DAS ANGLIKANISCHE DRAMA
ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN
von
Dr. Rama P. Coomaraswamy, MD
übers, von Eugen Golla
Fortsetzung:
IV. VERGLEICH ZWISCHEN DER VON PIUS XII. GENAU DEFINIERTEN
MATERIE UND FORM IM TRADITIONELLEN RITUS DER BISCHOFSWEIHE UND DER
MATERIE UND FORM IN DEM VON PAUL VI. CODIFIZIERTEN RITUS DER BISCHOFSWEIHE
Nachdem er um göttliche Erleuchtung gebetet hatte, bestimmte Papst Pius
XII. kraft seiner höchsten apostolischen Autorität und in vollem
Bewußtsein um die Bedeutung der betreffenden Problematik für
unabänderlich, daß bei der Bischofsweihe die Materie die Auflegung der
Hände des Konsekrators sei. Die Form bestehe in den Worten der
"Vorrede", von denen die folgenden wesentlich, d.h. erforderlich für
die gültige Spendung dieses Sakramentes seien: "Compie in sacordote tuo
ministerii tui summam, et ornamentis totius glorificationis instructum
coelestis unguenti rore sanctifica". ("Teile Deinem Priester die Fülle
Deines Amtes zu und - versehen mit dem Schmuck der höchsten Ehre -
heilige ihn mittels des Taues der himmlischen Salbung.")
In demselben unabänderlichen Dokument erklärte Pius XII. weiter: "Wir
wollen und befehlen, daß die vorgenannten Bestimmungen ins Pontificale
Romanum inkorporiert werden. Niemand wird berechtigt sein, diese von
Uns gegebene Anordnung zu ändern, noch sich ihr ihr in verwegener
Kühnheit zu widersetzen." (...)
Vom Standpunkt des katholischen Glaubens wurde somit die Frage
bezüglich Materie und Form der Diakonats-, Priester- und Bischofsweihe
unfehlbar geregelt. Diese Entscheidung - das müssen wir besonders
hervorheben - schnitt jeden weiteren Disput darüber ab und beendete
eine aus Ehrfurcht vor der ehrwürdigen Tradition der Kirche bestehende
Verunsicherung.
Was muß man unter dieser Voraussetzung von der Ritenreform Pauls VI.
halten? Vor einer detaillierten Untersuchung müssen wir vorab noch eine
Frage klären. Die Änderung einer sakramentalen Form, vor allem, wenn
ihre traditionelle Anwendung in der Kirche problemlos erfolgte, kann
nicht ohne einen entsprechenden Grund erfolgen. Welcher Grund lag vor,
der Paul VI. hätte veranlassen können, eine Reform durchzuführen?
Dieser Grund hätte um so gewichtiger und dringlicher sein müssen, da
Pius XII. die päpstliche Unfehlbarkeit beansprucht hatte, als er der
universellen Kirche erklärt hatte, welche Worte dieser traditionellen
Formel für die Bischofsweihe eindeutig die Gnade und die Wirkungen
dieses Sakramentes bezeichneten. Wir können suchen, wie und wo wir
wollen, wir finden dafür keinen Einleuchtenden) Grund. (...) Indessen
kann man Paul VI. auch nicht unterstellen, er hätte diesen Ritus nur zu
seinem persönlichen Vergnügen geändert. Welcher Beweggrund lag also
vor? Abgesehen von dem, welcher der 'Verpflichtung' der Kirche zum
ökumenischen Glauben gemäß Vatikanum II entspringt, finden wir keinen.
