ÜBER DIE HEILIGEN WEIHEN
von
S.E. Bischof Louis Vezelis O.F.M.
übersetzt von Eugen Golla
Jesus Christus setzte die sieben Sakramente ein als notwendiges Mittel
zur Rechtfertigung des Menschen. Das richtige Verständnis von den
Sakramenten führte die Menschen dazu, sie zu schätzen. Die unsichtbare
Gnade, die sie vermitteln, war es, sie empfangen zu wollen. Niemand,
dem an seinem Seelenheil gelegen ist, kann die grundlegende Lehre der
Kirche über die Bedeutung der Sakramente deshalb leichtfertig außer
acht zu lassen. Der Römische Katechismus schärft uns ein, daß "die Form
der Sakramente so festgelegt (definiert) ist, daß schon eine zufällige
Abweichung von ihr das Sakrament ungültig macht. Deshalb ist die Form
mittels klarster Termini zum Ausdruck gebracht, die jede Möglichkeit
eines Zweifels ausschließen." (Katechismus des Tridentiner Konzils,
S.151.)
Bevor wir beginnen, die kürzlich eingeführte (neue) Form für den
Empfang der Weihesakramente zu erläutern, wenden wir uns einer
Betrachtung über die Quellen des wahren Glaubens zu. Was soll ein
Katholik glauben? Die Frage ist nicht nur, was ein Katholik zu glauben
hat, sondern viel häufiger, wem ein Katholik (noch) glauben kann. Um
435 oder 440 verfaßte der hl. Vinzenz von Lerin sein überaus
lehrreiches Werk, das "Commonitorium". Er schrieb es, weil er von
wahrem übernatürlichem Eifer und von einer Begeisterung für die
Tradition und Universalität des katholischen Glaubens entflammt war.
Seine in dieser Schrift dargelegten Ansichten sind einfach und wurden
im Laufe der Jahrhunderte bis zur Gegenwart anerkannt: "Unser Glaube
beruht auf der Autorität des göttlichen Gesetzes, das gemäß der
kirchlichen Tradition verstanden und erklärt werden muß; die Tradition
besteht aus dem, was immer und von allen geglaubt worden ist."
Fortschritt in der Lehre hat nichts mit dem zu tun, was die Welt so
nennt. Fortschritt ist nicht bloß Veränderung. St. Vinzenz definiert
den wahren Fortschritt, indem er sagt, daß die Lehre innerhalb ihres
eigenen Bereiches wächst, während Änderung bedeutet, daß eine Sache in
etwas ganz anderes umgestaltet worden ist. Änderung bedeutet also
keinen Fortschritt, sondern den Ersatz einer Sache durch eine andere.
Das wahre Vatikanische Konzil (187o) zitiert den hl. Vinzenz in der
Dogmatischen Konstitution über den Glauben. Ebenso bezieht sich Papst
Pius X. in seiner, den Modernismus verurteilenden Enzyklika "Pascendi"
auf den hl. Vinzenz. Dieser schreibt: "Mit großem Eifer und voll
Aufmerksamkeit befragte ich oft viele Männer, die durch Heiligkeit und
Wissen gleichermaßen hervorragten, wie ich auf einem kurzen und
sozusagen allgemeinen und gewöhnlichen Wege imstande wäre, die Wahrheit
des katholischen Glaubens von der Verkehrtheit des häretischen Betruges
zu unterscheiden." Worin besteht nun die Lösung? Der hl. Vinzenz gibt
sie uns: "Beinahe von allen erhielt ich stets die Antwort, wenn ich
oder sonst jemand die Tücken der Häretiker aufdecken und ihren
Fallstricken entkommen wolle, um den wahren Glauben unversehrt zu
bewahren - ich hätte mit Gottes Hilfe den Glauben auf zweifache Weise
zu kräftigen:
1. mittels der Autorität göttlichen Rechts und
2. mittels der Tradition der katholischen Kirche."
(Der 1. Punkt bezieht sich natürlich auf die Heilige Schrift.)
