55. Jahrgang Nr. 1 / Januar 2025
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Ausgabe Nr. 11 Monat Dezember 2004
Die Allerheiligste Dreifaltigkeit


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Lebenslauf S.E. Mgr. Pierre Martin Ngô-din-Thuc - Anhang I


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2004
Ewige Schuld?


Ausgabe Nr. 4 Monat April 2004
Offener Brief an H.H. Bischof M. Pivaruns


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
Die Krise des Glaubens und der Verfall der röm.-kath. Kirche


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Wider den Relativismus


Ausgabe Nr. 6 Monat Oktober 2005
Der Atheismus - oder: wider alle Hoffnungslosigkeit


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2006
Brief an die Redaktion


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2006
Autobiografia I


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2006
Autobiografia II


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2006
Autobiografia III


Ausgabe Nr. 4 Monat April 2003
La silla apostólica ocupada


Ausgabe Nr. 7 Monat September 2003
Der Atheismus - oder: wider alle Hoffnungslosigkeit


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2003
S. E. Mgr. Blasius Sigebald Kurz 0.F.M.


Ausgabe Nr. 10 Monat Dezember 2003
Mortalium animos


Ausgabe Nr. 11 Monat December 2003
The Apostolic See Occupied


Ausgabe Nr. 11 Monat December 2003
The Episcopal Consecration of Fr. Guerard des Lauriers


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 2002
AUTOBIOGRAPHIE VON S.E. MGR. PIERRE MARTIN NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
DIE ROLLE DES FORTSCHRITTS IM KATASTROPHALEN NIEDERGANG


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Der Apostolische Stuhl


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Die Weihe von P. Guérard des Lauriers zum Bischof


Ausgabe Nr. 6 Monat November 2002
Auf den Höhen des Geistes


Ausgabe Nr. 6 Monat November 2002
H.H. P. Noël Barbara ist tot


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
Le Siège apostolique < occupé >


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La consécration épiscopale du P. Guérard des Lauriers


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La sede apostolica


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La consacrazione di P. Guérard des Lauriers a vescovo


Ausgabe Nr. 8 Monat Januar 2002
QUELQUES OBSERVATIONS SUR PAUL VI


Ausgabe Nr. 1 Monat April 2000
Ein Held der Caritas


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
DIE RÖMISCH-KATHOLISCHE DIASPORA-KIRCHE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1999
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat März 2006
Summi Pontificatus - Text der Enzyklika


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1972
EIN KLARES WORT


Ausgabe Nr. 11 Monat April-Sondernummer 1998
CURRICULUM VITAE DE MGR. PIERRE MARTIN NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
Buchbesprechungen


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1997
VOM PARADOX DES CHRISTENTUMS


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
NEUES MATERIAL ZUR BEURTEILUNG VON HERFORDS U. WIECHERTS 'BISCHOFSWEIHEN'


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1993
ZUM TODE VON S.E. BISCHOF DR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
WARNUNG VOR EINEM ANGEBLICHEN BISCHOF


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
Offener Brief an Herrn Jean-Gerard Roux


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND IM SEKTIERERTUM?


Ausgabe Nr. 5 Monat März, Doppelnr. 5-6 1996
IN MEMORIAM H.H. PFR. FRANZ MICHAEL PNIOK


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
WARNING REGARDING A SUPPOSED BISHOP


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1992
DIE RÖMISCH-KATHOLISCHE DIASPORA-KIRCHE - FIKTION ODER WIRKLICHKEIT? -


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1992
WAS IST DAS EIGENTLICH: DIE RELIGION?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1992
3. Die das religiöse Bewußtsein bewegende Frage nach Gott (Fortsetzung)


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1991
Wieviele Katholiken gibt es in der Bundesrepublik Deutschland


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli, Sondernr 2/3 1990
§ 1. Die Kirche, etwas Geschaffenes (ens procreatum)


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
KAPITEL IV: DIE FRAGE NACH DEM SOG. SPENDER


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1989
NEW AGE, Ausführung I


Ausgabe Nr. 6 Monat Januar 1989
DIE KRISE DES GLAUBENS UND DER VERFALL DER RÖM.-KATH. KIRCHE


Ausgabe Nr. 7 Monat Januar 1989
WAS IST DAS EIGENTLICH: DIE RÖMISCH-KATHOLISCHE KIRCHE?