Paul VI. bewahrte zwar die von Pius XII. genau bestimmte Materie: die
Auflegung der Hände. Dagegen änderte er die Worte der Form: "Et nunc
effunde super hunc electum earn virtutem, quae a te est, Spiritum
principalem, quem dedisti dilecto Filio Tuo Jesus Christo, quem ipse
donavit sanctis apostolis, qui constituerunt Ecclesiam per singula
loca, ut sanctuarium zuum, in gloriam et laudem indeficientem nominis
tui." ("Und jetzt, o Herr, gieße aus über Deinen Erwählten die Kraft,
welche von Dir stammt, den Führergeist, den Du Deinem geliebten Sohn
Jesus Christus gabst und den dieser Seinen Aposteln schenkte, welche
überall Deine Kirche als Dein Heiligtum errichteten zum ewigen Ruhm und
Preis Deines Namens.")
Seit der Promulgation dieses Dokumentes konkurrieren also zwei textlich
verschiedene Weiheformeln miteinander, (welche beide päpstliche
Autorität beanspruchen; Anm.d.Red.), die auch von beiden Parteien für
wesentlich gehalten werden, da sie für den gültigen Vollzug des Ritus
erforderlich sind. (...)
Die Formel Pauls VI. weicht textlich und inhaltlich von der der
Tradition ab. Die einzigen Worte, die den Eindruck erwecken könnten,
daß sie die Kraft und die Gnade des Hl. Geistes bezeichnen, könnte der
Terminus "Spiritum principalem" meinen. Wir wollen ihn daher näher
analysieren.
Was ist mit diesem Terminus "Spiritum principalem" eigentlich gemeint?
Er erscheint in keinem der bekannten Ordinationsriten. Man findet
"spiritus principalis" an einer einzigen Stelle in der Heiligen
Schrift, und zwar in Vers 14 des 50. Psalmes: "Redde mihi laetitiam
salutis tui et spiritu principali confirma me". ("Gib mir wieder die
Freude deines Heiles, und mit dem fürstlichen Geiste (dem zum Guten
bereitwilligen Geist) befestige mich." Wie man auch diese Passage
übersetzt, wir können wirklich nicht sehen, wie mit diesem Terminus
"spiritu principali" die Gnade des Bischofsamtes bezeichnet werden
kann. In "Hotitiae", einem halboffiziellen Blatt der Römischen Kurie
belehrt uns P. Botte O.S.B., einer der Hauptverantwortlichen für diesen
neuen Ritus, daß der Sinn dieses Ausdruckes nicht notwendig dem in der
Hl. Schrift entsprechen müsse. Seiner Meinung nach soll er womöglich im
3. Jahrhundert eine gänzlich andere Bedeutung gehabt haben als zu den
Zeiten Davids, und in den Schriften des Hippolyt soll er nach Botte
angeblich sicher den Hl. Geist bezeichnet haben.
Die neue Formel behauptet u.a., daß dieser "Führergeist", der dem zu
Konsekrierenden verliehen werden soll, identisch sei mit dem, der von
den Aposteln empfangen wurde! Sagen wir es klipp und klar: eine solche
Gleichsetzung bestätigt keinesfalls, daß der zu Konsekrierende in der
Tat zum Rang eines Apostel(nachfolger)s erhoben wird. (...)
