ZUR PROBLEMATIK
DER RESTITUTION DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE
Vorbemerkung der Redaktion:
Mit nachfolgenden Erläuterungen möchten wir das unterbrochene Thema
wieder aufgreifen. Die amerikanischen Autoren (Benns, Bawden, Hempel,
Sieradzan) kamen sehr bald zu dem Ergebnis, daß eine Wiederherstellung
der kirchlichen Einheit und Hierarchie die Wiedererrichtung des
päpstlichen Stuhls bedingt, weswegen die Wahl eines legitimen Papstes
dringend geboten schiene. Die dahin gehenden Überlegungen lassen jedoch
einen entscheidenden Gesichtspunkt außer acht: der Papst ist nur
deshalb Papst, weil er Bischof von Rom ist, d.h. die Wahl gilt dem
Bischof von Rom, und er wird als Bischof von Rom gewählt - und nicht
(wie das unausgesprochen, aber doch unüberhör gemeint ist) als
Präsident der Universalkirche. Wegen dieses entscheidenden Mangels in
der Argumentation für die Durchführung einer Papstwahl erübrigt es sich
seitens der Redaktion, den Lesern die diesbezüglichen Passagen von
Herrn Bawden, der sich speziell mit dem Modus der Durchführung einer
Papstwahl beschäftigt hat, vorzustellen.
Z.Zt. laufen in Amerika leider Vorbereitungen für die Durchführung
einer Papstwahl, die natürlich diesen Namen nicht verdient. Da es
diesen Aktivitäten sowohl an den praktischen als auch an den
theologisch abgesicherten Voraussetzungen mangelt, bitte ich alle
Leser, die die oben genannten Autoren erreichen können, sie von ihrem
voreiligen Plan abzubringen. Sie würden nicht bloß die betreffende
gewählte Person bloßstellen, sondern auch das Papsttum als solches
lächerlich machen, ebenso natürlich auch unseren gerechten Kampf für
die Bewahrung der christlichen Religion, so dringend auch angesichts
des immer rapideren Glaubens Schwundes, des vollständigen Verrates des
sich als legitime Hierarchie präsentierenden Klerus der
Reform-'Kirche', der inneren Zerrissenheit der eigenen Reihen und der
jede Wiederbelebung erstickendaiPassivität der angeblich
traditionsverpflichtenden Christen der Wiederaufbau der Hierarchie auch
erscheinen mag.
E. Heller
***
MEHR ÜBER JOHANNES PAUL II.
von
Teresa L. Benns
übersetzt von Eugen Golla
Man sollte zur Kenntnis nehmen, daß der vorherige Aufsatz eines
Priesters über Johannes Paul II. genau so auf die Bischöfe und
Kardinale, welche am Vatikanum II teilnahmen, anzuwenden ist. Obwohl
man viel über die angeblichen "Gefühle" und "Aktivitäten" der mit der
Tradition verbundenen Teilnehmer des Vatikanums II hörte, so sprechen
doch die Fakten deutlich für sich. Nicht ein Kardinal, nicht ein
Bischof rührte sich, um die Gläubigen aufzuklären und zu organisieren,
für deren Betreuung sich einzusetzen,was doch ihre Pflicht gewesen
wäre. (Ich übergehe Marcel Lefebvre, der die Vatikanum II - Dokumente
(bis auf zwei) auch unterzeichnete und dessen Beitrag - rückblickend -
für die Kirche bestenfalls zweifelhaft ist.) Keiner verkündete, die
Kirche sei vom Feinde besetzt worden, keiner versammelte gleichgesinnte
Katholiken um sich und versuchte, die Hierarchie fortzusetzen, kein
einziger! *) Wie die Apostel verließen sie die Kirche in der Stunde
ihrer mystischen Kreuzigung und keiner - den hl. Johannes ausgenommen -
konnte unter dem Kreuz gefunden werden. So erschien der Abfall
vollkommen, obwohl Berichte von treugebliebenen Bischöfen hinter dem
"Eisernen Vorhang" nicht übergangen werden dürfen. Es ist auf jeden
Fall klar, daß diese Amtsträger der Kirche bei deren Verteidigung
versagten und daß sie aus diesem Grunde ihrer Ämter verlustig gingen
und sie auch nicht mehr wiedererlangen können. Dies trifft im
besonderen Maße auf die Kardinale und die Bischöfe zu, denn sowohl ihr
Wissen um den Glauben als auch ihre Verantwortung waren größer (als die
des niederen Klerus), auch ihre Verantwortung, die ihnen unterstellten
Kleriker unter ihrer Obhut zu leiten und zu führen, ebenso die ihnen
anvertrauten - von Christus anvertrauten - Gläubigen zu lehren, zu
schützen und zum Guten anzuhalten nd die Pflicht sämtlicner Katholiken
ist es, besonders aber der Hierarchie, den Glauben zu bekennen und zu
verteidigen, wenn nötig bis zum Tod. Dies ist der Grund, weshalb
Behauptungen, daß sich gewisse Kardinale und Bischöfe aus Angst,
mundtot gemacht zu werden, nicht erhoben, nicht stichhaltig sind.