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
S.E. MONSEIGNEUR MICHEL LOUIS GUERARD DES LAURIERS OP IST TOT


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1988
DIE ZWIELICHTIGKEIT DER GESTALT JOHANNES XXIII. Vorwort


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
OFFENER BRIEF AN MGR. MUSEY BETREFFEND DIE KONSEKRATION VON MGR. MAIN


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
PHILOSOPHISCHE ARGUMENTE GEGEN DEN PROGRESSISMUS


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1988
DIE LEHRE VON DER SOG. 'RELIGIONSFREIHEIT' NACH VATIKANUM II


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1988
NEW AGE


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1986
EINIGE BEOBACHTUNGEN ÜBER PAUL VI. WÄHREND DES II. VATIKAN. KONZILS


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
BITTSCHREIBEN AN UNSERE BISCHÖFE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
ZUR BISCHOFSWEIHE VON MGR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
LESERBRIEF: ZUR UNRECHTMÄSSIGKEIT DER WAHL VON MGR. K. WOJTYLA


Ausgabe Nr. 6 Monat Oktober 2006
Wenn die Kirche nicht göttlich wäre...


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
Die Ereignisse der beiden letzten Jahre


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
LEBENSLAUF S.E. MGR. PIERRE MARTIN NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
QUELQUES OBSERVATIONS SUR PAUL VI PENDANT LE CONCILE VATICAN II


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
LEBENSLAUF S.E. MGR. PIERRE MARTIN NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
DER FALL BARBARA


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
EINE SEITE ÜBER DIE KIRCHE VIETNAMS


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
ERZBISCHOF PETER MARTIN NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
NACHRICHTEN... NACHRICHTEN... NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
H.H. PFARRER JOSEF LEUTENEGGER IN MÜNCHEN


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
SOGENANNTE KATHOLIKEN!


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
ERSTES SELBSTÄNDIGES DENKEN ODER HEUCHELEI ?


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1982
CURRICULUM VITAE DE MGR. PIERRE MARTIN NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1981
Mortalium animos


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1981
NACHRUF


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1980
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
KRANKHEIT UND TOD VON H.H. PFARRER ALOIS ASSMAYR


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
ZEHN JAHRE KAMPF GEGEN PORNOGRAFIE IN ÖSTERREICH


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
OSTERN - UND DIE PAROLE VOM 'LODERNDEN HASS'


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
EINE PREDIGT


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1979
Enzyklika »Casti connubii«


Ausgabe Nr. 1 Monat Juni 1978
SOWEIT SIND WIR GEKOMMEN!


Ausgabe Nr. 1 Monat Juni 1978
OHNE GLAUBEN LÄSST SICH NICHT LEBEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1977
GRATULATION FÜR PFR. LEUTENEGGER


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1977
WAS BEZWECKT DIE NEUE PRIESTERWEIHE ?


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1976
SIE HABEN DEN DREIFALTIGEN GOTT GETÖTET!


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1976
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1976
AKTIVE TEILNAHME


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1977
ZUM TODE VON H.H. P. HERMANN JOSEPH FISCHER


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1977
AKTIVE TEILNAHME


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1975
LESERBRIEFE IN AUSZÜGEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
DIE EHEBRECHERIN


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1974
DIE WEISSAGUNG DES ALTEN SIMEON IM TEMPEL


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1974
VERWIRRUNG


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1974
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2007
Ratzinger und die heidnischen Sexual-Götter, Forts.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1972
VATIKAN VERBIETET DIE PILLE UND ERLAUBT SIE


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1972
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1972
DIE KONSERVATIVEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1972
ZU DEN PAPSTWEISSAGUNGEN DES HL. MALACHIAS


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1972
NACHRICHT, NACHRICHT, NACHRICHT...


Ausgabe Nr. 5 Monat August 1972
NACHRICHT, NACHRICHT, NACHRICHT...


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1972
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 7 Monat Oktober 1972
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1972
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1972
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1974
Das 'Ich' als Opfergabe


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1974
Zum Tode von Bischof Blasius Sigebald Kurz OFM


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1974
Ich schäme mich, ein Franziskaner zu sein


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1973
EINE SCHLECHTE VERTEIDIGUNG DER LITURGIE-KONSTITUTION


Ausgabe Nr. 4 Monat August 2007
Enzyklika Casti connubii - Text, 1. Fortsetzung


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktobre 1984
MISE AU POINT DE LA SAKA SUR LE SACRE DE L'ABBÉ G. STORCK


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktobre 1984
QUE PENSER DE LA MISE AU POINT DE M. ALPHONSE EISELE?


