54. Jahrgang Nr. 7 / Dezember 2024
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Offener Brief an H.H. Bischof M. Pivaruns


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Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2004
Eberhard Heller: Der Fall Y. Yurchik: Aufnahme in die röm.-kath. Kirche?


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In memoriam Frau Dr. Elisabeth Gerstner


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Zur Promulgation der Neuen Messe


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La silla apostólica ocupada


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The Apostolic See Occupied


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Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


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Le Siège apostolique < occupé >


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La sede apostolica


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RECHTFERTIGUNG EINER KÜNFTIGEN PAPSTWAHL


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Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
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DER HL. MARTIN
 
DER HL. MARTIN

Papst und Märtyrer - Fest 12. November


von
Eugen Golla

Papst Martin, über dessen Leben vor seiner Wahl zum Pontifex wir wenig wissen, stammte aus Todi in der Toskana. Vor seiner Erhebung auf den Stuhl Petri war er Apokrisiar, d.h. päpstlicher Gesandter, am byzantinischen Kaiserhof, wobei er Gelegenheit hatte, auch die Einrichtungen und speziellen Gebräuche der Ostkirche genau kennenzulernen.

649 wurde er zum Nachfolger von Papst Theodor I. gewählt. Ohne die übliche, wenn auch nach kirchlichem Rechte keinesfallls erforderliche Bestätigung des in Konstantinopel residierenden Kaisers abzuwarten, ließ sich der selbstbewußte und energische Mann konsekrieren - wahrscheinlich, um die Unabhängigkeit des päpstlichen Stuhles vom byzantinischen Reich zu demonstrieren, was allerdings wenige Jahre später dem Kaiser als Vorwand diente, grausam gegen ihn vorzugehen.

Im Jahre 451 hatte das Konzil von Chalkedon klar die Einheit von göttlicher und menschlicher Natur in Christus bekannt: "Wir bekennen einen und denselben Christus, den Sohn, den Herrn, den Eingeborenen, der in zwei Naturen unvermischt, unverwandelt, ungetrennt und ungesondert besteht. Niemals wird der Unterschied der Naturen wegen der Einigung aufgehoben, es wird vielmehr die Eigentümlichkeit einer jeden Natur bewahrt, indem beide in eine Person zusammenkommen." (Neuner-Roos, Nr. 252) Dennoch wurden im Osten die christologischen Streitigkeiten fortgesetzt, was zu Spaltungen führte, die schließlich den Weiterbestand des Oströmischen Reiches in Frage stellten, als es zu Beginn des 7. Jahrhunderts gegen die Perser Krieg führen mußte und kurz danach der Islam seinen Siegeszug antrat. In dieser Notlage verfaßte Patriarch Sergios, ein treuer Anhänger des Kaisers, eine Kompromißformel gemäß welcher Christus zwar zwei Naturen, aber nur einen einzigen Willen und zwar einen göttlichen, besitze. Diese Lehre, die letzte der großen Irrlehren auf dem Gebiete der Christologie seit Arius, wurde als Reichsgesetz verkündet. Der damalige Papst, Honoirus I., der mit dem Gedankengut der helenistischen und frühchristlichen Welt wenig vertraut war, verletzte seine Pflicht, als er diese Häresie duldete und ihr nicht eindeutig entgegentrat.

Aus politischen Gründen erließ der Kaiser 648 den sogenannten Typos, ein Edikt, das den Streit über einen oder zwei Willen unter Androhung harter Strafen verbot. In Rom wurde es von Anfang an schroff abgelehnt, was den neuen Papst Martin veranlaßte, noch im Jahre seiner Thronbesteigung eines Synode in den Lateran einzuberufen. Von dieser Kirchenversammlung, die von 105 Bischöfen besucht wurde und quasiökumenischen Charakter hatte, sind ihre 20 Kanones sowie das "Credo" in griechischer und lateinischer Sprache erhalten. Verurteilt wurde, das den Rechtgläubigen und Häretikern gleichermaßen auferlegte Stillschweigen gegenüber dem Typos, weil dies die Unterdrückung der katholischen Wahrheit bedeute, stehe doch geschrieben: "Wirst Du den Gerechten mit dem Gottlosen verderben, und wird  der Gerechte eben so sein wie der Gottlose?"

Per Rundschreiben ließ der Papst die Synodalbeschlüsse der katholischen Welt zukommen, so auch dem Merowingerkönigen von Austrasien, dem östlichsten Teil des Fränkischen Reiches, und von Neustrien, dem westlichsten Teil. Eine Reihe der angesehensten Anhänger des Monotheletismus wurde namentlich exkommuniziert, allerdings nicht Papst Honorius, was wohl auf den Respekt vor der päpstlichen Würde zurückzuführen war. Kein Erfolg war dem Papste beschieden, als er versuchte, auch seine Jurisdiktionsgewalt über die Orientalischen Kirchen auszudehnen, um dort die monotheletischen, d.h. häretischen  Bischöfe durch rechtgläubige zu ersetzen.

Einen Einblick in das kulturelle Leben der damaligen Zeit gewährt folgender Bericht: Als sich Bischof Amandur von Maastricht vom Papst Bücher erbat, erwiderte ihm dieser, daß die Bibliothek des Laterans infolge der Versorgung der katholischen Welt ausgeschöpft sei, "in unserer Bibliothek sind die Manuskripte geplündert und wir haben keine mehr zu vergeben."

Vergeblich waren die Bemühungen Martins, mittels eines Briefes die Beziehung zum Kaiserhof zu verbessern. Vielmehr erschien eines Tages in Rom der Exarch Olympius mit dem Auftrag, sich seiner zu bemächtigen, weil er sein Amt ohne kaiserliche Bestätigung angetreten habe. In Italien war aber die Stimmung gegenüber der byzantinischen Kirchenpolitik derart feindlich, daß der Exarch des Kaisers Auftrag nicht durchführte bzw. durchführen konnte.

