RECHTSSPRECHUNG IN DEUTSCHLAND
Amtsgericht Heidelberg - 26 C 116/99 - verkündet am 9.6.1999:
Im Namen des Volkes - Urteil in Sachen Dr. Volker Glatz (...) Neckarsulm - Kläger - gegen
1. MUT e.V. (...) Neckargemünd
2. Michael Brenner, Am Schänzel 1, 69151 Neckargemünd - Beklagte -
Wegen Unterlassung hat das Amtsgericht Heidelberg durch Richterin am
Amtsgericht Dr. Schwarzkopf auf die mündliche Verhandlung vom 7.5.1999
für Recht erkannt:
1. Die Beklagten werden verurteilt, es in der Öffentlichkeit
insbesondere im Rahmen von Publikationen und Flugblattaktionen,
mündlich oder schriftlich zu unterlassen, den Namen oder die Person des
Klägers im Zusammenhang mit Abtreibungen bzw. Schwangerschaftsabbrüchen
zu nennen, wenn sie gleichzeitig Abtreibung als Tötung oder
Kindesmißhandlung bezeichnen. (...)
2. Den Beklagten wird angedroht, daß für jeden Fall der Zuwiderhandlung
ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 500.000 - DM oder eine Ordnungshaft
bis zu 6 Monaten gegen sie festgesetzt wird. (...)
Entscheidungsgründe:
Die Tätigkeit des Klägers verstößt nicht gegen geltendes Recht. Unter
den Voraussetzungen des § 218 a II STGB ist ein mit Einwilligung der
Schwangeren von einem Arzt vorgenommener Schwangerschaftsabbruch nicht
rechtswidrig [Anm. der Red.: er ist rechtswidrig, aber straffrei]. Die
Beklagten erklären in ihren Flugblättern, daß Kinder in Neckargemünd
schwer mißhandelt würden, daß jeden Mittwoch in Neckargemünd Ungeborene
getötet würden und entsorgt würden. Dazu benennen sie den Kläger, der
diese sogenannten "Abtreibungen" vornehmen würde. Indem sie den Kläger
im Zusammenhang mit einer solchen Bezeichnung für den
Schwangerschaftsabbruch als Person herausstellen, die in Neckargemünd
Schwangerschaftsabbrüche durchführt, setzen die Beklagten ihn
gedanklich mit einem Täter der vorstehend genannten strafbaren
Handlungen gleich und verletzen dadurch seine persönliche Würde. Die
Abtreibung ist gerade nicht Tötung eines Menschen, sondern Tatobjekt
des Schwangerschaftsabbruchs ist die menschliche Leibesfrucht. Die
Tathandlung besteht auch nicht in der Tötung eines Menschen, wie in den
§§ 211 und 212 StGB, sondern im Abbrechen der Schwangerschaft.
[Hervorhebung durch die Red.] Da die Beklagten den Kläger im
Zusammenhang mit Mißhandlung von Kindern und Tötung von unschuldigen
Kindern nennen, stellt das eine Herabsetzung dar, da der Satz im
Zusammenhang mit Tötung geäußert wird und der Eindruck erweckt wird,
wie wenn der Kläger lebende Kinder abtöten oder mißhandeln würde und
nicht durch einen medizinischen Eingriff Embryonen. (...) Das Verhalten
der Beklagten ist auch rechtswidrig. Die Beklagten können nicht auf die
Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß § 193 StGB berufen. (...)
Dr. Schwarzkopf, Richterin am Amtsgericht
Hintergrund: Nachfolgendes
Flugblatt hatte Michael Brenner, Vorsitzender von MUT e.V. am 2.2.1999
an das Fenster eines Supermarktes in Neckargemünd geheftet. Am
3.11.1998 hatte er Handzettel ähnlichen Inhaltes unter
PKW-Scheibenwischer geklemmt. Hier der Inhalt des Flugblattes: "Jeden
Mittwoch werden in Neckargemünd Ungeborene getötet. Für die Getöteten
springt keine Frauenrechtlerin, kein Pfarrer, kein 'mündiger Bürger',
kein Stadtrat, kein Kulturvertreter, kein Humanist und ganz bestimmt
kein Grüner in die Bresche. Jeden Mittwoch wird die schwächste und
schutzbedürftigste Form menschlichen Lebens schwer mißhandelt, getötet
und 'entsorgt'. Die furchtbaren Taten verbergen sich allesamt unter dem
Deckmantel der Menschlichkeit. Toleranz und Liberalität sind eine
grausame Speerspitze gegen den Schutz und die Würde der Kinder und
zudem auch nur Tarnnamen für unterlassene Hilfeleistungen. Schluß mit
den Abtreibungen bei Dr. Glatz! Wann endlich finden Mahnwachen statt?!
M.U.T. e.V. - Tel + Fax: 06223/73032". (Mitteilung von Felizitas Küble,
"Mitwissen - Mittun")
NOCHMALS: RECHTSSPRECHUNG IN DEUTSCHLAND
- Der evangelische Theologe Johannes Lerle, der eine Richterin als
"Rechtsbeugerin" bezeichnet hatte, saß ab dem 17.1.2002 eine
siebeneinhalb Monate dauernde Strafe im Gefängnis Bayreuth ab, weil er
den Nürnberger Abtreibungsarzt Andreas Freudmann auf Flugblättern
wiederholt als "Berufskiller" und "Folterknecht" bezeichnet hatte.
UND POLITIK IN EUROPA: Der
italienische Abgeordnete Buttiglione wurde nicht als Kommissar gewählt,
weil er aus moralischen Gründen gegen die Homosexualität eingestellt
ist. |