Ausgabe Nr. 11 Monat August 1982
LE CAS BARBARA


Ausgabe Nr. 11 Monat August 1982
THE CASE BARBARA


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2009
Vor knapp 55 Jahren starb P. Engelmar Unzeitig


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2011
Vor 580 Jahren wurde Jeanne d'Arc in Rouen verbrannt


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2011
Totgesagte leben länger - Demidoff ante portas


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Vor 20 Jahren starb Bischof Carmona


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2011
Bewegt sich die christliche Dichtung wirklich im Abseits?


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
MACHT UND OHNMACHT DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 5 Monat November 2015
Du sollst nicht falsches Zeugnis geben wider deinen Nächsten - Internet - Segen oder Fluch?


Ausgabe Nr. 4 Monat November 2018
Buchbesprechung


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2019
Politisch korrekte Eltern – Ihr opfert Eure Kinder Eurem Wahn


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2019
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2020
Buchbesprechungen:


Ausgabe Nr. 7 Monat Juli 2020
DER ATHEISMUS


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2022
Heideggers Daseinsanalyse und Göttlicher Gott


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2023
Nachrichten, Nachrichten, Nachrichten...


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Meine Begegnung mit S.E. Erzbischof Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
My Time with His Excellency, Archbishop Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Ma rencontre avec S.E. Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Mi encuentro con Su Excelentísimo y Reverendísimo Arzobispo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Il mio incontro con S.E. l´Arcivescovo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 6 Monat September 2024
Tradition versus Postmoderne


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2024
Die Revolution ist anders!


DIE LEHRE VON DER SOG. 'RELIGIONSFREIHEIT' NACH VATIKANUM II
 
DIE LEHRE VON DER SOG. 'RELIGIONSFREIHEIT'
NACH VATIKANUM II



von
H.H. Pfarrer Werner Graus


I.

Man behauptet immer wieder, Vatikanum II wäre nur ein pastorales Konzil gewesen. Da gibt es aber die "Konstitution über die Kirche" und die lehramtlichen Aussagen über die sog. 'Religionsfreiheit' und die nicht-christlichen Religionen, die von ihren Urhebern und ihrem Promulgator eindeutig als d o g m a t i s c h e Bestimmungen gemeint sind. Alle diese Konstitutionen enthalten als Dogmen intendierte Aussagen. Selbst Paul VI. sagte von Vatikanum II: "Dennoch hat dieses Konzil seinen Lehren die Autorität des höchsten ordentlichen Lehramtes zuerkannt, welche so offenkundig authentisch ist, daß es von allen Gläubigen angenommen werden muß gemäß den Normen, die das Konzil bezeichnet hat, wobei der Natur und dem Ziel eines jeden Dokuments Rechnung zu tragen ist." (Rede vom 12. Januar 1966)

Es ist ein Glaubenssatz, Dogma, daß die Kirche Unfehlbarkeit beansprucht, wenn sie in ihrem ordentlichen, universalen Lehramt den Glauben vorlegt: "Mit göttlichem und katholischem Glauben ist all das zu glauben, was im geschriebenen oder überlieferten Worte Gottes enthalten ist und von der Kirche in feierlichem Entscheid oder durch gewöhnliche und allgemeine Lehrverkündigung als von Gott geoffenbart wird." (Denz. 1992)

Die sog. (falsche) 'Religionsfreiheit', von Pius IX. in "Quanta cura" feierlich verdammt und von Leo XIII. auf's schärfste verurteilt, wird nun aber von Vatikanum II in unmißverständlicher Weise in der Fachsprache der Kirche für ein "Dogma der Kirche" erklärt. Hier ist der Beweis aus den Worten des Konzils selbst: "Die Kirche also, getreu der Wahrheit des Evangeliums, folgt dem Wege, den Christus und die Apostel gefolgt sind, wenn sie das Prinzip der Religionsfreiheit als übereinstimmend mit der Würde des Menschen und der göttlichen Offenbarung anerkennt, und wenn es eine solche Freiheit ermutigt. Diese Lehre, empfangen von Christus und den Aposteln, hat sie im Laufe der Zeiten bewahrt und überliefert." - "Das Gesamt und jeder einzelne Punkt, die in dieser Erklärung promulgiert sind, hat den Vätern des Konzils gefallen. Und Wir, kraft Unserer apostolischen Vollmacht, die wir von Christus erhalten haben, setzen fest und beschließen sie im Heiligen Geiste, und Wir ordnen an, daß das, was das Konzil aufgestellt hat, zum Ruhme Gottes veröffentlicht werde. Rom in St. Peter, den 7. Dezember 1965. Ich, Paulus, Bischof der katholischen Kirche."

