54. Jahrgang Nr. 7 / Dezember 2024
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Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Widerstand? - Fehl(er)anzeige!


Ausgabe Nr. 11 Monat Dezember 2004
Notstand: einbetoniert ... oder doch: Extra Ecclesiam salus est?


Ausgabe Nr. 4 Monat April 2004
Offener Brief an H.H. Bischof M. Pivaruns


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2004
Eberhard Heller: Der Fall Y. Yurchik: Aufnahme in die röm.-kath. Kirche?


Ausgabe Nr. 8 Monat Oktober 2004
Open Letter to most Reverend Bishop M. Pivarunas


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Unfreundliche Betrachtungen


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1971
Zur Frage der Gültigkeit der heiligen Messe


Ausgabe Nr. 4 Monat April 2003
La silla apostólica ocupada


Ausgabe Nr. 11 Monat December 2003
The Apostolic See Occupied


Ausgabe Nr. 11 Monat December 2003
The Episcopal Consecration of Fr. Guerard des Lauriers


Ausgabe Nr. 11 Monat December 2003
Mgr. Lefebvre est-il évêque ou simple laïc?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1971
Zur Frage der Gültigkeit der heiligen Messe


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2002
Unbesetzter Apostolischer Stuhl


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
Alla ricerca dell’unità perduta


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
In Search of lost unity (engl/spa)


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
ES MONSEÑOR LEFEBVRE UN OBISPO ORDENADO VALIDAMENTE


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2002
Welche Bedeutung hat der Kanon 1366 § 2 des CIC


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 2002
Und sie sind es doch...


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Der Apostolische Stuhl


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Die Weihe von P. Guérard des Lauriers zum Bischof


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La Vacance du Saint-Siège


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
Concerning the problem of the


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
Is Mgr. Lefebvre a validly consecrated bishop?


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
Le Siège apostolique < occupé >


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La consécration épiscopale du P. Guérard des Lauriers


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La sede apostolica


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La consacrazione di P. Guérard des Lauriers a vescovo


Ausgabe Nr. 5 Monat August 1971
GALILEO GALILEI


Ausgabe Nr. 7 Monat Diciembre 2001
A la recherche de l'unité perdue


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
Auf der Suche nach der verlorenen Einheit


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
Offener Brief an H.H. P. Perez


Ausgabe Nr. 8 Monat Januar 2002
Die Synode von Pistoja


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
WAR MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 7 Monat März 2001
H.H. Pfr. Frantisek Spinler ist gestorben - ein Nachruf


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1999
FATIMA


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1971
ZUM BRIEF EINES LESERS


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1971
QUELLEN DER GLAUBENSLEHRE


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1971
TUET BUSSE!


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1972
QUELLEN DER GLAUBENSLEHRE


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1972
QUELLEN DER GLAUBENSLEHRE


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1972
BRIEF DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1972
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1972
QUELLEN DER GLAUBENSLEHRE


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1998
Appell an den Redakteur der EINSICHT


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1998
Leserbrief: Zum Problem des sog.


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
IN MEMORIAM FRAU ELSE KETTERER


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2006
Leserbriefe zu dem Artikel


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?- Fortsetzung


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1997
DIE RESTITUTION DER KIRCHE ALS RECHTSGEMEINSCHAFT, Anmerkungen


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1993
NEUE ZEITSCHRIFTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1993
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1996
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1996
EIN DOPPELJUBILÄUM: 150 JAHRE LA SALETTE - 150. GEBURTSTAG VON LEON BLOY


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND IM SEKTIERERTUM?


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND... (Anmerkungen)


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1995
WELCHE PHILOSOPHIE? - Einleitung


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1995
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
NUR NOCH AUSLAUFMODELL?


Ausgabe Nr. 5 Monat März, Doppelnr. 5-6 1996
IN MEMORIAM H.H. PFR. FRANZ MICHAEL PNIOK


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
OSTERN 1979*)


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
MGR. DOLAN IM GESPRÄCH MIT REV. FR. PUSKORIUS


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Offener Brief an Abbé Raphael Cloquell


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
ZUM PROBLEM DER ERFORDERLICHEN INTENTION BEI DER SAKRAMENTENSPENDUNG


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1992
UNSERE HILFE IST IM NAMEN DES HERRN


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1992
DIE SÜNDE WIDER DIE TUGEND DES GLAUBENS - AUSZUG AUS EINER PREDIGT -


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1992
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 12 Monat Januar, Sondernr. 1993
ENTHÜLLUNG DES SYSTEMS DER WELTBÜRGER-REPUBLIK


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
ENTHÜLLUNG DES SYSTEMS DER WELTBÜRGER-REPUBLIK


Ausgabe Nr. 4 Monat Mai 2006
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
KEIN ANDERES EVANGELIUM - AUSZUG AUS EINER PREDIGT -


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
ZUM TODE VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
FATIMA - AUSZUG AUS EINER PREDIGT -


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
UNRUHIG IST UNSER HERZ


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1991
IN ERINNERUNG AN BISCHOF MOISÉS CARMONA RIVERA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1990
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1990
DER KAMPF GEGEN DIE HEILIGE MESSE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1990
ZWISCHEN ZWEI STÜHLEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1990
DIE BEDINGUNG DER GNADE


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1991
DAS VERZERRTE ANTLITZ DES ERLÖSERS


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
KATHOLISCH, ABER UNABHÄNGIG VON ROM


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
ZUM 10. TODESTAG VON H. H. DR. OTTO KATZER


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
ALLTAG UND ALTAR


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
HINWEIS AUF BÜCHER


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1989
UNBESETZTER APOSTOLISCHER STUHL


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1989
DIE STELLUNG DER KIRCHE IM POLITISCHEN LEBEN DES RÖMERREICHES


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1989
DAS GEHEIMNIS DER UNBEFLECKTEN EMPFÄNGNIS


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1989
DIE ENTWICKLUNG DER KIRCHLICHEN VERFASSUNG BIS ZUM 5. JAHRHUNDERT


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1990
UBI PETRUS - IBI ECCLESIA


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1990
DAS GOLDENE KALB


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
S.E. MONSEIGNEUR MICHEL LOUIS GUERARD DES LAURIERS OP IST TOT


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1988
ZUM TOD VON H.H. P. ALFONS MALLACH


Ausgabe Nr. 8 Monat März 1989
APPELL AN SEINE MITBRÜDER


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1987
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
DIE KRISE DER APOSTOLISCHEN SUKZESSION UND DAS SAKRAMENT DER WEIHE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1984
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1985
ZEIGE MIR, HERR, DEINE WEGE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
NOCH EINMAL: ZUM PROBLEM DES 'UNA CUM' IM 'TE IGITUR' DER HL. MESSE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
RELIGIÖSE VERFOLGUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
WIDER DIE PROPHEZEIHUNGEN DES SOG. ROMAN CATHOLIC


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
FRONTWECHSEL


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
SCHAMLOS!


