54. Jahrgang Nr. 7 / Dezember 2024
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Ausgabe Nr. 4 Monat April 2004
Offener Brief an H.H. Bischof M. Pivaruns


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2004
Papst Leo d.Gr.: Predigt über das Pfingstfest (Sermo LXXVI)


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2004
Eberhard Heller: Der Fall Y. Yurchik: Aufnahme in die röm.-kath. Kirche?


Ausgabe Nr. 8 Monat Oktober 2004
Open Letter to most Reverend Bishop M. Pivarunas


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
In memoriam Frau Dr. Elisabeth Gerstner


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1971
Zur Promulgation der Neuen Messe


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
ber das Papsttum der Rmischen Bischfe


Ausgabe Nr. 4 Monat April 2003
La silla apostlica ocupada


Ausgabe Nr. 11 Monat December 2003
The Apostolic See Occupied


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
ber das Papsttum der Rmischen Bischfe


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Der Apostolische Stuhl


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Le Sige apostolique < occup >


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La sede apostolica


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2000
RECHTFERTIGUNG EINER KNFTIGEN PAPSTWAHL


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VIVA EL CHRISTO REY! - STATIONEN EINER REISE DURCH MEXIKO -


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2000
Zum Problem einer mglichen Papstwahl


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Korrektur zu: Zum Problem einer mglichen Papstwahl


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DER HL. CYRILLUS VON JERUSALEM


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Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND IM SEKTIERERTUM?


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
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NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


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Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
DER HL. MARTIN


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HABEMUS PAPAM?


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Leserbriefe zu dem Beitrag Am Scheideweg


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DER HEILIGE KLEMENS VON ROM, PAPST UND MRTYRER


Ausgabe Nr. 5 Monat Januar 1987
LUTHER ALS KIRCHENVATER


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DIE HEILIGENFESTE DER KIRCHE


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Eberhard Heller: Der Fall Y. Yurchik: Aufnahme in die röm.-kath. Kirche?
 
Der Fall Y. Yurchik: Aufnahme in die röm.-kath. Kirche?

Stellungnahme zu H.H. Risslings Ausführungen
in den von ihm herausgegebenen "Beiträgen"


von
Eberhard Heller

Mit nachstehenden Darlegungen (Einführung und Brief), die ich den "Beiträgen" Juni-Juli 2004, Nr. 56 entnommen habe, beabsichtigt H.H. Rissling, die Argumente in meinem "Offenen Brief an H.H. Bischof M. Pivarunas" (EINSICHT, April 2004) zu widerlegen bzw. zu entkräften, in dem ich zum einen Fragen zur Person von Bischof Yurij Yurchik gestellt und zum anderen den Nachweis erbracht hatte, daß eine Aufnahme Yurchiks in die röm.-kath. Kirche nicht stattfinden konnte. Ich bitte Sie, verehrte Leser, der Angelegenheit einige Aufmerksamkeit zu schenken, da hier von beiden Beteiligten, Pivarunas und Rissling, eine Einstellung und ein Wissensstand offenbart werden, die absolut ungeeignet sind, die spezifischen Probleme unserer sedisvakantistischen Situation überhaupt noch zu sehen, geschweige denn sie aus dieser Sicht und mit solch theologischem Rüstzeug lösen zu können.
E. Heller

***

Zur Frage der Konversion von Bischof Yurij Yurchik ("Beiträge", Nr. 56)

In der Aprilausgabe der Zeitschrift "Einsicht" wird ein "Offener Brief an H.H. Bischof M. Pivarunas" veröffentlicht, in welchem der verantwortliche Redakteur E. Heller schwerwiegende Einwände sowohl gegen die Tatsache der Konversion des ehemals orthodoxen ukrainischen Bischofs Yurij Yurchik zur wahren katholischen Kirche im Jahre 2002 als auch gegen die Person und die Aufrichtigkeit der Absichten dieses Bischofs selbst erhebt. In dieser Angelegenheit hat Herr Heller, wie er selbst schreibt, noch im Februar zweimal an Bischof Mark A. Pivarunas und an mich geschrieben. Und obwohl er daraufhin von uns beiden insgesamt dreimal eine durchaus sachliche Antwort erhielt, ignorierte er praktisch unsere Argumente und ging nun mit seinen unhaltbaren Ansichten an die Öffentlichkeit.

Im folgenden veröffentlichen wir, da schwerwiegendste Vorwürfe öffentlich erhoben wurden, meine Antwort vom 29.03.04, damit sich jeder selbst ein Bild machen kann sowohl über die Qualität der Einwände von Herrn Heller als auch über die Absichten, die ihn dazu wohl bewogen haben mochten. Ansonsten haben wir nicht vor, uns an dieser Stelle weiter zu dieser Thematik zu äußern. Zu vermerken ist noch, dass auch der mexikanische Bischof Martin Davila, auf den Herr Heller sonst verbal immer große Stücke hielt, ihm in dieser ganzen Angelegenheit klar widersprochen hat, was ja auch in der Juniausgabe der "Einsicht" kurze Erwähnung findet.