Paul VI. und die Konzilsväter behaupteten somit, "das Prinzip der Religionsfreiheit" stehe in Übereinstimmung "mit der göttlichen Offenbarung", daß es empfangen wurde "von Christus und den Aposteln" und daß es ein wesentlicher Bestandteil des hinterlassenen Glaubensgutes ist, welches "im Laufe der Zeiten bewahrt und überliefert wurde". Mehr noch! Paul VI., der die kirchlichen Gebräuche kennt, gibt die Quelle seiner Autorität an und von daher die verpflichtende Autorität seiner Definition, nämlich Christus selber: "... in der Kraft der apostolischen Vollmacht, die Wir von Christus haben".

Endlich ist diese Veröffentlichung das Ergebnis einer Entscheidung, die gefaßt wurde mit der Absicht, die Gläubigen zu verpflichten, wie dies die Ausdrücke "setzen fest" (Orig.: "statuimus") und "beschließen" ("decernimus) beweisen. Der erste Ausdruck ("setzen fest") ist die rechtliche Form einer Entscheidung und der zweite ("beschließen") die rechtliche Form für eine Willenskundgebung, eine Verpflichtung auszusprechen. Somit darf man mit Recht zu dem Schluß kommen: Das Prinzip der sog. 'Religiionsfreiheit' - erarbeitet durch die Konzilsväter von Vatikanum II und von Paul VI. unter Beanspruchung der höchsten lehramtlichen Autorität promulgiert - ist also sehr wohl hinsichlich seiner formal-rechtlichen und formal-autoritativen Struktur eine Konstitution, die dogmatische Dignität beansprucht(!).

II.

Gewiß ist es richtig, daß die religiöse Freiheit darin besteht, daß "die Menschen frei sein müssen von jedem Zwang, so daß sie in religiösen Dingen nicht (physisch und psychisch) gezwungen werden, gegen ihr Gewissen zu handeln". Nun folgt aber jener schwerwiegende programmatische Satz in der Konstitution über die Religionsfreiheit, die den entscheidenden Irrtum enthält: "Ferner erklärt das Konzil (d.i. Vatikanum II), das Recht auf religiöse Freiheit sei in Wahrheit auf die Würde der menschlichen Person selbst gegründet, so wie sie durch das geoffenbarte Wort Gottes und die Vernunft selbst erkannt wird. Dieses Recht der menschlichen Person auf religiöse Freiheit muß in der rechtlichen Ordnung der Gesellschaft so anerkannt werden, daß es zum bürgerlichen Recht wird." Das Konzil sagt sogar, daß selbst die Gottlosen, die Atheisten kraft dieses Prinzips ihrer menschlichen Würde nicht verlieren. Dagegen aber steht das Wort Gottes: "Es spricht der Tor in seinem Herzen: es gibt keinen Gott!" (Ps. XIII,1)

Hier wird also behauptet: das Recht auf religiöse Freiheit, d.h. die Religion zu wählen, die man für subjektiv (!) richtig hält, d.h. ohne ihre Wahrheit geprüft und innerlich eingesehen zu haben (!) - oder sich auch für keine zu entscheiden, d.h. a-religiös oder anti-religiös zu leben -, sei in der Würde der menschlichen Person begründet und gehe deshalb selbst nicht durch die Anhängerschaft an den Atheismus verloren. Ferner: dieses Recht müßten die Staaten zivilrechtlich anerkennen und schützen wie ein Naturrecht! Damit wird behauptet, daß es der Würde des Menschen entspricht, eine falsche Religion oder gar den Atheismus zu wählen. Es wird also im Namen der Vernunft und der Menschenwürde das verbriefte Recht auf Irrtum propagiert! Und dies wird dann noch als mit dem Evangelium in Einklang stehend Dezeichnet! Das aber ist genauso falsch, wie wenn man die Würde der menschlichen Freiheit darin sähe, daß der Mensch von Natur aus ein Recht darauf habe zu sündigen und daß dies in seiner persönlichen Würde selbst begründet sei. Hier liegt eine arge Täuschung vor, vor der bereits viele Theologen gewarnt hatten. Unter dem schillernden Mantel des Begriffs der Freiheit verbirgt sich das Böse. Oder um es genauer zu sagen: die Freiheit, Böses tun zu können, wird als Aufforderung, Böses auch tun zu dürfen in verfälschender Absicht uminterpretiert. So wird das faktisch Mögliche zum rechtlich Erlaubten!