In seiner Kritik des anglikanischen Ritus wies Papst Leo XIII. darauf
hin, daß die Worte "Empfange den Hl. Geist" weit davon entfernt seien,
das Priestertum als Weihestufe oder die Gnade oder die Vollmacht, die
es verleiht, präzise zu bezeichnen. Auch wenn wir vorläufig einmal
akzeptieren würden, in diesem "Führergeist" den hl. Geist (an)-erkennen
zu wollen, so vermag die Form, da sie weder die Vollmacht noch die
Gnaden des Episkopats bezeichnet, diese nicht von sich aus, in
sakramentaler Form, ex opere operato, zu übertragen. Sie ist aber in
der Tat um so weniger dazu imstande, als durch die Wahl gerade dieses
Ausdruckes ("spiritus principalis") die rituelle Formel Pauls VI. viel
mehr einem der protestantischen Riten angenähert wird. Was aber
verstehen die Protestanten nun unter dem Rang eines Bischofs? Mehrere
protestantische Sekten, u.a. die Lutheraner in Deutschland, die
Anglikaner - außer jenen in den U.S.A. -, die Episkopalen behielten den
Titel "Bischof" bei, um damit gewisse Glieder ihres 'Klerus' zu
kennzeichnen. Indessen behauptet keine von ihnen, daß der Rang eines
Priesters oder Bischofs bei ihnen den unauslöschlichen Charakter eines
Sakramentes in sich bergen würde. Welche Aufgaben, welche Funktionen
hat dann bei ihnen ein "Bischof"? Seine Aufgaben sind im wesentlichen
jurisdiktioneller Natur. So werden in England die Bischöfe vom
regierenden Souverän, der zugleich das Haupt der Religionsgemeinschaft
ist - und sie deswegen auch ihres Amtes wieder entsetzen kann -,
ernannt. In anderen protestantischen Sekten werden sie von den
Gläubigen direkt gewählt. In sämtlichen protestantischen Sekten werden
sie lediglich als Aufsichtspersonen betrachtet. Dort, wo sie die
Religionsdiener ihrer Gemeinschaft 'weihen', oder wo sie 'firmen', tun
sie dies nicht kraft irgend einer speziellen priesterlichen oder
bischöflichen Vollmacht, die sie unabhängig von allen Beziehungen auf
die Laien besäßen, sondern einzig und allein kraft der Jurisdiktion,
die sie für die Zeit ihrer Beauftragung erhalten haben, um die Gemeinde
zu organisieren und ihr Verhalten sowie ihre Entwicklung zu
beeinflussen, wie es ein guter Generaldirektor in seinem Unternehmen
auch machen würde.
Für die Protestanten sind weder die Priesterweihe noch die Firmung von
Unserem Herrn eingesetzte Sakramente - und noch weniger Sakramente, die
einen unauslöschlichen Charakter einzuprägen vermögen. Wie Papst Leo
XIII. darauf aufmerksam machte, ist es somit offenbar, daß die Aufnahme
der Termini "Bischof" oder "Oberpriester" in einen protestantischen
Ritus, aus dem man mit Absicht alles entfernt hat, was im katholischen
Ritus die Würde und Pflichten des Priestertums hervortreten läßt, ganz
und gar nicht imstande ist, den Ritus gültig zu machen. Wenn deshalb
eine Formulierung wie z.B. "Empfange den Hl. Geist" in einem
zweideutigen Ritus verwendet wird, muß sie anders interpretiert werden
als im katholischen Ritus, fügt Leo XIII. hinzu.
Verstanden im Sinne von "leitender Geist", "Aufseher" oder "Überwacher"
bedeutet der Ausdruck "spiritus principalis" ganz und gar kein
störendes Element im theologischen Verständnis der Protestanten. Ohne
Zweifel hat auch in der katholischen Kirche der Bischof die Rolle des
Aufsehers (Hirten), des Überwachers zu erfüllen. Unsere Absicht ist es
nicht, dies zu leugnen. Das, was wir nicht bereit sind zu akzeptieren
in einem Ritus, der für katholisch ausgegeben wird, ist der Umstand,
daß diese Aufsichtsfunktion als einzig wesentlich und bestimmend für
den Episkopat gehalten wird, insofern er die Fülle des Weihesakramentes
sein soll. Dies ist der Grund, weshalb wir behaupten, daß dieser
Ausdruck - selbst wenn wir einräumten, seine Wahl sei nicht als
Kapitulation vor den Ansprüchen des Ökumenismus erfolgt -, für die
Bezeichnung der Gnade dieses Sakramentes als wesentlich und
entscheidend abzulehnen, ja unannehmbar ist.
Die Quelle des neuen Weiheritus Pauls VI.