Sehr geehrter Herr Heller,

zu Ihren Briefen vom 5.2. und 27.2.04 habe ich folgendes zu vermerken.
- Uns liegt sowohl eine mündliche wie eine schriftliche Aussage von Bischof Yurij Yurchik vor, dass er nicht das geringste mit Viktor von Pentz alias "Linus II" zu tun hat.
- Um Bischof Yurchiks Glaubwürdigkeit, Ernsthaftigkeit und Integrität beurteilen zu können, muss man ihn schon persönlich kennen gelernt haben. Im Unterschied zu uns haben Sie ihn weder getroffen noch jemals gesprochen!
- Vor seiner Konversion haben wir ihn sehr wohl ernsthaft und gewissenhaft geprüft, Informationen über ihn auch aus den Reihen des Klerus der russisch-orthodoxen Kirche in der Ukraine eingeholt und mit ihm intensiv Gespräche zu sämtlichen relevanten Themenbereichen geführt. Dabei wurde auch das Thema "Filaret" keinesfalls ausgelassen. Wir wissen bereits, "wer Yurchik wirklich ist und was er bei uns will", wie Sie sich auszudrücken beliebten.
- Filaret war seit Anfang der 60-er Jahre für beinahe 30 Jahre als Metropolit von Kiew einer der höchsten Würdenträger der russisch-orthodoxen Kirche (ROK). Somit ist er als jemand zu betrachten, der gerade aus der Schule dieser (!) Gemeinschaft hervorging. Zu Zeiten der Sowjetunion wusste dort jeder, dass man ohne eine wie auch immer geartete "Kooperation mit dem KGB" nicht Bischof der russisch-odhodoxen Kirche werden konnte. Somit trifft dieser Vorwurf nicht Filaret allein, sondern auch eine äußerst beträchtliche Zahl der jetzigen Würdenträger der Moskauer Patriarchatskirche! Und dass sich dies nach dem Zerfall der Sowjetunion kaum geändert hat, beweist der in der gegenwärtigen russischen Bevölkerung populäre Spruch, wonach ein Diözesanbischof der ROK in der heutigen mafiapolitischen Rangordnung gleich nach dem Gouverneur einer Provinz und noch vor dem örtlichen Mafiaboss stehe! Wenn Sie wüssten, in welche "schlimmsten Skandale" verschiedenster Art diese Würdenträger (der heutigen ROK!) verwickelt sind, dann würden Ihnen die Haare zu Berge stehen!
- Die eigentlichen Ursachen für den Streit zwischen der ROK und Filaret liegen letztendlich nicht im religiösen, sondem im historisch-politischen Bereich! Dies fanden wir bestätigt auch durch ein Gespräch mit einem Priester der russisch-orthodoxen Kirche. Da muss man wiederum das Land und seine Geschichte, die Leute und ihre Mentalität kennen, um sich dazu überhaupt äußern zu können. Es geht dort um eine "erbitterte Auseinandersetzung um Einfluss und Macht in der Ukraine" ("Beiträge"/47, S. 7). Und wie wir an derselben Stelle bereits veröffentlichten, "beteiligte sich Bischof Yurchik nicht an diesen Kämpfen und blieb einfach unter der Jurisdiktion von Filaret".
- Seine Exzellenz hat seit Beginn seiner priesterlichen Laufbahn ein Interesse an der Konversion zur römisch-katholischen Kirche bekundet (vgl."Beiträge"/47, S. 7) und sich mit ihren Lehren beschäftigt. Daher war er sich auch darüber im Klaren, dass das "orthodoxe theologische Selbstverständnis" bezüglich der Frage nach der Gültigkeit der Weihen mangelhaft ist!
- Wenn Erzbischof Thuc nicht bloß gültig, sondem trotz der vorherrschenden Sedisvakanz (und an-gesichts der Not der Kirche) auch durchaus legitim "1981 die Patres des Lauriers, Zamora und Carmona zu Bischöfen weihte", wenn Bischof Davila auch in Ihren Augen nicht bloß ein gültiger, son-dern auch ein legitimer katholischer (nicht schismatischer!) Bischof ist, dann können die in der Sukzession von Mgr. Thuc stehenden legitimen katholischen Bischöfe auch ähnlicherweise legitim die Konversion eines ehemaligen orthodoxen Bischofs entgegennehmen!
- Die katholische Kirche wird nicht einseitig und allein (!) durch Deklarationen konstitu-iert, wie Sie dies in Ihren wiederholten Veröffentlichungen in der "Einsicht" der letzten Jahre zu proklamieren scheinen. (Dadurch wird von uns aber keinesfalls die Bedeutung und der Stellenwert der Sedisvakanzeklärung von Erzbischof Thuc von 1982 oder die grundsätzliche Notwendigkeit der Klärung verschiedener Prinzipien geleugnet. Vgl. dazu"Beiträge"/49, S. 19-24). Und wenn Sie aber zur gleichen Zeit die priesterliche Sakramentenspendung an die sich nach der himmlischen Seelenspeise sehnenden Gläubigen geradezu verächtlich machen (wie wiederholt in der"Einsicht" der letzten Jahre!), dann hat diese Mentalität nichts mit einem gesunden katholischen Geist zu tun.
- Und zu Ihren Ausführungen in "Einsicht" X.XXIV/2, S. 39 ist zu sagen, dass ich bei dem besagten Anlass sehr wohl "eine theologisch relevante Antwort" auf die absurden Vorstellungen von Herrn N.N. gegeben habe, wonach ja heute generell und ausnahmslos (!) jegliche Sakramentenspendung verboten sein soll. Wenn Sie aber selektiv nur das zur Kenntnis nehmen wollen, was Ihren eigenen privaten Vorstellungen entspricht, und sich nun sogar schon auf jemand berufen, der mit seinen abwegigen Theorien praktisch den übelsten Feinden der Kirche in die Hände arbeitet (!), dann sehe ich keinen Sinn darin, die Korrespondenz mit Ihnen fortzusetzen. Ich wünsche ebenfalls, keine Korrespondenz mehr von Ihnen zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

