KAPITEL IV
DIE FRAGE NACH DEM SOG. SPENDER DES „SACRAMENTUM ORDINIS“
A) DER KONSEKRATOR IN SEINER EIGENSCHAFT ALS „SPENDER“ (ADMINISTRATOR)
Wenn ein Spender von Sakramenten und somit auch dieses besonderen
GnadenMittels von den Entitäten „materia debita“, „forma debita“ und
„debita forma totalis“ sowie vom „esse intentionale“ nichts weiß oder
sich diesbezüglich in schwerwiegenden Irrtümern befindet, dann stellt
sich doch wohl unvermeidlich die Frage: was er denn bei seiner
'Spendung' eigentlich treibt, macht, aufführt oder veranstaltet? Nun,
ein Sakrament verwirklicht und 'vollzieht' ein solcher Akteur
sicherlich nicht, auch wenn er in der Einbildung lebt, ein „getreuer
Verwalter der Geheimnisse Gottes“ zu sein, obwohl er in Wirklichkeit
noch viel weniger als ein Mietling ist. Nach außen hin freilich ist er
ständig darauf bedacht, sich durch allerhand Gerede und frommes Getue
den Anschein eines 'Wissenden' (Gnostikers) zu geben oder sogar „vom
Hl. Geist erfüllt zu sein“. Man braucht einem solchen 'Bischof' nur
einige kritische und zweckdienliche Fragen zu stellen, um bald zu
erkennen, wer oder was da als 'Spender' fungiert.
Es wurde, soweit mir bekannt ist, dieser „defectus mentis“ noch nie zum
Thema einer Untersuchung gemacht, obwohl sich bereits bei Thomas v.A.
Hinweise darauf finden. Denn schließlich wirkt eine übernatürliche
Gnade bekanntlich nicht gegen die Natur des menschlichen Geistes, der
von sich aus vermögend ist, ein Sakrament konstitutiv zu konfizieren
und zu perfizieren, um es dann auch der Sache gemäß und sachgerecht
(rite et recte) spenden zu können. Dies aber sind einzige
Ausnahme die Konfizierung des Sakramentes der Eucharistie zwei
verschiedene Akte, die nur äußerlich miteinander zusammenhängen oder
verbunden sind und sich somit trennen lassen, so daß dann etwas
aussehen kann wie..., ohne dieses wirklich zu sein. Darum lassen sich
objektiv (ratione objecti) eine unwahre Scheinspendung, die nur so
aussieht wie..., von einer ebenso unwahren Spendung zum Schein, die nur
so aussehen soll wie..., voneinander unterscheiden. Und deswegen hilft
es auch gar nicht, sich auf eine sog. ’würdige Spendung' herauszureden
oder auf einen nur formell exakten Gebrauch eines Ritus, selbst wenn
dieser ein kirchlich legitimer ist. Denn so etwas widerspricht auch dem
Prinzip der Einheit von Theorie und Praxis und verwirrt die Geister.
Nur bei den von Christus unmittelbar belehrten und vom Hl. Geist
inspirierten PriesterAposteln (Apostoli sacerdotes) konnte man
unbesehen voraussetzen, daß sie aufgrund geistiger Klarheit genau
gewußt haben, was sie tun und was hierfür von seiten des menschlichen
Geistes erforderlich ist, um in Wahrheit ein Werk Christi tun und
seinem Auftrag nachkommen zu können. Darum schrieb der hl. Paulus an
die eingebildeten und sich große Illusionen machenden Korinther: „Was
ist denn Apollos? Was ist Paulus? Dienende dessen sind sie, durch die
ihr zum Glauben kamt, und zwar so, wie es der Herr einem jeden (von
uns) gegeben hat“ (1 Kor 3, 5).
Bei ihren Nachfolgern im sakramentalen Priestertum aber ist dies weder
voraussetzbar noch vernünftigerweise vermutbar, da diese überhaupt
nicht von Christus unmittelbar belehrt und vom Hl. Geiste inspiriert
sind. Was will das schon heißen, wenn heutzutage jemand als 'Spender'
des „sacramentum Ordinis“ in Aktion tritt oder als Konsekrator ein
Amtsgeschäft tätigt? Was eigentlich veranlaßt sogar Leute mit höherer
Schulbildung, die sich als „mündige Christen“ gebärden, ausgerechnet im
kirchlichreligiösen Bereich blind oder kritiklos rituelle Dinge, die
spezifische Kultformen sind, für wahr zu halten, obwohl sie dies nicht
bzw. nicht mehr sind? Warum erkennt und durchschaut man nicht einen
„ritus perversus et pestiferus“? Und wer oder was eigentlich
verhindert, einen „ritus haereticus“ zu erfassen? Etwa nur und allein
ein häretischer Unglaube? Oder weiß man heutzutage unter Katholiken
auch nichts mehr von einem vernunftwidrigen und blinden Glauben, der
der „vera fides“ total widerspricht? In der medialen „debita forma
totalis“ eines Sakramentsritus aber reflektiert sich eine christliche
Wahrheit und kommt in ihr zum Ausdruck.
Nicht gleich wie, sondern nur ähnlich wie die PriesterApostel ist ein
jeder Spender ebenfalls als ein „instrumentum vivens“ Jesu Christi
zuerst einmal ein Mensch, d.h. ein mit Vernunft begabtes und denkendes
Wesen, das niemals ohne Überlegung etwas Zweckdienliches tut oder gar
ziellos handelt. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß es nicht
wenige Leute gibt, die ohne Sinn und Verstand etwas tun wer kennt
nicht diese 'Macher', die immer nur in etwas machen, aber nie etwas
Sinnvolles zustande bringen? oder die sich zu unüberlegten
Handlungen hinreißen lassen, sei es emotional oder auch infolge einer
falschen Beurteilung der Dinge (wie z.B. auch bei durch nichts zu
rechtfertigen 'Weihen', insbesondere, wenn die nachprüfbare Berufung
zum Priestertum fehlt, wofür es Kriterien gibt). Aber weder der
christliche Glaube noch die sittliche Verfassung des Spenders ist hier
das eigentliche Problem, sondern die „potentia intellectualis“ oder
m.a.W. das erforderliche geistige Niveau. (N.B: schon im profanen
Bereich kennt man den schwerwiegenden Unterschied zwischen einem
qualifizierten Arzt und einem Mediziner, der nur ein Kurpfuscher ist,
da er von der ärztlichen Kunst nichts versteht und Menschen zu Tode
behandelt, weil er nicht einmal eine richtige Diagnose zu stellen
vermag.)
Es genügt für einen 'Spender' eben nicht, ein nur guter Mensch oder
auch gläubiger Christ zu sein. Vielmehr muß er genau wissen, was er tut
und was alles dafür unbedingt erforderlich ist, dem er prinzipiell zu
entsprechen hat, um nicht Nichtiges, Sinnwidriges oder Defektes zu tun.
Er ist zwar nur ein Werkzeug, aber dennoch nicht absolut nur Werkzeug!
Daraus hinwiederum folgt nicht, daß der Spender nun ein „cooperator
Dei“ oder Jesu Christi wäre (so etwas ist Anmaßung und ein Indiz puren
Hochmuts!); vielmehr ist und bleibt er bei seinem Tun immer nur ein
medialer „adjutor“, ein dienender Helfer Jesu Christi und Seiner
Kirche, und seine erste Aufgabe besteht darin, den (akzidentellen)
sakramentalen Charakter der „potestas spiritualis Ordinis“ zu
vermitteln vorausgesetzt natürlich, daß er ihn selbst besitzt und
von ihm einen wahren, d.h. einen sachgemäßen (adäquaten) und
sachgerechten (recte) Gebrauch macht. Darum sah sich schon der hl.
Paulus, vom Hl. Geiste bewegt, gezwungen, die Mahnung und Warnung
auszusprechen: „Lege niemand voreilig die Hände auf!“ (1 Tim 5, 22).
Dies aber bezieht sich nicht bloß auf den Empfänger, sondern auch auf
den Spender, da eine voreilige Handauflegung auch einen „defectus
mentis“ einschließt, den man im übrigen doch nur bei einem
PriesterApostel von vornherein ausschließen kann. Bei einem ihrer
Nachfolger im sakramentalen Priestertum aber läßt sich so etwas nicht
einfachhin und unbesehen voraussetzen. Der hl. Paulus war weder ein
religiöser Phantast noch ein Mystizist noch ein Mystagoge, sondern ein
Realist, der nichts verspiritualisierte und sozusagen mit allem
rechnete. Es besteht nun einmal zwischen den PriesterAposteln als
lebendigen Werkzeugen in der Hand Jesu Christi und ihren Nachfolgern im
„sacerdotium Novae Legis“, die nur Bischöfe (Episkopen) waren und sind,
ein fundamentaler Unterschied, den man zwar leugnen, aber durch nichts
aus der Welt schaffen kann, weder durch subtile Irrlehren noch durch
schlaue Indoktrinationen von seiten einer „Natternbrut“.
