater' Johannes Paul II. zur Beurteilung und Verurteilung
vorlegen ließ. Prof. Siebeis Optimismus, in diesen beiden Herren
Bewahrer und Erneuerer des religiösen und kirchlichen Lebens sehen zu
wollen, kann ich auf Grund solcher Verhaltensweisen nicht teilen.
(Fortsetzung folgt) |