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
PREDIGT ÜBER DIE HEILIGE KIRCHE


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
ERSTES SELBSTÄNDIGES DENKEN ODER HEUCHELEI ?


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1981
DIE NEUE DOKTRIN DES PFARRER MILCH


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1981
ZUM PROBLEM DES UNA CUM


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1980
EINSICHT!


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
ANTWORT VON H.H. PFARRER HANS MILCH


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
ITE MISSA EST


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
QUELLEN DER KIRCHENMUSIK


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1980
REPONSE DE HR L'ABBE HANS MILCH AUX QUESTIONS


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
KRANKHEIT UND TOD VON H.H. PFARRER ALOIS ASSMAYR


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
IM VERTRAUEN AUF GOTT!


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
DIE SYNODE VON PISTOJA UND DIE BULLE 'AUCTOREM FIDEI'


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
METHODEN UNSERER GEGNER, ODER TRADITIONALISTISCHE LEICHENFLEDDEREI


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
QUELLEN DER KIRCHENMUSIK


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
BUCHBESPRECHUNG:


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1979
INSTAURARE OMNIA IN CHRISTO!


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1979
QUELLEN DER KIRCHENMUSIK


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1979
ÜBER DAS WESEN DER EHE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1979
PARADIES UND SÜNDENFALL


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
H.H. DR.THEOL. OTTO KATZER IST TOT


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
QUELLEN DER KIRCHENMUSIK


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
ITE, MISSA EST!


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
ERINNERUNGEN AN H.H. DR.THEOL. OTTO KATZER


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
DASS (...) DER WAHRHEIT DIE EHRE GEGEBEN WIRD


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
MIT DER ZEIT ÜBERNEHMEN WIR, ECONE, ALLE MESSZENTREN!


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
UNSCHULD UND SCHULD DER FRAU IN DOSTOJEWSKIJS WERK


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
AUFRUF AN ALLE RECHTGLÄUBIGEN PRIESTER


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
NOCH EINMAL: PRÄZISE FRAGEN AN ECONE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
Offene Fragen an H. H. Franz Schmidberger


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1979
ICH FOLGE MEINEM KÖNIG


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1979
AUS PRAG


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1979
LETTRE OUVERTE À SON EXCELLENCE MGR. MARCEL LEFéBVRE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1979
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1980
ECONE ERNTET ...


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
JOHANNES PAUL II.


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
DER ABGRUNDTIEFE HASS


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
OFFENE FRAGEN AN H.H. PFARRER HANS MILCH


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
KATECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
IM GEDENKEN AN...


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat Juni 1978
DIE LITURGISCHE SPRACHE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1978
EINWÄNDE, DIE RESTLOS GEKLÄRT WERDEN MÜSSEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1978
DIE GESCHICHTE SCHREIBEN HEILIGE!


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1978
MISCHEHEN


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
DIE LITRUGISCHE SPRACHE


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
KATHECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1978
FREUDE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1978
UNBESETZTER APOSTOLISCHER STUHL


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1979
KATHECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
VERE ANTIQUI ERRORIS NOVI REPARATORES!


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1977
ES BEGANN IM PARADIES!


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1977
DIE LITURGISCHE SPRACHE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1977
WAS BEZWECKT DIE NEUE PRIESTERWEIHE ?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1977
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1977
WAS BEZWECKT DIE NEUE PRIESTERWEIHE ?


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1977
ZUR MISERE DES RELIGIÖSEN LEBENS


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1977
KATECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1977
FRIEDRICH NIETZSCHE VOR HUNDERT JAHREN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1977
DIE LITURGISCHE SPRACHE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
DIE LITRUGISCHE SPRACHE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
KATECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1978
DIE LITRUGISCHE SPRACHE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1976
DIE FEIER DER KINDERTAUFE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1976
KATECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1976
AKTIVE TEILNAHME


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1976
DIE FEIER DER KINDERTAUFE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1976
AKTIVE TEILNAHME


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1976
Die letzte Ölung


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1976
KATECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1976
AKTIVE TEILNAHME


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1976
MEIN VOLK, GEDENKE DOCH! (Mich. 6,5)


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1976
DIE LETZTE ÖLUNG


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1977
AKTIVE TEILNAHME


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1977
KATHECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1977
Die letzte Ölung


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1977
ES BEGANN IM PARADIES!


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1977
AKTIVE TEILNAHME


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1975
ADAM, WO BIST DU!


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1975
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1975
Sie glauben noch an ein Paradies?


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1975
Ehe, Familie und Erziehung


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1975
ADAM, WO BIST DU!


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1975
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1975
FRAU, SIEHE, DEIN SOHN!


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1975
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
EMPFEHLUNGEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
KATECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
FRAU, SIEHE, DEIN SOHN!


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1976
EMPFEHLUNGEN, WIE SICH DIE GLÄUBIGEN IN DER JETZIGEN NOTLAGE DER KIRCHE VERHALTEN SOLLTEN.


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1976
EMPFEHLUNGEN ZUM VERHALTEN DER PRIESTER


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1976
KATECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1976
DIE FEIER DER KINDERTAUFE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1976
AKTIVE TEILNAHME


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1976
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1976
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1974
GÜLTIGE UND WIRKSAME MATERIE


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1974
WERDET MÄNNER, WERDET FRAUEN !