Es war immer schon leicht, von einem „ordentlichen Spender“ des
Sakramentes des Priestertums problemlos und unkritisch zu reden, wenn
nicht mehr wirklich gewußt wurde (sondern man nur 'glaubte' oder
meinte, dies zu wissen), wodurch er ein solcher ist und als ein solcher
ausgewiesen sein muß, um dann auch mit Recht akzeptiert werden zu
können. Mit frommen Vermutungen oder gläubigen Annahmen läßt sich hier
nichts in ein erhellendes Licht setzen und heutzutage schon gar nichts
'bewältigen'. Selbst bis zum Hochmittelalter herrschte in dieser Sache
noch die größte Unklarheit, ja sogar weitgehend Unkenntnis, weil dieses
Problem bereits vom Streit über die sog. „Ketzertaufe“ bzw. vom
Donatismus (im 4. Jahrhundert) verdeckt worden war und somit erst gar
nicht ins Bewußtsein trat.
Außerdem herrschte über das „sacramentum Ordinis“ keine Klarheit, so
daß das Problem seiner Spendung durch einen Häretiker nicht einmal
gestellt wurde, so daß es sozusagen im Untergrund weiter schwelte und
lange Zeit verborgen blieb. Daß die Kirche damals nicht unterging, kann
man sich nur durch die göttliche Vorsehung und eine Verheißung Christi
erklären, nicht aber durch große Heilige der heiligen Mutter Kirche,
denn so liegen die Dinge nicht in der „Ecclesia militans et in via“.
Auch der hl. Augustinus beschäftigte sich aufgrund der üblen Umstände
immer nur mit dem häretischen und amoralischen Spender des
Taufsakramentes und blieb dabei in seinem Kampf um die Wahrheit der
naheliegenden Perspektive verhaftet: „Auch ich gebe dir zu, die
Häretiker sind. verbrecherisch, allein es haben die Häretiker doch die
Taufe Christi erteilt, die Johannes (der Täufer) nicht erteilte.“ Denn
„die Macht zu taufen blieb bei Christus“. – „Dieses Sakrament ist so
heilig, daß es nicht befleckt wird, auch wenn es ein Mörder spendet.“
(JohannesKommentar, 5.Kap.) In einer solchen Perspektive mit ihrem
moralischen Akzent aber verflüchtigen sich das Wesen des „sacramentum
Ordinis“ und die notwendigen Bedingungen seiner Spendung, so daß auch
das Besondere der „sacra Ordinatio“, dem Blick entschwindet und seiner
Eindeutigkeit verlustig geht.
Schon der hl. Paulus war von der Sorge um die Existenz und den Bestand
der Sakramente erfüllt, als er zu schreiben sich genötigt sah und
ausdrücklich lehrte: „Für die Freiheit hat Christus uns freigemacht. So
steht fest und laßt euch nicht wieder mit dem Joch der Knechtschaft
beladen! Seht, ich Paulus, sage euch: Wenn ihr euch beschneiden laßt,
so wird Christus euch nichts nützen. Ich bezeuge es noch einmal jedem
Menschen, der sich beschneiden läßt: Er verpflichtet sich, das ganze
Gesetz zu halten. Ihr seid (dadurch) von Christus weggerissen, wenn ihr
durch das Gesetz Rechtfertigung sucht, ihr geht der Gnade verlustig“
(auch der sakramentalen) (Gal. 5, 14). Von den Galatern aber ist
bekannt, daß sie an den jüdischen „Zeremonialgesetzen“, die Christus
aufgehoben hatte, festhielten und sie für ungemein wichtig hielten,
aber gerade dadurch die sakramentalen GnadenMittel mißachteten bzw.
erst gar nicht verstanden oder immer noch nicht in ihrem Wesen
begriffen hatten. Wenn man aber schon das erste von Christus
eingesetzte Sakrament nicht begreift, wie will man dann das Wesen der
anderen begreifen? Dieses Kunststück möge uns jemand doch einmal
vormachen! So etwas könnten freilich die 'Spender' oder
Pseudokonsekratoren der 'neuen Weihen' erst recht nicht, auch wenn sie
in kollegialer Gemeinschaft mit anderen Handauflegern in einer
Kampfarena einen 'Heilsdialog' zu veranstalten gedächten. Die
PriesterApostel hinwiederum hätten auch einen solchen Unsinn sicherlich
nie getan, weil dies dem Hl. Geist als dem „Geist der Wahrheit“
widersprochen haben würde.
Es geht bei dem Problem der sog. Gültigkeit (validitas) von Weihen
weder um die Rechtgläubigkeit des Spenders oder um seine sittliche
Verfassung noch um einen förmlichrichtigen Gebrauch eines äußeren,
sichtbar werdenden „ritus sacralis“ „in forma Ecclesiae“ (was im
übrigen jeder tun und auch exakt nachmachen kann), sondern um die
notwendigen Bedingungen der Möglichkeit eines objektiv wahren und
eindeutigen „munus consecrationis“ (das ein „opus operatum“ ist) auf
dem Fundament des von Christus eingesetzten „sacramentum Ordinis“ und
seines wesentlichen SakramentsRitus (ritus essentialis et
sacramentalis). Zudem muß auch dieses wie ein jedes zu spendende
Sakrament die bloße Kategorie des Zeichens (genus signi)
transzendieren. Denn nicht jedes rituelle „signum rei sacrae“ ist auch
ein sakramentales Zeichen einer „res sacra et sancta“. Außerdem genügt
es im rituellen Rahmen einer möglichen gültigen Spendung nicht, daß der
Spender des „sacramentum Ordinis“ ein irgendwie etablierter „minister
Ecclesiae“ ist, der ein Amt verwaltet oder ausübt. Vielmehr muß er, für
viele erkennbar, ein ausg wiesener und sich ausweisender „minister Jesu
Christi“ tatsächlich sein (wofür es Kriterien gibt) und in der
Nachfolge (Erbfolge, successio) des Priestertums des Neuen Gesetzes der
PriesterApostel stehen, andernfalls er überhaupt kein signifikantes
„instrumentum vivens“ sein kann, sondern nichts anderes ist als ein
offenkundiger Pseudoepiskope eines gleichermaßen pervertierten
Presbyteriums.
Darum ist es auch nicht dasselbe, ob ein Häretiker, geschweige denn ein
Apostat, das Taufsakrament oder das „sacramentum Ordinis“ zu spenden
versucht, da ersteres auch ein Jude oder Heide zu tun vermag. Im
übrigen kann man sich im Hinblick auf vermeintlich gültige 'Weihen'
durch einen Häretiker oder Apostaten nicht auf Thomas v.A. berufen, da
dieser (klugerweise) darüber nichts thematisch gelehrt, d.h. keine
„quaestio disputata“ verfaßt hat.
Gültig ist und Geltung oder Gültigkeit hat eine Spendung nur dann, wenn
sie objektiv unbedingt wahr ist und ihr nichts von dem fehlt, was ihr
an sich notwendig zukommt. Alles andere ist blinder Subjektivismus,
irriges Denken und dann natürlich auch gewissenloses Tun, so daß man
sich über ein sinnwidriges und nutzloses Handeln nicht zu wundern
braucht, auch wenn es als 'heilige Handlung' ausgegeben wird. Es war
schon peinlich genug, daß das Konzil von Trient eine alte Wahrheit
dogmatisieren und sie dadurch ausdrücklich vor einer Häresie (in der
katholischen Kirche!) schützen und diese austreiben mußte, nämlich „daß
nicht jeder Christ jedes Sakrament spenden kann“, auch wenn er „gültig
getauft“ und dadurch ein Glied der Kirche geworden ist.
Bei der Spendung des „sacramentum Ordinis“ in einer „ sacra Ordinatio“
im Rahmen eines „ritus sacralis“ aber verschärft sich die ganze Sache
und spitzt sich noch zu. Zudem ist und war es immer schon leicht, die
hier vorliegende Problematik durch 'religiöse' Zeremonien und Gesänge
zu verdecken, ja sogar durch sachfremde und damit beziehungslose Gebete
zu verdunkeln. Denn das Gebet ist nun einmal kein Akt des Glaubens
(auch nicht des katholischen Glaubens), sondern ein Akt der Religion.
Vom Wesen der Religio Christiana aber weiß man heutzutage herzlich
wenig, ja fast gar nichts mehr. Dies beweisen bereits die
verschwommenen und absurden Vorstellungen, die in der nämlichen Sache
überall verbreitet werden. Wie aber will man dann einen häretischen
„ritus ecclesiasticus“ deutlich erkennen und darüber Gewißheit
erlangen, um sich von ihm zu befreien? Eingefleischten Ritualisten,
blinden Liturgikern und vernunftlosen Religionsdienern kann so etwas
nie gelingen, da sie ja selbst ständig „defectus“ (Seinsmängel) in den
„res sacrae et sanctae“ eines religiösen Kultes produzieren,
gleichgültig, ob bewußt oder unbewußt, denn das Ergebnis ist das
gleiche. Nur ein PriesterApostel konnte von sich mit vollem Recht sagen
und bedingungslos fordern: „So halte man uns für Verwalter der
Geheimnisse Gottes“ (1 Kor. 4, 1). Bei ihren Nachfolgern im
sakramentalen Priestertum aber war immer Vorsicht am Platze und nie ein
blindes Vertrauen gefragt.
Leute, die so etwas den Gläubigen auf die verschiedenste Weise
auch mit Hilfe von Bibelsprüchen einredeten und regelrecht
suggerierten, hatten immer etwas zu verbergen! Diese windigen Leute
hatten auch bei jeder Gelgenheit, um andere mundtot zu machen, das Wort
Christi auf den Lippen „wer euch hört, der hört Mich, und wer euch
verachtet, der verachtet Mich“. Dabei lag der Akzent auf „verachten“,
damit man davon abgebracht wird, sich das dumme Zeug näher zu
betrachten, das sie predigten und lehrten. Das moralische Moment und
ethische Element in dieser Aussage Christi erwies sich als bestens
geeignet, anderes und vieles andere zu verschleiern.