Würde Vatikanum II diese religiöse Freiheit auf die wahre Religion begrenzen und nur für sie fordern, so wäre dies richtig. So aber fordert es das Recht auch für andere Religionen: "Wenn in Anbetracht besonderer Umstände in einem Volke einer einzigen religiösen Gemeinschaft in der Rechtsordnung des Staates eine spezielle bürgerliche Anerkennung gezollt wird, so ist es notwendig, daß zugleich das Recht auf Freiheit in religiösen Dingen für alle Bürger und religiöse Gemeinschaften anerkannt und gewährt wird." (Über die Religionsfreiheit, 6) Das Recht auf religiöse Freiheit kommt nach Vatikanum II daher den Christen, d.h. den Mitgliedemder von Christus gestifteten Kirche, nur so zu, wie sie auch den anderen religiösen Gemeinschaften zukommt: "Zugleich haben die Christen wie die übrigen Menschen das bürgerliche Recht, daß sie nach ihrem Gewissen leben dürfen und daran nicht gehindert werden. So steht also die Freiheit der Kirche im Einklang mit jener religiösen Freiheit, die für alle Menschen und Gemeinschaften als ein Recht anzuerkennen und in der juridischen Ordnung zu verankern ist". (RF, 13)

Hier also wird ganz klar die Kultfreiheit auch für andere religiöse Gemeinschaften gefordert im Namen der allgemeinen Religionsfreiheit, die nach Vatikanum II als Naturrecht aus der Würde des Menschen abgeleitet ist. Am deutlichsten wird das ausgesprochen am Ende der Deklaration. Es wird daran erinnert, daß alle Völker und damit Menschen verschiedener Kulturen und Religionen immer enger miteinander in Beziehung kommen. Damit wird die Forderung nach einer universalen Religionsfreiheit in unserer Zeit begründet: "Damit nun friedliche Beziehungen und Eintracht in der Menschheit entstehen und gefestigt werden, ist es erforderlich, daß überall auf Erden die Religionsfreiheit einen wirksamen Rechtsschutz genießt und daß die höchsten Pflichten und Rechte des Menschen, ihr religiöses Leben in der Gesellschaft in Freiheit zu gestalten wohl beachtet werden". (RF, 15) (N.b. man denke nur einmal an den Iran, wo im Namen der Religion tausende von Bürgern einfach hingerichtet werden! Anm.d.Red.)

Es wird hier also im Namen der menschlichen Würde für alle Religionen gleichermaßen die freie Religionsausübung und Kultfreiheit gefordert als staatlich verbürgtes Recht. Die Staatslenker müßten somit, da sie, weil Naturrecht, allen religiösen Gemeinschaften im Staate die Religionsfreiheit als Recht zu gewähren hätten, religiös neutral sein. Ferner behauptet das Konzil, daß durch diese Religions- und Kultfreiheit "friedliche Beziehungen und Eintracht in der Menschheit entstehen und gefestigt würden".

Die Wirklichkeit sieht aber anders aus: die so aufgewerteten Religionen fordern ihr Recht und werden aggressiver. Eine Frucht dieser Religionsfreiheit: überall entstehen z.B. Moscheen, sogar in Rom. Neulich erst brannten Mohammedaner katholische Kirchen nieder, weil sie angeblich zu nahe an ihren Moscheen standen. In den Staaten, in denen bisher die katholische Religion noch eine Vorzugsstellung zivilrechtlich innehatte, wie z.B. in Spanien, hat es der Vatikan im Namen der sog. 'Religionsfreiheit' durchgesetzt, daß diese Vorzugsstellung der offiziell immer noch als der wahren geltenden Religion aufgehoben wird. Folgerichtig war es dann nur, daß der Vatikan den Status Roms als heiliger Stadt aufgehoben hat. Denn dieser Status vertrug sich ja nun nicht mehr mit der von Vatikanum II propagierten Religionsfreiheit.

