1. OSTERN 1979*) 2. Die Papstwahl von 1903 3. Das Ende Luthers 4. WAHLHILFE BESONDERER ART - 5. WARNING REGARDING A SUPPOSED BISHOP 6. Nachruf auf Herrn Jean André Perlant 7. DER HL. KONRAD VON PARZHAM 8. ÜBER DAS GEBET 9. FÜR DEN GEGENWÄRTIGEN AUGENBLICK 10. Der hl. Ignatius von Antiochien 11. NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN 12. MITTEILUNGEN DER REDAKTION
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NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN |
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NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN
ISLAM ALS GLEICHBERECHTIGTER HEILSWEG - ODER: DIE LOGIK DER 'KONZILS-KIRCHE'
- In der Arbeitshilfe Nr. 106 der sog. 'Deutschen Bischofskonferenz'
ist zu lesen: "Da Gott das Heil aller Menschen will, umfaßt der
Heilswille auch - und besonders - die Muslime. Die muslimische Religion
ist also ein Heilsweg, auf dem man gerettet werden kann. Eine Bekehrung
zum Christentum ist für den Muslim nicht nötig." (nach SAKA 1/94) Die
Reformer geben uns Beispiele ihres Denkens: Aus Gottes universellem
Heilswillen wird darauf geschlossen, daß eo ipso alles, was die
Menschen (religiös) tuen, auch zum Heil führt. Christus sagt zwar etwas
ganz anderes, nämlich: "Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben" -
und: "Keiner kommt zum Vater außer durch mich." Aber das stört die
modernen Theologen nicht. Mit dem gleichen Recht könnte man diese
Un-Logik auch alle anderen falschen Religionen zu Heilswegen
deklarieren, womit die Gründung der Kirche absolut hinfällig würde. Die
modernen Jugendlichen ziehen auch diesen Schluß! Und dann wundern sich
so manche Zeitgenossen, wenn die Beliebigkeit der Religionssysteme zu
einem völligen Verfall der Werte führt. Hier zeigt sich einmal ganz
klar, wie gerecht Gott ist: Wer Seine Wahrheit verfälscht, verfällt
objektiv der geistigen Verwirrung und Umnachtung! (N.b. obiger
Fehlschluß beruht auf der Aussage der sog. "Dogmatischen Konstitution
über die Kirche" des sog. II. Vatikanums in "Lumen gentium" vom 21.
Nov. 1964 (DH 4140), in der es heißt: "Die Heilsabsicht umfaßt aber
auch die, welche den Schöpfer anerkennen, unter ihnen besonders die
Muslim, die sich zum Festhalten am Glauben Abrahams bekennen und mit
uns den einzigen Gott anbeten, den barmherzigen, der die Menschen am
Jüngsten Tag richten wird."
RELIGIONSVERHÖHNUNG - In einem
Sketch der SAT1-Fernseh-Sendung "Donner's Tag bei Kanal 4" standen eine
Reporterin und zwei Wissenschaftler vor dem Kölner Dom. Reporterin:
"Überall lauert das Verbrechen, besonders an diesem Ort. Diese beiden
jungen Wissenschaftler machen sich nun daran, einen ziemlich schweren
Fall aufzudecken. Zu welchem Ergebnis sind sie gekommen?" Erster
Wissenschaftler (hält eine Hostie hoch): "Unsere chemischen und
radiologischen Untersuchungen haben ergeben, daß es sich hier um
zweitausend Jahre altes Fleisch handelt." Zweiter Wissenschaftler:
"Also wir raten dringend vom Verzehr ab." Reporterin: "Tja, eine
erschütternde Nachricht. Das christliche Abendmahl ein Fall für die
Gesundheitsbehörde." (DIE WELT AM SONNTAG vom 2.1.94) - Diese
Religionsverhöhner sollten doch einmal den Mut haben, in ähnlicher
Weise den Islam zu verhöhnen! Sie würden den "Donner" unmittelbar zu
spüren bekommen und wahrscheinlich die Sendung nicht lange überleben.
Man denke dann nur an den Fall der Claudia Schiffer, die unlängst ein
üppig dekoltiertes Kleid von Herrn Lagerfeld vorführte, in das Sprüche
aus dem Koran eingestickt waren.