In seiner 'Apostolischen' Konstitution "Pontificali Romani", durch
welche die neuen Weiheriten promulgiert wurden, erklärt Paul VI., daß
es der Zweck der Revision des Pontificale Romanum gewesen sei, mehrere
wichtige Punkte in der Lehre genauer zu formulieren... die schon im
Ritus der Bischofskonsekration eingeschlossen seien. In dieser
Überarbeitung sei es nötig gewesen, gewisse Momente zu unterdrücken
oder zu ändern, entweder, um die Texte in ihrer ursprünglichen
Unversehrtheit wiederherzustellen, oder um die Aussage besser
hervortreten zu lassen oder um die Wirkungen des Sakramentes besser
darzustellen. (...) Um hier korrekt vorzugehen, hielt man es für gut,
unter den alten Quellen auf das Konsekrationsgebet zurückzugreifen, das
sich in dem "Apostolische Tradition des Hippolyt von Rom" benannten
Dokument befindet. Es sei zu Beginn des 3. Jahrhunderts verfaßt worden
und werde (angeblich) noch heute in den Weiheriten bei den Kopten und
den westlichen Syrern verwendet. (...) In Wirklichkeit weist jedoch der
dem Hippolyt zugeschriebene Text fast keine Übereinstimmung mit den
orientalischen Riten auf, und in keinem dieser Riten findet man die
Ausdrücke, die Paul VI. für wesentlich ausgibt, vor allem fehlt der
Terminus "Führergeist" ("spiritus principalis"). (...)
Die "Apostolische Tradition des Hippolyt"
Es ist dies ein aus verschiedenen Fragmenten zusammengesetztes Dokument
zweifelhaften Ursprungs, hinsichtlich dessen es absolut keinen Beweis
gibt, der es erlauben würde zu behaupten, daß es jemals bei der Weihe
eines Bischofs verwendet wurde.
Hippolyt ist eine rätselhafte Persönlichkeit. Er wurde etwa im Jahre
160 geboren, und man nimmt an, daß er ein Schüler des hl. Irenäus
gewesen sei. Er wurde Priester unter Papst Zephirin. Sein Wissen sowie
seine Beredsamkeit verschafften ihm großes Ansehen. Abweichungen
gegenüber der Lehre des Papstes zwangen ihn jedoch, Rom zu verlassen.
(...) In seinem enttäuschten Ehrgeiz errichtete Hippolyt eine
schismatische Gemeinde. Zu dieser Zeit soll er die nach ihm benannte
"Apostolische Tradition" verfaßt haben, wahrscheinlich, um ein
Pontificale zum Gebrauch der Sekte, deren 'Papst' er geworden war, zu
erstellen. Später, während der Verfolgung durch Kaiser Maximin, wurde
Hippolyt eingekerkert und später zusammen mit dem damaligen Papst
Pontianus in die Bergwerke Sardiniens geschickt. Hier versöhnte er sich
vor dem Papst mit der Kirche. Im September 235 erlitten beide zusammen
den Märtyrertod. Beide wurden später zusammen kanonisiert. Das Schisma
endete mit dem Tode seines Urhebers.
Durch und durch Rigorist widersetzte sich Hippolyt besonders der milden
Anwendung der kirchlichen Gesetze gegenüber den sog. "Lapsi", d.h. der
Christen, die während der Verfolgung (und unter Androhung der Folter,
Anm.d.Red.) zum Heidentum abgefallen waren und den römischen Göttern
geopfert hatten und die dann später - als die unmittelbare Bedrohung
nachließ, Anm.d.Red. - wieder in die Kirche zurückkehren wollten. Diese
Strenge verlieh ihm den Ruf eines Konservativen. In der Folge nahm man
daher an, daß er die Unversehrtheit der Riten bewahrt habe, die zu
seiner Zeit in Gebrauch waren. Leider ist dies aber alles andere als
sicher. Paul VI. war übrigens nicht der erste, der den Schriften des
Hippolyt eine Autorität beimaß, die sie niemals besaßen. Hippolyt
schrieb griechisch. Da aber die römisch-katholische Kirche
ausschließlich das Lateinische bevorzugte, fielen darum dessen Werke in
Vergessenheit. (...) Keine der Übertragungen ist vollständig. Die
Exegeten waren daher gezwungen, aus den verschiedenen Fragmenten ein
relativ zusammenhängendes Dokument zu rekonstruieren. (...)