Weshalb reicht aber die Hl. Schrift allein nicht aus? Weshalb müssen
wir zwecks korrekter Interpretation zur kirchlichen Autorität unsere
Zuflucht nehmen? Wir sind uns alle bewußt, daß auch der Teufel die
Schrift zu zitieren vermag und die Häretiker mit einem falschen
Verständnis des sinnfälligen Textes inspiriert. Außerdem sollte es
ebenso klar sein, daß diejenigen, die nicht die übernatürliche Gnade
des Glaubens besitzen, außerstande sind, die in den Schriften
verborgenen Wahrheiten in ihrer Tiefe zu erfassen. Man braucht nur die
Seiten der Kirchengeschichte aufzuschlagen, um zu sehen, wie ein jeder
Sektengründer den Sinn der Schrift verdrehte. Die Auslegung der
prophetischen und apostolischen Schriften muß mit den Bestimmungen der
kirchlichen, katholischen Lehre übereinstimmen. Die weise Befolgung dieser Regeln berücksichtigt im allgemeinen:
- die Vorschrift der Allgemeingültigkeit,
- das ehrwürdige Alter und
- die Zustimmung.
St. Vinzenz erklärt dies folgendermaßen: "Hinsichtlich der
Allgemeinheit handeln wir recht, wenn wir bekennen, daß nur der Glaube
wahr ist, den die Gesamtkirche überall in der Welt bezeugt. Bezüglich
des ehrwürdigen Alters: wenn wir auf keinen Fall von der Auslegung
abweichen, die unsere Vorfahren und Väter öffentlich als unverletzlich
erklärt haben. Die Zustimmung betreffend: wenn diese aus alter Zeit
stammt, so nehmen wir die Definitionen aller oder beinahe aller
Bischöfe und Gelehrten als gegeben an."
So sind wir schon mit einigen praktischen Lösungswege der Probleme, die
sicherlich auftauchen werden, ausgerüstet: "Was wird daher der
katholische Christ tun, wenn einige Glieder der Kirche die Gemeinschaft
des allgemeinen Glaubens verlassen haben?" Die Antwort: "Was sonst, als
die Gesundheit des Gesamtkörpers der Seuche der erkrankten Glieder
vorzuziehen?" - "Was jedoch dann, wenn eine erneute Verseuchung nicht
nur einen kleinen Teil der Kirche, sondern die Gesamtkirche zu befallen
droht?" Die Antwort lautet "Dann wird er sich bemühen, an dem
Althergebrachten festzuhalten, das sich mit Sicherheit außerhalb der
Gefahr befindet, vom Betrug irgendeiner Neuerung verunstaltet zu sein."
Können wir sicher sein, daß alles aus den alten Zeiten wahr ist? "Was
dann, wenn sogar in ihnen ein Irrtum von Seiten zweier oder dreier
Männer oder sogar von seiten einer Stadt oder Provinz entdeckt wurde?"
Er antwortet, daß er dann dafür sorge, die Beschlüsse eines
vorangegangenen ökumenischen Konzils - sofern es ein solches gab -, der
Unkenntnis und Verwegenheit einer kleinen Gruppe vorzuziehen. Und wenn
nun ein solches Konzil, das sich mit dem Irrtum einzelner befaßte,
nicht existiert? - Die Antwort: "Dann wird er sich bemühen, bei den
Auffassungen seiner Vorgänger Rat einzuholen; aber er wird sie nur mit
den Stellungnahmen derer vergleichen, die, obwohl sie in verschiedenen
Perioden und an verschiedenen Orten lebten, nichtsdestoweniger im
Glauben und in der Gemeinschaft mit der Einen Katholischen Kirche
verblieben und deshalb zuverlässige Autoritäten geworden sind.
Was wird das Resultat all dieser Nachforschungen sein? Die Antwort: "Er
wird feststellen, daß er ohne jeden Zweifel das glauben muß, was immer
auch nicht nur einer oder zwei, sondern alle gleichermaßen und mit
derselben Übereinstimmung freimütig, immer wieder und beharrlich
gehalten, geschrieben und gelehrt haben."
Als sich der hl. Hieronymus über die Synode von Rimini beklagte und
sagte: "Die gesamte Welt seufzte und war erstaunt, arianisch geworden
zu sein", stellte der hl. Vinzenz fest: "Jeder, der Christus liebt und
ihn anbetet, zog den alten Glauben der modernen Irrlehre vor und blieb
auf diese Weise unberührt von der Ansteckung durch diese Seuche."