gez.: P. Eugen Rissling

(aus "Beiträge"/56 vom Juni-Juli 2004, S. 26-28).

***
Stellungnahme zu diesem Brief

Auffallend ist, daß H.H. Rissling nicht von einer Aufnahme in die röm.-kath. Kirche, sondern nur von einer Konversion Bischof Yurchiks spricht, womit er die Problematik in die Person Yurchiks zurückverlagern will. Tatsache aber ist, daß Bischof Pivarunas seine Homepage <http:// www.cmri.org/yurchik.html> mit "Reception into the Chatholic Church" (Aufnahme in die kath. Kirche) überschreibt, in die Pivarunas vorgibt, Yurchik aufgenommen zu haben, d.h. daß es nicht bloß um eine Absichtserklärung Yurchiks bezüglich der gewollten Zugehörigkeit zur röm.-kath. Kirche geht - die könnte er überall und jederzeit und vor jedwedem kund tun -, sondern darum, daß er seine Absicht gegenüber jemand äußert, der auch die Autorität hat, den Willen zur Konversion wirksam werden zu lassen, indem er diese Person in die röm.-kath. Kirche aufnimmt.

N.b. was die "durchaus sachliche Antwort", die ich von Pivarunas erhielt, angeht, so erlaube ich mir, aus meinem Antwortbrief an diesen zu zitieren, weil mich der Ton und die Arroganz in Pivarunas Antwort erschreckte: "Zu Ihrem Brief ist zunächst folgendes zu sagen: Hätte S.E. Mgr. Ngô-dinh-Thuc ein solches Schreiben voll moralischer Imputationen, Verdächtigungen, Beleidigungen und Irrtümern erhalten, hätte er dem Absender wahrscheinlich geschrieben: 'Ich sehe Ihren Brief als nicht erhalten an.' Da ich aber nicht davon ausgehen kann, daß Sie solche Noblesse verstehen und schätzen werden, sehe ich mich veranlaßt, die Punkte Ihres Schreibens einzeln zu beantworten."

Das werde ich nun auch mit Risslings Brief tun, der im Pluralis majestatis abgefaßt ist.

1. In meinem Offenen Brief heißt es: "Wer ist dieser Kleriker, der ... inzwischen über Mittelspersonen Kontakt zu Linus II. aufgenommen haben soll, wie mir glaubhaft brieflich versichert wurde." Rissling schreibt: "Uns liegt sowohl eine mündliche wie eine schriftliche Aussage von Bischof Yurij Yurchik vor, dass er nicht das geringste mit Viktor von Pentz alias 'Linus II' zu tun hat." Wie kommt es dann, daß mir inzwischen das Antwortschreiben der betreffenden Person an Bischof Yurij Yurchik vorgelegt werden konnte, wenn es keinen Kontakt gegeben hätte?