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1974
WERDET MÄNNER, WERDET FRAUEN! - II


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1974
GÜLTIGE UND WIRKSAME MATERIE - II.


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1974
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1974
BUNDESBLUT UND BUNDESOPFER


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1974
GÜLTIGE FORM


Ausgabe Nr. 56 Monat August/Sept. 1974
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 78 Monat Oktober/Nov. 1974
GÜLTIGE FORM


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1974
DER UNSICHTBARE OPFERER-PRIESTER


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1974
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 10 Monat Jan./Februar-dopp. Nr. 1975
DIE GETREUE INTENTION


Ausgabe Nr. 10 Monat Jan./Februar-dopp. Nr. 1975
EHE, FAMILIE UNO ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1975
UNSERE SUBJEKTIVE INTENTION


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2007
DIASPORA


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1972
WURZEL, STAMM UND KRONE


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1972
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1972
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1972
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1972
TUET BUSSE!


Ausgabe Nr. 5 Monat August 1972
TUET BUSSE!


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1972
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 7 Monat Oktober 1972
TUET BUSSE!


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1972
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1973
Tuet Buße!


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1973
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1973
Tuet Buße


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1973
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1974
Die gültige Materie, das Offertorium, Ich


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1974
Ehe Familie und Erziehung


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1974
Das 'Ich' als Opfergabe


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1974
Papa haereticus


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1974
Das Ich als Opfergabe


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1974
Ehe, Familie und Erziehung


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1973
DAS SÜHNEOPFER


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1973
Tuet Buße!


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1973
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 45 Monat Juli/August 1973
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1973
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 7 Monat Oktober 1973
Darf ein Papst den Ritus ändern?


Ausgabe Nr. 7 Monat Oktober 1973
Die heilige Messe


Ausgabe Nr. 12 Monat Février 1982
La Vacance du Saint-Siège


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 1984
Mgr. Lefebvre est-il évêque ou simple laïc?


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 1984
Is Mgr. Lefebvre a validly consecrated bishop?


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktobre 1984
IMPUDENT!


Ausgabe Nr. 11 Monat May 1980
THE APOSTOLIC CHAIR VACANT


Ausgabe Nr. 11 Monat May 1980
ITE, MISSA EST


Ausgabe Nr. 11 Monat May 1980
ONCE MORE: PRECISE QUESTIONS TO ECÔNE


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2007
Wo zwei oder drei in Meinem Namen versammelt sind


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1985
MONTRE-MOI TES CHEMINS, SEIGNEUR


Ausgabe Nr. 14 Monat February 1984
NOUVELLE POLITIQUE D'AUTONOMIE OU HYPOCRISIE?


Ausgabe Nr. 12 Monat July 1983
REPONSE DE M. L'ABBÉ MILCH A LA LETTRE OUVERTE DU M. HELLER


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktober 1983
FIRST SIGN OF INDEPENDENT THINKING OR HYPOCRISY?


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1983
AGAINST THE 'PROPHECY' OF THE SO-CALLED 'ROMAN CATHOLIC'


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1983
Concerning the problem of the 'una cum'


Ausgabe Nr. 12 Monat Decembre 1982
THE APOSTOLIC CHAIR VACANT


Ausgabe Nr. 15 Monat Decembre 1981
EDITORIAL


Ausgabe Nr. 11 Monat August 1982
ANSWER OF REVEREND FATHER HANS MILCH


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2008
Die Nachfolge


Ausgabe Nr. 13 Monat April 2008
BIBLIOGRAFIA: VALIDEZ CUESTIONADA DE LOS NUEVOS RITOS POSTCONCILIARES


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2009
Von der wahren Kirche Christi


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2009
Die Göttlichkeit des Christentums


Ausgabe Nr. 13 Monat Diciembre 2009
Estado de emergencia: afianzado en cemento


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Die Synode von Pistoia und ihre Verurteilung durch Pius VI.


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2010
Im Eiltempo vom Abseits ins Aus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. a-b Ist das sakramentale Priestertum in der Konzilskirche erhalten


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. e-f Die fehlende ‚Intention’ bei der Weihe nach dem Montini-Ritus


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2012
Mitteilungen der Redaktion, Hinweise


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2012
Hart, aber fair - ein Briefwechsel zur aktuellen kirchlichen Situation


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Neues aus dem finsteren Land Absurdistan


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2014
Mitteilungen der Redaktion, Hinweise


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2017
Die Synode von Pistoja


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2018
Christus ward für uns zur Sünde.


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2019
Beten wir vergeblich?


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2019
Die Gottesfrage: Gott als Richter


Ausgabe Nr. 2 Monat März 2021
Ankündigung


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2021
Erstrahlen können im Lichte der Liebe Gottes


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2022
In Erinnerung an Dr. Ante Križić


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2023
Nachlese zum Beitrag


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Meine Begegnung mit S.E. Erzbischof Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
My Time with His Excellency, Archbishop Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Ma rencontre avec S.E. Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Mi encuentro con Su Excelentísimo y Reverendísimo Arzobispo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Il mio incontro con S.E. l´Arcivescovo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2024
Darf der Papst den Ritus der Karwoche ändern?