Es besteht ein Wesensunterschied zwischen der Salbung des Priesters und
der Bezeichnung seines Dienstes. Offensichtlich unterdrückt das Gebet
Pauls VI. den Ausdruck, die Priester zu salben, der im Gebet der
orientalischen Liturgie noch in Gebrauch ist. Ausgelassen wurde im
Ritus Pauls VI. auch der Abschnitt, in der die Funktion des Bischofs
als Schützer der Kirche gegen die Häresie bezeichnet wird. Zweifelsohne
wird ein post-konziliarer 'Bischof' "jede Bindung lösen" können (wenn
sie n.b. in seinem Zuständigkeitsbereich als 'Bischof der
'Konzils-Kirche' eingegangen wurde, aber das bedeutet wenig! -
Anm.d.Red.), aber es ist nur ungenau bestimmt, daß er überhaupt lösen
und binden soll, daß er ein Amt verleihen und davon auch wieder
entbinden sowie 'exkommunizieren' kann (von was? Anm.d.Red.).
Die Tatsache, daß die beiden wichtigen Termini "Bischof" und
"Oberpriester" erhalten blieben - jedoch außerhalb der sakramental
relevanten Formel (!) - macht den Ritus nicht gültig, denn sie können
nur - und sollen das auch - in ihrem protestantisierenden Sinn
verstanden werden (im Sinne von Aufseher, Anm.d.Red.). Schließlich
müssen wir betonen, daß diese Formel aus vielen Fragmenten
zusammengesetzt wurde. Sie befindet sich außerdem nicht im angeblichen
Original des Hippolyt, wenigstens nicht in dem Abschnitt, von dem uns
Paul VI. versichert, daß er größten Teils in der Weiheliturgie bei den
Kopten und den Syrern des Westens noch in Gebrauch sei!
Und dies ist nach Paul VI. die Quelle (!) des sakramentalen Gebetes der
postkonziliaren 'Kirche' für ihre Bischofsweihe!! Aus allen
diesbezüglichen Studien über die "Apostolische Tradition des Hippolyt"
ergibt sich lediglich eine einzige Sicherheit: wir wissen absolut
nicht, wie die Worte der Weiheformel dieser Tradition gelautet haben.
Demzufolge gibt es auch keine Garantie dafür, daß die von Paul VI.
benutzte Formel jemals in der Kirche verwendet wurde, um einen
katholischen Bischof zu konsekrieren. Was wir aber andererseits mit
Sicherheit wissen - denn dies ist die ständige Lehre der Kirche auf
diesem Gebiete - ist, daß eine erlaubte sakramentale Form sicher sein
muß. Niemals hat die Kirche den Gebrauch einer zweifelhaften Form
gestattet! Niemals hat sie erlaubt, in dieser Hinsicht einer nur
probablen Meinung zu folgen. Immer forderte sie von ihren Dienern, dem
sichersten Weg zu folgen. Unter diesen Umständen anders zu handeln
würde bedeuten, das Sakrament der Ungültigkeit auszusetzen, was schon
von sich aus eine Todsünde wäre.
V. DER NEUE RITUS DER BISCHOFSWEIHE IM LICHTE DER "SIGNIFICATIO EX ADJUNCTIS"
Wie wir bereits weiter oben erläutert haben, handelt es sich dabei um
Zeremonien, mit denen die Kirche die sakramentalen Formeln erweitert,
um deren Bedeutung zu exemplifizieren bzw. zu erklären. Kann man nun
sagen, daß im reformierten Weiheritus Pauls VI. die "significatio ex
adjunctis" die offensichtliche Unbestimmtheit der Form korrigiert?
Hinzugefügt wurden:
Besondere Genehmigungen in einem Maße, daß man nicht umhin kann
festzustellen, es gibt in der 'Konzils-Kirche' soviele "significationes
ex adjunctis" wie Zeremonien der Bischofsweihe . (...)