2. Die weiteren Ausführungen Risslings zur Person Filarets und den Verhältnissen in der Ukrainischen Kirche sehe ich als Bestätigung dessen an, was auch von der in Bern erscheinenden "Internationalen Kirchlichen Zeitschrift" Heft 3 vom Juli-Sept. 2003, über Filaret gesagt wurde. 1) Daß Filaret nicht allein als verbrecherischer Kleriker angesehen werden kann, klärt nicht die Frage, warum sich Yurchik gerade von einer solchen Person zum Priester und Bischof hat weihen lassen. Und Risslings weitere Ausführungen bezüglich der Person Yurchiks beruhigen keineswegs, wenn er schreibt: "Und dass sich dies (die Kooperation mit den Geheimdiensten, Anm.d.Red.) nach dem Zerfall der Sowjetunion kaum geändert hat, beweist der in der gegenwärtigen russischen Bevölkerung populäre Spruch, wonach ein Diözesanbischof der ROK in der heutigen mafiapolitischen Rangordnung gleich nach dem Gouverneur einer Provinz und noch vor dem örtlichen Mafiaboss stehe!" Gilt das nun auch von Yurchik, der ja angeblich Diözesanbischof von Donetsk, Ukraine ist?

3. Nach Rissling "geht es dort - in der Ukrainischen Kirche - um eine 'erbitterte Auseinanderset-zung um Einfluss und Macht in der Ukraine'. Und wie wir an derselben Stelle bereits veröffentlichten, 'beteiligte sich Bischof Yurchik nicht an diesen Kämpfen und blieb einfach unter der Jurisdiktion von Filaret'". Einmal zugegeben, daß sich Yurchik nicht in den Kampf um die Macht einmischte, wie kann er aber "einfach unter der Jurisdiktion von Filaret" bleiben, obwohl dieser bereits 1992 laisiert und 1997 exkommuniziert worden war? Welche Auffassung hat Rissling von der Orthodoxen Kirche?

4. Rissling schreibt bezüglich des orthodoxen theologischen Selbstverständnisses, wonach Weihen von einem solchermaßen zensierten und ausgeschlossenen Bischof als ungültig angesehen werden (ich spreche nicht von der Bewertung orthodoxer Weihen aus unserer Sicht!): "Seine Exzellenz hat seit Beginn seiner priesterlichen Laufbahn ein Interesse an der Konversion zur römisch-katholischen Kirche bekundet (...) und sich mit ihren Lehren beschäftigt. Daher war er sich auch darüber im Klaren, dass das 'orthodoxe theologische Selbstverständnis' bezüglich der Frage nach der Gültigkeit der Weihen mangelhaft ist!" Zugegeben! Auch wenn Yurchik zwischen erlaubten und unerlaubten - nach röm.kath. Lehre gültigen - Weihen unterscheiden konnte, warum hat er sich dann von dem exkommunizierten und laisierten Filaret weihen lassen, obwohl er sich damit ebenfalls die Exkommunikation zuzog. Und warum ließ er sich noch unerlaubt, aber gültig (aus unserer Sicht!) zum Bischof weihen, obwohl er eigentlich konvertieren wollte? Diese Fragen bleiben weiterhin unbeantwortet, obwohl Rissling vorgibt, Yurchik "vor seiner Konversion (...) ernsthaft und gewissenhaft geprüft" zu haben.

5. Der folgende Passus in Risslings Brief dokumentiert dessen schier niederschlagende theologische Naivität und beweist, daß sich weder er noch Pivarunas, der ähnlich argumentiert, jemals mit dem Problem der Konversion eines orthodoxen Bischofs zur röm.-kath. Kirche ernsthaft auseinandergesetzt haben. Ohne Bezug auf irgendein kirchliches Dokument oder auf sonstige rechtliche Bestimmungen der Kirche schreibt Rissling: "Wenn Erzbischof Thuc nicht bloß gültig, sondem trotz der vorherrschenden Sedisvakanz (und angesichts der Not der Kirche) auch durchaus legitim "1981 die Patres des Lauriers, Zamora und Carmona zu Bischöfen weihte", wenn Bischof Davila auch in Ihren Augen nicht bloß ein gültiger, sondern auch ein legitimer katholischer (nicht schismatischer!) Bischof ist, dann können die in der Sukzession von Mgr. Thuc stehenden legitimen katholischen Bischöfe auch ähnlicherweise legitim die Konversion eines ehemaligen orthodoxen Bischofs entgegennehmen!"

