54. Jahrgang Nr. 7 / Dezember 2024
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Offener Brief an H.H. Bischof M. Pivaruns


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Papst Leo d.Gr.: Predigt über das Pfingstfest (Sermo LXXVI)


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2004
Eberhard Heller: Der Fall Y. Yurchik: Aufnahme in die röm.-kath. Kirche?


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Zur Promulgation der Neuen Messe


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Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Der Apostolische Stuhl


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Le Siège apostolique < occupé >


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La sede apostolica


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RECHTFERTIGUNG EINER KÜNFTIGEN PAPSTWAHL


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Korrektur zu: Zum Problem einer möglichen Papstwahl


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HABEMUS PAPAM?
 
HABEMUS PAPAM?

von
Eberhard Heller


Diese Frage hatte ich bereits vor knapp vier Jahren stellen müssen, als Herr Bawden / U.S.A. behauptete, er sei als Michael I.  zum Oberhaupt der kath. Kirche gewählt worden, und mit "Nein" beantwortet (vgl. dazu EINSICHT 20/4 vom Okt. 1990, S. 30). Trotz aller Warnungen fand nun am 28. und 29. Juni dieses Jahres wiederum ein von dem Ehepaar Gerstner (!)  vorbereitetes 'Konklave' in der "Capella Sistina dei poveri" von Assisi statt, aus dem als Gewählter ein - wie mir berichtet wurde - deutscher Priester hervorging, der sich den Namen Linus II. gab 1) und von sich behauptet, Papst  der kath. Kirche zu sein.

Ist nun der Gewählte, der nach der Annahme seiner Wahl um die Geheimhaltung seiner Identität bat, tatsächlich Papst der kath. Kirche? Wäre damit die bisher längste Sedisvakanz von 35 Jahren in der Kirchengeschichte beendet, wie das Frau Gerstner schreibt? Auch wenn viele bei der Beantwortung dieser Frage sich schon aus eher emotionalen Gründen für ein "Nein" entschieden haben, sollte man dennoch - wegen der Relevanz der gesamten Problematik als solcher die Vorgänge in Assisi etwas genauer nach sach-logischen und kirchenrechtlichen Gesichtspunkten beurteilen. Denn in der Tat bleibt nach dem allgemeinen Abfall der Hierarchie die Restitution der Kirche als Heilsinstitution, wozu auch die Wahl eines Papstes gehören würde, eine der Hauptaufgaben, die die wahre Kirche zu lösen hätte. (N.b. es könnte sich durchaus erweisen, daß die Bewältigung dieser Aufgabe in concreto unlösbar bliebe. Das änderte aber nichts daran, daß man sie hinsichtlich der Ge-samtsanierung des desolaten Zustandes der Kirche immer im Auge behalten muß, will man nicht ein-stellungsmäßig von vorneherein ins Sektiererische abgleiten.) 2)

Für eine vorläufige Beurteilung der Vorgänge in Assisi liegen mir

1. ein Brief von Frau Gerstner an Herrn M. Böker, dem Redakteur von KYRIE ELEISON,
2. die Aussagen eines Teilnehmers an diesem sog. Konklave und
3. diverse Äußerungen von Personen vor, die Frau Gerstner um Mitwirkung gebeten hatte.

An dem Unternehmen der sog. Papstwahl waren etwa 30 Personen beteiligt, darunter 12 Konklavisten, unter diesen die Bischöfe (oder: 'Bischöfe') Fouhy (U.S.A.), Urbina (Mexiko), Korab (Tschechei), Dr. Lopez-Gaston (U.S.A.). 3) Aus der Wahl ging nicht der von Frau Gerstner favorisierte Lopez, sondern ein deutscher Priester hervor, Jahrgang 1953, der nach "östlichem Ritus" geweiht worden sein soll (?) und der den Namen Linius II. wählte. Nachdem er zunächst die Wahl am 29. Juni (nach vielmaliger 2/3 Mehrheit plus einer Stimme) nicht angenommen hatte, soll eine einstimmige Acclamation stattgefunden haben, worauf er die Wahl annahm, aber um die Geheimhaltung seiner Identität bat!  (Nach jüngsten Informationen eines holländischen Bekannten - wir haben heute den 18.9. - soll es sich um einen gewissen Herrn von Pents handeln.)

Nach seiner Wahl erhielt Linus II. von Lopez-Gaston die Bischofsweihe. Alle anwesenden Bischöfe wurden von Linus II. zu 'Kardinälen' ernannt, wobei jedem ein bestimmter Distrikt zugewiesen wurde, wobei Lopez-Gaston Nord-Amerika, Urbina Süd-Amerika, Fouhy ( der aus Neuseeland stammt, als Priester laisiert worden war, dann heiratete, sich wieder scheiden ließ und u.a. unter Mgr. Musey Seelsorge in den U.S.A. betrieben hatte) Ozeanien und den Fernen- bzw. Nahen Osten und Korab Europa und die ehemalige UdSSR erhielt. Zum 'Kardinal' ohne Einflußbereich wurde außerdem der ehemalige argentinische Außenminister und jetziger Herausgeber von ROMA, Herr Gorostiaga, ernannt. Gorostiaga, der über erhebliche Geldmittel verfügt, dürfte auch das ganze Unternehmen weitgehend finanziert haben. (Gegenüber einer Person, die Frau Gerstner hier in München gewinnen wollte, äußerte sie, daß Unkosten großzügigst ersetzt würden.)

