54. Jahrgang Nr. 7 / Dezember 2024
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1. OSTERN 1979*)
2. Die Papstwahl von 1903
3. Das Ende Luthers
4. WAHLHILFE BESONDERER ART -
5. WARNING REGARDING A SUPPOSED BISHOP
6. Nachruf auf Herrn Jean André Perlant
7. DER HL. KONRAD VON PARZHAM
8. ÜBER DAS GEBET
9. FÜR DEN GEGENWÄRTIGEN AUGENBLICK
10. Der hl. Ignatius von Antiochien
11. NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN
12. MITTEILUNGEN DER REDAKTION
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN
 
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN

ISLAM ALS GLEICHBERECHTIGTER HEILSWEG - ODER: DIE LOGIK DER 'KONZILS-KIRCHE' - In der Arbeitshilfe Nr. 106 der sog. 'Deutschen Bischofskonferenz' ist zu lesen: "Da Gott das Heil aller Menschen will, umfaßt der Heilswille auch - und besonders - die Muslime. Die muslimische Religion ist also ein Heilsweg, auf dem man gerettet werden kann. Eine Bekehrung zum Christentum ist für den Muslim nicht nötig." (nach SAKA 1/94) Die Reformer geben uns Beispiele ihres Denkens: Aus Gottes universellem Heilswillen wird darauf geschlossen, daß eo ipso alles, was die Menschen (religiös) tuen, auch zum Heil führt. Christus sagt zwar etwas ganz anderes, nämlich: "Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben" - und: "Keiner kommt zum Vater außer durch mich." Aber das stört die modernen Theologen nicht. Mit dem gleichen Recht könnte man diese Un-Logik auch alle anderen falschen Religionen zu Heilswegen deklarieren, womit die Gründung der Kirche absolut hinfällig würde. Die modernen Jugendlichen ziehen auch diesen Schluß! Und dann wundern sich so manche Zeitgenossen, wenn die Beliebigkeit der Religionssysteme zu einem völligen Verfall der Werte führt. Hier zeigt sich einmal ganz klar, wie gerecht Gott ist: Wer Seine Wahrheit verfälscht, verfällt objektiv der geistigen Verwirrung und Umnachtung! (N.b. obiger Fehlschluß beruht auf der Aussage der sog. "Dogmatischen Konstitution über die Kirche" des sog. II. Vatikanums in "Lumen gentium" vom 21. Nov. 1964 (DH 4140), in der es heißt: "Die Heilsabsicht umfaßt aber auch die, welche den Schöpfer anerkennen, unter ihnen besonders die Muslim, die sich zum Festhalten am Glauben Abrahams bekennen und mit uns den einzigen Gott anbeten, den barmherzigen, der die Menschen am Jüngsten Tag richten wird."

RELIGIONSVERHÖHNUNG - In einem Sketch der SAT1-Fernseh-Sendung "Donner's Tag bei Kanal 4" standen eine Reporterin und zwei Wissenschaftler vor dem Kölner Dom. Reporterin: "Überall lauert das Verbrechen, besonders an diesem Ort. Diese beiden jungen Wissenschaftler machen sich nun daran, einen ziemlich schweren Fall aufzudecken. Zu welchem Ergebnis sind sie gekommen?" Erster Wissenschaftler (hält eine Hostie hoch): "Unsere chemischen und radiologischen Untersuchungen haben ergeben, daß es sich hier um zweitausend Jahre altes Fleisch handelt." Zweiter Wissenschaftler: "Also wir raten dringend vom Verzehr ab." Reporterin: "Tja, eine erschütternde Nachricht. Das christliche Abendmahl ein Fall für die Gesundheitsbehörde." (DIE WELT AM SONNTAG vom 2.1.94) - Diese Religionsverhöhner sollten doch einmal den Mut haben, in ähnlicher Weise den Islam zu verhöhnen! Sie würden den "Donner" unmittelbar zu spüren bekommen und wahrscheinlich die Sendung nicht lange überleben. Man denke dann nur an den Fall der Claudia Schiffer, die unlängst ein üppig dekoltiertes Kleid von Herrn Lagerfeld vorführte, in das Sprüche aus dem Koran eingestickt waren.

