DIE LEHRE VON DER SOG. 'RELIGIONSFREIHEIT'
NACH VATIKANUM II
von
H.H. Pfarrer Werner Graus
I.
Man behauptet immer wieder, Vatikanum II wäre nur ein pastorales Konzil
gewesen. Da gibt es aber die "Konstitution über die Kirche" und die
lehramtlichen Aussagen über die sog. 'Religionsfreiheit' und die
nicht-christlichen Religionen, die von ihren Urhebern und ihrem
Promulgator eindeutig als d o g m a t i s c h e Bestimmungen gemeint
sind. Alle diese Konstitutionen enthalten als Dogmen intendierte
Aussagen. Selbst Paul VI. sagte von Vatikanum II: "Dennoch hat dieses
Konzil seinen Lehren die Autorität des höchsten ordentlichen Lehramtes
zuerkannt, welche so offenkundig authentisch ist, daß es von allen
Gläubigen angenommen werden muß gemäß den Normen, die das Konzil
bezeichnet hat, wobei der Natur und dem Ziel eines jeden Dokuments
Rechnung zu tragen ist." (Rede vom 12. Januar 1966)
Es ist ein Glaubenssatz, Dogma, daß die Kirche Unfehlbarkeit
beansprucht, wenn sie in ihrem ordentlichen, universalen Lehramt den
Glauben vorlegt: "Mit göttlichem und katholischem Glauben ist all das
zu glauben, was im geschriebenen oder überlieferten Worte Gottes
enthalten ist und von der Kirche in feierlichem Entscheid oder durch
gewöhnliche und allgemeine Lehrverkündigung als von Gott geoffenbart
wird." (Denz. 1992)
Die sog. (falsche) 'Religionsfreiheit', von Pius IX. in "Quanta cura"
feierlich verdammt und von Leo XIII. auf's schärfste verurteilt, wird
nun aber von Vatikanum II in unmißverständlicher Weise in der
Fachsprache der Kirche für ein "Dogma der Kirche" erklärt. Hier ist der
Beweis aus den Worten des Konzils selbst: "Die Kirche also, getreu der
Wahrheit des Evangeliums, folgt dem Wege, den Christus und die Apostel
gefolgt sind, wenn sie das Prinzip der Religionsfreiheit als
übereinstimmend mit der Würde des Menschen und der göttlichen
Offenbarung anerkennt, und wenn es eine solche Freiheit ermutigt. Diese
Lehre, empfangen von Christus und den Aposteln, hat sie im Laufe der
Zeiten bewahrt und überliefert." - "Das Gesamt und jeder einzelne
Punkt, die in dieser Erklärung promulgiert sind, hat den Vätern des
Konzils gefallen. Und Wir, kraft Unserer apostolischen Vollmacht, die
wir von Christus erhalten haben, setzen fest und beschließen sie im
Heiligen Geiste, und Wir ordnen an, daß das, was das Konzil aufgestellt
hat, zum Ruhme Gottes veröffentlicht werde. Rom in St. Peter, den 7.
Dezember 1965. Ich, Paulus, Bischof der katholischen Kirche."
Paul VI. und die Konzilsväter behaupteten somit, "das Prinzip der
Religionsfreiheit" stehe in Übereinstimmung "mit der göttlichen
Offenbarung", daß es empfangen wurde "von Christus und den Aposteln"
und daß es ein wesentlicher Bestandteil des hinterlassenen
Glaubensgutes ist, welches "im Laufe der Zeiten bewahrt und überliefert
wurde". Mehr noch! Paul VI., der die kirchlichen Gebräuche kennt, gibt
die Quelle seiner Autorität an und von daher die verpflichtende
Autorität seiner Definition, nämlich Christus selber: "... in der Kraft
der apostolischen Vollmacht, die Wir von Christus haben".