Somit lautet die erste Frage ebenfalls nicht, ob der ordentliche
Spender (bei dem man in der Regel doch nur annimmt, daß es sich um
einen Bischof handelt) ein legitimer oder illegitimer „minister
Ecclesiae“ ist, sondern ob er ein in Wirklichkeit (nicht bloß in
Möglichkeit) wahrer „minister Jesu Christi und Seiner Kirche“ ist und
auch als ein solcher erkennbar qualifiziert und eindeutig ausgewiesen
ist. So etwas aber darf man nicht einfach als gegeben voraussetzen oder
nur vermuten, d.h. blind annehmen oder unkritisch naiv für wahr halten,
und dies schon gar nicht, wenn irgendwelche Kleriker einem versichern,
daß sie davon überzeugt seien; denn sie reden in der Regel immer nur
„pro domo“ und nur selten „pro veritate“, weil sie in der Kirche einem
„höheren Stande“ (was wahr ist) mit 'Korpsgeist' (was unwahr ist)
angehören, aber mehr noch, weil schon im allgemeinen eine den Willen
und das Tun normierende Wahrheit und insbesondere eine Heilswahrheit
eine ausgesprochen unangenehme und das Wohlbefinden beeinträchtigende
Sache sein kann.
Das „sacerdotium Novae Legis“ aber ist eine Heilswahrheit, die freilich
auch in ihr Gegenteil auf eine häretische Weise verkehrt werden kann,
wodurch dann das Unheil direkt erzeugt wird und „Kinder der Finsternis“
im Klerikerstand gezeugt werden. Dadurch wiederum wird auch der Sinn
der Aussage Christi vom „Salz der Erde“ (womit der Herr aber nicht
allein die Apostel meinte) um seine Wahrheit gebracht. Es war immer
schon leicht, den WahrheitsSinn des Sachverhaltes 'ordentlicher
Spender' zu verfälschen und dadurch abzutöten. Indes geschieht so etwas
Ruchloses auch dann, wenn man ihn als einen „Ausspender“ ausgibt und
hochschraubt, um ihm eine Würde (Amtswürde) anzudichten, die er gar
nicht hat. (Wir sprachen bereits in der Einleitung von den neuen
'Hohenpriestern' en masse.) Es steht nämlich der Begriff des
Ausspenders im Widerspruch sowohl zum Begriff des „minister Jesu
Christi“ als auch zum Begriff eines Tuns „in persona Christi“, da
dieses nur eine bedingte Partizipation bedeutet. Ein Ausspender
(göttlicher Gnaden) hat alles, über das er verfügt, zu seinem Besitz,
und das er nach Belieben und nach eigenem Ermessen ausgibt oder
verteilt. Ein Spender hingegen hat nichts zu seinem Besitz und kann
deshalb immer nur geben, was ihm als Mittel und Vermittler gegeben ist,
das er gaben soll und geben darf bzw. das er geben muß oder auch nicht
geben darf. Darum ist bereits eine selbstverschuldete Gedankenlosigkeit
oder Geistesirre und normwidrige Willkür eines Spenders des
„sacramentum Ordinis“ schwer sündhaft und zieht dann dadurch auch
andere in diese, wie die Kirchenväter sagen würden, „Befleckung“ hinein.
Man sollte auch alle diese Aspekte weder großzügig übersehen noch aus
falsche Rücksichtnahme verdrängen, wenn der ordentliche Spender zur
Diskussion steht. Denn die Konsekratoren der „römischen KonzilsKirche“
tun ja ebenfalls bei ihren Ordinationen gerade das, was die Kirche Jesu
Christi eben ganz und gar nicht tut, zumal da sie selbst in ihrem Wesen
eine „res sacra et sancta“ ist, weil sie von Jesus dem Christus
gegründet wurde, in Ihm ihr Fundament hat und durch Ihn geheiligt wird.
Daraus aber folgt: nur in der wirklichen und wahren Ecclesia Jesu
Christi, die eine sichtbare ist, kann (aber muß nicht) eine „sacra
Ordinatio“ auch eine „sancta“ sein. Indessen ist der „ritus sacralis“
nur ein menschliches Werk, nicht jedoch bloßes Menschenwerk, da er vom
göttlichen Menschensohn festgelegt und vorgezeichnet wurde, und zwar in
seiner spezifischen Grundgestalt, an der auch die Kirche nichts ändern
kann. Nur häretische Afterkirchen haben sich so etwas angemaßt, indem
sie entweder gleich alles zerstörten oder schlauerweise einiges
beibehielten, anderes jedoch verschwinden ließen, um ihr ruchloses Tun
zu verschleiern.
Es gab immer schon nicht bloß faule und ungetreue Knechte im Weinberg
des Herrn, sondern auch verlogene „Augendiener“ (auf die schon der hl.
Paulus hinwies) und selbstherrliche ('hochwürdige' und 'hochwürdigste')
Pseudodiener im Hause Gottes, die die Gottesgabe ihrer geistigen
Talente gering achteten oder verkommen ließen oder für eigene Zwecke
mißbrauchten. Darum ist und war es auch jederzeit möglich, auf eine
geschickte Weise aus der rituellen „sacra Ordinatio“ durch Verdrängung
oder Eliminierung des „sacramentum Ordinis“ ein zeremonialsakrales
Blendwerk (opus operatum simulatum) zu machen, um die Profanisierung
und Verballhornung eines sacramentalen „ritus sacralis“ zu verschleiern
und an seine Stelle einen in seinem Wesen „neuen Ritus“ einzuführen.
Es war kein nur schlechter Witz mehr, sondern makaber, als sich der
Montini – 'Papst' veranlaßt sah, frech und dreist zu behaupten, er habe
am „wesentlichen Teil“ der Ordinationsriten nichts verändert, sondern
alles nur 'verbessert' und einfacher bzw. durchsichtiger gemacht. Noch
übler aber war die Tatsache, daß von seiten des Klerus, d.h. der
Priester (!), die doch die Betroffenen waren, überhaupt kein Widerstand
gegen einen solchen Lügner öffentlich in Erscheinung trat. Im übrigen
war es bereits unsinnig und nutzlos, auf die ordentlichen Spender
bestimmter Sakramente irgendwelche Hoffnungen zu setzen. Denn diese
waren aufgrund des Vatikanums 2 nicht mehr das, was sie zu sein
vorgaben. In einer solchen Atmosphäre aber war es leicht, das
sakramentale Priestertum des Neuen Gesetzes, von vielen unbemerkt, bis
in seine Fundamente hinein zu zerstören. Das war nicht bloß, wie später
vielerorts verbreitet wurde, eine „Protestantisierung“ der heiligen
Weihen. Ein ähnlicher Irrtum zeigt sich neuerdings auch darin, daß
angloamerikanische und französische Traditionalisten von einem
„anglikanischen Drama des nachkonziliaren katholischen Klerus“
(Buchtitel) sprechen, d.h. sie erfassen und begreifen nicht die in
vielen Farben schillernde neue Häresie im typisch konziliaren neuen
Ritus „of Holy Orders“. Dabei spielen gleich von Anfang an zwei Dinge
keine geringe Rolle, nämlich ein Nicht bzw. Mißverstehen der Bulle
Papst Leo XIII. und gewisser Lehren des Kirchenlehrers Thomas v.A.
Traditionalisten wissen oft gar nichts von dem verheerenden Verlust
kirchlicher Lehrtraditionen oder dem Haß auf dieselben.
Nun ist aber der Spender des „sacramentum Ordinis“ nicht bloß irgendein
ordentlicher Spender, sondern zugleich auch ein bestimmter und durchaus
menschlicher, d. h. mit Vernunft und freiem Willen begabter (nicht etwa
„heiliger“) Konsekrator der „sacra Ordinatio“ in einem kirchlichen
„ritus sacralis“, den er wiederum nicht irgendwie, sondern
zweckdienlich handhabt und so auch handhaben muß, wenn es rechtens
(iure agere) zugehen soll. Damit aber steht man vor einem Dogma des
Konzils von Trient, das sich ausdrücklich auf einen solchen Spender
bezieht und kurz formuliert: „Si quis dixerit, in ministris, dum
sacramenta conficiunt et conferunt, non requirit intentionem saltem
faciendi quod facit Ecclesia: anathema sit.“ (Sessio VII., can. 11, De
sacramentis.) Dieser Text läßt sich nicht so einfach ins Deutsche
übersetzen, da in der deutschen Sprache die dafür geeigneten
Begriffsworte fehlen, so daß man auch diesen Text sachgemäß
interpretieren muß. Darum begnügen wir uns nach allem bislang
Dargelegten mit der folgenden QuasiÜbersetzung: „Wer sagt, es sei bei
den (besonderen und bereits konsekrierten) Dienern (Jesu Christi)
nicht währenddessen sie Sakramente konfizieren und spenden
die Intention erforderlich, wenigstens zu tun, was die Kirche tut: der
sei ausgeschlossen.“ In dieser komplexen Lehraussage ist von einer
mysteriösen „Intention der Kirche“, wie man sogar in Dogmatiken lesen
konnte, überhaupt keine Rede, was, nebenbei bemerkt, auch mit einem
falschen Kirchenbegriff zusammenhängt. Vielmehr hatte das Konzil mit
dieser Definition eine harte Grenzmarke aufgerichtet, die nicht
unterschritten werden durfte. Das hinderte freilich so manche Kleriker
nicht, noch viel weniger zu tun, als etwas „wenigstens zu tun“. M.a.W.:
man produzierte wissentlich und willentlich „defectus“ in der Sache
selbst. Nach außen hin aber wurde den Gläubigen und den
„Weihlingen“ so von M. Schmaus bezeichnet (katholischer
Dogmatiker) das Märchen erzählt, man würde Priesterweihen
erteilen und dies zudem noch, wie es so schön hieß, in einer
'Eucharistiefeier' mit 'Herrenmahl'. Viele waren gar nicht in der Lage,
ein solches Theater in seinem inneren Unwert und in seiner
zweckentfremdeten Nutzlosigkeit zu erfassen, geschweige denn zu
durchschauen. Außerdem verstand das Konzil in diesem Dogma, das sich
gegen eine bestimmte Häresie richtete, unter dem Worte „Kirche“
mitnichten die katholische Kirche, sondern sowohl die Ekklesia Jesu
Christi (die „Ecclesia sua“) als auch die apostolische Kirche. Indes
lassen sich auch dogmatisch fixierte Häresien nie restlos vertilgen und
im Corpus der Kirche ausmerzen, da sie es so an sich haben, dann
sozusagen im Untergrund weiter zu schwelen und ihr „Natterngift“
wirksam zu verspritzen. Darüber konnte man sich früher auch in jeder
guten Kirchengeschichte informieren, die derartige Übel nicht
verschwieg.