DIE 'FREIHEIT' DER 'KUNST' - "In der pluralistischen Gesellschaft gibt es immer mehr Gruppen, die quasi vor nichts halt machen. Und dabei noch von pseudoliberalen Richtern unterstützt werden. Beispiel: In einer sog. Stunksitzung der alternativen Kölner Karnevalsveranstaltung wurde öffentlich ein Kruzifix mit dem gekreuzigten Christus gezeigt, über dessen Haupt die Inschrift INRI durch Tünnes (eine rheinische Witzfigur ersetzt worden war. Der daraufhin angeklagte Regisseur wurde mit der Begründung freigesprochen, daß die Freiheit der Kunst schützenswerter sei als der Tatbestand der Gotteslästerng." (Werner Giers im Leitartikel des MÜNCHNER MERKUR zum Jahreswechsel 93/94)

ECONE: KATHOLISCH ODER NICHT? -"Der seit einigen Jahren währende 'Schilderstreit' hat Ende November [letzten Jahres] einen vorläufigen Abschluß gefunden, als der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (zuständig für Wettbewerbsrecht) der Priesterbruderschaft St. Pius X. verbot, im Sinne des Namensschutzes ihre Einrichtungen oder Veranstaltungen als katholisch zu bezeichnen. Die Klage ging aus vom Erzbistum Köln. Damit muß die Priesterbruderschaft den Zusatz 'römisch-katholisch' auf ihren Schildern an Kapellen und Kirchen streichen. Wenigstens vorläufig. Denn ganz ist das Verfahren noch nicht beendet, weil ein ähnlicher Prozeß vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen ein 'Schild' der Priesterbruderschaft vor ihrer Kapelle in Kleve den Weg der Verfassungsbeschwerde eröffnet hatte; diese ist beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das Urteil von Düsseldorf eingereicht worden. Sollte die Klage Erfolg haben, so würde dies eine Revision der anderen Urteile nach sich ziehen. Diese Möglichkeit ist allerdings ungewiß, zumal das Bundesverfassungsgericht  offenbar die nunmehr gefällte Entscheidung durch den Bundesgerichtshof abgewartet hat und ein Ausstrahlen des Urteils auf die Rechtssprechung der Verfassungsrichter zu erwarten ist." (Markus Heggenberger in MITTEILUNGSBLATT... , Jan 94, S. 3) - DIE WELT vom 25.11.93 kommentiert dieses Urteil so: "Sollen alle diese Begriffe [d.s. Namen von religiösen Gemeinschaften] künftig nicht mehr eine universale Idee charakterisieren, sondern lediglich einer Gemeinschaft als (wie ein Warenzeichen geschützter) Name dienen?" Denn "daß die Bezeichnung einer Kirche damit den Waschmittel- und Zigarettennamen gleichgestellt wird, ist doch recht irritierend." - Dieses Urteil ist angesichts des energischen Verharrens von Franz Schmidberger, an Johannes Paul II. als Papst festzuhalten, um so erstaunlicher, zumal auch Vatikan-Kirchenrechtler der Econe-Bruderschaft bescheinigt hatten, es läge trotz der Bischofsweihen (bzw. 'Weihen') kein Schisma vor. Anläßlich von Exerzitien in Econe hatte er noch im Herbst 1993 erklärt: "Wir sind  nicht Sedisvakantisten und wir beten für den Papst." (vgl. a.a.o., S. 17) Auch wenn man von einem Zivilgericht keine Erörterung theologischer Sachverhalte zu erwarten hat, so ist es - trotz der vorgeblich großen ökumenischen Verbrüderung - von den angeblich liberal gesinnten Kölner Reformer doch erstaunlich intransingent, wenn nur sie - nach dem Namensrecht, auf welchem sie ihre Klage aufbauten - sich "katholisch" nennen dürfen. Wie würde wohl ein Gericht mit Gemeinschaften unserer Gruppierung umgehen?

DAS URTEIL GEGEN SCHWEIZER SEXTELEFON - "Der Schweizer Postmonopolbetrieb PTT steht im Rampenlicht: Generaldirektor Felix Rosenberg wurde vom Lausanner Bezirksgericht zu zwei Monaten Gefängnis bedingt und 20 000 Franken Buße verurteilt. Das Gericht erklärte die PTT der Beihilfe zur Pornographie und unzüchtiger Publikationen für schuldig. In den Augen der Justiz hat das Monopolunternehmen PTT mit ihrem Telekiosk das Gesetz verletzt, weil nichts unternommen wurde, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu den Sexdarbietungen unmöglich zu machen oder wenigstens zu erschweren. Wer aber einen Minderjährigen in sexuelle Handlungen verstrickt, der macht sich nach § 197 des Schweizer Strafgesetzbuches strafbar." (GLAUBE UND KIRCHE vom 13.11.93)