Endlich ist diese Veröffentlichung das Ergebnis einer Entscheidung, die
gefaßt wurde mit der Absicht, die Gläubigen zu verpflichten, wie dies
die Ausdrücke "setzen fest" (Orig.: "statuimus") und "beschließen"
("decernimus) beweisen. Der erste Ausdruck ("setzen fest") ist die
rechtliche Form einer Entscheidung und der zweite ("beschließen") die
rechtliche Form für eine Willenskundgebung, eine Verpflichtung
auszusprechen. Somit darf man mit Recht zu dem Schluß kommen: Das
Prinzip der sog. 'Religiionsfreiheit' - erarbeitet durch die
Konzilsväter von Vatikanum II und von Paul VI. unter Beanspruchung der
höchsten lehramtlichen Autorität promulgiert - ist also sehr wohl
hinsichlich seiner formal-rechtlichen und formal-autoritativen Struktur
eine Konstitution, die dogmatische Dignität beansprucht(!).
II.
Gewiß ist es richtig, daß die religiöse Freiheit darin besteht, daß
"die Menschen frei sein müssen von jedem Zwang, so daß sie in
religiösen Dingen nicht (physisch und psychisch) gezwungen werden,
gegen ihr Gewissen zu handeln". Nun folgt aber jener schwerwiegende
programmatische Satz in der Konstitution über die Religionsfreiheit,
die den entscheidenden Irrtum enthält: "Ferner erklärt das Konzil (d.i.
Vatikanum II), das Recht auf religiöse Freiheit sei in Wahrheit auf die
Würde der menschlichen Person selbst gegründet, so wie sie durch das
geoffenbarte Wort Gottes und die Vernunft selbst erkannt wird. Dieses
Recht der menschlichen Person auf religiöse Freiheit muß in der
rechtlichen Ordnung der Gesellschaft so anerkannt werden, daß es zum
bürgerlichen Recht wird." Das Konzil sagt sogar, daß selbst die
Gottlosen, die Atheisten kraft dieses Prinzips ihrer menschlichen Würde
nicht verlieren. Dagegen aber steht das Wort Gottes: "Es spricht der
Tor in seinem Herzen: es gibt keinen Gott!" (Ps. XIII,1)
Hier wird also behauptet: das Recht auf religiöse Freiheit, d.h. die
Religion zu wählen, die man für subjektiv (!) richtig hält, d.h. ohne
ihre Wahrheit geprüft und innerlich eingesehen zu haben (!) - oder sich
auch für keine zu entscheiden, d.h. a-religiös oder anti-religiös zu
leben -, sei in der Würde der menschlichen Person begründet und gehe
deshalb selbst nicht durch die Anhängerschaft an den Atheismus
verloren. Ferner: dieses Recht müßten die Staaten zivilrechtlich
anerkennen und schützen wie ein Naturrecht! Damit wird behauptet, daß
es der Würde des Menschen entspricht, eine falsche Religion oder gar
den Atheismus zu wählen. Es wird also im Namen der Vernunft und der
Menschenwürde das verbriefte Recht auf Irrtum propagiert! Und dies wird
dann noch als mit dem Evangelium in Einklang stehend Dezeichnet! Das
aber ist genauso falsch, wie wenn man die Würde der menschlichen
Freiheit darin sähe, daß der Mensch von Natur aus ein Recht darauf habe
zu sündigen und daß dies in seiner persönlichen Würde selbst begründet
sei. Hier liegt eine arge Täuschung vor, vor der bereits viele
Theologen gewarnt hatten. Unter dem schillernden Mantel des Begriffs
der Freiheit verbirgt sich das Böse. Oder um es genauer zu sagen: die
Freiheit, Böses tun zu können, wird als Aufforderung, Böses auch tun zu
dürfen in verfälschender Absicht uminterpretiert. So wird das faktisch
Mögliche zum rechtlich Erlaubten!