Dieser etwas ausführliche Bericht über den hl. Vinzenz von Lerin wird
dem Leser hilfreich sein zum Verständnis der folgenden Überlegungen,
die den bösen und giftigen Betrug beweisen werden, der auf dem Gebiet
der Sakramente an den Menschen verübt worden ist. Und weil das
Weihesakrament, indem es den Urheber sämtlicher Gnaden, Jesus Christus
gegenwärtigsetzt, so wichtig ist, erfreut sich seine raffinierte und
verdeckte Zerstörung der besonderen Gunst des Antichristen; denn ohne
gültige und rechtmäßig geweihte Priester und Bischöfe verödet das
kirchliche Leben und droht zu versiegen. Die Gnade hört auf zu fließen,
die Lehre bleibt entstellt und es herrschen Anarchie und Despotismus.
Es trifft zu, daß der 1968 promulgierte neue Ritus für die Priester-
und Bischofsweihe mit seinen nach und nach erschienen Auflagen die
gleiche Mentalität widerspiegelt, die auch die Revolution in England
beherrscht hat. Wir möchten deshalb die oben angeführten Prinzipien des
hl. Vinzenz v. Lerin darauf anwenden und dann dieselben
Schlußfolgerungen ziehen wie die Lehrautorität hinsichtlich der
anglikanischen Weihen. Das Magisterium, an dessen Spitze Papst Leo
XIII. stand, entschied nach sorgfältiger Prüfung der Gegebenheiten
folgendes definitiv:
"Wir stimmen also allen Dekreten
Unserer Vorgänger bezüglich dieser Frage zu. Wir bestätigen sie voll
und ganz und erneuern sie kraft Unserer Autorität, aus eigenem Antrieb
und aufgrund sicherer Erkenntnis geben Wir bekannt und erklären Wir:
Die nach dem anglikanischen Ritus vollzogenen Weihen waren und sind
ganz und gar ungültig sowie völlig nichtig." (Papst Leo XIII. in
"Apostolicae curae" vom 13.9.1896)
Begründet wurde diese Entscheidung durch zwei Mängel: einen Mangel
hinsichtlich der Form und einen bezüglich der Intention. Viele, die vom
Anglikanismus zur römisch-katholischen Kirche konvertierten, hatten
Schwierigkeiten, die volle Konsequenz dieser Wahrheit zu akzeptieren.
"Um das anglikanische Ordinale genau
und vollständig zu bewerten, ist außer dem, was hier über einige seiner
Kapitel angemerkt ist, nichts so sehr geeignet als die gewissenhafte
Untersuchung der Umstände, unter welchen es erstellt und veröffentlicht
wurde." ("Apostolicae curae")
Papst Leo XIII. bezieht sich auf die häretische Haltung der
Anglikanischen Kirche als ein Mittel, ihre Absicht, die sich in der
Formulierung des Ritus niedergeschlagen hat, zu interpretieren und zu
analysieren. Hätten nämlich die Anglikaner nicht die katholische
Auffassung vom Priestertum verworfen bzw. geleugnet, so hätten sie
keinen Grund gehabt, das römische Rituale auch nur im geringsten zu
ändern. Man beachte: eine Änderung ist nur dann erforderlich, wenn man
etwas ganz anderes beabsichtigt! Und der Geist von Vatikanum II war
auch ein Geist der Änderung! Das Vokabular aller Modernisten mußte sich
ändern, weil der Modernismus auf Änderung aus war! Bei den Anglikanern
war es so, daß sich diese Änderungen in ihren Taten niederschlugen und
ihre neue Haltung offenbar wurde, und das geschah während und nach der
Abfassung ihres Weiheritus. Es ist interessant festzustellen, daß Leo
XIII. auf den Geist derer aufmerksam macht, die den neuen Weiheritus
verfaßten, wie sie Mitglieder verschiedener Sekten einluden, um sich
mit ihnen zur vorbereitenden Arbeit für den neuen Weiheritus zu
verbinden:
"Sie alle aufzuzählen wäre langweilig
und ist gar nicht notwendig. Die Geschichte dieser Epoche zeigt mit
genügender Beredsamkeit, von welchem Geiste die Verfasser des Ordinale
gegen die katholische Kirche beseelt waren, welche Hilfe sie von
andersgläubigen Sekten angenommen haben und welchen Zweck sie
verfolgten." (ebd.)