Ausgabe Nr. 5 Monat August 2024
Auslaufmodell


Ausgabe Nr. 5 Monat August 2024
Anmerkungen Nur noch Auslaufmodell


DIE ENTWICKLUNG DER KIRCHLICHEN VERFASSUNG BIS ZUM 5. JAHRHUNDERT
 
DIE ENTWICKLUNG DER KIRCHLICHEN VERFASSUNG
BIS ZUM 5. JAHRHUNDERT



von
+ H. H. Dr. Otto Katzer


DIE DIÖZESE

Die Grundlage für die kirchliche Verfassung blieb auch unter veränderten äußeren Bedingungen die
D i ö z e s e mit dem Bischof als ihrem obersten kirchlichen Vorsteher. Die Zahl der Diözesen entsprach im allgemeinen derjenigen der römischen "Civitates" und der entsprechenden Verwaltungsbezirke. Nur in den Städten, nicht aber in den Dörfern und Flecken sollte ein Bischof residieren. Diese Bestimmung der Synode von Sardika war jedoch in Afrika und im Orient nicht mehr durchzuführen; denn dort gab es bereits Bischöfe in ganz unbedeutenden Orten. Mit Zustimmung der Provinzialsynode konnte aber ein Bischof seinen Sprengel teilen, und die Metropoliten, vor allem aber der Papst konnten neue Bistümer errichten. Die Bischöfe durften sich Koadjutoren erwählen, z.B. war Augustinus zunächst Koadjutor des Valerius von Hippo und Makarius Hilfsbischof des Maximus von Jerusalem. Aber sie durften selbst keine Nachfolger bestellen. Der Übergang von kleineren auf größere Bistümer war im allgemeinen untersagt. Doch wurden bei triftigen Gründen Ausnahmen zugelassen, allerdings oft auch das Verbot ohne Grund übertreten, zumal im Orient. Eine Stadt konnte den Bischofssitz auch verlieren z.B. nach Mißhandlung oder Tötung des Bischofs, wie dies Papst Gelasius hinsichtlich der Stadt Squillace in Unteritalien anordnete, wo nacheinander zwei Bischöfe ermordet worden waren. Kranke oder altersschwache Bischöfe erhielten Koadjutoren aus ihrem Klerus, oder sie sollten ihre Amtspflichten einem benachbarten Bischof übertragen.

Die alte Wahlordnung der Bischöfe blieb im großen und ganzen bestehen: Die Wahl durch die Mitglieder der Gemeinde dauerte noch lange Zeit fort. Doch verlangten noch mehrere Kanones von Synoden des 4. Jahrhunderts, daß dabei eine größere Anzahl von Bischöfen zugegen sei. Diese leiteten mit dem Klerus der vakanten Bistümer die Vornahme der Neubesetzung eines oberhirtlichen Stuhles.

Die besonderen Amtshandlungen des Bischofs waren:

- die Ausübung des Lehramtes, namentlich in öffentlichen Vorträgen, welche die Priester nur mit seiner Erlaubnis und seiner Bevollmächtigung halten durften;
- die Vornahme der Weihen, die bei den höheren Graden ausschließlich ihm zustand;
- die Visitation seines Sprengeis, die im Abendland frühzeitig mit der Erteilung der Firmung verbunden wurde;
- die Zusammenstellung und Weihe des Chrisams;
- die Aufnahme der Büßer, die nur im Falle seiner Verhinderung bzw. Abwesenheit von Priestern vorgenommen werden durfte, die eigens dafür die Vollmacht des Bischofs erhalten hatten;
- die Benedizierung der Jungfrauen;
- die gesamte gesetzgebende, richterliche und ausübende Gewalt.

Er gab den reisenden Geistlichen und Laien sog. Gemeinschaftsbriefe mit, besetzte die geistlichen Vmter, bestrafte die kirchlichen Verbrechen und Vergehen und leitete die gesamte kirchliche Verwaltung. Es war deshalb seine besondere Pflicht, stets bei seiner Herde zu weilen (Residenzpflicht). Im allgemeinen sollte er sich nicht länger als drei Wochen aus seinem Sprengel entfernen. Darum wurden auch die Reisen der Bischöfe an das Hoflager beschränkt und von der Genehmigung der höheren Oberen abhängig gemacht, in Italien von der des Papstes. Sie sollten sich auch nicht lange in einer fremden Stadt aufhalten, um nicht etwa durch ihre Predigten einen minder gelehrten Bischof in Mißachtung zu bringen. Wohl aber konnten sie, wenn ihre Kirchengemeinde in fremden Sprengeln Güter besaß, zeitweise - bis zu drei Wochen - dort verweilen. Festgehalten wurde an der alten Regel, daß kein Bischof außerhalb seiner Diözese Amtshandlungen vornehmen noch fremde Kleriker weihen dürfe, wenn er sie nicht in sein Bistum aufnehmen würde, in welchem Fall er immer noch Rücksprache mit dem zuständigen Bischof zu nehmen hatte. Der Mißbrauch der Weihegewalt wurde oft mit dem Verlust des Ordinationsrechtes bestraft.

Vom Bischof wurde vor allem ein vorbildlicher Lebenswandel gefordert. Er sollte nicht allein mit Frauen sein und überall ein gutes Beispiel geben. Unter den bischöflichen Beamten zur Verwaltung des Bistums ragte namentlich der Archidiakon hervor, dem bald eine ausgedehnte Gerichtsbarkeit, die Aufsicht über die niederen Kleriker und die Stellvertretung des Bischofs übertragen wurden.

Archipresbyter - bei den Griechen: Protopresbyter bzw. Protopapas - hieß seit dem 4. Jahrhundert jener Kleriker - seiner Weihe nach der älteste Priester -, der den Vorsitz im Priesterkollegium innehatte und bei Verhinderung des Bischofs den Gottesdienst in der Hauptkirche zelebrierte. In Alexandrien wurde unter Theophilus namentlich ein Erzpriester Petrus bekannt, in Konstantinopel unter Chrysostomus der greise Arsacius, der auch sein Nachfolger auf dem bischöflichen Stuhl wurde (404-405). Später erhielten im Orient auch jüngere Priester den Titel eines Erzpriesters, wenn sie bedeutenderen Kirchen vorstanden. Auch die römische Kirche - wie die meisten des Abendlandes - hatte später ihre Archipresbyteri. Kaiser Jusinian erwähnt sie zugleich mit den Archidiakonen.