Würde Vatikanum II diese religiöse Freiheit auf die wahre Religion
begrenzen und nur für sie fordern, so wäre dies richtig. So aber
fordert es das Recht auch für andere Religionen: "Wenn in Anbetracht
besonderer Umstände in einem Volke einer einzigen religiösen
Gemeinschaft in der Rechtsordnung des Staates eine spezielle
bürgerliche Anerkennung gezollt wird, so ist es notwendig, daß zugleich
das Recht auf Freiheit in religiösen Dingen für alle Bürger und
religiöse Gemeinschaften anerkannt und gewährt wird." (Über die
Religionsfreiheit, 6) Das Recht auf religiöse Freiheit kommt nach
Vatikanum II daher den Christen, d.h. den Mitgliedemder von Christus
gestifteten Kirche, nur so zu, wie sie auch den anderen religiösen
Gemeinschaften zukommt: "Zugleich haben die Christen wie die übrigen
Menschen das bürgerliche Recht, daß sie nach ihrem Gewissen leben
dürfen und daran nicht gehindert werden. So steht also die Freiheit der
Kirche im Einklang mit jener religiösen Freiheit, die für alle Menschen
und Gemeinschaften als ein Recht anzuerkennen und in der juridischen
Ordnung zu verankern ist". (RF, 13)
Hier also wird ganz klar die Kultfreiheit auch für andere religiöse
Gemeinschaften gefordert im Namen der allgemeinen Religionsfreiheit,
die nach Vatikanum II als Naturrecht aus der Würde des Menschen
abgeleitet ist. Am deutlichsten wird das ausgesprochen am Ende der
Deklaration. Es wird daran erinnert, daß alle Völker und damit Menschen
verschiedener Kulturen und Religionen immer enger miteinander in
Beziehung kommen. Damit wird die Forderung nach einer universalen
Religionsfreiheit in unserer Zeit begründet: "Damit nun friedliche
Beziehungen und Eintracht in der Menschheit entstehen und gefestigt
werden, ist es erforderlich, daß überall auf Erden die
Religionsfreiheit einen wirksamen Rechtsschutz genießt und daß die
höchsten Pflichten und Rechte des Menschen, ihr religiöses Leben in der
Gesellschaft in Freiheit zu gestalten wohl beachtet werden". (RF, 15)
(N.b. man denke nur einmal an den Iran, wo im Namen der Religion
tausende von Bürgern einfach hingerichtet werden! Anm.d.Red.)
Es wird hier also im Namen der menschlichen Würde für alle Religionen
gleichermaßen die freie Religionsausübung und Kultfreiheit gefordert
als staatlich verbürgtes Recht. Die Staatslenker müßten somit, da sie,
weil Naturrecht, allen religiösen Gemeinschaften im Staate die
Religionsfreiheit als Recht zu gewähren hätten, religiös neutral sein.
Ferner behauptet das Konzil, daß durch diese Religions- und
Kultfreiheit "friedliche Beziehungen und Eintracht in der Menschheit
entstehen und gefestigt würden".
Die Wirklichkeit sieht aber anders aus: die so aufgewerteten Religionen
fordern ihr Recht und werden aggressiver. Eine Frucht dieser
Religionsfreiheit: überall entstehen z.B. Moscheen, sogar in Rom.
Neulich erst brannten Mohammedaner katholische Kirchen nieder, weil sie
angeblich zu nahe an ihren Moscheen standen. In den Staaten, in denen
bisher die katholische Religion noch eine Vorzugsstellung
zivilrechtlich innehatte, wie z.B. in Spanien, hat es der Vatikan im
Namen der sog. 'Religionsfreiheit' durchgesetzt, daß diese
Vorzugsstellung der offiziell immer noch als der wahren geltenden
Religion aufgehoben wird. Folgerichtig war es dann nur, daß der Vatikan
den Status Roms als heiliger Stadt aufgehoben hat. Denn dieser Status
vertrug sich ja nun nicht mehr mit der von Vatikanum II propagierten
Religionsfreiheit.
III.