III.

Die Lehre der wahren Kirche über die religiöse Freiheit:

1) In "Quanta cura" verurteilt Pius IX. geradezu das, was Vatikanum II als Zivilrecht fordert, weil es angeblich, wie es dieses 'Konzil' formuliert, die beste Einrichtung sein solle und es der gesellschaftliche Fortschritt erfordere, daß die menschliche Gesellschaft konstituiert werde, ohne irgendwie auf die Religion Rücksicht zu nehmen oder wenigstens ohne einen Unterschied zu machen zwischen der wahren und einer x-beliebigen falschen Religion. Nach Pius XI. bedeutet das, "das absurde und gottlose Prinzip des Naturalismus anwenden". Weiter sagt dieser Papst: "Von dieser überaus falschen Idee über die Leitung der Gesellschaft fürchten sie sich nicht, jene irrige für die katholische Kirche und das Heil der Seelen im höchsten Grade verderbliche Ansicht, die unser Vorgänger Gregor XVI. als Wahnsinn bezeichnete, zu begünstigen, daß die sogenannte Gewissensfreiheit und die Freiheit der Kulte ein jedem Menschen eigentümliches Recht sei, welches das Gesetz in jeder wohlgeordneten Gesellschaft aussprechen und sichern müsse". Weiter sagt Pius XI. ganz klar und deutlich: "Während sie dies dreisten Mutes behaupten, bedenken und erwägen sie nicht, daß sie die Freiheit des Verderbens predigen."

Gegen Schluß der Enzyklika wird über die falsche Lehre eine feierliche Verurteilung ausgesprochen: "In so großer Verkehrtheit entarteter Meinungen also haben wir, unserer apostolischen Pflicht wohl eingedenk, für unsere heilige Religion, für die gesunde Lehre und für das Heil der Seelen, die uns Gott anvertraut hat, und für das Wohl der menschlichen Gesellschaft höchst besorgt, geglaubt, neuerdings unsere apostolische Stimme erheben zu müssen. Und deshalb, kraft unserer apostolischen Autorität verwerfen, verbieten und verdammen wir alle und jede in diesem Schreiben erwähnten Meinungen und schlechten Lehren, und wir wollen und befehlen, daß dieselben von allen Kindern der katholischen Kirche durchaus verworfen, verboten und für verdammt gehalten werden sollen."

Hier liegt eine feierliche Verurteilung auch der Religions- und Kultfreiheit vor, wie sie das Vatikanum II vorlegt und die gebrandmarkt wird als "eine irrige, für die katholische Kirche und das Heil der Seelen im höchsten Grade verderbliche Ansicht als Freiheit des Verderbens!" Es ist unmöglich, daß uns dieselbe Kirche einen solch feierlich verurteilten Irrtum uns nunmehr als eine Lehre präsentieren kann, die sie angeblich "von Christus und den Aposteln" überliefert bekommen hat!!! Der Begriff der "religiösen Freiheit" tauchte ja erst im 17./18. Jahrhundert auf. Die Kirche Christi aber sprach immer nur von der Toleranz gegenüber anderen Religionen: man kann eben den Irrtum nur dulden, ihm aber nicht ein Recht (von Natur aus) einräumen.

2) Papst Leo XIII. bestätigte und bekräftigte noch einmal diese feierliche Verurteilung seines Vorgängers und zwar in seiner Enzyklika "Libertas prästantissimus": "Richten wir unser Augenmerk auf das, was für den einzelnen verlangt wird und was so sehr der Tugend der Religion widerstreitet, nämlich auf die sogenannte Kultusfreiheit. Sie besteht ihrem innersten Wesen darin, daß es jedem überlassen bleibt, eine beliebige Religion oder gar keine zu bekennen". (N.b. nach Vatikanum II verlieren auch Atheisten nicht die Würde dieser Freiheit, auch wenn sie nicht nach der Wahrheit suchen. RF, 3)

In der Enzyklika von Leo XIII. heißt es weiter:

"Nun ist aber unter allen menschlichen Pflichten jene die höchste und heiligste, die uns befiehlt, Gott fromm und gläubig zu verehren. Es folgt dies notwendig daraus, daß wir stets in der Gewalt Gottes sind, durch Gottes Willen und Vorsehung geleitet werden und zu ihm zurückkehren müssen, von dem wir ausgegangen sind. (...) Wenn aber die Frage aufgeworfen wird, welcher von den vielen bestehenden und sich widersprechenden Religionen wir zu folgen haben, so antworten Vernunft und Natur: jener, die Gott vorgeschrieben hat. (...) Jene Freiheit, von der wir reden (d.i. die Kultusfreiheit), würde dem Menschen das Recht geben, die heiligste Pflicht zu verletzen und zu vergessen, um sich alsdann vom Unwandelbaren dem Bösen zuzuwenden. Wir sagten schon, daß dies keine Freiheit ist, sondern das Verderben der Freiheit und die Knechtschaft des Geistes, der unter die Sünde geraten ist. (...) Ein gottloser Staat, oder was schließlich auf dasselbe hinausläuft, ein Staat, der wie man sagt, gegen alle Religionen gleichmäßig wohlwollend gesonnen ist und allen ohne Unterschied die gleichen Rechte zuerkennt, versündigt sich gegen die Gerechtigkeit wie gegen die Vernunft."

Die Unvereinbarkeit der Lehre von Vatikanum II, ja ihr kontradiktorische Standpunkt zur bisherigen Lehre des wahren kirchlichen Lehramtes ist somit offenkundig. Nach der Lehre von Vatikanum II ist ein christlicher Staat als solcher nicht mehr konzipierbar; denn sie fordert nach Leo XIII. indirekt einen gottlosen Staat und verlangt als Recht für alle Menschen das Recht, die "heiligste Pflicht ungestraft zu verletzen". Die wahre Kirche verdammt jene von Vatikanum II propagierte 'Religionsfreiheit' als "Freiheit zum Verderben", als "Wahnsinn", als "so sehr der Tugend der Religion widerstreitend", als "eine irrige,für die katholische Kirche und das Heil der Seelen im höchsten Grade verderbliche Ansicht". Wer diesen ekklatanten Widerspruch zwischen beiden Positionen nicht sieht, der will ihn nicht sehen.

IV.

Auf der Grundlage dieser falschen Religionsfreiheit predigt Johannes Paul II. in seiner ersten Enzyklika "Redemptor hominis" eine anti-christliche Mission: "Dank dieser Einheit (d.i. die von Vatikanum II propagierte Ökumene) können wir uns zusammen dem großartigen Erbe des menschlichen Geistes nähern, das sich in allen Religionen kundgetan hat, wie die Erklärung 'Nostra aetate' des II. Vatikanischen Konzils sagt. Dank dieser Einheit nähern wir uns gleichzeitig allen Kulturen, allen Weltanschauungen und allen Menschen guten Willens." (Enzyklika "Redemptor hominis", 12) Der Missionsbefehl Christi spricht dagegen nirgends von einer Annäherung an die anderen Religionen, sondern sagt im Gegenteil: "Gehet hin in alle Welt und verkündet die Heilsbotschaft allen Geschöpfen (...) und machet alle Völker zu meinen
Jüngern und taufet sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des Hl. Geistes und lehret sie alles halten, was ich euch aufgetragen habe!" (Mk. 16,15; Matth. 2S,19-2o).

Man denke in diesem Zusammenhang an das Gebetstreffen'in Assisi! Schon wird die Annäherung an die falschen Religionen praktiziert: In New York fand ein multireligiöser 'Gottesdienst' statt; ein sog. 'katholischer' Kardinal, ein Anglikaner, ein Rabbiner und ein Shintopriester feierten einen gemeinsamen sog. 'Gottesdienst!; auf dem Sinai entsteht ein Zentrum der monotheistischen Religionen: unter einem Dach versammelt Juden, Mohammedaner und Christen. Und Johannes Paul II. erstellt die gemeinsame 'religiöse' Plattform: Juden, Mohammedaner und Christen glauben an den einen Gott!

Dagegen sagt Christus: "Wer den Sohn leugnet, hat auch den Vater nicht", (1 Joh. 2,23) und "niemand kommt zum Vater außer durch den Sohn".

Und schon ist man dabei, die Vorbereitungen für die Einberufung eines Konzils aller Weltreligionen zu treffen (Kard. Suenens)!
 
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