Es ist bekannt, daß schon lange Zeit vor dem Vatikanum 2 (auch) dieses
Dogma des Tridentinums von erschreckend vielen Klerikern (sogar von
höheren und hohen) entweder gar nicht mehr verstanden oder gründlich
mißverstanden wurde, aber auch mißverstanden werden wollte, um sich
bloß nicht einer christlichreligiösen Wahrheit beugen zu müssen, die
eine scharfe Grenze gezogen hatte.
Solche Grenzziehungen aber können in ihrer Gewichtigkeit und wahren
Bedeutung nur intellektiv und in einem sachgemäßen Denken erfaßt
werden. Papst Leo XIII. setzte in seiner Bulle dieses Dogma als
leuchtendes Gemeingut der Kirche und vollinhaltlich als allgemein
bekannt voraus. Darum darf man auch jenen Satz nicht mißverstehen oder
umdeuten, in dem nur auf folgendes aufmerksam gemacht wird: „Wenn also
jemand zum Konfizieren und Spenden des Sakramentes (des Ordo) die
geschuldete Materie und Form ernsthaft und sachgemäß verwendet, dann
wird eo ipso dafür gehalten (für billig erachtet), daß er zweifelsohne
zu tun bestrebt sei, was die Kirche tut.“ Indessen „richtet“ (iudicat)
die Kirche nicht darüber, d.h. sie fällt kein Gerichtsurteil darüber,
was bei einem Spender „de mente vel intentione“ subjektiv vorliegt,
d.h. wie er (moralisch) im Geiste gesinnt ist und dabei sein geistiges
Streben ausrichtet. Denn es kann kein Mensch darüber „richten“, wie
jemand in seinem Denken und Tun gesinnt ist, nämlich ob gut oder böse,
obwohl man auch dies klar zu erkennen, sachgemäß zu beurteilen und
richtig zu bewerten vermag, um dann daraus auch seine Schlüsse zu
ziehen. Nichts kann unter Menschen so verborgen sein und bleiben, daß
es nicht dennoch auf irgendeine Weise in Erscheinung tritt. Es war
deshalb nicht bloß falsch, sondern sogar prekär, verwirrend und
verführerisch, das in der Formulierung dieses Dogmas gebrauchte Wort
„intentio“ einfachhin mit „Absicht“ zu übersetzen. Denn dadurch wurde
nicht allein dem religiösen Subjektivismus im Denken und Tun Vorschub
geleistet, sondern noch übleren Dingen, da dieser ja immer schon ein
geeignetes Ferment für Häresien abgegeben hat. Eine Häresie in der
Kirche entsteht nicht im christlichreligiösen Glauben ihrer Glieder, da
dieser auf einer göttlichen Gnade beruht (die allerdings auch verloren
gehen kann), sondern zuerst im urteilenden Denken und einem Denken, das
eine Offenbarungswahrheit verfehlt und somit nicht oder nicht mehr
erreicht, so daß man sie dann natürlich auch nicht mehr ergreifen kann.
Ein solcher „minister Eccelsiae“ steht nicht mehr, wie der hl. Paulus
sagen würde, in der Wahrheit, auch wenn er als ein sichtbarer
Konsekrator einen kirchlichen „ritus sacralis“ feierlich vollzieht und
vorschriftsmäßig handhabt oder das „know how“ beherrscht. Er tut
absolut nicht, was die Kirche tut. Wer Ohren hat, der höre, und wer
Augen hat, der sehe, und wer keinen Verstand mehr hat, der komme zu
Verstand.
B) DIE SPEZIFISCHE „INTENTIO“
DES KONSEKRATORS UND IHRE NOTWENDIGKEIT ODER IHRE UNBEDINGTE
ERFORDERNIS FÜR ETWAS, DAS MIT VERNUNFT (RATIONABILITER) ZU TUN IST
Aus Mangel an Raum muß leider darauf verzichtet werden, auf die vielen
falschen Intentionsbegriffe einzugehen, die seit über hundert Jahren im
Umlauf sind und beispielsweise in folgenden Wortverbindungen zum
Ausdruck kommen: kirchliche Intention, katholische Intention,
ernsthafte Absicht, bewußte Absicht, getreue Intention, aufrichtige und
ehrliche Absicht, bewußte Intention, entsprechende Intention, wahre
Absicht, falsche Absicht, notwendige Intention, innere und äußere
Intention, Intention als Mentalzustand einer intentionalen Einstellung
oder auch Disposition, gläubige Intention im Gegensatz zu einer
ungläubigen und bösen ... etc. Es ist mir kein Lehrbuch der Dogmatik
bekannt, in dem mit solchen oder ähnlichen Begriffen nicht operiert
wurde bzw. wird. Dies aber ist nicht bloß ein Indiz dafür, daß man ein
Problem nicht mehr bewältigen konnte und dann Scheinproblemen verfiel,
sondern für ein unwahres philosophisch – theologisches Denken, das sich
bereits im Subjektivismus verfangen hatte. Dann aber ist es nur noch
ein kleiner Schritt bis zu jener unsinnigen Behauptung (in einer Art
MünchhausenLogik) von P. August Groß: „Wer die Taufe spendet“
oder auch die Priesterund Bischofsweihe „der tauft, sollte er auch die
unsinnige und unwirksame Intention (Absicht) haben, nicht zu taufen.
Die Simulation eines Sakramentes ist unmöglich, solange der Ritus des
Sakramentes richtig vollzogen wird.“ So etwas freilich könnte dann auch
der Teufel oder ein böser Geist in Menschengestalt unter Beiziehung
eines entsprechenden Zeremoniars genau so, wenn nicht noch viel besser
tun! Aber auch für den Antichrist und seinen 'Klerus' wäre dies
sicherlich kein Problem.
Im übrigen ist selbst durch den richtigen Gebrauch eines kirchlichen
Sakramentsritus noch nie ein Sakrament gespendet worden, da sich auch
der kirchliche „ritus sacralis“ zu seinem Objekt indifferent verhält.
Denn dieser ist nur eine äußere Handlung (actio exterior) der Kirche,
die mit ihrem inneren Tun weder identisch noch notwendig verbunden ist.
Andernfalls gäbe es keinen pervertierten, geschweige denn häretischen
„ritus ecclesiasticus“. Alles wäre bereits problemlos perfekt und eitel
Wonne, wenn die betreffende rituelle 'heilige Handlung' vor allem in
einem 'katholischen Ritus', richtig und genau nach Vorschrift
'vollzogen' oder getätigt wird. Nur Ritualisten und Pseudoliturgiker,
die auch das o.g. Dogma noch nie verstanden hatten, haben die Irrlehre
in die Welt gesetzt, es genüge bei einem Konsekrator, da er doch ein
„minister Ecclesiae“ sei, wenn er den vorgeschriebenen Ritus
(angefangen mit der Handauflegung) genau beachte und richtig (d.i.
fehlerfrei und tadellos) handhabe oder gebrauche, ja es würde sogar
genügen, „das gültige Rituale zu verwenden“, um bereits zu tun, was die
Kirche tut. So etwas aber nennt man bestenfalls Spiegelfechterei. In
Wahrheit jedoch liegt bereits religiöser Betrug vor.
Der göttliche Menschensohn hat zum Wohle Seiner Kirche Sakramente
eingesetzt, nicht jedoch Riten, die in ihrer Verwirklichung (actualitas
vel operatio actualis) und in ihrem Wirklichsein (in actu esse rei)
überhaupt nicht bei der jeweiligen Spendung von einem richtig
vollzogenen (Sakraments)Ritus abhängen, sondern von ganz etwas anderem
und vielem anderen, angefangen mit der „materia et forma“
Determination. Darum war es ja auch und vor allem in concreto
verhältnismäßig leicht, gerade aus der besonderen Spendung des
„sacramentum Ordinis“ von innen heraus durch „defectus“ ein sakrales
Blendwerk (opus operatum simulatum) und eine rituelle leere Handlung zu
machen, kurz gesagt ein religiöses Zeremonialtheater und Schauspiel für
das Volk in einer Kultgemeinschaft, selbstverständlich besonders
feierlich und schön anzuschauen. Wer achtete dann noch darauf, was in
Wirklichkeit getan wurde und zu welchem Zweck (dem eigentlichen
„terminus ad quem) dies alles getan werden sollte? Manche glauben
sogar, nun werde der Hl. Geist persönlich vom Himmel herabgerufen und
'erleuchte' den 'Priesteramtskandidaten' oder „Weihling“.