Linus II. wird voraussichtlich in England residieren, wo auch das Ehepaar Gerstner wohnt, wobei sich Frau Gerstner als Anlaufstation für Linus II., den 'Geheimpapst', empfiehlt, da "noch kein Sekretariat des Hl. Stuhles" eingerichtet sei. Geplant sind ein offizielles Presseorgan und drei Priesterseminare (in den U.S.A., in Spanien - geleitet von Herrn Tello - und in Deutschland).

Soweit die erruierbaren Fakten. Wer waren nun die Wähler, wer ist der Gewählte, ist er Papst?

1. Zu den sog. Konklavisten gehörte u.a. Herr Korab, der der "Alt-Römisch-Katholischen Kirche", die von Josef Maria Thiesen gegründet worden war, angehört (geweiht von Bischof Smekal / Kiel). Auch wenn er angeblich von Lopez-Gaston sub conditione nachgeweiht worden sein soll, so ist damit über seinen kirchlichen Status nichts ausgesagt, zumal der von Lopez-Gaston alles andere als klar definiert ist: Korab war und ist wohl (bestenfalls!) ein Schismatiker. Urbina und Fouhy erhielten ihre Bischofsweihe von Lopez-Gaston, der selbst in einer umstrittenen Sukzession steht (u.a. in der von Datessen, der psychisch gestört sein soll). Der Gewählte selbst, wie mir versichert wurde, ein deutscher Priester, der nach östlichem Ritus (?) geweiht worden sein soll... gehört er überhaupt der kath. Kirche an?

Einmal abgesehen von den weiter unten genannten Bedingungen für die Wahl des Bischofs von Rom, dürfte es doch klar sein, daß ein Papst sicherlich nur von bestimmten Mitgliedern der Kirche gewählt werden kann. Nicht einmal das scheint der Fall gewesen zu sein!

2. Ein Papst ist Bischof von Rom, nur weil/wenn er Bischof von Rom ist, ist er auch Papst. Die Wahl des Nachfolgers des hl. Petrus auf dem Hl. Stuhl wird von alters her vom (rechtgläubigen !) römischen Klerus (zeitweise auch mit vom römischen Volk) vorgenommen. Die später ernannten Kardinäle waren in der Hauptsache Delegierte mit dem Privileg, den Papst wählen zu dürfen. Sie waren in der römischen Gemeinde inkardiniert, gehörten also zum römischen Klerus.

Wie aus Gesprächen mit Aspiranten für dieses sog. Konklave hervorging, war den Veranstaltern gar nicht bewußt, daß ein Papst als Bischof von Rom gewählt wird und daß die Bedingungen für eine solche Wahl eingehalten werden müssen, d.h es war theologisch überhaupt nicht abgeklärt worden, wer überhaupt wählen durfte und wer der zu Wählende sein sollte!!! (Ein Papst ist gerade nicht so eine Art Präsident des kath. Weltverbandes, der von (kath.) "Hinz und Kunz" gewählt werden kann.)

Fazit:

Die angebliche Wahl - soweit die darüber zugänglichen Informationen verläßlich sind -

– wurde zumindest teilweise von Personen vorgenommen, deren kirchlicher Status dubios ist,
– betraf nicht den römischen Bischofssitz,
– traf auf eine Person, die ihre Identität geheim hält.

Habemus Papam? (Haben wir, d.h. die Kirche, einen Papst?) - Ich wiederhole die anfangs gestellte Frage. – Wer will es noch wagen, diese Frage positiv zu beantworten! Die Sedisvakanz mit allen ihren Problemen dauert an. Aber zumindest hat Frau Gerstner nun ihren Linus II.

Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

1.) Alle von Linus II. erlassenen Dekrete und Erlasse sind null und nichtig und binden niemanden.
2.) Linus II. und mit ihm sämtliche Teilnehmer dieser Veranstaltung haben sich als Sektierer disqualifiziert.

***

Anmerkungen:
1) Linus (I.) war der direkte Nachfolger des hl. Petrus auf dem Bischofssitz von Rom und regierte von 64 bzw. 67 bis 79 (?).
2) Bereits in EINSICHT 24/1 vom Mai 1994, S. 4, hatte ich vor diesem Unternehmen gewarnt, weil meiner Ansicht nach weder die theologischen Voraussetzungen einer solchen Wahl unter  Berücksichtigung der besonderen heutigen Umstände abgeklärt waren - wer dürfte in einem solchen Fall überhaupt wählen? - noch die nötigen kirchlich-organisatorischen Probleme nur annähernd ins Visier genommen worden waren - für wen sollte der Gewählte Papst sein, wer würde ihn als solchen anerkennen? - noch stand in dem von Frau Gerstner angepriesenen, verheirateten (!) Bischof Lopez-Gaston als Papabile eine geeignete Person für dieses Amt zur Verfügung.
3) ie Angaben zur Person von Lopez-Gaston, die ich in EINSICHT 24/1 vom Mai 1994, S. 4, gemacht hatte, muß ich nach den Informationen durch Herrn Tello / Spanien in folgenden Punkten korrigieren:  er stammt nicht aus Jamaika, sondern aus Kuba, er ist nicht Apotheker, sondern hat in Philosophie und  Literatur promoviert. Ich danke Herrn Tello für seine Angaben.
 
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