DIE 'FREIHEIT' DER 'KUNST' -
"In der pluralistischen Gesellschaft gibt es immer mehr Gruppen, die
quasi vor nichts halt machen. Und dabei noch von pseudoliberalen
Richtern unterstützt werden. Beispiel: In einer sog. Stunksitzung der
alternativen Kölner Karnevalsveranstaltung wurde öffentlich ein
Kruzifix mit dem gekreuzigten Christus gezeigt, über dessen Haupt die
Inschrift INRI durch Tünnes (eine rheinische Witzfigur ersetzt worden
war. Der daraufhin angeklagte Regisseur wurde mit der Begründung
freigesprochen, daß die Freiheit der Kunst schützenswerter sei als der
Tatbestand der Gotteslästerng." (Werner Giers im Leitartikel des
MÜNCHNER MERKUR zum Jahreswechsel 93/94)
ECONE: KATHOLISCH ODER NICHT?
-"Der seit einigen Jahren währende 'Schilderstreit' hat Ende November
[letzten Jahres] einen vorläufigen Abschluß gefunden, als der XII.
Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (zuständig für Wettbewerbsrecht) der
Priesterbruderschaft St. Pius X. verbot, im Sinne des Namensschutzes
ihre Einrichtungen oder Veranstaltungen als katholisch zu bezeichnen.
Die Klage ging aus vom Erzbistum Köln. Damit muß die
Priesterbruderschaft den Zusatz 'römisch-katholisch' auf ihren
Schildern an Kapellen und Kirchen streichen. Wenigstens vorläufig. Denn
ganz ist das Verfahren noch nicht beendet, weil ein ähnlicher Prozeß
vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen ein 'Schild' der
Priesterbruderschaft vor ihrer Kapelle in Kleve den Weg der
Verfassungsbeschwerde eröffnet hatte; diese ist beim
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das Urteil von Düsseldorf
eingereicht worden. Sollte die Klage Erfolg haben, so würde dies eine
Revision der anderen Urteile nach sich ziehen. Diese Möglichkeit ist
allerdings ungewiß, zumal das Bundesverfassungsgericht offenbar
die nunmehr gefällte Entscheidung durch den Bundesgerichtshof
abgewartet hat und ein Ausstrahlen des Urteils auf die Rechtssprechung
der Verfassungsrichter zu erwarten ist." (Markus Heggenberger in
MITTEILUNGSBLATT... , Jan 94, S. 3) - DIE WELT vom 25.11.93 kommentiert
dieses Urteil so: "Sollen alle diese Begriffe [d.s. Namen von
religiösen Gemeinschaften] künftig nicht mehr eine universale Idee
charakterisieren, sondern lediglich einer Gemeinschaft als (wie ein
Warenzeichen geschützter) Name dienen?" Denn "daß die Bezeichnung einer
Kirche damit den Waschmittel- und Zigarettennamen gleichgestellt wird,
ist doch recht irritierend." - Dieses Urteil ist angesichts des
energischen Verharrens von Franz Schmidberger, an Johannes Paul II. als
Papst festzuhalten, um so erstaunlicher, zumal auch
Vatikan-Kirchenrechtler der Econe-Bruderschaft bescheinigt hatten, es
läge trotz der Bischofsweihen (bzw. 'Weihen') kein Schisma vor.
Anläßlich von Exerzitien in Econe hatte er noch im Herbst 1993 erklärt:
"Wir sind nicht Sedisvakantisten und wir beten für den Papst."
(vgl. a.a.o., S. 17) Auch wenn man von einem Zivilgericht keine
Erörterung theologischer Sachverhalte zu erwarten hat, so ist es -
trotz der vorgeblich großen ökumenischen Verbrüderung - von den
angeblich liberal gesinnten Kölner Reformer doch erstaunlich
intransingent, wenn nur sie - nach dem Namensrecht, auf welchem sie
ihre Klage aufbauten - sich "katholisch" nennen dürfen. Wie würde wohl
ein Gericht mit Gemeinschaften unserer Gruppierung umgehen?