Von der echten Problematik einer Spendung dieses Sakramentes wußte man
früher weitgehend so gut wie nichts mehr und glaubte deshalb auch, daß
in der Kirche der bischöfliche Spender oder Konsekrator „vom Hl. Geist
eingesetzt“ sei oder werde. Damit war bereits der Schritt zum schon
erwähnten „Ausspender“ von göttlichen sakramentalen Gnaden auch in
einem Weiheritus getan. Ein vom Hl. Geist in der Kirche 'eingesetzter
Ausspender' aber entzieht sich (durch Entrückung in 'himmlische
Sphären') von vornherein und prinzipiell jeglicher Frage, ob bei einem
ministeriellen Spender noch eine „intentio“ überhaupt notwendig oder
unbedingt erforderlich ist, um bei seiner Spendung „wenigstens zu tun,
was die Kirche tut“. Ein vom Hl. Geist 'eingesetzter Ausspender' von
Sakramenten steht in seiner (eingebildeten) 'sakrosankten Würde'
gleichsam jenseits von Gut und Böse und außerhalb jeder kritischen
Beurteilung und Bewertung seines Denkens und Tuns, was man als
Tabuisierung bezeichnet. In einer solchen religiösen Atmosphäre jedoch
wagt es ein naiver Gläubiger aus Mangel an Wissen nicht mehr, den
menschlichen Konsekrator einmal kritisch zu betrachten und eine
vermeintliche „sacra Ordinatio“ in ihrem Wahrheitswert anzuzweifeln,
geschweige denn tatsächlich und mit Recht in Zweifel zu ziehen.
Indessen unterliegt im kirchlichen Kult auch eine „res sacra et sancta“
keinem Tabu. Zugleich aber ist es, biblisch gesprochen, streng
verboten, „die Perlen vor die Säue zu werfen“.
Schon das o.g. tridentinische Dogma verbot es, die Bedeutung oder den
Sinn der unbedingt erforderlichen „intentio“ für die Spendung des
„sacramentum Ordinis“, auf irgendeine Weise zu subjektivieren, d.h.
allein in den Spender zu verlegen und sie von ihm abhängig zu machen.
Denn im Spender liegt nur der „terminus a quo“, der Anfangspunkt der
Intention in ihrer Hinordnung, Hinspannung, Hinrichtung und Ausrichtung
auf etwas, nicht jedoch der „terminus ad quem“, der Ziel und Endpunkt
der Intention, den man wiederum nicht verwechseln sollte mit dem
„terminus ultimus“ der Spendung eines Sakramentes, nämlich mit der
sakramentalen Sanktifikation „ex opere operato“ (nicht: per opus
operatum). Diese Sache gehört jedoch nicht zu unserem Thema und liegt
außerhalb unserer Problematik, so daß wir darauf nicht einzugehen
brauchen. Wichtig allein ist zunächst die Erkenntnis, daß die bald nach
dem Konzil von Trient einsetzende Subjektivierung des „terminus a quo“
der vom Dogma geforderten spezifischen Intention (intentio specifica)
des Konsekrators alles verdorben hat und neue Häresien einläutete, die
geradezu zwangsläufig das sakramentale Priestertum bedrohen mußten.
Auch von einer objektiven und von einem vorgegebenen Ziel her
normierten „intentio recta“ (Thomas v.A.) hat man entweder gar nichts
mehr gewußt oder sie mit einer subjektiven „recta intentio“
verwechselt, d.h. mit einer sittlich guten Absicht (bonum consilium)
oder einem ebensolchen Vorsatz (propositum), im Unterschied und
Gegensatz zu einer „prava intentio“, einer sittlich schlechten Absicht
oder einem verderblichen, ruchlosen Vorsatz. Nun weiß man aber doch
auch, daß sogar der Weg zur Hölle mit guten Vorsätzen und edlen
Absichten gepflastert sein kann. Die vom Dogma gemeinte und geforderte
„intentio“ bei den (nicht: in den) Spendern hat zwei Seiten, die man
zwar gesondert und für sich betrachten, aber nicht voneinander trennen
oder auseinanderreißen kann, sonst hebt sie sich auf, und an ihre
Stelle tritt dann der blaue Dunst einer Illusion. Es gibt aber auch
nicht so etwas wie eine subjektive Intention im Gegensatz zu einer
objektiven (was eine Fiktion ist), sondern nur eine „intentio
specifica“ mit zwei Seiten, einer subjektiven (d.h. in einem Subjekt
liegenden) und einer objektiven (in einem Objekt liegenden), die nur
zwei Seiten ein und derselben Sache sind. Wenn man diese beiden Seiten
oder Momente in der einen spezifischen Interntion (una intentio
specifica) nicht intellektiv erfaßt oder sich diesbezüglich in
Irrtümern befindet oder sie aus purer Willkür auseinanderreißt, dann
verwirrt man nicht bloß das Ganze, sondern verfällt zudem noch der
Fiktion bzw. dem Irrtum einer sog. 'inneren Intention' im Gegensatz zu
einer 'äußeren', was es gar nicht gibt, weil so etwas dem intentionalen
Sein von etwas absolut widerspricht. Außerdem ist eine 'äußere
Intention' begrifflich sinnlos, d.h. ein Unbegriff. Von daher aber
versteht und durchschaut man leicht die weit verbreitete Behauptung,
die jedoch nichts anderes als eine erkenntnisleere Ausflucht ist, daß
niemand etwas über die an sich 'immer verborgene' 'innere Intention' (=
innere Absicht und wahre Gesinnung) des Spenders wissen könne. Sie
entzöge sich jeder Erkenntnis und somit auch der Beurteilung und
Bewertung durch Dritte (allein Gott könne dies wissen, da nur er in das
Herz der Menschen zu schauen vermag). Mit einem solchen Geschwätz
wurden anstehende Probleme nicht gelöst, sondern zuerst verdunkelt und
dann beseitigt. Wenn schließlich der ministerielle Spender nicht bloß
zu einem Ausspender, sondern sogar zu einem 'Organ des Hl. Geistes'
avanciert und erhoben wird, dann hat er doch eo ipso und immer die
'innere Intention', sogar noch mehr als nur „wenigstens zu tun, was die
Kirche tut“ – oder etwa nicht?
Ist es dann nicht überhaupt gegenstandslos und überflüssig (so wurde
hinterhältig gefragt), bei bischöflichen Konsekratoren noch eine
„intentio“ als notwendig oder unbedingt erforderlich zu fordern? Auch
auf diesem Wege wurde schon lange vor dem Vatikanum 2 das
tridentinische Dogma auf eine raffinierte Weise unterlaufen und außer
Kraft gesetzt und dadurch ein weiterer Weg eröffnet, um das
sakramentale Priestertum zu zerstören. Wie viele Bischöfe mit „defectus
mentis“ müssen wohl schon in dem wahnhaften Glauben (vana fides),
gelebt haben, ’währenddessen’ sie als ’ordentliche Spender' fungierten,
daß sich das nämliche Dogma nicht auf sie selbst beziehe? Sie dünkten
sich darüber in ihrer eingebildeten „Fülle des Weihesakramentes
(plenitudo sacramenti Ordinis) hoch erhaben und stellten sich auch,
unübersehbar für jeden Sachkundigen, auf die gleiche Stufe mit den
PriesterAposteln. „Hochmut kommt vor dem Fall“, sagt schon ein altes
Sprichwort. Der weltweit sichtbare Beweis dafür war bereits das Denken,
Tun und Dekretieren der römischen 'Hirtenversammlung' auf dem Vatikanum
2. Alle diese 'Hirten' bildeten sich ein doppeltes ein denn so
lehrten sie ja über sich selbst, aber falsch und zugleich unter
Verfälschung des Sinnes paulinischer Lehren , nämlich:
1. „durch die Gnade des Heiligen
Geistes“ sogar ein „heiliges Prägemal“ (sacrum characterem) zu
besitzen, obwohl der sacerdotale Charakter kein Habitus ist, da er sich
zu Gut und Böse indifferent verhält, und
2. „Ausspender“ der „Geheimnisse Gottes“ bzw. sakramentaler Gnaden zu
sein, also nicht bloß ministerielle Spender. („Dogmatische
Konstitution über die Kirche“ 3. Kap., Nr. 21)
Der ständige Gebrauch begriffsleerer Worte wie „heilig“, „Fülle“,
„Geist“ oder „Geheimnisse“ verdunkelte mit penetranter Regelmäßigkeit
den Sinn einer Sache, um von der Zerstörung des sakramentalen
Priestertums oder des realen und zu realisierenden „sacramentum
Ordinis“ abzulenken (insbesondere durch unwesentliche und
zweckentfremdete Zielsetzungen).