Viele Märtyrer wußten eben so viel und wandten ihr Wissen an, um den
Himmel zu verdienen. Auch kann man nicht sagen, es sei die Kirche oder
die Hierarchie im Geheimen bewahrt geblieben, da die Kirche ihrer Natur
nach nämlich sichtbar sein muß und sie öffentlich die seit dem
Vatikanum II vorherrschenden Irrtümer als auch das Vatikanum II selbst
hätten verurteilen müssen. Obwohl Johannes Paul II. endgültig seit
seiner Wahl der öffentlichen Häresie schuldig ist, ist es auch wahr,
daß er bereits während seiner Zeit als Erzbischof von Krakau ein
notorischer Häretiker war. Paul Johnson schreibt in seinem Buch "Papst
Johannes Paul II. und die katholische Restauration": "Wojtyla hielt
insgesamt acht Reden auf dem Konzil, sein wichtigster Beitrag (...) war
der in der Debatte über die Religionsfreiheit 'Dignitatis humanae' am
7. Dezember 1965. (...) In der Zeit der Nachwirkungen des Konzils hatte
Wojtyla einen führenden Anteil bei der Durchführungen seiner
Empfehlungen und Einrichtungen, sowohl in Rom als auch in seiner
Heimat." 1)
Kardinal Benelli meinte deshalb, diese Aktivitäten folgendermaßen
kommentieren zu können: "Wenn es einen Mann gab, der an das Konzil
glaubte und den starken Willen hatte, es in die Tat umzusetzen, so war
es Kard. Wojtyla." 2) Martin Gwynne zitiert in seinem Aufsatz "Nach den
Gesetzen der katholischen Kirche ist der päpstliche Stuhl vakant"
gerade diese Deklaration der Religionsfreiheit - in dem Sinne zu
verstehen, daß es ins Belieben des einzelnen gestellt ist, irgend eine
Religion zu wählen, wobei es egal ist, für welche man sich entscheidet;
Anm.d.Red. - als die bastens bekannte der konziliaren Häresien und
schreibt: "Ferner verkündet das Konzil, daß die religiöse Freiheit ihre
Begründung gerade in der Würde der menschlichen Person besitze. (...)
Dieses Recht auf religiöse Freiheit sollte im Grundgesetz, welches die
Gesellschaft zu leiten habe, anerkannt werden. So sollte es ein
bürgerliches Gesetz werden." 3)
Auf dem Konzil gewann Wojtyla die Unterstützung der Konzilsväter gegen
Kardinal Ottaviani mit seinem Argument, "wenn sie (d.i. die katholische
Kirche) auch den Irrtum Recht einräumte, könnte sie nicht in ihrem
Namen einwenden, daß auch die Wahrheit Recht besitze?" 4) **) Zur
Verurteilung dieser offenkundigen Häresie führt Gwynne Pius IX. "Quanta
cura" an, eine De-fide-Verkündigung der Kirche, die lehrt: "Und von
dieser ganz falschen Idee sozialer Organisation ausgehend schrecken sie
nicht davor zurück, die irrtümliche Meinung, die besonders verderblich
für die katholische Kirche und für die Rettung der Seelen ist und die
Unser Vorgänger Gregor XVI. 'Wahnsinn' nannte, zu hegen, die Meinung
nämlich, daß Gewissensfreiheit und freie Beliebigkeit in der
Gottesverehrung ein jedem Menschen innewohnendes Recht sei, das in
jeder ordnungsgemäß eingerichteten Gesellschaft mittels Gesetz zu
verkünden wäre." 5) Somit verurteilt "Quanta cura" Wojtylas Idee der
religiösen Freiheit und briig: in einer Bulle die Kennzeichen einer
Ex-Kathedra-Entscheidung, welche von allen, die katholische Christen
genannt werden wollen, geglaubt werden muß.