DAS URTEIL GEGEN SCHWEIZER SEXTELEFON -
"Der Schweizer Postmonopolbetrieb PTT steht im Rampenlicht:
Generaldirektor Felix Rosenberg wurde vom Lausanner Bezirksgericht zu
zwei Monaten Gefängnis bedingt und 20 000 Franken Buße verurteilt. Das
Gericht erklärte die PTT der Beihilfe zur Pornographie und unzüchtiger
Publikationen für schuldig. In den Augen der Justiz hat das
Monopolunternehmen PTT mit ihrem Telekiosk das Gesetz verletzt, weil
nichts unternommen wurde, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu den
Sexdarbietungen unmöglich zu machen oder wenigstens zu erschweren. Wer
aber einen Minderjährigen in sexuelle Handlungen verstrickt, der macht
sich nach § 197 des Schweizer Strafgesetzbuches strafbar." (GLAUBE UND
KIRCHE vom 13.11.93)
DIE HALTUNG DES "ORF" ZU GEWALT UND OBSZÖNITÄT IN RADIO UND FERNSEHEN
- (zitiert nach: ORF-SPEZIAL vom 3.5.1993) Noch vor Beginn der
aktuellen Diskussion über Gewalt und Brutalität im kommerziellen
Fernsehen gab der ORF im Frühjahr 1992 eine wissenschaftliche Analyse
über die Gewaltprofile der wichtigsten Anbieter auf dem
deutschsprachigen Markt in Auftrag. Die repräsentative Studie wurde von
einem Team des Ludwig-Boltzmann-Institutes für empirische
Marktforschung unter Leitung von Univ.Prof. Dr. Peter Vitouch von Juni
bis Oktober 1992 erstellt. (...) Es ergab sich folgende Rangreihe der
Sendeanstalen (Agressionsdarstellungen in Prozent des Gesamtprogramms):
ORF: 5,7 % - ARD: 6,7 % - ZDF: 7,2 % - SAT.1: 7,3 % - RTL: 10,7 % -
Tele 5 (DSF): 11,7 % - PRO 7: 12,7 %. (...) Generalindentant Gerd
Bacher hat schon im Jänner [1993] - noch vor dem Beginn der Debatte in
den österreichischen Medien - die führenden Mitarbeiter des ORF
aufgefordert, sich intensiv und selbstkritisch mit dem Thema
"Obszönität und Gewalt im Programm" zu beschäftigen. In einer
Klausurtagung am 17. Februar wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die
die Haltung des ORF aktuell festschreiben sollte. Diese Arbeitsgruppe
(...) hat inzwischen unter Führung von (...) Wolfgang Lorenz ein
umfassendes Grundsatzpapier vorgelegt, das handlungsleitende
Richtlinien für die Programmgestaltung in Radio und Fernsehen umfaßt.
Die Kernaussagen: (...) Der ORF verzichtet - im Unterschied zu den
Kommerzsendern - darauf, gewaltsame oder angsterregende Sendungsinhalte
zum Zweck der Reichweitenmaximierung einzusetzen. Er bekennt sich zur
Wahrung der Würde der Person und zum Schutz der Intimsphäre des
einzelnen. (...) Der ORF sendet keine obszönen oder pornographischen
Darstellungen. Sexualität und Erotik sind zwar legitime
Programminhalte, als einschaltquotenfördernde "Würze" über alle
Programmbereiche verstreut, werden sie abgelehnt. (...) Die
erarbeiteten Grundsätze und Richtlinien werden Bestandteil des
ORF-Berufsaus- und -fortbildungsprogramms.
Anm. d. Red.: Daß besonders das
Fernsehen bei uns in einem kaum mehr zu überbietenden Maß an Demagogie,
Religionsverachtung, Gotteslästerung, pornogaphischen Darstellungen
etc. zur allgemeinen geistig-moralischen Nivellierung beiträgt, hat
sich schon bis ins berühmte Kämmerlein herumgesprochen, (besser:
"ferngesehen"). Insofern sind die hier angegebenen Grundsätze der
österreichischen Rundfunk- und Fernsehanstalten als ein erstes Zeichen
einer Selbstbesinnung anzusehen. Zumindest ist hier - im Gegensatz zu
den berufsmäßigen Pornographisten in den anderen Sendeanstalten - ein
Ansatz an Selbstkontrolle vorgegeben, dessen Einhaltung die Hörer und
Seher kritisch mitkontrollieren sollten.
NIEDERSACHSENS VERFASSUND OHNE BEZUG AUF GOTT -
In der im Mai 1993 verabschiedeten Verfassung des Landes Niedersachsen
ist der Name Gottes gestrichen worden. (In die gleiche Richtung der
direkten atheistischen Ausrichtung des Grundgesetzes gehen auch
entsprechende Äußerungen des SPD Geschäftsführers, Günther Verheugen,
der den Namen Gottes aus der Präambel des GG gerne gestrichen sähe.) Um
den Bezug zu Gott wiederherzustellen, wurde jetzt eine Volksinitiative
gestartet, die eine Ergänzung der Präambel um den Satz "in
Verantwortung vor Gott und den Menschen" fordert und dafür bereits 120
000 Stimmen gesammelt hat. Noch vor der Landtagswahl am 31. März dieses
Jahres muß sich das Parlament in Hannover mit diesem Antrag befassen.