Der Papst macht deutlich, daß die Neuerer in England genau wußten, was sie u.a. taten:
"Da sie genau das notwendige Verhältnis
zwischen Glauben und Gottesdienst, zwischen dem Gesetz des Glaubens und
dem Gesetz des Betens kannten, haben sie die gesamte Ordnung der
Liturgie unter dem Vorwand, dieselbe auf ihre ursprüngliche Form zurück
zuführen, gemäß den Abirrungen der Neuerer auf vielfache Weise
verunstaltet." (ebd.)
Wir werden sehen, wie sich das Verhalten der modernistischen Häretiker
mit dem der Anglikaner deckt, die nicht die Peterskirche besetzt
halten, sondern 'nur' die Kathedrale von Canterbury.
Der Papst fährt weiter fort:
"Deshalb ist im gesamten Ordinale
nichts ausdrücklich über das Opfer, über die Wandlung, über das
Priestertum, über die Gewalt zu konsekrieren und das Opfer
darzubringen, erwähnt. Mehr noch: die geringste Spur derartiger
Wahrheiten, welche in den nicht zur Gänze ausgemerzten Gebeten aus dem
katholischen Ritus noch vorhanden waren, sind dann geflissentlich in
der von Uns genannten Absicht gestrichen und ausgemerzt worden."
Der anglikanische Weiheritus zeigt die wahren Absichten derer auf, die
ihn formulierten. Dasselbe kann auch von denen gesagt werden, die den
Novus Ordo-Ritus verfaßten, der ansonsten unter dem Namen "Das Römische
Rituale und Pontificale, revidiert mittels Dekrets des Zweiten
ökumenischen Vatikanischen Konzils und veröffentlicht mit Genehmigung
der Päpste Paul VI. und Johannes Paul II." bekannt ist. Um
Mißverständnisse oder Unwissenheit auszuschließen: dieser Ritus wurde
(für Amerika - darauf bezieht sich der Autor, Anm.d.Red.) genehmigt zum
Gebrauch "für die Diözesen der Vereinigten Staaten" durch das
Nationalkonzil der sog. 'katholischen Bischöfe' und bestätigt durch den
'Apostolischen Stuhl'. Es kann sich folglich aus den Reihen der
vorgesetzten (modernistischen) Stellen niemand auf Unkenntnis bezüglich
des Inhaltes dieses Rituale berufen. Niemand - besonders Johannes Paul
II. nicht - kann für den Inhalt dieses Rituale sowie den Mangel an
theologischer Klarheit darum entschuldigt werden.
Wenn wir nun das neue Rituale betrachten und es mit dem anglikanischen
Weiheritus vergleichen und die Enzyklika Papst Leos XIII. über dessen
Ungültigkeit - falls jemand die Priester- oder Bischofsweihe nach
diesem anglikanischen Ritus erhalten hatte zu Rate ziehen, sehen wir
uns zu der Schlußfolgerung genötigt, daß sich die neue Theologie, wie
sie im Rituale Johannes Pauls II. für 1991 zum Ausdruck kommt, in
direkter Übereinstimmung mit der häretischen Denkungsweise des
anglikanischen Rituale befindet.
Um einen Vergleich zu ermöglichen, werfen wir einen prüfenden Blick auf
einzelne Gebete in beiden Riten, dem anglikanischen und dem
modernistischen. Im Weiheritus, wie er in der römisch-katholischen
Kirche bis 1968 - n.b. dieser Ritus ist bei der wahren Kirche immer
noch in Gebrauch! (Anm.d.Red.) - in Gebrauch war, finden wir Worte über
die Bedeutung und das Wesen des Priestertums. Der Bischof liest den
Weihekandidaten eine Ermahnung bzw. Belehrung vor, in welcher er
ausführt: "Erkennet, was ihr vollzieht! Ahmet nach, was ihr verrichtet,
insofern ihr nicht nur das Geheimnis vom Tode des Herrn feiern, sondern
euch auch bemühen sollt, in euren Gliedern alle Laster und bösen
Begierden abzutöten." Wohlgemerkt: der Priester feiert das Mysterium
vom Tode des Herrn.