Um die Zweifel zu beheben, was als unfehlbar angesehen werden muß, führt Gwynne an, was dazu vom Vatikanum I promulgiert wurde:
1.) Der Papst muß seine apostolische Autorität beanspruchen.
2.) Er muß sich über ein den Glauben oder die Moral betreffendes Thema erklären.
3.) Er muß klar zum Ausdruck bringen, daß er beabsichtigt, daß die Definition verpflichtend ist.
4.) Sobald dies alles erfüllt ist, sind sämtliche Glieder der Kirche verpflichtet, dieser Definition zuzustimmen.
Bei Vorlage von Glaubensdefinitionen tut er dies, indem er z.B.
festsetzt: "Wir verkünden, erklären, definieren". Bei der Verurteilung
von Irrtümern, wie es Pius IX. in "Quanta cura" tut, stehen Worte wie:
"wenn jemand sagt (es folgt der Irrtum), so sei er im Bann", oder "Wir
weisen zurück, ächten oder verurteilen". Diese Kennzeichen können am
Schluß von "Quanta cura" gefunden werden: "Und so weisen Wir zurück,
ächten und verurteilen jede falsche Meinung und Lehre, die individuell
in diesem Schreiben erwähnt wird, mittels Unserer Apostolischen
Autorität und wünschen und befehlen, daß sie als absolut
zurückgewiesen, geächtet und verurteilt von sämtlichen Söhnen der
Kirche betrachtet werden." 6)
Als (angeblicher) Erzbischof und Kardinal wäre es Johannes Pauls II.
heilige Verpflichtung gewesen, sich dessen und aller anderen bindenden
Definitionen der Kirche bewußt zu sein. Nicht nur, daß er sich auf
dreiste Art darüber hinwegsetzte, nein, er machte es auch so fünfzehn
Jahre hindurch vor seiner Wahl zum 'Papst'. Nicht allein, daß er dies
öffentlich verkündete, er verbreitete dieses ansteckende Gift mutwillig
unter die Menschen. Dies sind wahrhaftig die Merkmale eines
hartnäckigen Häretikers.
Wenn andere Argumente bis jetzt gefehlt haben sollten, so sollte dies
ein für allemal beweisen, daß der päpstliche Stuhl vakant ist. Überdies
belegt es, daß Wojtyla sogar niemals Papst hatte werden können. Die
viel zitierte Bulle "Cum ex apostolatus officio" Papst Pauls IV. -
abgefaßt 1559 - setzt nämlich fest, daß, "falls jemals zu irgend einer
Zeit (...) irgend ein Erzbischof (...), Primas (...), Legat oder selbst
der Römische Pontifex (...) vor seiner Wahl in eine Häresie gefallen
sein sollte (...), diese Wahl null und nichtig ist, daß sie keinesfalls
auch nur teilweise legitim ist (...) und daß die solchermaßen Erwählten
automatisch, d.h. ohne weitere Erklärung (...) ihrer Autorität, ihres
Amtes und ihrer Macht verlustig gegangen sind." 7) Diese Bulle ist auch
mit den Zeichen der Unfehlbarkeitsbeanspruchung versehen. Aber Gwynne
bemüht sich zu zeigen, daß mehrere Paragraphen dieser Bulle
disziplinärer Natur seien und andere durch das kirchliche Gesetzbuch
(CIC) aufgehoben wurden. Indessen behandelt der § 6, aus dem oben
zitiert wurde, wirklich Sachen des Glaubens und der Moral, weswegen
dieser Paragraph wirklich als eine unfehlbare Definition betrachtet
werden muß. Dies ist auch durch das Vatikanum I bekräftigt worden,
welches festsetzte: "dieser Stuhl von Sankt Petrus bleibt immer
unberührt von jedem Irrtum gemäß des göttlichen Versprechens Unseres
Erlösers, das Er seinem ersten Jünger gab: 'ich habe für dich gebetet,
daß dein Glaube nicht wankend werde. Und du, wenn du einst wiederkehren
wirst, stärke deine Brüder." (...)