Gegen das Institut der Chorbischöfe wurde besonders im Orient, jedoch anfänglich ohne großen Erfolg, angekämpft. Sie blieben sehr zahlreich bestehen, wenn auch ihre Befugnisse vielfach eingeschränkt wurden. In Afrika gab es diese Institute nicht, und im europäischen Abendland kamen sie erst später auf, ohne die gleiche Verbreitung wie im Orient zu finden. Die Synode von Riez im Jahre 439 ließ dem abgesetzten Bischof von Embrun den Rang eines Chorbischofs. Die Befugnisse der Chorbischöfe übertrug man im Orient häufig den Periodeuten - Visitatoren, Circuitoren -, die als spezielle Kommissare entsandt wurden. Dazu begann man für die Landgemeinden eigene Pfarrpriester aufzustellen, die größere Vorrechte als die Priester in der Bischofsstadt erhielten. Sie durften im einzelnen regelmäßig die Taufe und die anderen Sakramente spenden. Ihre Kirchen (Pfarrkirchen) erhielten eigenes Einkommen und bekundeten ihre Abhängigkeit von der bischöflichen Kirche lediglich durch den Verweis an den Bischof für einzelne Funktionen und durch bestimmte kleine Abgaben. Diese Landkirchen mit eigenem Pfarrgebiet entwickelten sich im Orient seit dem 4. Jahrhundert. Im Abendland wurden sie erst mit dem 5. bzw. 6. Jahrhundert zahlreicher.

DIE PATRIARCHEN UND METROPOLITEN

Drei größere M e t r o p o l i t e n - später P a t r i a r c h e n genannt, nahmen zur Zeit des nizänischen Konzils die ersten Stellen in der Hierarchie ein, die von Rom, Alexandrien und Antiochien, deren höhere Autorität nicht auf die Bedeutung ihrer Städte, sondern auf den Apostel Petrus zurückgeführt wurde. Während das gesamte Abendland seinen Patriarchen im römischen Bischof verehrte, hatte der Orient mehrere hervorragende Metropoliten. Der Patriarch von Alexandrien, der erste im Orient, regierte die Kirche von Ägypten, Tebais und Lybien. Er konsekrierte hier alle Bischöfe, und diese blieben in allem von ihm abhängig. Im 4. Jahrhundert befestigte sich die leitende Stellung des alexandrinischen Patriarchen bedeutend, und sie wurde in seinem Patriarchtssprengel auch später nicht erschüttert. Doch gegen die Ansprüche der Patriarchen von Vgypten, in der orientalischen Kirche die erste Stelle einzunehmen, richtete sich bald der Anspruch der Bischöfe von Konstantinopel, der noch durch die kaiserliche Macht unterstützt wurde. Dies führte bei verschiedenen Anlässen zu schweren Streitigkeiten zwischen den Bischöfen und den beiden betroffenen Städten.

Der Sprengel von Antiochien umfaßte noch mehr Provinzen: Zilizien, Isaurien, Syrien, Phönizien, Arabien, Mesopotamien und Osrhoene, früher vielleicht auch Zypern, welches sich jedoch während der arianischen Wirren davon getrennt haben soll und im Jahre 431 zu Ephesus diese frühere Abhängigkeit ausdrücklich bestritt. In diesem Sprengel konsekrierte der Patriarch nur die Metropoliten, diese dann wiederum die einzelnen Bischöfe. Erst im 5. Jahrhundert suchte Johannes von Antiochien die Weihe der einzelnen Suffraganbischöfe an sich zu bringen, was Theodoret als Verletzung der Rechte der Metropoliten beklagte. Die Patriarchate von Alexandrien und Antiochien entsprachen den beiden politischen Diözesen der Präfektur des Orients: Asia, Pontus und Thrazien. Eine Obermetropolitangewalt der Bischöfe von Ephesus, Cäsarea und Kappadozien und Heraklea ähnlich der der Patriarchen von Alexandrien und Antiochien entwickelte sich nicht. Wohl werden die Bischöfe dieser Städte bisweilen Exarchen genannt, und sie übten auch gelegentlich eine höhere kirchliche Gewalt aus bei der Weihe von Metropoliten und bei der Einberufung von Synoden, allein zu einer ständigen Patriarchalgewalt gelangten sie nicht. Seit Ausgang des 4. Jahrhunderts entwickelte sich vielmehr in dieser Hinsicht die Stellung des Bischofs von Konstantinopel.

In Palästina war der Bischof von Cäsarea Stratonis Metropolit. Da aber inzwischen Jerusalem prachtvolle Kirchen erhalten hatte und den Ruhm der ältesten Mutterkirche besaß, so erhielt es zu Nicäa (can. 7) einen Ehrenvorzug, jedoch "unbeschadet der Rechte des Metropoliten" von Cäsarea. Im Anschluß daran suchten die dortigen Bischöfe ihre Macht und ihr Ansehen zu erhöhen. Aber noch mehr trat dieses Bestreben bei den Bischöfen der Kaiserstadt Konstantinopel hervor. Sie waren ursprünglich Suffragane des Stuhles von Heraklea, lockerten aber während der arianischen Kämpfe diesen Verbund immer mehr und suchten sich das Übergewicht über die Metropole zu verschaffen. Begünstigt vom Kaiserhof konnten sie bald noch größere Macht als greifbar nahe empfinden. So kam es zum dritten Kanon der allgemeinen Synode von Konstantinopel im Jahre 381, der zwar dem Bischof der Reichshauptstadt noch keine höhere Jurisdiktionsgewalt zuerkannte und die Bischöfe der Reichsdiözesen von Pontus, Ephesus und Thrazien in ihren Rechten beließ, der aber Konstantinopel einen Ehrenvorrang unmittelbar nach dem Bischofssitz von Rom zusprach, weil Konstantinopel ja inzwischen das "neue Rom" geworden sei. Stillschweigend wurde die Abhängigkeit von der Metropole Heraklea abgeschafft, die Leitung des thrazischen Sprengeis in die Hauptstadt verlegt, womit sich langsam eine Machterweiterung - analog zu der des römischen Papstes - anbahnte und,wodurch allmählich der traditionelle Ehrenvorrang von Alexandrien Antiochien vernichtet. Antiochien fühlte sich unfähig, sich diesen Ansprüchen seitens Konstantinopels zu widersetzen, doch Alexandrien erkannte die Neuregelung nicht an. Auch Rom hielt an der alten Regelung fest und ließ nur die dogmatischen Beschlüsse jenes Konzils gelten. Es verwarf ausdrücklich die kirchlich nicht berechtigte Rangerhöhung des byzantinischen Bischofs. Vorerst konnte sich die Neuerung nur Geltung im Orient verschaffen. Da viele orientalische Bischöfe ihrer Anliegen wegen - oder aus persönlichem Ehrgeiz - teilweise längere Zeit in Byzanz verweilten, bildete sich um den Bischof der Kaiserstadt eine stehende Synode, die Endemusa, der oft vom Kaiser die Schlichtung von Streitigkeiten unter den Bischöfen übertragen wurde und auf der selbstverständlich der Ortsbischof den Vorsitz führte. Schon Bischof Nektarius (Bischof von 381-397) hielt eine solche von vielen Bischöfen besuchte Synode dieser Art im Jahre 394 ab, um den Streit der arabischen Bischöfe Gebadius und Agapius über den Stuhl von Borsa zu entscheiden. Sein Nachfolger, Johannes Chrysostomus, ordnete, von den dortigen Bischöfen eingeladen, öfters kirchliche Angelegenheiten der Reichsdiözese Asia, was nachher den Klerus der Kaiserstadt zu der Behauptung verleitete, ihr Bischof habe auf die Leitung der Provinzen ein altes Recht. Bischof Attikus (4o6-425) suchte diese Machtstellung zu festigen und erwirkte von Theodosius II. ein Gesetz, wonach in den drei Reichsdiözesen Pontus, Asia und Thrazien kein Bischof mehr gewählt werden sollte ohne Genehmigung der Synode von Konstantinopel. Dieses versuchte schon sein Nachfolger Sininius (426-427) anzuwenden. Doch dagegen erhob sich Widerstand. Dieser mußte jedoch im Laufe der Zeit immer schwächer geworden sein, da die Bischöfe jener Reichsdiözesen - an Mitteln ärmer als der vom Kaiserhof unterstützte Bischof der Reichshauptstadt - jenem in Konstantinopel machtmäßig nicht mehr gewachsen waren und sich mit der Zeit daran gewöhnten, eine stehende Synode zu besuchen. So entwickelte sich immer mehr in der Vorstellung - und in der Praxis - des Orients die Idee einer Einteilung der Gesamtkirche in fünf Patriarchate:

- Rom (für das Abendland),  
- Jerusalem,  
- Antiochien,
- Alexandrien,
- Konstantinopel (mit der autokephalen Provinz Zypern).

Im Orient hatte sich vor dem Konzil von Nicäa eine gewisse Obergewalt des Bischofs der Hauptstadt, also des Metropoliten in den einzelnen Provinzen, über die anderen in der Provinz residierenden Bischöfe herausgebildet. Die Einteilung in die einzelnen Metropolitansprengel hatte sich an die politische Gliederung der Provinzen angelehnt. Das nicäische Konzil ging von dieser Sachlage aus, um Vorschriften über die Konsekration der Bischöfe und über das kirchliche Gerichtswesen zu treffen. Es schuf somit nicht erst die kirchlichen Provinzen, sondern es fand sie bereits vor. Spätere Synoden kamen diesem Bestreben, die Einteilung in Patriarchate und Metropolitansprengel an die politische Gliederung des byzantinischen Reiches anzugleichen, sehr entgegen. Da aber in der Folge die politischen Grenzen der Provinzen öfters verschoben wurden, entstanden vielfach Streitigkeiten zwischen den bis dahin anerkannten Metropoliten und den Bischöfen der Hauptstädte neu geschaffener Provinzen. Als der Kaiser Valens Kappadozien in zwei Provinzen teilte, hatte der hl. Basilius von Cäsarea mehrfache Kämpfe mit dem Bischof von Tyana, der Hauptstadt dieser gleichnamigen Provinz, weil er letzterem die kirchliche Oberhoheit über die Bischöfe dieser Provinz nicht zugestehen wollte. Auf Anfrage des Bischofs Alexander von Antiochien verwarf auch Papst Innozenz I. im Jahre 415 den Grundsatz, daß die kirchliche Gliederung der Metropolitansprengel sich stets nach den Grenzen der politischen Provinzen auszurichten hätte.

Im Abendland war der römische Bischof der einzige Patriarch, daher auch "Oberhaupt des Okzidents" und "Vorsteher der abendländischen Kirche". Seine Stellung nahm das nicäische Konzil zum Maßstab für die Gewalt des Patriarchen von Alexandrien und Antiochien. Natürlich läßt sich in den Amtshandlungen der Päpste die Unterscheidung zwischen ihrer obersten Patriarchalgewalt nicht streng durchführen: letztere war durch die erste gestützt, oft flössen beide zusammen, indem der Bischof von Rom in den hauptsächlich von Rom aus gegründeten Kirchen des Abendlandes zugleich als Papst und Patriarch handelte. Gelegentlich wurden von ihm Stellvertreter mit übertragenen höheren Gewalten mit dem Titel von apostolischen Vikaren eingesetzt. Dieses römische Patriarchat erstreckte sich über Italien und die anliegenden Inseln, über Afrika, Gallien, Spanien, Britannien, Germanien sowie über die Provinzen des östlichen und westlichen Illyrikum, umfaßte außerdem acht Zivildiözesenu.drei von den vier Präfekturen der konstantinischen Einteilung. Die illyrischen Provinzen - Mazedonien, Achaia, Kreta, Thessalien, Alt- und Neu-Epirus, dann beide Dazien, Mösien, Dardanien, Prävalitana - waren die äußersten Grenze des westlichen Patriarchats, das hier auf die östlichen Gebiete stieß. Da Kaiser Gratian im Jahre 379 sie einem Mitkaiser Theodosius abtrat, kamen sie zum morgenländischen Reich, und seitdem suchten die Bischöfe von Byzanz hier Einfluß zu gewinnen, um sie sich auch kirchlich zu unterwerfen. Um bei der politischen Veränderung die Gerechtsame des römischen Bischofs besser zu wahren, bestellte Papst Damasus den Bischof der Hauptstadt Thessalonich, Ascholius (gestor, ca. 383) als seinen Vikar für Illyrikum, ebenso Siricius und dessen Nachfolger Anysius. Athanasius I. gab dem Erzbischof von Thessalonich als apostolischem Vikar das Recht, die dortigen Angelegenheiten in seinem Namen zu untersuchen und zu entscheiden. Innozenz I. bestätigte im Jahre 402 die von seinem Vorgänger verliehenen Privilegien, zu denen auch das Recht gehörte, daß die Bischöfe dieses Sprengeis nur von ihm oder in seinem Auftrag geweiht werden dürften. Er bestätigte 412 Rufus von Thessalonich abermals in diesen Vorrechten, die auch Bonifaz I.  419 erneuerte.