Im neuen Ritus wird dem Kandidaten gesagt: "Bedenket, was ihr tut; euer
Verhalten sei im Einklang mit eurem Handeln, so daß die Feier des
Mysteriums der Auferstehung des Herrn..." - Man beachte: dem Priester
wird gesagt, er feiere nun das Mysterium der Auferstehung des Herrn.
Dies wurde dann angeblich von jemand im Vatikan kritisiert.
Infolgedessen hatten die späteren Auflagen die modifizierte , aber
ebenfalls häretische Formulierung: "Zur Erinnerung an des Herren Tod
und Auferstehung...". Obwohl die Worte, welche die Form bilden,
dieselben sind, fehlt im neuen Ritus infolge der sie begleitenden
Gebete die Möglichkeit, die wahre Bedeutung des Terminus "Priester'
genau zu definieren. Unter dem Aspekt, daß bei der Abfassung auch
Häretiker mitgewirkt haben, die man daran beteiligte, wird im Gegenteil
sogar klar ersichtlich, daß (diese Verfälschungen gewollt waren,
Anm.d.Red.) auf den Kandidaten keine übernatürlichen Vollmachten der
heiligen Weihen gemäß dem Verständnis und der Praxis der röm.-kath.
Kirche übertragen werden.
Die Form für eine gültige Priesterweihe in der röm.-kath. Kirche, wie
sie von Papst Pius XII. in der Apostolischen Konstitution "Sacramentum
ordinis" vom 3o. Nov. 1947. verkündet wurde, lautet folgendermaßen:
"Da, qaesumus, omnxpotens Pater, in hunc famulum tuum Presbyterii dignitatem; innova in visceribus eius spiritum
sanctitatis, ut acceptum a Te, Deus, secundi meriti munus obtineat
censuramque morum exemplo suae conversationis insinuet."
"Erteile, wir bitten Dich, allmächtiger Vater, diesem deinem Diener die
Würde des Priestertum; erneuere in seinem Inneren den Geist der
Heiligkeit, damit er die Gabe der zweiten Würde von Dir, o Gott,
erlange und bewahre und durch das Beispiel seines Wandels die Zucht der
Sitten lehre."
Papst Pius XII. bestimmte, daß die obigen Worte "essentialia ideoque ad
valorem requisita" seien, d.h. diese Worte sind "wesentlich und
folglich für die Gültigkeit erforderlich". Wenn sie z.B. nicht
verwendet würden, wäre das Sakrament null und nichtig. Aber auch wenn
sie gebraucht würden, jedoch der Zusammenhang des Ritus den Sinn dieser
Worte ändern würde, würden wir auch nicht mehr davon sprechen, daß das
katholische Priestertum weitergegeben würde.
Der Ritus der Bischofsweihe erleidet sogar noch schlimmere
Verfälschungen. Da die Erhaltung des Bischofsamtes in der Kirche von
allergrößter Bedeutung ist, damit die Apostolische Sukzession
fortgesetzt werden kann, war die Kirche stets sehr vorsichtig bei der
Spendung der Bischofsweihe, um ihre Gültigkeit zu garantieren. Wenn wir
nun eine Parallele ziehen vom anglikanischen 'Weihe'ritus zu dem neuen
postkonziliaren, können wir erkennen, wie das, was Papst Leo XIII.
bezüglich des anglikanischen Ritus sagt, auch die betrifft, die nach
dem neuen Ritus ab 1969 die 'Bischofsweihe' erhielten. Der Papst
urteilt folgendermaßen über den Mangel der Intention:
"Mit diesem inneren Mangel der Form ist
verbunden der Mangel bei der Intention: Form und Intention sind ja
beide gleich notwendig für das Zustandekommen eines Sakramentes. Die
Gesinnung oder die Absicht ist als solche innerlich und fällt daher
nicht unter das Urteil der Kirche: sie muß diese aber beurteilen,
insoweit sie nach außen in Erscheinung tritt."