Die Initiatoren dieser Initiative werten es als Erfolg, daß die
Parteien CDU, FDP und SPD auf einen Fraktionszwang bei der Abstimmung
verzichten wollen. (Vgl. u.a. AACHENER VOLKSZEITUNG vom 11.1.94)
WEITERHIN 'KATHOLISCHE' BERATUNGSSCHEINE -
Nach der Bekanntgabe der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für
eine Reform des § 218 plädiert der Sekretär der sog. 'Deutschen
Bischofskonferenz', Prälat Schätzler, weiterhin für die Einbindung der
'kirchlichen' Beratungsstellen in das staatliche Beratungssystem.
Dagegen wird inzwischen heftig opponiert, (weil diese
Schwangerenberatung in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer
eventuell später vollzogenen Abtreibung stehe,) auch von der
Juristen-Vereinigung Lebensrecht, die darauf hingewiesen hatte, daß die
Beratung in den allermeisten Fällen nicht in der Lage sei, die Frau von
einer Abtreibung abzuhalten. Schätzler wandte sich damit gegen die
Forderung, ein vom Staat unabhängiges Beratungssystem aufzubauen, wie
das z.B. die Lebensrechtsbewegungen fordern. Schätzler wörtlich: "Ich
habe die Vermutung, daß diejenigen, die den Ausstieg der Kirche aus der
Schwangerenkonfliktbertung im gesetzlichen Rahmen fordern, Vorurteile
eine erhebliche Rolle spielen." Nach Schätzler erfolge die Beratung, um
Leben zu erhalten. (DTvom 16.12.93) Das sieht aber inzwiscchen der
Reformer-Bischof Dyba von Fulda anders: in Fulda gibt es keine ins
staatliche Beratungssystem eingebundene Beratungsstellen mehr, weil
sich bei vielen die Einsicht durchgesetzt hat, daß das Ausstellen des
Beratungsscheines in einem "monokausalen" Zusammenhang mit der
gesetzlich 'legitimierten Abtreibung stehe. (Man vgl. dazu auch den
Beitrag von dem Arzt, Herrn Dr. Häußler in der DT vom 21.9.93: "Der
Beratungsschein ist die Lizenz zum zwar rechtswidrigen, aber
straffreien Töten ungeborener Kinder in den ersten drei Monaten ihres
Lebens.") Das Reformer-Lager ist in diesem Punkt gespalten. (N.b.: über
die Lebensrechtsbewegungen hat sich so der von uns vor knapp acht
Jahren behauptete Kausalzusammenhang von 'kirchlichem' Beratungsschein
und Abtreiung schließlich durchgesetzt. Vgl. dazu ENSICHT XVI/3 vom
September 1986, S. 81 f.; wiederabgedruckt in CONCEPTE vom Sept. 1986,
S. 16 ff.))
DIE NEUE WELTORDNUNG - "In den
letzten Jahren sind zahlreiche Mauern eingestürzt, und es verbreitete
sich die Hoffnung auf den Beginn einer Ära des weltumspannenden
Friedens. Doch durch die Breschen hindurch, die sich aufgetan haben,
sieht man, daß der Weg noch weit ist, der zu einer neuen Weltordnung
führt, die auf die Achtung der Menschenrechte und der grundlegenden
Freiheiten gegründet ist. Das gegenwärtige Problem ist nicht die
theoretische Definition und Annahme der Rechte und Freiheiten: Es fehlt
nicht an ordnungsgemäß ratifizierten Grundsatzerklärungen, Verträgen
und Abkommen. Das Problem ist nunmehr die konkrete Anerkennung dieser
Rechte im täglichen Leben aller und ihre Verwurzelung im Gewissen der
Völker." So Mgr. Lorenzo Antonietti, "Leiter der Delegation des Hl.
Stuhles bei der 27. Generalkonferenz der UNESCO" in Paris am
28.10.1993. - Allgemeine Rechte, die sich nur auf den Menschen, nicht
aber auf Gott berufen und nicht auf Seinen Geboten basieren, bringen
nie Frieden!