Auch auf diese Weise wurde der Weg bereitet für die 'Ordination' oder
Erzeugung von gänzlich 'neuen' und der Kirche wesensfremden 'Episkopen
und Presbytern'. Bei diesen klerikalen Zeitgenossen kann von dem
besonderen und spezifischen „sacerdotium Novae Legis“ überhaupt keine
Rede sein, auch wenn hie und da noch das Wort „Priester“ gebraucht
wird. Auch auf den schon weit verbreiteten Mißbrauch dieses Wortes
hatte bereits Papst Leo XIII. in seiner Bulle hingewiesen, leider
ebenfalls vergeblich. Viele Wege in den Abgrund waren schon damals
sichtbar und konnten auch später nicht mehr wirksam blockiert werden.
Nicht nur der laikale (was noch aus naheliegenden Gründen verständlich
ist), sondern auch der klerikale Durchschnittskatholik wußte nichts
mehr von der Problematik der Priester und Bischofsweihen von seiten des
Spenders und dem sich nun gerade auf ihn beziehenden Dogma. Das war
früher schon eine unleugbare Tatsache gewesen, die leicht in Erfahrung
gebracht werden konnte und auch nicht verborgen gehalten werden konnte,
da sie auf die verschiedenste Weise in Erscheinung trat. Es genügte,
bestimmte und zweckdienliche Fragen zu stellen, um sich darüber
Gewißheit zu verschaffen. Er hatte nämlich keine „innere Intention“,
sondern eine immer nur mehr oder weniger offenkundige „intentio“,
entweder zu tun oder nicht zu tun, was Christus und Seine Kirche tut.
Im übrigen läßt sich der erkennbare Sinn und Zweck in einem rituellen
Tun nicht verbergen, da er „in Wort und Werk“ zwangsläufig zum Ausdruck
kommt, gleichgültig, ob es es sich dabei um etwas Wahres oder Unwahres
handelt. Das Wahre aber bezieht sich auf den Intellekt und das Denken,
nicht jedoch auf den Willen und das Wollen, aber auch nicht auf das
freiwillige Tun (actio voluntaria), geschweige denn auf eine äußere
Handlung (actio exterior) wie auch in einem Ritus. Im übrigen ist ein
kirchlicher Ritus nicht notwendig ein Ritus der Kirche, sondern nur
dann ein solcher, wenn er von der Kirche Jesu Christi gebraucht oder
wegen seines hohen Alters zum Gebrauch zugelassen wird, sofern er nicht
im Widerspruch zum Tun der „sancta et apostolica Ecclesia“ steht. Denn
nur diese tut. was Christus Jesus, der einzige und wahre Hohepriester,
zu tun befohlen hat.
Christus, der Herr, hat es sicherlich nicht gewollt und es auch
sicherlich nicht für zulässig oder gar für berechtigt gehalten, bei der
ganzen Spendung des „sacramentum Ordinis“ etwas ohne Vernunft, ohne
Sinn und Verstand, ohne rationale Zielsetzung und ohne „intentio recta“
zu tun, gleichgültig, ob im Glauben oder nicht (denn dies ist im
Hinblick auf das Wesen der Sache unwesentlich). Denn jedes menschliche
Tun (agere) setzt, insofern es ein solches ist, ein überlegtes
Willensstreben (apptetitus rationalis deliberatus) auf ein erkanntes
ZielGut schlechthin voraus, wodurch das willentliche Streben durch die
Kraft der Vernunft und Ratio auf ein Eines bezogen und determiniert
wird (ad unum determinatur, Thomas v.A.). Diese Determination aber
impliziert und ist zugleich ein Ordnen, Ausrichten und Hinrichten
(ordinare, proficere, dirigere) des freien Willens in seinem
Zielstreben (tendere in finem) auf ein Eines durch die Vernunft, durch
die allein das finale Willensstreben seine Gerichtetheit (rectitudo)
oder sein geordnetes Gerichtetsein, d.h. die „intentio recta“,
empfängt. Die spezfische Intention, die bei den Spendern (terminus a
quo) für die „ sacra Ordinatio“ notwendig oder unbedingt erforderlich
ist, macht hiervon nicht die geringste Ausnahme; vielmehr ist sie
wesenhaft und formell die gleiche, so daß sie deswegen immer nur
entweder eine „recta“ oder eine „nonrecta“ ist und sein kann, nicht
jedoch eine 'mehr oder weniger recta' abgesehen von dem
Grenzfall, wo die „intentio“ gar nicht vorhanden ist und überhaupt
fehlt, wie bei einem vernunftlosen, sinnleeren und gänzlich
unüberlegten Tun (agere) und Handeln (facere), worauf sich vor allem
Kriminelle immer so gerne herauszureden suchen oder bestrebt sind,
obwohl sie sehr wohl wissen, daß dies mitnichten der Fall ist.
Die Wurzel (radix) der „intentio“ und damit auch der Spendungsintention
liegt somit weder in der Potenz des Willens noch im freien Wollen
das ist eine philosophischtheologische Irrlehre des alles verderbenden
religiösen Subjektivismus, der schon lange in der katholischen Kirche
wie eine Schlange herumschlich und 'sichtbar' war , sondern im
Intellekt und im Denken des menschlichen Spenders als eines „minister
Ecclesiae“, gleichgültig, ob dieser nun gläubig oder ungläubig,
sittlich gut oder moralisch verkommen ist. Denn der freie Wille des
Menschen ist kein normatives Ordnungs und DirektionsPrinzip und besitz
deshalb auch weder durch sich (per se) noch von sich her (de se) eine
„rectitudo“. Darum ist die „intentio“ des Willens oder das intentionale
Willensstreben in sich nur ein „motus voluntatis in aliquid
praeordinatum in ratione“ und ein „actus voluntatis, praesupposita
ordinatione rationis ordinatis aliquid in finem“ (Thomas von Aquin,
Summa Theol. III, q 12, a 3 ad 2; a 1 ad 3.) Darin besteht ihr Wesen,
so daß sie auch nur so das ist und sein kann, was sie ist.
Eine Intentionalität des Willens ist ohne ihre Verwurzelung im
Intellekt und der Ratio nichts anderes als entweder eine Fiktion und
Illusion oder ein blindes Wollen und leeres Streben. Dadurch aber hebt
sich das menschliche Tun und Handeln als ein spezifisch menschliches
auf und kann deshalb auch nicht mehr ernst genommen werden, selbst wenn
es als ein religiöses oder gläubiges ausgegeben wird.
Bei den ordentlichen Spendern ist somit gemäß uralter Lehre nicht
irgendeine Intention, sondern zuerst eine „intentio recta“ notwendig
oder unbedingt erforderlich, ohne die nichts vernunftgemäß, rational
und sachgerecht gewollt, erstrebt und getan werden kann. Ganz schlaue
(oder nur stupide?) 'Ausspender' aber stellten sogar die häretische
Behauptung auf, die „radix intentionis“ läge über der Vernunft „allein
im Glauben“ (!) oder allein im „katholischen Glauben“ (d.i.
'katholische Intention' als allein wahre!). Die alte Häresie vom
kontradiktorischen Gegensatz zwischen Vernunfterkenntnis und Glaube,
den es überhaupt nicht gibt hatte ihre vielfachen Wirkungen getan,
sowohl bei den Spendern als auch bei den Empfängern des „sacramentum
Ordinis“ in einem kirchlichen „ritus sacralis“ und trotz desselben. Für
die 'heiligen Weihen' in der „römischen KonzilsKirche“ hinwiederum ist
bei den Handauflegern weder die spezifische „intentio saltem
faciendi...“ noch die in ihrem Wesen liegende „intentio recta“
notwendig oder unbedingt erforderlich, ja überhaupt kein Thema, da ihre
Ordinationen einen ganz anderen Sinn und Zweck haben. Das willentlich
antidogmatische Vatikanum 2 mit seinen dennoch quasidogmatischen
häretischen Lehren und Entscheidungen (dogmata haeretica et
pestifera) hat in der Tat alle Ordinationsprobleme in dem Sinne
'gelöst', daß es sie verdunkelte oder einfach beseitigte. Darum waren
schon vor 1968 nicht alle heiligen Weihen über jeden Zweifel erhaben
und viele sicherlich bereits null und nichtig, selbst wenn ein
legitimer WeiheRitus verwendet aber von ihm Gebrauch gemacht wurde.