Diesbezüglich unterlassen es viele, die erforderliche Unterscheidung zu
treffen, die in den Worten des Papstes enthalten ist und welche die
wahre katholische Lehre hinsichtlich der Notwendigkeit der inneren
Intention zum Ausdruck bringen. Bevor wir jedoch die Schlußfolgerungen
aus diesem Teil der lehramtlichen Entscheidung Papst Leos XIII.
erläutern, verfolgen wir noch eine weitere Passage dieses Textes:
"Wenn also jemand bei der Vorbereitung
und bei der Spendung eines Sakramentes in ernster Weise Form und
Materie nach dem Ritus der Kirche gebraucht, von diesem wird deshalb
angenommen, daß er ohne Zweifel die Absicht hatte zu tun, was die
Kirche tut. Auf diesen Grundsatz stützt sich die Lehre, daß ein
Sakrament, welches von einem Häretiker oder von einem Ungetauften
gespendet wird, gültig ist, vorausgesetzt, daß es nach katholischem
Ritus gespendet wird. Hingegen, wenn der Ritus mit der offenbaren
Absicht geändert wird, einen anderen Ritus einzuführen, und es
abgelehnt wird zu tun, was die Kirche und was gemäß der Einsetzung
durch Christus zum Wesen des Sakramentes gehört: dann fehlt es
offenkundig nicht nur an der für das Sakrament notwendigen Intention,
sondern es liegt dann sogar eine Gegen-Intention vor, die dem Sakrament
feindlich ist und zu ihm in Widerspruch steht."
Weil man sich an Fälle erinnert, wo zwar der für die gültige Spendung
eines Sakramentes erforderliche äußere Ritus angewandt wurde, aber die
Intention zu tun, was die Kirche tut, fehlte, ist es für das Leben der
Kirche wesentlich, solche Fälle aufzuspüren, bei denen auch nur der
geringste Verdacht bestehen könnte, die Sakramente seien ungültig
gespendet worden. Was nun die Anglikaner betrifft, so offenbarte schon
die Änderung des Ritus auch dessen veränderte innere Intention.
Der Papst macht deutlich, daß niemand außer Gott die innere Intention
zu beurteilen vermag (wenn sie sich nicht äußert, Anm.d.Red.) Die
Kirche jedoch urteilt über sie, wenn sie sich in irgendeiner Weise
äußert. Der Papst wies darauf hin, daß eine dieser Methoden die
Änderung des bekannten Ritus sei. Dies schließt aber keinesfalls andere
sichtbare und offenbare Manifestationen der inneren Intention aus.
Nehmen wir einmal an: Ein Jude, der vorgibt, die Taufe empfangen zu
wollen, tritt später in ein Seminar ein, studiert eifrig und gilt als
musterhafter Seminarist. Er läßt alle Zeremonien über sich ergehen bis
hin zum Empfang der Priesterweihe, ja vielleicht noch darüber hinaus!
Während er dem äußeren Anschein nach zur Kirche gehört, wie er dies
auch bekundet, ist er in Wirklichkeit jemand, der nur in die Kirche
eingedrungen ist, um in Wirklichkeit ungültige Sakramente zu spenden
(durch fehlende Intention oder durch direkte Gegenintention,
Anm.d.Red.), um so den Gnadenstrom für die Seelen zu unterbinden. Wie
kann man nun zu der berechtigten Behauptung gelangen, daß hier ein
böses Spiel getrieben wird, wobei es um das Heil der Seelen geht? Offen
gesagt, die einzige Möglichkeit der Entlarvung solcher Leute erfolgt
entweder durch ihr eigenes Eingeständnis oder vermittels anderer
äußerer Umstände. Um welche anderen Umstände kann es sich dabei
handeln? *)
Sicherlich ist Häresie allein nicht ausreichend, um die Sakramente
ungültig zu machen, "vorausgesetzt, daß der katholische Ritus
angewendet wird", wie es nämlich Papst Leo XIII. darlegt. Es muß aber
hinzugefügt werden, daß ein Teil des katholischen Ritus sich auf ein
wesentliches Moment des Sakramentes erstreckt: die Intention zu tun,
was die Kirche tut. Wir dürfen uns nicht mit einer mechanischen
Handhabung von Materie und Form begnügen.