Die Metropolitanverfassung war im 4. Jahrhundert im Abendlande nur in Afrika durchgängig organisiert, und auch da nicht in der gleichen Perfektion wie im Orient. In den Provinzen von Nordafrika versahen bis gegen das Ende des 6. Jahrhunderts die der Weihe nach ältesten Bischöfe (Senioren) und "Bischöfe des ersten Stuhles", sog. Primaten, die Stelle der Metropoliten. Der Primas hatte oft seinen Sitz auf einem unbedeutenden Dorf oder einem Landgut. Diese Primaten bestätigten die Provinzialbischöfe, beriefen Synoden und nahmen Appelationen der Geistlichen an. Im prokonsolarischen Afrika war der Erzbischof von Karthago Primas. Er hatte aber auch die Oberhoheit über alle anderen afrikanischen Provinzen, um sie zu Plenarsynoden zusammenzurufen; er bestätigte die Primaten, nahm Berufungen gegen ihre Entscheidungen entgegen, erließ allgemeine Vorschriften für die einzelnen Bischöfe und visitierte die Provinzen. Doch entwickelte sich seine Stellung nicht in gleicher Weise wie bei den orientalischen Patriarchen. Der Einfluß Roms machte sich bei verschiedenen Anlässen geltend, und in wichtigen Fragen entwickelte sich ein reger Gedankenaustausch mit dem Römischen Stuhl. Um das Jahr 313 kamen die Bischöfe Eunomius und Olympius, von Rom gesandt, nach Karthago, um die Rechtmäßigkeit des Cäcilius bekannt zu geben: die Synode zu Cella nahm 418 ihre Kanones aus den Dekreten des Papstes Siricius von 386. Leo der Große gab mit voller Autorität Vorschriften für die Weiheriten und entschied in den Angelegenheiten mehrere afrikanischer Bischöfe.  

In Italien waren die Päpste anfangs die einzigen Metropoliten gewesen. Auf den römischen Synoden finden wir hauptsächlich die Bischöfe von Mittel- und Süditalien, aber auch Vertreter des Episkopates aus Norditalien. Hier entwickelte sich im 4. Jahrhundert Mailand zur Metropole einer Kirchenprovinz. Zum Metropolitansprengel des Mailänder Bischofs gehörte Norditalien (Italia annonaria) und Rhaetia I mit dem Bischofssitz Chur. Zu Anfang des 5. Jahrhunderts bildete sich dann der Metropolitansitz Aquileia, der bedeutendsten Stadt des nordöstlichen Teiles von Italien. Zu dieser Kirchenprovinz gehörte Rhaetia II (mit den Sitzen Augsburg, Noricum, Savia Pannonia I). Bald danach nahmen auch die Bischöfe von Ravenna und Salona (Spalato in Dalmatien) den Rang von Metropoliten ein.

In Gallien und Spanien entwickelte sich die Metropolitanverfassung gegen Ende des 4. Jahrhunderts bzw. zu Anfang des 5. Jahrhunderts im Anschluß an die Bestimmungen, die im Orient über die Stellung der Metropoliten getroffen worden waren. Allerdings wurden hier Synoden häufiger abgehalten. Für Sägallien bestellte 417 Papst Zozimus den Bischof Patroklus von Arles als päpstlichen Vikar und unterstellte ihm die Provinz Vienne und die beiden von Narbonne. Allein die Einrichtung der Provinzen war anfänglich vielfachen Wechseln unterworfen und konnte erst im Laufe der Zeit stabilisiert werden. Die Wirren der Völkerwanderung behinderten vielfach die Entwicklung einer geordneten kirchlichen Provinzialverwaltung bzw. -einteilung.

DER RÖMISCHE PRIMAT

Die zentrale Stellung der r ö m i s c h e n   K i r c h e und ihrer Bischöfe, die während der vor-konstantinischen Epoche schon in klaren Konturen hervorgetreten war, begann sich nun auch in der kirchlichen Gesetzgebung und in der Normierung der kirchlichen Verfassung abzuzeichnen. Abgesehen von dem tatsächlichen autoritativen Eingreifen der Päpste in wichtigen religiösen bzw. theologischen Fragen, besonders im arianischen Streit, gegenüber den Bischöfen der verschiedensten Rangstufen wie gegenüber Synoden in allen Teilen der Kirche, wurde auch vom Konzil von Sardika in den Jahren 343/344 durch einen eigenen Kanon (can.3) der Römische Stuhl als Appellationsinstanz für die durch eine Synode verurteilten Bischöfe erklärt. Hervorzuheben ist die von den Konzilsvätern beigefügte Begründung: "Um den hl. Petrus zu ehren, soll von den Bischöfen, die die Angelegenheit untersucht haben, an den römischen Bischof Julius geschrieben werden, und wenn dieser entscheidet, daß das Urteil aufs neue gefällt werde, so soll dieses erneuert werden, und er bestellt die Richter."

Bei dem großen Ansehen, welches das Konzil von Sardika genoß, wurde diese in den arianischen Wirren getroffene Anordnung später allgemeines Kirchengesetz, umsomehr, als sie bloß die kanonische Formulierung eines bereits tatsächlich gehandhabten Vorrechtes des Römischen Stuhles war. Dies geht aus einem Brief hervor, den Papst Julius I. an die arianische Partei auf der Synode von Antiochien schrieb, daß nämlich, selbst wenn die angeklagten Bischöfe schuldig waren, vor der Absetzung nach alter Gewohnheit zuerst an den römischen Bischof geschrieben werden mußte, damit von dort - der Gerechtigkeit gemäß - entschieden werde.