Denn schon damals und noch viel früher wurde nicht mehr gewußt oder
absichtlich verschwiegen, daß auch ein „richtig vollzogener (legitimer)
Ritus“ (eine solche Formulierung war und ist der reinste Bluff) mit der
vom Dogma geforderten „intentio specifica“ und „intentio recta“ bei dem
einen Sakramentsritus gebrauchenden Spender oder Konsekrator nicht das
geringste zu tun hat, da dies bei ihm als „conditio sine qua non“
vorausgesetzt wird und vorauszusetzen ist, andernfalls sein rituelles
Tun und Handeln prinzipiell null und nichtig ist. Nur Ritualisten
hegten aus naheliegenden Gründen die fromme Hoffnung, daß so etwas nie
in Erscheinung treten oder 'sichtbar' werden könnte. Darum wurde alles
auf den berüchtigten „richtigen Gebrauch“ eines kirchlichen Ritus
reduziert und dadurch zugleich der „wesentliche Teil“ desselben,
einschließlich der erforderlichen „intentio recta“ auf seiten des
Spenders, der Vernunfterkenntnis entzogen und somit natürlich auch
einer bewertenden Beurteilung entrückt. Die kleinen und großen 'Macher'
in Kult und Ritus waren schon lange am Werke und huldigten allesamt dem
bekannten materialistischen und geistlosen 'Primat der Praxis', der
auch in der Kirche Einzug gehalten hatte
Die mentale Wurzel der gemeinten Intention (radix intentionis) liegt,
wie schon gesagt und was niemals übersehen werden sollte, im Intellekt
bzw. in der Ratio, nicht jedoch ihr mentaler Anfangspunkt (terminus a
quo), denn dieser liegt im Willen. Darum verbinden sich in der
geistigen Intention, wenn sie wirklich wird, zwei Akte, ohne die sie
gar nicht möglich wäre, nämlich ein intellektivrationaler Erkenntnisakt
und ein Willensakt, den der Intellekt, wenn und insofern er eine
erstrebbare Sache deutlich und klar erfaßt, aus dem Vermögen des
Willens mit Notwendigkeit hervorlockt und was man als einen „actus
elicitus“ bezeichnet, Dieser Akt unterscheidet sich essentiell
(wesenhaft) von einem willentlichen „actus electionis“, einem Wahlakt
des Willens da er der freien Wahl des Willens zwischen zwei oder
mehreren Objekten, die erstrebt werden können, entzogen ist. Die
willentliche Intention (intentio voluntaria) ist kein „actus
electionis“ und hat mit einem solchen gar nichts zu tun, sondern ein
„actus elicitus“. Darum kann man zwischen zwei verschiedenen oder auch
gegensätzlichen Intentionen nicht wählen, sondern nur zwischen dem
Vollzug (actus exercitus) der „intentio recta“ und ihrem Nichtvollzug,
gleichgültig ob rein negativ durch einen bloßen Nichtvollzug oder
privativ durch Vollzugsdefekte im durch die Vernunft und Ratio
ermöglichten intentionalen Willensakt bezüglich der geschuldeten
„rectitudo intentionis“. Beides ist erkennbar, eben weil die Wurzel der
„intentio recta“ in der intellektiven Erkenntnis und im Denken liegt.
Nur die intellektive Potenz des menschlichen Geistes normiert den
intentionalen „actus elicitus“ des Willens und gibt ihm die „forma
rectitudinis“ oder auch nicht (defectus mentis)!
Es gibt kein rituelles Tun und Handeln, das sich in einem
erkenntnisleeren und denkfreien Raum bewegt. Auch ein kirchlicher
SakramentsRitus macht hier nicht die geringste Ausnahme, vielmehr setzt
er, wenn von ihm Gebrauch gemacht wird, beim Spender die „intentio
recta“ schlechthin voraus, so daß er ohne dieselbe zu nichts anderem
als zu einem 'leeren Wahn' wird bzw. zu einem Blendwerk gemacht
(umfunktioniert) wird. Solche 'Spender' wissen nicht nur nicht mehr,
was sie tun, sondern wollen dies auch gar nicht mehr wissen, da sie bei
ihren rituellen 'heiligen Handlungen' andere Zwecke verfolgen und
anstreben (intendere) als den gesollten, verpflichtend vorgeschriebenen
und einer „res sacramentalis“ in ihrer Totalität geschuldeten.
Aus alledem aber folgt: wenn ein Konsekrator bei seiner „sacra
Ordinatio', die „intentio recta“ nicht wirklich besitzt (non actu
habet) und was immer erkennbar ist es genügt schon, sie aus ihrer
intellektiven Wurzel herauszubrechen und anderswo zu verankern oder auf
sie keinen Wert zu legen oder sie für nicht unbedingt erforderlich
auszugeben etc. , dann tut er prinzipiell nicht nur nicht „saltem quod
facit Ecclesia“, sondern überhaupt nicht, was die Kirche tut.
Die Erteilung von 'Weihen' durch geistlose und defiziente Konsekratoren
„absque ulla intentione recta“ (Thomas v.A.) war jederzeit möglich und
ist wahrhaftig nichts Neues. Dies hängt aber auch damit zusammen, daß
nicht mehr gewußt oder gar nicht mehr klar erkannt wurde, daß der
kontradiktorische wie auch der privative Gegensatz der „intentio recta“
weder der religiöse Unglaube noch die Unmoral sind, sondern eine
„intentio nonrecta“ bzw. eine „intentio inordinata et corrupta vel
perversa“, die somit auch dem Tun der Kirche nicht mehr entspricht und
überhaupt nicht entsprechen kann. Ein solcher Konsekrator ist bereits
unfähig und gar nicht in der Lage, „in persona totius Ecclesiae“ eine
Weihe zu erteilen oder eine Weihung vorzunehmen, geschweige denn ein
echtes und wahres (germanum et verum) „munus consecrationis“ zu
vollbringen. Dies nicht mehr erkannt zu haben, wie der religiöse
Subjektivismus, oder einfach zu leugnen, wie der verblendete
Ritualismus, hat den Weg für klerikale Pseudokonsekratoren frei
gemacht, um sich leicht und von vielen unbemerkt in den Corpus der
Kirche einschleichen und in ihm Fuß fassen zu können.
Leider läßt es sich nicht genau feststellen, wann dieser Prozeß in der
katholischen Kirche eingesetzt hat und wer ihn auf seiten des 'hohen
Klerus' beschleunigte. Jedenfalls ist er nachtridentinischen Ursprungs
und stand auch im Zusammenhang mit dem sich überall ausbreitenden
Klerikalismus, der die Laienschaft zu einem bedeutungslosen Akzidenz
(Anhängsel) der Kirche machte. Allen ritualistischen und
subjektivistischen Konsekratoren die einen mit fiktiver 'äußerer
Intention' und die anderen mit fiktiver ’innerer Intention' war
auch eines gemeinsam, nämlich daß sie nicht den entferntesten Begriff
mehr hatten von dem Verhältnis, das zwischen der „intentio recta“ auf
seiten des Spenders und dem einfachen sakramentalen Tun der Kirche Jesu
Christi besteht. Diese Leute waren auch von der offenkundigen oder
'sichtbaren' Einbildung besessen ähnlich wie die alten Pharisäer
des Tempeljudentums , daß sie ministri der Kirche wären, obwohl sie
bestenfalls nur „ministri sacri“ „in der Kirche“ sein konnten. Darum
verdunkelten, verfälschten und deformierten sie dann auch die Eigenart
(specificum) und den wahren Sinnbezug der rituellsakralen Spendung
eines Sakramentes, vor allem das des Ordo, „in persona totius
Ecclesiae“. Dadurch jedoch wurde, biblisch gesprochen, die „sancta et
apostolica Ecciesia“ zwangsläufig dem Zugriff „fremder Mächte und
Gewalten“ ausgesetzt.
Die in der Potenz des Intellekts und der Ratio wurzelnde und verwurzelt
bleibende „intentio recta“ schließt, eben weil sie zugleich ein „actus
elicitus“ des Willens ist, der sich auch auf das Tun ausdehnt, eine
sog. Gegenintention (intentio contraria) absolut aus. Dem aber steht
nicht entgegen, daß der ursprünglichen intellektiven und voluntativen
„intentio“ als solcher eine konträre (nicht: kontradiktorische)
Gegenintention notwendig verbunden sein kann und anhängt (necessarie
connectur et adhaeret, nicht:. inhaeret), die ebenfalls dem Intellekt
und Willen oder der Ratio und dem Wollen entstammt und die dann darauf
gerichtet ist, die „rectitudo“ einer möglichen und sich aktuierenden
„intentio recta“ zu zerstören oder wenigstens zu verhindern. Eine
solche Gegenintention setzt wirksam (positive et efficienter) einen
„obex ex intellectu et voluntate“ und macht die reale Spendung eines
Sakramentes worauf ein kirchlicher Ritus gar keinen Einfluß hat,
da er kein magischmystisches Tun ist unmöglich.
Man darf die immer destruktive und notwendig häretische Adhäsion einer
Gegenintention nicht mit der Inhärenz der „intentio recta“ als „actus
elicitus et ordinatus“ verwechseln und die notwendig oder unbedingt
erforderlich ist sowohl für die sachgemäße Konfizierung und
Perfizierung eines Sakramentes als auch für das rechte sakramentale Tun
und dementsprechende Handeln in einem zum Gebrauch vorgeschriebenen
oder zugelassenen kirchlichen Ritus. Es hat aber noch nie der richtige
und exakte Gebrauch eines Sakramentsritus die „intentio recta“ bei
einem Konsekrator ersetzt (supplet!), geschweige denn garantiert. Darum
kann selbst ein legitimer Weiheritus dazu verwendet, d.h. mißbraucht
werden, um bei einem Konsekrator sowohl eine „intentio non recta“ als
auch eine „intentio contraria“ zu verdecken und unkenntlich zu
machen sicherlich für viele, aber sicherlich nicht für alle. Die
„intentio nonrecta“ ist keine Gegenintention, wohl aber führt von ihr
ein direkter Weg zu dieser. Denn auch die Wurzel einer Häresie liegt
weder im Glauben (der bilblischen „fides“) noch im Willen (oder
religiösen Wollen), sondern in der intellektiven Erkenntnis und im
Denken. „Seid nüchtern und wachet! Denn euer Widersacher, der Teufel,
geht umher wie ein brüllender Löwe und sucht, wen er verschlingen
könne“ (1 Petr. 5, 8). Diese Ermahnung aber galt und gilt auch
gegenüber den „Verwaltern der Geheimnisse Gottes“, insbesondere, wenn
ihr Bestreben offenkundig wurde, nur sich selbst und andere zu
verwalten.