Die Lehre der wahren Kirche über die religiöse Freiheit:
1) In "Quanta cura" verurteilt Pius IX. geradezu das, was Vatikanum II
als Zivilrecht fordert, weil es angeblich, wie es dieses 'Konzil'
formuliert, die beste Einrichtung sein solle und es der
gesellschaftliche Fortschritt erfordere, daß die menschliche
Gesellschaft konstituiert werde, ohne irgendwie auf die Religion
Rücksicht zu nehmen oder wenigstens ohne einen Unterschied zu machen
zwischen der wahren und einer x-beliebigen falschen Religion. Nach Pius
XI. bedeutet das, "das absurde und gottlose Prinzip des Naturalismus
anwenden". Weiter sagt dieser Papst: "Von dieser überaus falschen Idee
über die Leitung der Gesellschaft fürchten sie sich nicht, jene irrige
für die katholische Kirche und das Heil der Seelen im höchsten Grade
verderbliche Ansicht, die unser Vorgänger Gregor XVI. als Wahnsinn
bezeichnete, zu begünstigen, daß die sogenannte Gewissensfreiheit und
die Freiheit der Kulte ein jedem Menschen eigentümliches Recht sei,
welches das Gesetz in jeder wohlgeordneten Gesellschaft aussprechen und
sichern müsse". Weiter sagt Pius XI. ganz klar und deutlich: "Während
sie dies dreisten Mutes behaupten, bedenken und erwägen sie nicht, daß
sie die Freiheit des Verderbens predigen."
Gegen Schluß der Enzyklika wird über die falsche Lehre eine feierliche
Verurteilung ausgesprochen: "In so großer Verkehrtheit entarteter
Meinungen also haben wir, unserer apostolischen Pflicht wohl eingedenk,
für unsere heilige Religion, für die gesunde Lehre und für das Heil der
Seelen, die uns Gott anvertraut hat, und für das Wohl der menschlichen
Gesellschaft höchst besorgt, geglaubt, neuerdings unsere apostolische
Stimme erheben zu müssen. Und deshalb, kraft unserer apostolischen
Autorität verwerfen, verbieten und verdammen wir alle und jede in
diesem Schreiben erwähnten Meinungen und schlechten Lehren, und wir
wollen und befehlen, daß dieselben von allen Kindern der katholischen
Kirche durchaus verworfen, verboten und für verdammt gehalten werden
sollen."
Hier liegt eine feierliche Verurteilung auch der Religions- und
Kultfreiheit vor, wie sie das Vatikanum II vorlegt und die gebrandmarkt
wird als "eine irrige, für die katholische Kirche und das Heil der
Seelen im höchsten Grade verderbliche Ansicht als Freiheit des
Verderbens!" Es ist unmöglich, daß uns dieselbe Kirche einen solch
feierlich verurteilten Irrtum uns nunmehr als eine Lehre präsentieren
kann, die sie angeblich "von Christus und den Aposteln" überliefert
bekommen hat!!! Der Begriff der "religiösen Freiheit" tauchte ja erst
im 17./18. Jahrhundert auf. Die Kirche Christi aber sprach immer nur
von der Toleranz gegenüber anderen Religionen: man kann eben den Irrtum
nur dulden, ihm aber nicht ein Recht (von Natur aus) einräumen.
2) Papst Leo XIII. bestätigte und bekräftigte noch einmal diese
feierliche Verurteilung seines Vorgängers und zwar in seiner Enzyklika
"Libertas prästantissimus": "Richten wir unser Augenmerk auf das, was
für den einzelnen verlangt wird und was so sehr der Tugend der Religion
widerstreitet, nämlich auf die sogenannte Kultusfreiheit. Sie besteht
ihrem innersten Wesen darin, daß es jedem überlassen bleibt, eine
beliebige Religion oder gar keine zu bekennen". (N.b. nach Vatikanum II
verlieren auch Atheisten nicht die Würde dieser Freiheit, auch wenn sie
nicht nach der Wahrheit suchen. RF, 3)
In der Enzyklika von Leo XIII. heißt es weiter:
"Nun ist aber unter allen menschlichen
Pflichten jene die höchste und heiligste, die uns befiehlt, Gott fromm
und gläubig zu verehren. Es folgt dies notwendig daraus, daß wir stets
in der Gewalt Gottes sind, durch Gottes Willen und Vorsehung geleitet
werden und zu ihm zurückkehren müssen, von dem wir ausgegangen sind.
(...) Wenn aber die Frage aufgeworfen wird, welcher von den vielen
bestehenden und sich widersprechenden Religionen wir zu folgen haben,
so antworten Vernunft und Natur: jener, die Gott vorgeschrieben hat.