FREIMAUREREI ALS ÜBERRELIGION -
In einem Dokument der deutschen "Freimaurerischen
Forschungsgesellschaft QUATUOR CORONATI e.V., Bayreuth" vom 1.6.1976
heißt es: "Wir sind eine Bruderschaft von Männern, die in ihren
Bauhütten im Sinnbild des 'Allmächtigsten Baumeisters aller Welten'
einen göttlichen Schöpfergeist verehren. Diesem großen Baumeister und
seinem Wort, das im 'Buch des heiligen Gesetzes' spricht, erweisen wir
die höchste Ehre. In jeder unserer Bauhütten muß auf dem Altar diese
'heilige Schrift' aufliegen - im christlichen Abendland ist es die
Bibel, in den Ländern des Islam ist es der Koran, in jüdischen Logen
ist es das Alte Testament, oft nebeneinanderliegend, wenn sich in Logen
Männer aus verschiedenen Religionen zusammenfinden." (zitiert nach
SAKA-Informationen vom Febr. 1994)
VOM REGEN IN DIE TRAUFE ODER: VON DER ALTEN ZUR NEUEN 'MESSE': DAS DILEMMA DER PETRUSBRUDERSCHAFT -
Bekanntlich hatte sich eine Gruppe von Econern nach den Bischofsweihen
(?) wegen angeblichen Schismas von den Lefebreisten abgespalten und
sich als Petrusbruderschaft in Wigratzbad niedergelassen. Mit Johannes
Paul II. hatte sie in einem Protokoll vom 5.5.1988 ausgehandelt, nur
die von Johannes XXIII. überarbeitete Messe von 1962 lesen zu dürfen.
Wie nun der sich 'Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz' nennende
Karl Lehmann Ende Septemper 1993 bekanntgab, haben sich "die Bischöfe
auf ihrer Tagung in Fulda mit der tridentinischen Messe befaßt. Um
festzustellen, wie groß die Nachfrage nach diesem Ritus unter den
Gläubigen sei, habe die Bischofskonferenz unter den Diözesen eine
Umfrage vorgenommen. Dabei habe es sich gezeigt, meinte Lehmann, 'daß
sich solche Meßfeiern entsprechend dem tatsächlichen Interesse auf
wenige Orte und eine begrenzte Teilnehmerzahl beschränken. Als
Zelebranten seien, das habe die Umfrage ebenfalls ergeben, in der Regel
Diözesanpriester und nur in Ausnahmefällen auch Priester der
Bruderschaft St. Petrus tätig. 'Nach Ansicht der Vollversammlung wird
dem Wunsch nach lateinischen Messen nach dem Missale 1962 in den
einzelnen Diözesen ausreichend Rechnung getragen. Maßnahmen mit dem
Ziel der weiteren Verbreitung der sogenannten tridentinischen Messe'
seien 'im Blick auf die pastorale Gesamtsituation nicht angebracht.'
Die Bischöfe hielten, fügte der Bischof hinzu, eine Zulassung von
Priestern der Bruderschaft St. Petrus zur Zelebration im
tridentinischen Ritus weiterhin nur dann für möglich, wenn diese 'die
liturgische Erneuerung des Zweiten Vatikanischen Konzils anerkennen und
auch zur Zelebration nach dem heutigen Meßbuch bereit sind'." (DEUTSCHE
TAGESPOST vom 25.9.93) Dagegen erklärte nun Abbé Recktenwald im
Dezember-Heft des Informationsblattes der Bruderschaft, in "der uns vom
Heiligen Stuhl zugesicherten Identität" gehöre "die unverbrüchliche
Treue zum überlieferten Ritus" d.i. der, wie bereits oben gesagt, von
Johannes XXIII. überarbeitete Ritus von 1962. "Er fand in dem völligen
Verzicht des Heiligen Stuhles, die Zelebration nach dem neuen Ritus zu
fordern, seinen Niederschlag." - Ähnlich wie die Lefebreisten, die sich
nie wirklich um eine gründliche dogmatische Klärung der Gültigkeit des
sog. 'N.O.M.' bemüht hatten, so ist auch ihr Ableger, die
Petrus-Bruderschaft, der Klärung dieser Frage ausgewichen - sieht man
einmal von der exzellenten exegetisch-philologischen Arbeit von Herrn
Franz Prosinger über die Änderung der Wandlungsworte ab. Da also der
sog. 'N.O.M.' nicht als ungültig abgelehnt wurde und man Johannes Paul
II. als legitimen Papst anerkennt, hat sich objektiv gesehen, die
Auseinandersetzung auf einen Ritenstreit reduziert. Wie man
sieht, sind die Deutschen 'Bischöfe' im Umgang mit vatikanischen
Zusicherungen nicht gerade zimperlich: Messe bzw. 'Messe', ob alte oder
neue, ist Messe bzw. 'Messe'. Und deswegen ist diese Gruppierung
erpreßbar.
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