Es ist weder selbstverständlich noch schlechthin voraussetzbar, daß die
vom Dogma geforderte spezifische „intentio“ oder
SpendungsIntentionalität eo ipso eine „recta“ ist oder sein müsse. Denn
ihre „rectitudo“ hängt nicht vom Tun der Kirche ab (die im übrigen
selbst kein Sakrament konfiziert und perfiziert), sondern von der
intellektiven und rationalen Potenz des „minister Ecclesiae“, die dann
sein zielgerichtetes Wollen determiniert und seinem Tun ihren Stempel
aufdrückt. Wenn die „rectitudo“ fehlt oder defizient ist, d.h. mit
„defctus“ (Seinsmängeln) behaftet ist (privatum est), dann hebt sich
die „intentio recta“ auf und aus dem „actus elicitus“ des Willens wird
wieder ein zielloses Willensstreben und ein ungerichtetes Wollen, da
dem intentionalen Akt die terminierende Form oder formale Bestimmtheit
der „rectitudo“ fehlt. Die Folge davon aber ist, daß es zu konfusen und
sogar gegensätzlichen Willensstrebungen kommt, die sich dann auch im
Tun zwangsläufig niederschlagen.
Die „intentio“ und somit auch die geforderte „intentio specifica“ beim
Konsekrator ist eben nicht ein mentaler Habitus, sondern, wie schon
Thomas v.A. klar gesehen hat, ein „actus ex ratione et voluntate“, der
auf die Verwirklichung und Spendung eines Sakramentes als eines erst
und immer erst zu leistendes „opus operatum“ einwirkt. Oder ist ein
Konsekrator etwa kein „agens“, das „rationabiliter et distincte agit“?
Ist er etwa als ein „minister Ecclesiae“ auf eine geheimnisvolle Weise
von der Möglichkeit eines „defectus mentis“ befreit? So etwas glauben
doch nur religiöse Scharlatane und Obskuranten, die sich für „Organe
des Hl. Geistes“ und von ihm 'erleuchtet', ja sogar für inspiriert
halten. Indessen ist nur Einer das „Licht der Welt“, das in der
Finsternis leuchtet und Der auch Sakramente eingesetzt hat in
Seiner Kirche und für sie zum Wohle ihrer Glieder.
Die „intentio“ ist nicht notwendig eine „recta“, da ihr die „forma
rectitudinis“ fehlen kann, sondern nur notwendig und unbedingt
erforderlich für etwas, das in ihrem terminus ad quem (Endpunkt) liegt
und auf den sie sich als ein „actus voluntatis“ hinspannt vermöge der
Kraft der ordnenden Vernunft (vis intellectus ordinantis), die auch
allein einem ungeordneten und ordnungswidrigen Wollen entgegenzuwirken
vermag.
Dies alles ist schon seit Thomas v.A. bekannt und war einmal Gemeingut
der lehrenden Kirche. Zudem wies er mit Recht darauf hin, daß es der
„intentio recta“, wesentlich ist, auch eine „forma media completiva“ zu
sein und unterschied deshalb bereits im Sentenzenkommentar in der
sakramentalen „intentio specifica“ eine doppelte „ rectitudo“, nämlich
eine „prima rectitudo“, die sich „ad perfectionem sacramenti“ bezieht,
und eine „secunda rectitudo“, die sich „ad usum sacramenti“ bezieht und
auch verdienstlich wirkt, „operatum ad meritum“. Letzteres gehört nicht
zu unserem Thema und bleibt deshalb außer Betracht.
Ohne die im Wesen der und nur der „intentio recta“ liegenden „forma
media completiva“ wäre eine entitativ endgültige Konfizierung und
Perfizierung eines Sakramentes gar nicht möglich, so daß es dann auch
nicht wirklich gespendet werden könnte und würde. M.a.W.: ein irreales,
wesenloses und defizientes Opus ist kein sakramentales „opus operatum“
„ex ententione recta“ und vermittelt deshalb nichts! Wo nichts
wirklich und wahrhaft ist, dort kann auch nichts werden. Der Weg steht
offen und ist frei für eine große Täuschung und einen perfiden Betrug.
So etwas aber bezeichnet man auch im rituellen Bereich als ein
lästerliches und einer heiligen Sache hohnsprechendes Tun. Das Dogma
des Tridentinums verstand unter der „intentio wenigstens zu tun, was
die Kirche tut“ die „intentio recta“, weil ohne sie überhaupt nichts
getan werden kann, was die Kirche tut, und also auch nicht „wenigstens“.
Indessen ist es nicht dasselbe, de facto keine „intentio recta“ zu
haben (defectus mentis) oder prinzipiell überhaupt keine „intentio“ zu
haben in bezug auf die Verwirklichung eines Sakramentes und auch auf
das Tun der Kirche Jesu Christi. Denn es gibt nun einmal auch ein
intentionales „voluntarium pure negativum“, das in der Macht des
Menschen liegt. Man kann nämlich wollen, etwas nicht zu tun, wie auch
nicht wollen, etwas zu tun, auch wenn man nach außen hin nach
Vorschrift oder wie gewöhnlich oder wie es eben allgemeiner Brauch ist,
handelt. Dies aber war immer schon die 'hohe Stunde' der Häretiker und
Apostaten bei ihrer fiktiven Konfizierung und 'Spendung' des
„sacramentum Ordinis“ beim Gebrauch eines kirchlichen „ritus sacralis“.
Es ist völlig gleichgültig, ob ein Konsekrator oder ordentlicher
Spender, bei dem die „intentio recta“ fehlt oder defizient ist, einen
Weiheritus, selbst wenn dieser ein kirchlich legitimer ist, gebraucht
oder mißbraucht. Denn in beiden Fällen ist sein überlegtes Tun und
vorüberlegtes Handeln actualiter und finaliter null und nichtig und
damit eo ipso wertlos, unnütz und in sich unwahr. Außerdem steht eine
„intentio nonrecta“ notwendig im radikalen Widerspruch zum Geist und
Willen Jesu Christi, der grundsätzlich die Wahrheit und auch in
concreto das Wahre getan wissen will, nicht aber das Unwahre, logisch
Unsinnige und entitativ Defekte, und dies erst recht nicht bei der
Konfizierung, Perfizierung und Spendung des „sacramentum Ordinis“ in
einer „sacra Ordinatio“.
Die immer mögliche „intentio nonrecta“ bei den Konsekratoren ist ein
schlagender Beweis dafür, daß die berühmte Handauflegung in Verbindung
mit konsekratorischen Worten gar nichts besagt und in ihrer Bedeutung
maßlos überschätzt wurde. Denn Konsekratoren „cum intentio nonrecta“
produzierten in ihrem Denken und Tun immer nur ein intentionsloses sog.
„sacramentum tantum“ ohne reale „ordinatio ad finem debitum sacramenti“
(Thomas v.A.) und dem bereits die Intentionalität einer „res (sacra)
sacramentalis“ fehlte.
Es war ein Verhängnis, davon nichts mehr gewußt oder dies einfach
übersehen oder sich damit überhaupt nicht beschäftigt zu haben. Im
übrigen war es bereits ein verheerender Irrtum und geradezu ein
theologischer Unsinn gewesen, die qualitativ verschiedene (nicht etwa
bloß qualitativ unterschiedene) Spendung des „sacramentum Ordinis“ mit
der des Sakramentes der Taufe gleichzusetzen oder auf die gleiche Stufe
zu stellen, weil beide Spendungen (wie man so schön, aber kritiklos
sagte) doch einen „heiligen Charakter“ einprägten und zudem noch
vermeintlich in der Seele. Außerdem unterschied man nicht mehr zwischen
einem „minister Ecclesiae“ und einem „minister Jesu Christi“, da man
den hier bestehenden realen Unterschied nicht mehr kannte, der zudem
noch größer sein kann als der zwischen einem „minister Ecciesiae“ und
einem „famulus Jesu Christi“, der wiederum aufgrund des sakramentalen
Firmcharakters absolut kein „agens rationale per modum passi“ (Thomas
v.A.) ist.
Nur vermöge und kraft der „intentio recta“ und der in ihrem Wesen
liegenden „forma media completiva“ lassen sich die konstitutiven
Seinsprinzipien „materia et forma“ verbinden und zur Einheit bringen,
wodurch der „terminus ad quem“ der erforderlichen Intention erreicht
und zugleich das Sakrament endgültig verwirklicht und vollendet wird,
um dann auch gespendet werden zu können. Die Wirklichkeit des
Sakraments (exsistentia rei sacramentalis) ist nicht von vornherein
gegeben und einfachhin da, wie ein bereits existierendes Ding, sondern
das Ergebnis einer Verwirklichung durch ein menschliches „agens
intellectuale“, das mit Vernunft und Wille ausgestattet ist und sich
dann in seinem Tätigsein denkend und wollend bewegt, um „wenigsten zu
tun, was die Kirche tut“, nämlich ein wirkliches (nicht: fiktives oder
nur 'symbolisches'!) GnadenMittel durch ein „instrumentum vivens“ der
Kirche zu geben, das selbst ebenfalls nur eine „causa media“
(Mittelursache) ist.
Wenn ein Konsekrator (sofern er bei klarem Verstand ist und nicht unter
religiösen Wahnvorstellungen leidet) von einem kirchlichen
SakramentsRitus Gebrauch macht, denn wird dadurch nur sei |