(...) Jene Freiheit, von der wir reden (d.i. die Kultusfreiheit), würde
dem Menschen das Recht geben, die heiligste Pflicht zu verletzen und zu
vergessen, um sich alsdann vom Unwandelbaren dem Bösen zuzuwenden. Wir
sagten schon, daß dies keine Freiheit ist, sondern das Verderben der
Freiheit und die Knechtschaft des Geistes, der unter die Sünde geraten
ist. (...) Ein gottloser Staat, oder was schließlich auf dasselbe
hinausläuft, ein Staat, der wie man sagt, gegen alle Religionen
gleichmäßig wohlwollend gesonnen ist und allen ohne Unterschied die
gleichen Rechte zuerkennt, versündigt sich gegen die Gerechtigkeit wie
gegen die Vernunft."
Die Unvereinbarkeit der Lehre von Vatikanum II, ja ihr
kontradiktorische Standpunkt zur bisherigen Lehre des wahren
kirchlichen Lehramtes ist somit offenkundig. Nach der Lehre von
Vatikanum II ist ein christlicher Staat als solcher nicht mehr
konzipierbar; denn sie fordert nach Leo XIII. indirekt einen gottlosen
Staat und verlangt als Recht für alle Menschen das Recht, die
"heiligste Pflicht ungestraft zu verletzen". Die wahre Kirche verdammt
jene von Vatikanum II propagierte 'Religionsfreiheit' als "Freiheit zum
Verderben", als "Wahnsinn", als "so sehr der Tugend der Religion
widerstreitend", als "eine irrige,für die katholische Kirche und das
Heil der Seelen im höchsten Grade verderbliche Ansicht". Wer diesen
ekklatanten Widerspruch zwischen beiden Positionen nicht sieht, der
will ihn nicht sehen.
IV.
Auf der Grundlage dieser falschen Religionsfreiheit predigt Johannes
Paul II. in seiner ersten Enzyklika "Redemptor hominis" eine
anti-christliche Mission: "Dank dieser Einheit (d.i. die von Vatikanum
II propagierte Ökumene) können wir uns zusammen dem großartigen Erbe
des menschlichen Geistes nähern, das sich in allen Religionen kundgetan
hat, wie die Erklärung 'Nostra aetate' des II. Vatikanischen Konzils
sagt. Dank dieser Einheit nähern wir uns gleichzeitig allen Kulturen,
allen Weltanschauungen und allen Menschen guten Willens." (Enzyklika
"Redemptor hominis", 12) Der Missionsbefehl Christi spricht dagegen
nirgends von einer Annäherung an die anderen Religionen, sondern sagt
im Gegenteil: "Gehet hin in alle Welt und verkündet die Heilsbotschaft
allen Geschöpfen (...) und machet alle Völker zu meinen
Jüngern und taufet sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des Hl.
Geistes und lehret sie alles halten, was ich euch aufgetragen habe!"
(Mk. 16,15; Matth. 2S,19-2o).
Man denke in diesem Zusammenhang an das Gebetstreffen'in Assisi! Schon
wird die Annäherung an die falschen Religionen praktiziert: In New York
fand ein multireligiöser 'Gottesdienst' statt; ein sog. 'katholischer'
Kardinal, ein Anglikaner, ein Rabbiner und ein Shintopriester feierten
einen gemeinsamen sog. 'Gottesdienst!; auf dem Sinai entsteht ein
Zentrum der monotheistischen Religionen: unter einem Dach versammelt
Juden, Mohammedaner und Christen. Und Johannes Paul II. erstellt die
gemeinsame 'religiöse' Plattform: Juden, Mohammedaner und Christen
glauben an den einen Gott!
Dagegen sagt Christus: "Wer den Sohn leugnet, hat auch den Vater
nicht", (1 Joh. 2,23) und "niemand kommt zum Vater außer durch den
Sohn".
Und schon ist man dabei, die Vorbereitungen für die Einberufung eines Konzils aller Weltreligionen zu treffen (Kard. Suenens)!
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