Ausgelassen wurde:
Was die Reform Pauls VI. gegenüber dem traditionellen Ritus
unterdrückt, ist viel bedeutender als das, was sie bewahrte, und für
den ökumenischen Zusammenhang nach dem Vaticanum II sehr bezeichnend.
Aufgrund der Länge des Ritus werde ich nur von dem sprechen, was auf
die Gültigkeit hinsichtlich der "significatio ex adjunctis" Einfluß
haben könnte. Zu Beginn der bisherigen Zeremonie spricht der zum
Bischofsamt Erwählte kniend von seinem Konsekrator, die Hände auf dem
Evangelienbuch, eine lange Eidesformel: er verspricht Gott, die Rechte,
Ehren und Privilegien der Autorität der heiligen römischen Kirche zu
fördern, (...) die apostolischen Dekrete, Anordnungen, Vorbehalte und
Aufträge mit allen Kräften zu befolgen und sie von den Anbefohlenen
befolgen zu lassen, (...) nach Kräften die Häretiker, Schismatiker und
Rebellen wider den Heiligen Vater, den Papst, zu bekämpfen und zu
verfolgen. Dieser Eid wurde u.a. auch ausgelassen. Danach folgte früher
die Prüfung des Kandidaten, die wie folgt beginnt: "Die alte Lehre der
hl. Väter lehrt und befiehlt, daß der zum Episkopat Erwählte vorher
sehr aufmerksam in aller Liebe hinsichtlich seines Glaubens geprüft
werde."
Der neue Ritus kennt nur eine kurze Prüfung. Die Forderung, jeden
Artikel des "Credos" eigens zu bestätigen und zu bekräftigen, wurde
ausgelassen. Unterdrückt ist auch die Verpflichtung, jede Häresie, die
sich gegen die Kirche erhebt, zu anathematisieren. Für das ökumenische
Klima nach dem Vatikanum II ist diese Unterdrückung bezeichnend, denn
es handelt sich n.b. um eine der wichtigsten Aufgaben eines Bischofs
(in seiner Eigenschaft als Hüter der kirchlichen Lehre). Im
traditionellen Ritus unterrichtet der Konsekrator den Erwählten wie
folgt: "Ein Bischof ist verpflichtet zu richten, zu definieren, zu
weihen, zu leiten, das Opfer darzubringen, zu taufen und zu firmen."
Diese Instruktion, welche die Vollmachten eines katholischen Bischofs
aufzählt, ist sehr wichtig für die "significatio ex adjunctis". Ihre
Auslassung im neuen Ritus ist um so schwerwiegender, als man in keinem
anderen Teil erwähnt, daß die Funktionen eines Bischofs u.a. darin
bestehen, zu leiten, zu firmen und Urteile zu fällen (zu lösen und zu
binden).
Im traditionellen Ritus werden nach dem Konsekrationsgebet die
Funktionen eines Bischofs von neuem angeführt: "Gib ihm, o HERR, die
Schlüssel des Himmelreiches. (...) Es möge alles, was er auf Erden
binden wird, auch im Himmel gebunden sein und alles, was er auf Erden
lösen wird, auch im Himmel gelöst sein. Es seien auch die Sünden, die
er behalten wird, auch behalten, und erlassen, o Herr die Sünden, denen
er sie erlassen wird. (...) Er möge nicht Finsternis als Licht
erscheinen lassen noch Licht in Finsternis verwandeln. Er möge nicht
das Böse gut noch das Gute als bös erscheinen lassen (bezeichnen).
(...) Setze ihn, o HERR, auf diesen Bischofsstuhl, damit er Deine
Kirche sowie das ihm anvertraute Volk leite". Auch dieses Gebet wurde
in den neuen Ritus nicht aufgenommen.
