HINWEIS ZU SCORSESES FILM
"DIE LETZTE VERSUCHUNG CHRISTI"
von
Eberhard Heller
Darauf aufmerksam zu machen, daß dieser Film gotteslästerlich ist,
dürfte überflüssig sein. Zu viel wurde in den öffentlichen Medien schon
darüber geschrieben und gestritten. Es geht einzig und allein darum,
wie man sich gegenüber diesem Film, der von seinem jüdischen
Produzenten Lew Wassermann offenbar dazu benutzt wird, Christus als
falschen Messias darzustellen, der an Wahnvorstellungen leidet, der
pathologisch seine 'Sendung' verfolgt - (n.b. der gleiche Lew
Wassermann hatte vor kurzem großes Interesse an einer Begegnung
Johannes Pauls II. mit den jüdischen Organisationen in den U.S.A.
gezeigt) -, und anderen gotteslästerlichen Produkten verhalten soll.
Der bayerische Staatsminister Edmund Stoiber schrieb dazu sehr richtig:
"Die Frage nach dem Schutz religiöser Überzeugungen und die Sorgen um
die Erhaltung der Grundlagen unserer kulturellen Identität kann nicht
mit dem dümmlichen Hinweis (...) abgetan werden, schließlich könne
jeder Bürger selbst entscheiden, ob er einen solchen Film ansehen wolle
oder nicht. Die Heuchelei solcher Aussagen wird überdeutlich, wenn man
sich nur einen Augenblick vorstellt, es ginge nicht um einen Angriff
auf christliche Überzeugungen, sondern etwa um die öffentliche
Aufführung eines nationalsozialistischen Filmmachers wie des
rassenhetzerischen Streifen 'Jud Süß'." (Vgl. MÜNCHNER MERKUR vom
3.11.88) Doch hat auch eine angeblich christliche bayerische
Landesregierung es nicht geschafft, die Aufführung unter Berufung auf
Artikel 144 der Bayerischen Verfassung, wonach jede öffentliche
Verächtlichmachung der Religion verboten und strafbar ist, zu
unterbinden... ganz im Gegensatz zu der Regierung von Israel, wo die
Aufführung des Scorsese/Wassermann-Streifens von der dortigen Film- und
Theater-Zensurstelle, der nur Juden angehören (!), untersagt wurde!
Was kann man tun? Protestschreiben an den Bundeskanzler oder ähnlich
gestellte Personen sind sinnlos! Was dann? Man kann und sollte zunächst
Gott für diese neue Verhöhnung Sühneleistungen anbieten. Rechtlich ist
die Situation folgende: Der sog. Gotteslästerungsparagraph (§ 166 StGB)
ist weitgehend 'liberalisiert' bzw. abgeschafft worden. Nach heutiger
Rechtssprechung muß erst der öffentliche Friede durch eine
Gotteslästerung gefährdet sein, danitdie Ordnungskräfte eingreifen. Es
muß also zu Reaktionen kommen, wodurch in der Tat der öffentliche
Frieden gestört würde. Das ist z.Zt. der einzig gangbare rechtliche
Weg, um die Absetzung des Filmes zu bewirken. Um keine Mißverständnisse
aufkommen zu lassen: An Gewaltanwendung ist dabei nicht gedacht !
Wie sollte man nun vorgehen? Wenn in einem Ort / Stadt der Film
anlaufen soll bzw. aufgeführt wird, sollte man bereits Strafanzeige
wegen Gotteslästerung stellen. Vor den entsprechenden Kinos kann man
sich dann in die Eingänge stellen - mit mehreren oder in Gruppen - und
seinen Protest kund tun. Sobald sich etwaige Kinobesucher dadurch
provoziert fühlen und aggressiv werden sollten, ist der öffentliche
Frieden gestört, man kann die bereits vorher verständigte Polizei
anfordern und die Aufführung untersagen lassen. (Man vgl. auch den
Leserbrief von M. Köhler / Sonthofen in DT v.18.lo.88)
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