DIE HALTUNG DES "ORF" ZU GEWALT UND OBSZÖNITÄT IN RADIO UND FERNSEHEN - (zitiert nach: ORF-SPEZIAL vom 3.5.1993) Noch vor Beginn der aktuellen Diskussion über Gewalt und Brutalität im kommerziellen Fernsehen gab der ORF im Frühjahr 1992 eine wissenschaftliche Analyse über die Gewaltprofile der wichtigsten Anbieter auf dem deutschsprachigen Markt in Auftrag. Die repräsentative Studie wurde von einem Team des Ludwig-Boltzmann-Institutes für empirische Marktforschung unter Leitung von Univ.Prof. Dr. Peter Vitouch von Juni bis Oktober 1992 erstellt. (...) Es ergab sich folgende Rangreihe der Sendeanstalen (Agressionsdarstellungen in Prozent des Gesamtprogramms): ORF: 5,7 % - ARD: 6,7 % - ZDF: 7,2 % - SAT.1: 7,3 % - RTL: 10,7 % - Tele 5 (DSF): 11,7 % - PRO 7: 12,7 %. (...) Generalindentant Gerd Bacher hat schon im Jänner [1993] - noch vor dem Beginn der Debatte in den österreichischen Medien - die führenden Mitarbeiter des ORF aufgefordert, sich intensiv und selbstkritisch mit dem Thema "Obszönität und Gewalt im Programm" zu beschäftigen. In einer Klausurtagung am 17. Februar wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Haltung des ORF aktuell festschreiben sollte. Diese Arbeitsgruppe (...) hat inzwischen unter Führung von (...) Wolfgang Lorenz ein umfassendes Grundsatzpapier vorgelegt, das handlungsleitende Richtlinien für die Programmgestaltung in Radio und Fernsehen umfaßt. Die Kernaussagen: (...) Der ORF verzichtet - im Unterschied zu den Kommerzsendern - darauf, gewaltsame oder angsterregende Sendungsinhalte zum Zweck der Reichweitenmaximierung einzusetzen. Er bekennt sich zur Wahrung der Würde der Person und zum Schutz der Intimsphäre des einzelnen. (...) Der ORF sendet keine obszönen oder pornographischen Darstellungen. Sexualität und Erotik sind zwar legitime Programminhalte, als einschaltquotenfördernde "Würze" über alle Programmbereiche verstreut, werden sie abgelehnt. (...) Die erarbeiteten Grundsätze und Richtlinien werden Bestandteil des ORF-Berufsaus- und -fortbildungsprogramms.
Anm. d. Red.: Daß besonders das Fernsehen bei uns in einem kaum mehr zu überbietenden Maß an Demagogie, Religionsverachtung, Gotteslästerung, pornogaphischen Darstellungen etc. zur allgemeinen geistig-moralischen Nivellierung beiträgt, hat sich schon bis ins berühmte Kämmerlein herumgesprochen, (besser:  "ferngesehen"). Insofern sind die hier angegebenen Grundsätze der österreichischen Rundfunk- und Fernsehanstalten als ein erstes Zeichen einer Selbstbesinnung anzusehen. Zumindest ist hier - im Gegensatz zu den berufsmäßigen Pornographisten in den anderen Sendeanstalten - ein Ansatz an Selbstkontrolle vorgegeben, dessen Einhaltung die Hörer und Seher kritisch mitkontrollieren sollten.

NIEDERSACHSENS VERFASSUND OHNE BEZUG AUF GOTT - In der im Mai 1993 verabschiedeten Verfassung des Landes Niedersachsen ist der Name Gottes gestrichen worden. (In die gleiche Richtung der direkten atheistischen Ausrichtung des Grundgesetzes gehen auch entsprechende Äußerungen des SPD Geschäftsführers, Günther Verheugen, der den Namen Gottes aus der Präambel des GG gerne gestrichen sähe.) Um den Bezug zu Gott wiederherzustellen, wurde jetzt eine Volksinitiative gestartet, die eine Ergänzung der Präambel um den Satz "in Verantwortung vor Gott und den Menschen" fordert und dafür bereits 120 000 Stimmen gesammelt hat. Noch vor der Landtagswahl am 31. März dieses Jahres muß sich das Parlament in Hannover mit diesem Antrag befassen. Die Initiatoren dieser Initiative werten es als Erfolg, daß die Parteien CDU, FDP und SPD auf einen Fraktionszwang bei der Abstimmung verzichten wollen. (Vgl. u.a. AACHENER VOLKSZEITUNG vom 11.1.94)