VI. SCHLUSSFOLGERUNG
Auch wenn es nicht das entscheidendste Sakrament ist, ist dennoch das
Weihesakrament konstitutiv für den Bestand der Kirche. Ein Bischof ist
in der Tat fähig, alle anderen Sakramente zu spenden. Ohne katholischen
Bischof können die Gläubigen zwar noch getauft werden, sie können auch
ohne Priester heiraten, aber es wäre um das sakramentale Leben,
insbesondere um das hl. Meßopfer und um die reale Gegenwart Christi
unter den Gestalten von Brot und Wein im dargebrachten Opfer geschehen.
Ohne gültiges Priestertum wäre die Kirche Christi nicht
überlebensfähig, sie würde zu einer Sekte verkümmern.
Mit Paul VI. befinden wir uns in einer wahren Revolution des
sakramentalen Ritus, einem Umsturz, der so tief, so radikal und so neu
ist, daß er sogar das grundsätzliche sakramentale Wesen dieses Ritus
betrifft. Das wenigste, was man sagen muß, ist, daß der reformierte
Ritus Pauls VI. in dogmatischer Hinsicht zweifelhaft ist und die
durchgeführte Reform in nichts dem Ziel entspricht, welche sie sich
(angeblich) selbst gesetzt hatte. (...) Paul VI. hatte doch vorgegeben,
mit mehr Klarheit die geistlichen Realitäten, welche den Ritus
bezeichnen, auszudrücken. (...) Wie Cranmer in seiner Reform hat auch
Paul VI. in der seinigen alles ausgemerzt, was im katholischen Ritus
klar die Würde und die Aufgaben des Bischofsamtes hervortreten läßt.
Unter diesen Voraussetzungen kann man daher mit Recht behaupten: "Es
kann nicht entsprechende und hinreichende Form eines Sakramentes sein,
die stillschweigend das verbirgt, was in ihr ausdrücklich hervorgehoben
werden soll."
Rufen wir uns hinsichtlich der liturgischen Reform Pauls VI. noch
einmal die Umstände ins Gedächtnis, unter welchen sie geplant und
durchgeführt wurde, welche Absicht ihre Urheber hatten, welche
Mitarbeiter sie ausgesucht und erbeten hatten und welchen Zweck sie
damit verfolgten.
Was in jeder einzelnen liturgischen Reform, die von dem II. Vatikanum
her initiiert war, offenbar wurde, ist der Wille zur Ökumene, von dem
derjenige, der sie befördert hatte, besessen war. (...) Diese falsche
ökumenische Idee war es, die Paul VI. veranlaßte, um die Mitarbeit von
sechs Protestanten nachzusuchen. Als ob für ihn das Luthertum keine
Häresie bedeutete! Um die neuen Riten der 'Messe' und der 'Weihen'
auszuarbeiten, lud er angeblich kompetente Theologen, d.h. Lutheraner
ein, die qua Lutheraner die katholische Lehre vom Wesen der hl. Messe
und der (Priester- und Bischofs)Weihe leugnen. Das Resultat dieser
aktiven Mitarbeit der Lutheraner in der Kommission für die Vorbereitung
der neuen Riten war die Protestantisierung der Meß- und Weiheriten.
Wenn die Mehrheit der katholischen Priester und Gläubigen sie nicht
wahrnahm, so haben sie die Lutheraner bemerkt und nicht verfehlt, es zu
verkünden.
Diese offenkundige Revolution in der katholischen Lehre erlaubte es den
'Päpsten' dieses Konzils, u.a. das Urteil der wahren Kirche über die
anglikanischen Weihen in Vergessenheit geraten zu lassen. Leo XIII.
hatte sie noch für null und nichtig erklärt. Gestärkt durch die
Forderungen, die einst Luther gestellt hatte und die von Vatikanum II
wieder aufgenommen wurden, empfing Paul VI. mit großem offiziellen
Aufwand das Oberhaupt der anglikanischen Religionsgemeinschaft
Englands, Herrn Dr. Ramsey, einer Weise, als ob er die Bulle "Exurge"
Leos X., die Dekrete des Konzils von Trient und das Urteil Leos XIII.
widerrufen wollte. Er reichte ihm öffentlich einen goldenen Kelch,
steckte ihm seinen päpstlichen Ring an den Finger und bat ihn, mit ihm
vereint die vor ihnen versammelte Menge zu 'segnen'.