Man stelle sich vor: Rissling wagt es noch, eine solche Passage zu veröffentlichen, nachdem ich im Offenen Brief an H.H. Pivarunas darauf aufmerksam gemacht hatte, daß es sich bei den Weihen um sakramentale Akte handelte 2), die Aufnahme in die Kirche aber einen jurisdiktionellen Akt darstellt, zu dessen Durchführung Pivarunas aus zweierlei Gründen nicht berechtigt war:
1.ist die Kirche als Heilsinstitution mit voller Jurisdiktion noch nicht wiederhergestellt - ein Zustand, den u.a. Pivarunas und Rissling mitzuverantworten haben -,
2.ist die Aufnahme eines Bischofs der orthodoxen Kirche ausdrücklich dem Papst vorbehalten.
D.h. die Aufnahme eines solchen Bischofs könnte nur erfolgen, wenn die Kirche wieder ihre volle Jurisdiktion durch die legitime Wahl eines Papstes erhalten hätte, der diese Aufnahme vollzöge. Bei dem Akt, den Pivarunas 2002 durchgeführt hat, ging es ja keineswegs nur um die Entgegennahme "der Konversion eines ehemaligen orthodoxen Bischofs" wie Rissling schreibt, so als ob sich Pivarunas Yurchiks Bekenntnis nur angehört habe, wie Rissling zu suggerieren scheint, son-dern sofort um jurisdiktionelle Probleme, als z.B. Pivarunas Yurchik die Beibehaltung der orthodoxen Liturgie 'erlaubt'. (N.b. deswegen ist wohl Rissling der Auffassung, bei Yurchiks gottesdienstlichen Handlungen ministrieren zu dürfen (man vgl. "Beiträge" vom Dez.-Jan. 2003/04).

Den Unterschied zwischen einem sakramentalen und einem jurisdiktionellen Akt könnte inzwischen auch meine jüngste Tochter den beiden Klerikern erklären.

Die Kirche hat für die Konversion von orthodoxen Laien und Klerikern strenge Vorschriften erlassen. Nachdem in dem Monitum der Päpstlichen Kommission für Rußland, 12. Januar 1929 auf besondere Sorgfalt bei einer solchen Konversion hingewiesen wird: “Nicht selten kommt es vor, daß einer von den außerhalb ihres Vaterlandes weilenden Russen (Kleriker wie Laien) unter dem Beistand der Gnade Gottes das Verlangen äußert, in den Schoß der katholischen Kirche zurückzukehren, und daß er sich an den Ortsordinarius oder seinen Delegaten mit der Bitte wendet, zur Abschwörung und zum Glaubensbekenntnis im äußeren Forum zugelassen zu werden. Damit sich die Ortsordinarien in einer so wichtigen Sache nicht zu entgegenkommend zeigen, besonders wenn es sich um Personen handelt, die ihnen überhaupt nicht oder nur wenig bekannt sind, werden sie ermahnt, die einzelnen Fälle (d. h. wenn es sich um Priester oder um Diakone handelt) dieser Päpstlichen Kommission oder dem Päpstlichen Legaten (falls einer da ist) klar darzulegen und sich nach den besonderen Instruktionen, die ihnen von Fall zu Fall zugehen, zu verhalten." (AAS 21, 1929, S. 94, Deutsche Übersetzung nach Suso Mayer OSB, Neueste Kirchenrechts-Sammlung, Freiburg 1953, Bd. I, S. 534) 3) In der Instruktion der Päpstlichen Kommission für Rußland, 26. August 1929 werden nun die besondere Aufnahmekriterien für Laien und Kleriker (d.h. ausdrücklich nur Priester und Diakone! - die Aufnahme eines Bischofs ist hier ausdrücklich nicht angesprochen!):

"Laien
Die Päpstliche Kommission bestimmt, daß der Bischof die Vollmacht hat, Laien nicht bloß in dringenden sondern auch in gewöhnlichen Fällen zur Einheit der katholischen Kirche zuzulassen und sie aufzunehmen, vorausgesetzt, daß er jene, die um Aufnahme bitten, so kennt, daß er sich ein kluges Urteil über ihre richtige Seelenverfassung und ihre genügende Kenntnis des Glaubens und der katholischen Kirche bilden kann. Der Bischof muß sich die Antworten und Dekrete des Heiligen Offiziums über die Gültigkeit der Taufe und Firmung von Schismatikern vor Augen halten. (...)

Kleriker, d. h. Priester und Diakone

Mit größerer Vorsicht muß man im Fall von Priestern oder Diakonen vorgehen; nicht aus Mißtrauen, was durchaus ferne sei, sondern weil für Kleriker eine längere Ausbildung notwendig ist, und weil die Sache besonders mit Rücksicht auf die Zukunft größere Sorge verlangt. Denn die Erfahrung lehrt, daß man in diesen Dingen niemals zu große Klugheit anwendet. Deshalb sollen sich die Ordinarien außer einer sorgfältigeren und umfassenderen Untersuchung, als sie in entsprechenden Fällen für Laien erfordert ist, Gewißheit über ihre Ordination und Studien verschaffen; welche Sprachen sie sprechen, lesen und schreiben können und wie gut; ob sie der lateinischen Sprache so weit mächtig sind, daß sie an Vorlesungen der Dogmatik und Moraltheologie mit einigem Gewinn teilnehmen können. Es soll auch untersucht werden, welcher Hierarchie oder Teilhierarchie jeder untergeben war und ob er im Lauf der Zeit von einer zu einer andern übertrat. Ob er einer protestantischen Sekte angehörte oder den Anschluß an eine versuchte. Ob er nach der heiligen Ordination ohne kirchliches Amt als Laie lebte.