Dennoch blieben dem standhaften Heiligen bittere Leiden nicht erspart: 653 nahm der Exarch Theodor Kalliopa den kranken Papst in der Lateranbasilika gefangen, wohin er - vertrauend auf das Asylrecht - geflohen war. Bei der Begründung dieser Gewaltmaßnahme spielten die dogmatischen Auseinandersetzungen keine Rolle, vielmehr lautete die Anklage: Teilnahme an einer Verschwörung.

Nach einer qualvollen und demütigenden Seefahrt in Konstantinopel angekommen, begann nach einer dreimonatigen Einzelhaft der Prozeß. Als der angeklagte Papst versuchte, Glaubensfragen vorzubringen, verhinderte dies der Richter mit den Worten: "Bring uns nichts vom Glauben vor, über Hochverrat wird jetzt verhört." Zum Tode verurteilt, beraubte ihn der Henker in Gegenwart von Kaiser und Senat seiner geistlichen Gewänder und legte ihm ein Halseisen an. Hinter dem Richtschwert gehend, wurde Martin halbnackt durch die Straßen in ein Gefängnis gebracht, dessen steile Stufen der Kranke und Geschwächte kaum besteigen konnte. Eine der beiden Frauen, welche die Schlüssel zum Gefängnis aufbewahrten, gab ihm, der vor Kälte kaum zu sprechen vermochte, ihr Bett. Der todkranke Patriarch Paulinus, ein Gegner Martins, fürchte im Falle der Hinrichtung des Papstes Gottes Strafe. Auf seine Fürsprache wandelte der Kaiser das Urteil in die Verbannung nach der Krim um, wo Papst Martin wahrscheinlich am 16. September 655 (vielleicht auch erst 656) starb.

Besonders quälte den Märtyrer in seinem Exil die Haltung des römischen Klerus, der sich um sein grausames Schicksal wenig kümmerte. Auch wußte er, daß bereits zu seinen Lebzeiten auf Druck des Kaisers ein Nachfolger gewählt worden war, Eugen I., der es nicht wagte, gegen Konstantinopel zu opponieren, aber schließlich eine mehrdeutige Formel des Patriarchen zurückwies, zumal Klerus und Volk von Rom über diese empört waren.

Daß der heilige Papst für die Sicherheit der Ewigen Stadt und besonders für den neuen Oberhirten betete, wurde dahingehend gedeutet, daß er nur aus Liebe zur kirchlichen Einheit zugestimmt hatte, daß ihm noch zu seinen Lebzeiten ein Nachfolger gegeben wurde.

Er wurde in der Stadt Cherson beigesetzt. Eine Übertragung seiner sterblichen Überreste nach Rom ist nicht überliefert. Papst Gregor II. (715-731) berichtete dem byzantinischen Kaiser, daß sich am Grabe viele Wunder zutrugen.

Martin ist der Letzte Märtyrer-Papst gewesen. Wenn er auch nicht das Format eines Gregor des Großen besaß, ist dennoch seine Energie und sein Mut, sich aus den Verflechtungen mit der kaiserlichen Religionspolitik zu lösen und das grobfahrlässige Verhalten seines Vorgängers Honorius I. wieder gutzumachen, bewunderungswert. Er trug wesentlich dazu bei, daß etwa ein Vierteljahrhundert nach seinem Tode auf dem sechsten ökumenischen Konzil zu Konstantinopel (680-81) der Montheletismus endgültig verworfen wurde.

Quellenangabe:
"Chronologische Reihenfolge der Römischen Päpste von Petrus bis auf Gregorius XVI.", Würzburg 1831.
Bihlmeyer-Tüchle: "Kirchengeschichte", 1.Teil, Paderborn 1955.
Grillmeier, Alois: Artikel Montheletismus in: "Sacramentum Mundi", III.Bd., Freiburg.
Jedin, Hubert: "Handbuch der Kirchengeschichte", Band II., Herder 1975.
Seeberg, Reinh.: "Lehrbuch der Dogmengeschichte", II. Bd., Basel / Stuttgart.
Seppelt, F.X.:"Geschichte der Päpste", II. Bd., München 1955; "Vies des Saints" Bd. 11, Paris 1954.
Stadler, Joh.Ev.: "Vollständiges Heiligenlexikon in alphabet. Ordnung", Band4, Artikel: Martin I.

***

Aus den geistlichen Ansprachen

von

Makarius dem Großen (390)

Wir müssen den Geist von jeder Abschweifung befreien, um ihn zu hindern, sich durch Gedanken in Verwirrung bringen zu lassen. Fehlt diese Befreiung, so betest du vergeblich. Der Geist kreist um seine Gedankenbilder, obwohl er bereit ist zum Gebet; aber sein Gebet dringt nicht empor zu Gott. Wenn ein reines Gebet nicht durchdrungen ist mit einem lebhaften Glauben, so erhört Gott das Gebet nicht. Das geschriebene Gesetz enthält viele Geheimnisse in verborgener Art.

Der Mönch, der das Gebet pflegt und unablässig mit Gott verkehrt, der erkennt sie, und die Gnade zeigt ihm noch größere Geheimnisse, als sich in der Heiligen Schrift finden. Durch Lesung des geschriebenen Gesetzes kann man das nicht erreichen, was die Anbetung Gottes bewirkt. Wer Gott huldigt, kann in der Lesung Zurückhaltung üben. Er lernt erfahren, daß sich alles im Gebet vollendet.

(aus "Kleine Philokalie - Belehrungen der Mönchsväter der Ostkirche über das Gebet" Einsiedeln 1956, S. 27 f.)

 
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