Nun, in dieser protestantenfreundlichen Atmosphäre wurde über den neuen
Konsekrations-Ritus Pauls VI. entschieden. Schließlich arbeitete man ja
einen neuen Ritus aus, der zwar das katholische Dogma nicht expressis
verbis leugnen durfte, es aber auch nicht mehr eindeutig zum Ausdruck
bringen sollte in der Erwartung, daß er von allen christlichen Sekten
inklusive der katholisierenden Konzils-'Kirche' angenommen werden
sollte, d.h. auch von denen, die bisher von der Lehre der Kirche über
das Priestertum abgeschreckt worden waren und sich geweigert hatten,
katholische Prinzipien zu akzeptieren.
So wie es Leo XIII. hinsichtlich der Reform Cranmers tat, so muß auch
die (angebliche) Reform Pauls VI. bewertet werden, indem man sich
Rechenschaft gibt von dem Geiste, der den Urheber (bzw. die Verfasser)
des neuen Ritus hinsichtlich das traditionellen beseelte:
- Da der von der Idee des falschen Ökumenismus inspirierte post-konziliare Ritus nach Cranmers Vorbild ausgearbeitet wurde,
- da er, wie es Michael Davis selbst zugab, ein Schritt zu einem gemeinsamen Ordinale ist,
- da die in der Kirche seit altersher verwendete traditionelle Form,
deren Gültigkeit Papst Pius XII. bestätigt hatte, zu Gunsten einer
vollkommen neuen aufgehoben wurde, die - von einem Schismatiker
angeblich verfaßt - nachweislich niemals dazu gedient hatte, einen
katholischen Bischof zu weihen,
- da dieser reformierte Ritus nicht eindeutig den spezifisch
katholischen Charakter des Weihesakramentes (hier: die Konsekration
eines Bischofs) ausdrückt, muß man zu dem Schluß kommen, daß auf diesen
reformierten Ritus dieselbe Bewertung Leo XIII. zutrifft wie auf den
reformierten anglikanischen Ritus:
er ist null und nichtig.
Wenn es Gott gefallen sollte, ihn offiziell durch eine
wiederhergestellte katholische Hierarchie beurteilen zu lassen, werden
sich die nach diesem neuen Ritus geweihten 'Bischöfe' mit den von ihnen
'geweihten' 'Priestern' in der gleichen Lage befinden wie die
sogenannten anglikanischen 'Bischöfe' und 'Priester'... nach dem Urteil
Leos XIII. (...)
Aus dieser Schlußfolgerung, die wir am Schluß unserer Abhandlung nun
über die Reform der Weiheriten Pauls VI. gezogen haben, maßen wir uns
keine Rechtssprechung (im kanonischen Sinne) an: Wir verkünden damit
kein offizielles, verbindliches Urteil. Wir haben uns einfach unserer
Einsicht bedient und bewerteten im Lichte der katholischen Lehre die
neuen Ritenformulare, die man uns versuchte als verbindlich
aufzuzwingen und die abzulehnen bzw. zurückzuweisen uns der Glaube
befiehlt. Wir erwarten in großer Gelassenheit das Offizielle Urteil der
unfehlbaren Kirche, wenn es Gott gefallen wird, sie wieder
herzustellen. Im voraus bekennen wir unsere kindliche Unterwerfung
unter ihre Entscheidung.
Domine, adiuva nos, perimus!
(Herr, hilf uns, denn wir gehen zugrunde!)
(Hinweis: Das Thema der neuen Weiheriten wird noch in weiteren Abhandlungen dargestellt.)
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