Außerdem soll eine Untersuchung über den Charakter und Lebenswandel eines jeden angestellt werden. Nach Durchführung der Untersuchung soll der Ordinarius den Fall an diese Kommission oder, wenn der Fall dringend ist, an den Apostolischen Legaten in dem betreffenden Land berichten, der nach besonderen ihm für diesen Zweck gegebenen Normen handeln wird. Über Kleriker, die in die katholische Kirche aufgenommen wurden, sollen die Ordinarien diese Päpstliche Kommission unverzüglich benachrichtigen." (AAS 21, 1929, S. 608-610, Deutsche Über-setzung nach Suso Mayer OSB, Neueste Kirchenrechts-Sammlung, Freiburg 1953, Bd. I, S. 534-537) 4)

Wenn schon solch strenge Bestimmungen bei der Aufnahme in die röm.-kath. Kirche für diese Gruppe von Klerikern (Priester und Diakone) gelten, dann dürfte das in einer noch dezidierteren Weise für die dem Papst reservierte Rekonziliation eines orthodoxen Bischofs zutreffen.

Die am Schluß von Risslings Brief geäußerten Vorwürfe, die nur dessen theologisches Unwissen dokumentieren, sollen hier noch rasch abgehandelt werden:

1. Nach Rissling "scheint" in "wiederholten Veröffentlichungen in der 'Einsicht' der letzten Jahre" die katholische Kirche "einseitig und allein (!) durch Deklarationen" konstituiert zu werden. Erst nach einigem Nachdenken bin ich darauf gekommen, daß Rissling die von H.H. Krier, Herrn Jerrentrup und mir vorgelegte Anschluß-Erklärung an die DECLARATIO S.E. Mgr. Ngô-dinh-Thuc meint, in der die genannten Autoren ein Konzept für die Restitution der Kirche vorlegen. Natürlich macht dieses Konzept für sich noch nicht die reale Restitution aus - das liegt im Wesen eines Konzeptes!!! - , aber wenn Rissling und die mit ihm verbundenen Kleriker meinen, ohne ein Konzept auskommen zu können, dann empfehlen sie sich als komplette Chaoten - klerikale!!! Chaoten. Leider ist es so, daß die EINSICHT - soweit ich sehe - weltweit als einziges Organ das Problem der Restitution bzw. des Wiederaufbaus der Kirche überhaupt behandelt.

2. Nach Rissling mache ich "die priesterliche Sakramentenspendung an die sich nach der himmli-schen Seelenspeise sehnenden Gläubigen geradezu verächtlich". In der Tat kritisiere ich Kleriker und Gläubige gleichermaßen, die meinen, sie könnten außerhalb der Kirche Sakramente spenden oder empfangen, und die meinen, es ist egal, wer diese Sakramente spendet. Legitim dürfen die Sakramente nur innerhalb der Kirche empfangen bzw. gespendet werde, d.h. von Priestern, die von der Kirche dazu beauftragt sind, und nur an Gläubige, die der Kirche angehören. Damit stellt sich wiederum die Frage, wo heute denn die Kirche ist. Weil sich aber von den Klerikern, die dafür eigentlich besondere Verantwortung tragen müßten, niemand ernsthaft um dieses Problem bzw. im Zusammenhang darum um den Wiederaufbau der Kirche kümmert, trudeln wir in der Tat in ein manifestes Sektierertum hinein.

3. H.H. Rissling behauptet, "eine theologisch relevante Antwort" auf "die absurden Vorstellungen von Herrn" Pitsch gegeben zu haben, der erneut das Argument ins Spiel gebracht hatte, wonach Kleriker nur dann die Sakramente spenden dürften, wenn sie dazu auch jurisdiktionell bevollmäch-tigt seien, was in der bestehenden Sedisvakanz nicht gegeben sei (man vgl. "Einsicht" XXXIV/2, S. 39). Leider habe ich eine solche Antwort von Rissling nie vernommen. Auch wenn ich die Schluß-folgerung, die Herr Pitsch zieht, nicht teile - ich würde sonst nicht die Meßzeiten von H.H. Rissling in der EINSICHT angeben -, ist sein Argument sehr wohl berechtigt!! und keineswegs absurd. Denn Kleriker ohne Mandat, ohne kirchliche Beauftragung handeln sektiererisch! Risslings 'Sprachlosigkeit' ist um so erstaunlicher, als wir das Problem des fehlenden Mandates bereits vor über 20 Jahren im Zusammenhang mit den von Erzbischof Ngô-dinh-Thuc gespendeten Bischofsweihen ausführlich öffentlich und weltweit diskutiert haben: wegen des Seelenheiles der Gläubigen ist das fehlende Mandat in dieser Sedisvakanz dahin gehend zu kompensieren, daß die Restitution der Kirche zu antizipieren ist in der Form, daß man ihren Wiederaufbau mit aller Kraft vorantreibt, um schließlich das rechtliche Provisorium, in dem wir uns z.Zt. befinden, von der vollständig installierten höchsten kirchlichen Autorität - einem legitimen Papst - salvieren zu lassen. 5)