Wojtyla ist somit niemals rechtmäßig erwählt worden noch war er jemals
Papst gemäß der Bulle Pauls IV. Er lehrte daher als Papst niemals einen
Irrtum noch verspottete er als solcher die Dekrete der Kirche und die
Prophezeiungen Christi. (...) Viele katholische Christen haben manches
gemeinsam mit Drogensüchtigen und Alkoholikern. Sie sind mit dieser
Seuche, die Häresie genannt wird, konfrontiert, sie weigern sich aber,
sie als die Schuldige an der Zerstörung der geliebten Kirche zu
erkennen (bzw. sie als solche anzuerkennen, Anm.d.Red.), sowie die
Süchtigen sich weigern einzugestehen, daß Drogen und Alkohol ihr Leben
verwüstet haben. Dieses Phänomen wird als Verdrängen bezeichnet, und
die Katholiken von heute sind ihm verfallen. (...)
Die allgemeine Häresie hat nahezu die gesamte Kirche ausgelöscht. Wir
müssen diese gräßliche Tatsache aufnehmen und uns eingestehen, daß sie
- die Häresie - existiert. Wir müssen sie überwinden, um die Kirche
wieder herzustellen. Oder wir können weiterhin das Wüten der
allgemeinen Häresie verdrängen, um dann möglicherweise unsere
unsterblichen Seelen zu verlieren, genauso, wie der Süchtige sein Leben
ruiniert.
Die bloßen Traditionalisten halten bis heute krampfhaft an dem wenigen
fest, was bis dahin von ihrem Glauben noch unangetastet blieb,
fürchtend, daß sie, wenn sie das auch noch aufgeben würden, die Kirche
erlöschen würde. (Anm.d.Red.: gemeint ist das Festhalten an den bloß
äußeren Strukturen, die den Bestand zu garantieren scheinen. So ist für
viele die Vorstellung von einem Papa häreticus verbunden mit dem
totalen Ruin der Kirche, weswegen man - mag da kommen, was da wolle -
an ihm als legitimer Autorität festhält.) Aber (...) Christus selbst
garantiert, daß die Kirche niemals sterben werde. Es mag so scheinen,
als sei es bereits geschehen, aber der äußere Anschein täuscht.
Vielleicht übersahen wir in unserer Angst die richtige Lösung zur
Beendigung der Krise: die Wahl eines Papstes. (...)
Anmerkungen:
1) Paul Johnson: "Pope John Paul II and the Catholic Restoration" 1981, S.27.
2) ebd.
3) Martin Gwynne: "Under the Laws of the Catholic Church the Papal See is vacant" London 1982, S.2o, Kap. 1.
4) ebd., S.28.
5) ebd., S.2o f., Kap. 3.
6) ebd., S.22.
7) Martin Gwynne: "Letter Nr.4", Vol.3, London 1985, S.239 f.
8) Gerald Ackeren: "The Church Teaches" St. Louis / USA 1955, S.loi.
Anmerkungen der Redaktion:
*) Die Autorin unterschlägt die Bemühungen S.E. Mgr. P.M.
Ngo-dinh-Thucs zur Sicherung der apostolischen Sukzession (Weihe von
rechtgläubigen Bischöfen) und zur Aufklärung der Gläubigen (Declaratio
vom März 1982: Sedisvakanzerklärung). Mit dem Problem der Sicherung der
apostolischen Sukzession hatte sich zu Beginn der 7oiger Jahre auch
schon Bischof Blasius Kurz OFM beschäftigt.
**) Diese Behauptung - in eine rhetorische Frage gekleidet -, die so
nicht eindeutig ist, wäre dann häretisch, wenn damit gemeint ist: Die
Kirche müsse auch dem Irrtum Recht einräumen, wenn sie dies für die
Wahrheit beanspruche; bzw.: wenn sie der Wahrheit Recht einräume, müsse
sie dies auch dem Irrtum zugestehen.
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