WEITERHIN 'KATHOLISCHE' BERATUNGSSCHEINE - Nach der Bekanntgabe der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für eine Reform des § 218 plädiert der Sekretär der sog. 'Deutschen Bischofskonferenz', Prälat Schätzler, weiterhin für die Einbindung der 'kirchlichen' Beratungsstellen in das staatliche Beratungssystem. Dagegen wird inzwischen heftig opponiert, (weil diese Schwangerenberatung in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer eventuell später vollzogenen Abtreibung stehe,) auch von der Juristen-Vereinigung Lebensrecht, die darauf hingewiesen hatte, daß die Beratung in den allermeisten Fällen nicht in der Lage sei, die Frau von einer Abtreibung abzuhalten. Schätzler wandte sich damit gegen die Forderung, ein vom Staat unabhängiges Beratungssystem aufzubauen, wie das z.B. die Lebensrechtsbewegungen fordern. Schätzler wörtlich: "Ich habe die Vermutung, daß diejenigen, die den Ausstieg der Kirche aus der Schwangerenkonfliktbertung im gesetzlichen Rahmen fordern, Vorurteile eine erhebliche Rolle spielen." Nach Schätzler erfolge die Beratung, um Leben zu erhalten. (DTvom 16.12.93) Das sieht aber inzwiscchen der Reformer-Bischof Dyba von Fulda anders: in Fulda gibt es keine ins staatliche Beratungssystem eingebundene Beratungsstellen mehr, weil sich bei vielen die Einsicht durchgesetzt hat, daß das Ausstellen des Beratungsscheines in einem "monokausalen" Zusammenhang mit der gesetzlich 'legitimierten Abtreibung stehe. (Man vgl. dazu auch den Beitrag von dem Arzt, Herrn Dr. Häußler in der DT vom 21.9.93: "Der Beratungsschein ist die Lizenz zum zwar rechtswidrigen, aber straffreien Töten ungeborener Kinder in den ersten drei Monaten ihres Lebens.") Das Reformer-Lager ist in diesem Punkt gespalten. (N.b.: über die Lebensrechtsbewegungen hat sich so der von uns vor knapp acht Jahren behauptete Kausalzusammenhang von 'kirchlichem' Beratungsschein und Abtreiung schließlich durchgesetzt. Vgl. dazu ENSICHT XVI/3 vom September 1986, S. 81 f.; wiederabgedruckt in CONCEPTE vom Sept. 1986, S. 16 ff.))

DIE NEUE WELTORDNUNG - "In den letzten Jahren sind zahlreiche Mauern eingestürzt, und es verbreitete sich die Hoffnung auf den Beginn einer Ära des weltumspannenden Friedens. Doch durch die Breschen hindurch, die sich aufgetan haben, sieht man, daß der Weg noch weit ist, der zu einer neuen Weltordnung führt, die auf die Achtung der Menschenrechte und der grundlegenden Freiheiten gegründet ist. Das gegenwärtige Problem ist nicht die theoretische Definition und Annahme der Rechte und Freiheiten: Es fehlt nicht an ordnungsgemäß ratifizierten Grundsatzerklärungen, Verträgen und Abkommen. Das Problem ist nunmehr die konkrete Anerkennung dieser Rechte im täglichen Leben aller und ihre Verwurzelung im Gewissen der Völker." So Mgr. Lorenzo Antonietti, "Leiter der Delegation des Hl. Stuhles bei der 27. Generalkonferenz der UNESCO" in Paris am 28.10.1993. - Allgemeine Rechte, die sich nur auf den Menschen, nicht aber auf Gott berufen und nicht auf Seinen Geboten basieren, bringen nie Frieden!