Wenn Kommunisten in Seminare eintraten und allmählich in höhere Ränge
der kirchlichen Hierarchie aufstiegen, mit der Absicht, die Kirche zu
zerstören, dann fällt es nicht schwer, zu erkennen, daß sie nicht die
erforderliche Intention besaßen, das zu tun, was die Kirche zur
Sicherung ihrer Existenz tut. Ohne diesen Punkt weiter zu verfolgen, um
so den Eindruck zu erwecken, als wolle man die Aufmerksamkeit des
Lesers auf die Probe stellen: wäre es zuviel zu behaupten, daß der.
welcher jemand ermorden will, mit allen seinen Kräften das Leben seines
Opfers schützen würde? Wenn Mord beabsichtigt ist, wie kann dann die
gegenteilige Absicht dominieren? Die eine oder die andere Intention muß
die Oberhand gewinnen. Ist es an den Haaren herbeigezogen anzunehmen,
daß diejenigen, welche planen, die Kirche zu vernichten, die Absicht
hätten, den Gegenstand ihrer zerstörerischen Ziele zu schützen und
bestehen zu lassen? Es ist mehr als gerechtfertigt, an den guten
Absichten solcher offensichtlicher und durchschauter Personen zu
zweifeln.
Wir finden im neuen Ritus nicht nur eine Änderung in den konkreten
Worten, welche die wesentliche Form für eine gültige Bischofsweihe
bedeuten, sondern auch eine Leugnung der bischöflichen Gewalt, wie sie
die Kirche versteht. Die Worte, welche die wesentliche Form bei der
Bischofsweihe ausmachen, sind folgende:
"Comple in sacerdote tuo ministri tui
summam, et ornamentis totius glorificationis instructum coelestis
unguenti rore sanctifica."
"Teile deinem Priester die Fülle deines Amtes zu und - versehen mit dem
Schmuck der höchsten Ehre - heilige ihn mittels des Taues der
himmlischen Salbung."
Diese Worte bestimmen klar den Zweck des Ritus. Papst Pius XII. legte
eindeutig fest: "Haec sunt essentialia ideoque ad valorem requisita".
("Diese Worte sind wesentlich und für die Gültigkeit erforderlich.")
Es gibt Leute, die einwenden, daß der, welcher nicht zuvor zum Priester
geweiht wurde, die Fülle des Priestertums dennoch empfangen könne. Dies
stimmt nicht. Die Worte der wesentlichen Form verlangen, daß der
Kandidat für die Bischofsweihe bereits Priester sein muß. Wäre dies
nicht der Fall, dann wäre das in der wesentlichen Form enthaltene Wort
"Priester" überflüssig. Es bestünde hierfür auch keine grundlegende
Notwendigkeit, wenn man anläßlich der Konsekration zum Bischof
gleichzeitig die Priesterweihe empfangen könnte.
Was nun die wesentliche Form des Vatikanum-II-Ritus betrifft, so ist es
schwer festzustellen, wo die für eine gültige Weihe erforderlichen
Worte zu finden sind. Es besteht praktisch kein Bedarf, die von Paul
VI. vorgeschriebene seltsame Formel genau zu analysieren. Für uns
Katholiken genügt es zu wissen, daß sie von der allgemeinen Praxis der
Kirche abweicht. Sie ist neu und stellt eine Neuerung und eine
grundlegende Änderung dar. Sie ist folglich nicht katholisch. **)
Es sind deshalb folgende sachliche Schlußfolgerungen zu ziehen: Einige
sehr grundlegende Folgerungen ergeben sich aus den o.a. Überlegungen
bezüglich der Priesterund Bischofsweihe, wenn sie gemäß dem neuen Ritus
Pauls VI. und Johannes Pauls II. vorgenommen werden:
1. Jeder, der nach dem neuen Ritus zum Priester oder zum Bischof geweiht wurde, ist ungültig geweiht.
2. Sämtliche Sakramente, die von jemand gespendet werden, der die
Weihen nach dem neuen Ritus erhalten hat, sind gleichfalls ungültig.
(Außer er spendet Sakramente, die auch ein Laie spenden kann wie z.B.
die Taufe, Anm.d.Red.) Falls ein Sakrament, das ein solcher spendet,
eventuell gültig sein sollte, ist dies auf andere Gründe
zurückzuführen.
3. Auch hl. Messen, die in sich gültig und von sich aus Gnaden gewähren
würden, können von solchen Personen nicht gültig gefeiert werden, weil
sie normale Laien (geblieben) sind.