Was die Stellung der Päpste zu den Synoden überhaupt betrifft, so war zwar nach der damaligen Entwicklung des kirchlichen Rechtes die Berufung eines allgemeinen Konzils durch den Papst nicht eigens erforderlich, ebenso wenig war die ausdrückliche Bestätigung der Konzilsbeschlüsse durch ihn nötig, um der Synode Rechtskraft zu verleihen. Allein das war in der Auffassung der Kirche jener Zeit fest verankert, daß ohne Beteiligung des römischen Bischofs in irgend einer Form ein allgemeines Konzil gar nicht einberufen werden könne. Zur Leitung der allgemeinen Kirche in rechtskräftiger Form sei die Mitwirkung des Römischen Stuhles unerläßlich, während das Fehlen eines anderen Bischofs bzw. sein Mitwirken auf die Beschlüsse keinen Einfluß hätte.

Die Autorität der Päpste wurde von DamasusLin dem sog. Gelasianischen Dekret (1. Teil: "Über die Bücher der Heiligen Schrift") nicht durch Beschlüsse von Synoden, sondern durch das Wort Christi gestützt: "Die ganze über den Erdkreis verbreitete katholische Kirche ist ein einziges Brautgemach Christi. Aber die Kirche von Rom ist den anderen Kirchen übergeordnet, und zwar nicht durch Beschlüsse von Konzilien, sondern durch das Wort unseres Herrn und Heilandes im Evangelium, der ihr den Primat verliehen hat, indem er sprach: 'Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen.' Dieser Stellung entsprechend gab Papst Siricius Entscheidungen in kirchlichen Fragen für die spanische Kirche, die mit bindender Kraft als kanonische Aussprüche (Dekretalien) erteilt wurden. Ferner sandte der gleiche Papst die Beschlüsse seiner römischen Synode an die Kirchen von Nord-Afrika mit der Anweisung, sich danach zu richten. Der römische Primat fand immer klarere Ausprägung in der kirchlichen Verfassung."

DIE SYNODEN

Die dogmatischen Kämpfe des 4. Jahrhunderts veranlaßten die häufige Einberufung von Synoden, die teils allgemeinen, teils lokalen Charakter hatten. Durch das häufige Zusammentreten derselben und durch eigene Bestimmungen auf diesen bildete sich das Synodenrecht weiter aus. Das Institut dieser Bischofsversammlungen erhielt eine große Bedeutung und wurde das wichtigste Organ für die kirchliche Gesetzgebung. Die schon früher in manchen Gegenden üblichen regelmäßigen Synoden der Bischöfe einer Provinz oder auch eines größeren Gebietes blieben bestehen und wurden allgemein vorgeschrieben. So verordnete das Konzil von Nicäa (can.5), daß die Provinzialsynode jährlich zweimal stattfinden sollte, zur Untersuchung der Angelegenheiten der von der Kirche Ausgeschlossenen. Diese Verordnung wurde auf der Synode von Antiochien (341) wiederholt und hatte gerade im Orient Geltung.

In Rom fanden regelmäßige Synoden unter dem Vorsitz des Papstes für die italienischen Bischöfe statt. Die afrikanischen Provinzen hidten Plenarsynoden sämtlicher Bischöfe dieser Gebiete unter dem Vorsitz des Bischofs von Karthago ab. Nach einem Beschluß de.s Konzils von Hippo im Jahre 393 (can.5) sollten sie jährlich abgehalten werden, doch wurde diese Bestimmung vom Konzil von Karthago 407 (can.l) dahingehend geändert, daß nur dann, wenn ein echtes Bedürfnis für ganz Afrika vorläge, eine solche Plenarsynode an einem passenden Orte abgehalten werden sollte. Die alljährliche Zusammenkunft war vielen Bischöfen zu beschwerlich gewesen. Allein zur Erledigung wichtiger und schwieriger Fragen wurden seit dem Anfang des 4. Jahrhunderts auch außerordentliche Bischofsversammlungen abgehalten. So veranlaßte Kaiser Konstantin zur Beilegung der donatistischen Wirren die in Rom unter Papst Miltiades abgehaltene Synode italienischer und gallischer Bischöfe im Jahre 313 sowie die im folgenden Jahr in Arles stattfindende Versammlung. Letztere wurde von Augustinus als "plenarium ecclesiae universae concilium" bezeichnet, in der Tat war sie jedoch nur eine abendländische Synode, die nie die Autorität eines allgemeinen Konzils erhielt.

Auch die nach der großen Verfolgung abgehaltene Synode von Ankyra vereinigte Bischöfe mehrerer Provinzen Kleinasiens und Syriens, so daß sie als ein General-Konzil, der klein-asiatischen und syrischen Kirche bezeichnet wurde. Zur Beilegung des arianischen Streites berief Kaiser Konstantin im Einverständnis mit Papst Sylvester I. das allgemeine Konzil von Nicäa im Jahre 325 ein, auf dem Bischof Hosius von Cordoba mit dem Legaten des Papstes den Vorsitz führte. Die Autorität dieses ersten allgemeinen Konzils war in der gesamten Kirche eine sehr große. Es war die feierlichste Vußerung des kirchlichen Lehr- und Hirtenamtes. In den arianischen Wirren wurden dann noch zahlreiche Synoden einberufen und abgehalten, von denen die von Sardika im Jahre 343 als allgemeine berufen worden war, tatsächlich aber diesen Charakter nie zugesprochen bekam.

Das Konzil von Konstantinopel im Jahre 381, das später das Ansehen eines allgemeinen Konzils erhielt, war eigentlich nur eine General-Synode der orientalichen Kirchensprengel und wurde vom Kaiser Theodosius einberufen.

Die christologischen Lehrstreitigkeiten des 5. Jahrhunderts veranlaßten dann die Einberufung der beiden allgemeinen Konzilien von Ephesus im Jahre 431 und von Chalcedon im Jahre 451. Da erscheint das Institut der Synode im Hinblick auf den Sieg des Christentums im Römerreich als eines der wichtigsten Organe im kirchlichen Leben, und es nahm in seinen verschiedenen Formen und Ausprägungen festere und allgemein geltendere Bestimmungen an.
 
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