Übrigens bestreitet Pitsch energisch, gesagt zu haben, daß "heute generell und ausnahmslos jegliche Sakramentenspendung verboten sein soll", sondern - wie er schreibt - nur, "daß man von Priestern, welche ohne kanonische Erlaubnis geweiht und ohne Dispens ihre Weihen ausüben, zu denen (Rissling) leider gehört, nach kanonischem Recht nur in den zwei (...) Ausnahmen die Sakramente emp-fangen darf" (d.i. in extremis). Pitsch arbeitet nicht "praktisch den übelsten Feinden der Kirche in die Hände" - das halte ich für bloßes Geschwätz -, sondern er deckt nur Risslings theologische Blößen auf, der damit zugleich belegt, die bisherigen Debatten um die kirchliche Situation einfach ignoriert zu haben. N.b.  in all den Jahren, die ich nun schon in der kirchlichen Auseinandersetzung stehe - gut dreißig Jahre -, habe ich keinerlei nennenswerte Attacken von 'außen' erlebt; 'feind' waren wir immer nur uns selbst! Quod erat demonstrandum.

Risslings Vorwürfe - Deklarationismus, Diskriminierung der Kommunionempfänger, Favorisie-rung von Pitsch's "absurden Vorstellungen" haben einen gemeinsamen Hintergrund: Risslings absolute Konzeptlosigkeit und mangelnde theologische Kompetenz zur Bewältigung der kirchlichen Probleme unserer Zeit.

Seit meiner Studienzeit, d.i. seit den späten 60iger Jahren, habe ich mich mit den theologischen Problemen beschäftigt, die durch die Beschlüsse des II. Vatikanums entstanden waren. Diese haben das kirchliche Leben weltweit und nachhaltig verändert, vielfach sogar total zerstört. Als Redakteur der EINSICHT - ein Amt, welches ich nun auch schon 30 Jahre lang ausübe - stand ich in Verbindung mit all jenen Priesterpersönlichkeiten, die den Kampf gegen die Revolution aufgenommen hatten und sich für die Bewahrung bzw. den Wiederaufbau der von Christus gegründeten Kirche eingesetzt haben: mit H.H. Pfr. Alois Aßmayr, H.H. Dr. Otto Katzer, H.H. Pfr. Leutenegger, H.H. Dr. Jeker, S.E. Bischof Blasius Kurz OFM, mit Bischof Carmona, S.E. Erzbischof Ngô-dinh-Thuc, der über Monate unser Gast war, mit den Bischöfen Zamora, Musey, Guerard des Lauriers, um nur einige zu nennen. All diesen Klerikern mit ihrem theologisch gut fundiertem Programm zum Wiederaufbau und ihrem kämpferischen Engagement fühle ich mich auch heute noch engstens verpflichtet, besonders Erzbischof Ngô-dinh-Thuc und Bischof Carmona. Deswegen werde ich all jene Aktivitäten, die den mühsam eingeleiteten Bestrebungen zur Restitution der Kirche zuwiderlaufen, sie zu verfälschen suchen, öffentlich kritisieren.

Wenn jemand uns Sedisvakantisten wirklich schadet, dann sind es Bischof Pivarunas und sein Adlatus H.H. Rissling, die mit ihrer angemaßten 'Papst'-Spielerei unser theologisch-kirchliches Anliegen lächerlich machen.
Eberhard Heller