FREIMAUREREI ALS ÜBERRELIGION - In einem Dokument der deutschen "Freimaurerischen Forschungsgesellschaft QUATUOR CORONATI e.V., Bayreuth" vom 1.6.1976 heißt es: "Wir sind eine Bruderschaft von Männern, die in ihren Bauhütten im Sinnbild des 'Allmächtigsten Baumeisters aller Welten' einen göttlichen Schöpfergeist verehren. Diesem großen Baumeister und seinem Wort, das im 'Buch des heiligen Gesetzes' spricht, erweisen wir die höchste Ehre. In jeder unserer Bauhütten muß auf dem Altar diese 'heilige Schrift' aufliegen - im christlichen Abendland ist es die Bibel, in den Ländern des Islam ist es der Koran, in jüdischen Logen ist es das Alte Testament, oft nebeneinanderliegend, wenn sich in Logen Männer aus verschiedenen Religionen zusammenfinden." (zitiert nach SAKA-Informationen vom Febr. 1994)

VOM REGEN IN DIE TRAUFE ODER: VON DER ALTEN ZUR NEUEN 'MESSE': DAS DILEMMA DER PETRUSBRUDERSCHAFT - Bekanntlich hatte sich eine Gruppe von Econern nach den Bischofsweihen (?) wegen angeblichen Schismas von den Lefebreisten abgespalten und sich als Petrusbruderschaft in Wigratzbad niedergelassen. Mit Johannes Paul II. hatte sie in einem Protokoll vom 5.5.1988 ausgehandelt, nur die von Johannes XXIII. überarbeitete Messe von 1962 lesen zu dürfen. Wie nun der sich 'Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz' nennende Karl Lehmann Ende Septemper 1993 bekanntgab, haben sich "die Bischöfe auf ihrer Tagung in Fulda mit der tridentinischen Messe befaßt. Um festzustellen, wie groß die Nachfrage nach diesem Ritus unter den Gläubigen sei, habe die Bischofskonferenz unter den Diözesen eine Umfrage vorgenommen. Dabei habe es sich gezeigt, meinte Lehmann, 'daß sich solche Meßfeiern entsprechend dem tatsächlichen Interesse auf wenige Orte und eine begrenzte Teilnehmerzahl beschränken. Als Zelebranten seien, das habe die Umfrage ebenfalls ergeben, in der Regel Diözesanpriester und nur in Ausnahmefällen auch Priester der Bruderschaft St. Petrus tätig. 'Nach Ansicht der Vollversammlung wird dem Wunsch nach lateinischen Messen nach dem Missale 1962 in den einzelnen Diözesen ausreichend Rechnung getragen. Maßnahmen mit dem Ziel der weiteren Verbreitung der sogenannten tridentinischen Messe' seien 'im Blick auf die pastorale Gesamtsituation nicht angebracht.' Die Bischöfe hielten, fügte der Bischof hinzu, eine Zulassung von Priestern der Bruderschaft St. Petrus zur Zelebration im tridentinischen Ritus weiterhin nur dann für möglich, wenn diese 'die liturgische Erneuerung des Zweiten Vatikanischen Konzils anerkennen und auch zur Zelebration nach dem heutigen Meßbuch bereit sind'." (DEUTSCHE TAGESPOST vom 25.9.93) Dagegen erklärte nun Abbé Recktenwald im Dezember-Heft des Informationsblattes der Bruderschaft, in "der uns vom Heiligen Stuhl zugesicherten Identität" gehöre "die unverbrüchliche Treue zum überlieferten Ritus" d.i. der, wie bereits oben gesagt, von Johannes XXIII. überarbeitete Ritus von 1962. "Er fand in dem völligen Verzicht des Heiligen Stuhles, die Zelebration nach dem neuen Ritus zu fordern, seinen Niederschlag." - Ähnlich wie die Lefebreisten, die sich nie wirklich um eine gründliche dogmatische Klärung der Gültigkeit des sog. 'N.O.M.' bemüht hatten, so ist auch ihr Ableger, die Petrus-Bruderschaft, der Klärung dieser Frage ausgewichen - sieht man einmal von der exzellenten exegetisch-philologischen Arbeit von Herrn Franz Prosinger über die Änderung der Wandlungsworte ab. Da also der sog. 'N.O.M.' nicht als ungültig abgelehnt wurde und man Johannes Paul II. als legitimen Papst anerkennt, hat sich objektiv gesehen, die Auseinandersetzung auf einen Ritenstreit reduziert.  Wie man sieht, sind die Deutschen 'Bischöfe' im Umgang mit vatikanischen Zusicherungen nicht gerade zimperlich: Messe bzw. 'Messe', ob alte oder neue, ist Messe bzw. 'Messe'. Und deswegen ist diese Gruppierung erpreßbar.

 
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