4. Informierte Katholiken dürfen nicht an von solchen Personen abgehaltenen Gottesdiensten teilnehmen.
5. Wir müssen an den eindeutigen Lehren der Kirche festhalten, so wie
sie von ihrem sichtbaren Lehramt ausgesprochen worden sind, welches
erklärt hat:
"Wir bestimmen, daß dieses Schreiben und alles, was es enthält,
hinkünftig niemals unter dem Vorwand eines versteckten Mangels oder
einer Auslassung, oder sei es im Zusammenhang mit einem Fehler
betreffend den von Uns verstandenen Sinn oder aus jeglichem anderen
diesbezüglichen Entkräftigungsgrund, gerügt oder bekämpft werden darf.
Dieses Schreiben ist und wird vielmehr stets gültig sein und seine
volle Kraft behalten. Alle, welchen Rang sie auch einnehmen und wie
hervorragend ihre amtliche Stellung auch sein möge, müssen sich
unverletzlich bei der Rechtsprechung und auch außerhalb derselben daran
halten. Wir erklären für null und nichtig alles, was immer in dieser
Angelegenheit, im Widerspruch zu diesem Schreiben, wissentlich oder
unwissentlich, unternommen werden könnte, durch welche Person oder
Autorität oder unter welchem Vorwand auch immer. Nichts Gegenteiliges,
was immer es auch sein möge, kann diesem Schreiben entgegenstehen."
(Leo XIII. "Apostolicae curae" vom 13.11.1896)
Dies ist die feierliche Erklärung eines Römischen Pontifex, der die
Fülle seiner päpstlichen Autorität auf einem wesentlichen Gebiete der
Lehre und Moral in Anspruch nimmt. Infolgedessen ist niemand
entschuldbar, die die illegalen Okkupanten des Vatikans unter stützt,
die sich selbst als durch und durch bösartige, skrupellose "räuberische
Wölfe" entpuppt haben, welche zu meiden unser Herr die Gläubigen
nachdrücklich ermahnte.
Möge es Gott gefallen, daß wir, der verbliebene Rest des Mystischen
Leibes Jesu Christi, bei Ihm Gnade finden, so daß wir in der einen,
katholischen, heiligen römisch-apostolischen Kirche verbleiben dürfen,
in die uns Seine Gnade rief und in der uns Seine Gnade weiterhin
behüten und uns hoffentlich bis zum Ende ausharrend antreffen möge. Uns
wurde der göttliche Schutz von Gottes Weisheit durch die Führung großer
Heiliger, Kirchenväter und -lehrer sowie eifriger Bischöfe und Päpste
in vergangenen Zeiten gewährt. Es genügt, auf sie in aller Demut zu
hören und bestrebt zu sein, ihren Ermahnungen gemäß zu leben mit der
Gewißheit, daß auf sie hören, dasselbe sei, wie auf den Herrn zu hören.
***) Jetzt kann es nicht den Schatten eines Zweifels mehr geben, wie
Papst Leo XIII. es sagte, daß die anglikanischen Weihen ungültig sind.
Und in Anwendung derselben Grundsätze auf den Novus-Ordo-Weiheritus
dürfen wir zur selben Schlußfolgerung gelangen: solche Weihen sind
ungültig.
überarbeitet: Werner Nicolai (von der Redaktion gekürzt)
Anmerkungen der Redaktion:
*) Ein Umstand, der zur Erkennung ganz anderer als der vorgegebenen
Intentionen führt könnte darin bestehen, wenn im Handeln sichtbar wird,
daß ganze andere als die vermeintlichen Absichten im Spiel sind. Denn
im Handeln muß man die Zweideutigkeit verlassen.
**) Diese Art der Beweisführung reicht nicht aus! Änderungen als solche
sind noch kein Grund in sich, an der Gültigkeit zu zweifeln! Man muß
aus den Änderungen selbst sehen können, daß hier theologische
Bedingungen vorliegen, die ein gültiges Zustandekommen einer Weihe
ausschließen. Fideismus hilft in einem solchen Fall wenig.
***) Bei allem Respekt vor den Leistungen der Kirchenväter und -lehrer
und der anderen angeführten Autoritäten und bei allem ausdrücklichen
Gehorsam und Anerkennung der verbindlichen Lehrentscheidungen stehen
wir heute vor einer Situation, die die Kirchengeschichte bisher nicht
erlebt hat, weshalb wir selbst Lösungen zur Überwindung dieser Krise
finden müssen... wenn es in Gottes Heilsplan liegt, daß die Bewältigung
dieser Krise unserer Mitarbeit bedarf.
E. Heller
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