Anmerkungen:
1) Dort heißt es u.a.: "Der 1929 geborene Michail Denisenko legte 1950 die Mönchsgelübde ab und empfing im gleichen Jahr noch die Weihe zum Mönchsdiakon und im folgenden Jahr jene zum Mönchspriester. 1962 erfolgte die Bischofsweihe. Bevor er 1966 als Erzbischof (seit 1968 Metropolit) von Kiev und der Ukraine eingesetzt wurde, diente er zwei Jahre als Bischof in Wien und zwei Jahre als Rektor der Geistlichen Akademie in Moskau. Von 1966 bis 1992 wirkte er als Vorsteher des Patriarchats Moskau in der Ukraine. In der Ökumene war Metropolit Filaret eine bekannte Persönlichkeit. Innerkirchlich teilte man die westliche Begeisterung für diesen Mann gar nicht. Er galt als skrupelloser Machtmensch und als Mann des KGB. Im Prinzip spricht man im Moskauer Patriarchat über solche Dinge noch immer nicht. Bei Metropolit Filaret tat man es - allerdings in anderem Zusammenhang -, als er 1992 laisiert und 1997 exkommuniziert wurde. Der Hauptgrund dafür war sein entscheidender Beitrag zur Spaltung der Ortho-doxie in der Ukraine. Es wurden dann aber noch weitere Gründe für die Kirchenstrafen genannt: Als Mönch und Bischof hatte er in unkanonischer Weise mit einer Frau und den gemeinsamen Kindern in der Metropolitenresidenz gewohnt, wo diese Dame laufend Skandale verursachte (die staatlichen «Organe» schützten vor Strafmassnahmen der Kirche). Zweitens erwähnte die Kirchenleitung von Filaret aus kirch-lichen Kassen unterschlagene gewaltige Summen. Schliesslich wurde Filarets intensive Zusammenarbeit mit den Organen des KGB betont, namentlich mit dem damaligen Partei- bzw. Staatschef Leonid Krav-cuk." (a.a.O. S. 184)
2) Zur Erläuterung des rechtlichen Problems dieser Weihen - das Fehlen des päpstlichen Mandats - hatte ich im Offenen Brief noch geschrieben: "Als S.E. Mgr. Ngô-dinh-Thuc 1981 die Patres des Lauriers, Zamora und Carmona zu Bischöfen weihte, war allen Beteiligten klar, daß die Erteilung der Weihen aus der damaligen Situation heraus nicht nur erlaubt, sondern auch geboten waren, daß sie sich deshalb aber dennoch wegen des fehlenden Mandats in einem rechtlichen Provisorium befinden würden, weswegen die Weihen selbst nur erst von einer restituierten höchsten Autorität legitimiert werden könnten."
3) Man vgl. auch die Hinweise der Kirchenrechtler: “Bei der Rückkehr orthodoxer Geistlicher (Priester und Diakone) ist in jedem Falle die SC Orient anzugehen. Für die Wiederversöhnung orthodoxer Russen erging eine besondere Instr. der Commissio pro Russia vom 26. 8. 1921, die den Bischöfen für die Wiederversöhnung der Laien weitgehende Vollmachten gibt, aber die Aufnahme von Diakonen und Priestern sich selbst vorbehält.” (Eichmann-Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, Bd. I, 9. Aufl. München/ Pader-born/Wien 1959, S. 210). “Wenn ein orientalischer Schismatiker sich bekehrt, dann darf er sich jenem Ritus anschließen, der ihm am meisten zusagt [...] Handelt es sich aber um Priester oder Diakone, dann muß man jeden einzelnen Fall der Commissio pro Russia (bzw. der bei der Kongregation für die orienta-lische Kirche am 21. Dezember 1934 errichteten Sektion) oder in dringenden Fällen dem Päpstlichen Legaten jenes Landes unterbreiten” (Herbert Jone, Gesetzbuch der lateinischen Kirche,  Bd. I, 2. Aufl. München/Paderborn/Wien 1950, S. 123)
4) Zum Verhältnisses der röm.-kath. zur orientalischen Kirche können weiterhin herangezogen werden: AAS, Vol. XXXXI, vom 12. März 1949, Motu Proprio von Pius XII.; AAS, Vol. XXXXII, vom 6. Jan. 1950, Motu Proprio von Pius XII. (de Iudiciis pro Ecclesia orientali); AAS, Vol. XXXXIV, vom 22. Feb. 1952, Motu Proprio von Pius XII. (de religiosis); AAS, Vol. XXXXIX, vom 15. Aug. 1957, Motu Proprio von Pius XII. (de ritibus orientalibus, de personis pro Ecclesiis orientalibus); weiterhin der "Dictionaire de théologique catholique" Vol. 1, Paris 1909, Artikel "Abjuration"; "Dictionaire de théologique catholique" Fascicule CXXIV, Artikel "Schisme byzantin".
5) Man kann darüber streiten, ob die besonderen Vollmachten, die Pius XI. Mgr. Thuc verliehen hatte und die meines Wissens nicht außer Kraft gesetzt wurden, auch das Recht beinhaltete, auch ohne ausdrückliches Mandat Bischöfe weihen zu dürfen - eine Option, die Mgr. des Lauriers favorisierte. Ich kann nur sagen, daß Mgr. Thuc selbst nie darauf insistierte.

 
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