54. Jahrgang Nr. 6 / September 2024
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Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Zeugen gesucht!


Ausgabe Nr. 11 Monat Dezember 2004
Die religioese Freiheit, ein Irrtum des Vatikanums II


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2004
Jesus im Tempel zu Jerusalem


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2004
Léon Bloy: Juden und 'Christen' - Verbündete der Schande und der Schmach


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2004
Papst Pius IX.: Syllabus


Ausgabe Nr. 6 Monat Oktober 2005
Das Konzil und der viel zitierte Heilige Geist - mit Blick auf Parallelen im Mittelalter


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Armut ist ein relativer Begriff


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1971
Über den Papst


Ausgabe Nr. 2 Monat März 2003
Fortsetzung


Ausgabe Nr. 2 Monat März 2003
ES SIEHT SO AUS, ALS OB SICH ETWAS VORBEREITET


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2003
Lehre vom Brot des Lebens


Ausgabe Nr. 7 Monat September 2003
Über den Papst


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2002
ISRAEL UND DER HEILIGE GEIST


Ausgabe Nr. 6 Monat November 2002
ES SIEHT SO AUS, ALS OB SICH ETWAS VORBEREITET


Ausgabe Nr. 5 Monat August 1971
Beweis im Zirkel


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2000
Unser Heiland und König ist geboren! (dt/engl)


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
Lehre vom Brot des Lebens


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1972
DIE NUKLEARBEDROHUNG DER MENSCHHEIT


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1972
DIE FÜNFTE POSAUNE


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1972
GARABANDAL


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1998
Über die Macht der Öffentlichkeit


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1998
DIE SPEISUNG DER FÜNFTAUSEND


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
Über die Macht der Öffentlichkeit


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
EIN BEMERKENSWERTER BRIEF...


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2006
Christi Auferstehung


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
DER HL. ALBERTUS MAGNUS


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1996
Allen aber, die Ihn aufnahmen...


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1995
Wir feiern Gottes wertvollstes Werk


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
PREDIGT AUF DAS WEIHNACHTSFEST


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
NUR NOCH AUSLAUFMODELL?


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
BETRACHTUNGEN ÜBER DIE GEHEIME OFFENBARUNG 12,18 - 13,12


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
ENTSCHEIDUNGEN, DIE NICHT IN UNSER BELIEBEN GESTELLT SIND


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1990
ZWISCHEN ZWEI STÜHLEN


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1991
JOHANNES PAUL II. IN MEXIKO


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1989
DER HEILIGE JOHN FISHER


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1990
ZUR PROBLEMATIK DER RESTITUTION DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1990
DER GREUEL DER VERWÜSTUNG


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
DIE JÜDISCH-FREIMAURERISCHE UNTERWANDERUNG DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1988
DER HL. PETRUS COLESTINUS


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1988
DIE ZWIELICHTIGKEIT DER GESTALT JOHANNES XXIII., Fortsetz.


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
DER VERBORGENE, ABER SIEGREICHE WEG DER FREIMAUREREI


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DAS DRITTE GEHEIMNIS VON FATIMA


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1987
DIE KIRCHE WIRD EINE SCHRECKLICHE KRISE DURCHMACHEN!


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1987
DIE PARUSIE, II. Kap


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1987
DIE PARUSIE, IV. Kap


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1987
DIE PARUSIE, VI. Kap


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1987
DIE PARUSIE, IX. Kap


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1987
DIE PARUSIE, X. Kap und Anhang


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1988
JOHANNES PAUL II., SEIN SELTSAMER ÖKUMENISMUS UND W. SOLOWJEW


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 5 Monat Januar 1987
PREDIGT AM FESTE DER ERSCHEINUNG DES HERRN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1984
FREUT EUCH IM HERRN ALLEWEGE, ABERMALS SAGE ICH: FREUET EUCH! (PHIL. 4,4)


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1984
WIE DIE RÖMISCHE ZITADELLE FIEL


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1984
LESERBRIEFE, LESERMEINUNG...


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1984
EINE KIRCHE OHNE BISCHÖFE?


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1984
WEIHNACHTEN!


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1985
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 10 Monat Nov., Sondernummer 1983
DIE, DIE WEINT - UNSERE LIEBE FRAU V. LA SALETTE, Kap. 1-7


Ausgabe Nr. 10 Monat Nov., Sondernummer 1983
DIE, DIE WEINT - UNSERE LIEBE FRAU V. LA SALETTE, Kap. 8-12


Ausgabe Nr. 10 Monat Nov., Sondernummer 1983
DIE, DIE WEINT - UNSERE LIEBE FRAU V. LA SALETTE, Kap. 13-19


Ausgabe Nr. 10 Monat Nov., Sondernummer 1983
DIE, DIE WEINT - UNSERE LIEBE FRAU V. LA SALETTE, Kap. 20-26


Ausgabe Nr. 10 Monat Nov., Sondernummer 1983
DIE, DIE WEINT - UNSERE LIEBE FRAU V. LA SALETTE, Anhang II/1


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
ZUM TODE VON H.H. PFR. JOSEPH LEUTENEGGER


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
DER ANTICHRIST


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
PREDIGT ZUM EVANGELIUM VOM 7. SONNTAG NACH PFINGSTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1980
JEDER MUSS SICH ENTSCHEIDEN!


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1980
DER GREUEL DER VERWÜSTUNG


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1980
DIE SCHISMATISCHE KIRCHE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1980
CHRISTUS IST UNS GEBOREN, KOMMT LASSET UNS ANBETEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
AUFRUF AN ALLE RECHTGLÄUBIGEN PRIESTER


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
LITURGISCHE REFORMEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1979
ER KAM IN SEIN EIGENTUM, ABER DIE SEINEN NAHMEN IHN NICHT AUF


Ausgabe Nr. 1 Monat Juni 1978
AUFRUF


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1978
DER GREUEL DER VERWÜSTUNG


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1978
DER ANTICHRIST


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
PROPHETEN UND PROPHEZEIUNGEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1977
ALLES WIRD IN ERFÜLLUNG GEHEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1977
FALSCHER PAPST, UND ANTICHRIST


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1977
ALLES WIRD IN ERFÜLLUNG GEHEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1977
ZUM HEILIGEN WEIHNACHTSFEST


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1976
ICH WILL DIR ZEIGEN, WAS HERNACH GESCHEHEN SOLL. (Apok. 4,1)


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1977
DIE WEISSAGUNG DES PROPHETEN DANIEL VON DEN 70 WOCHEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1977
DER ANTIMODERNISTENEID


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1977
MARIA, UNBEFLECKT EMPFANGENE, BITT FÜR UNS!


Ausgabe Nr. 13 Monat Juli 1975
S A C H R E G I S T E R - A bis Z


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1975
DIE PROPHEZEIUNGEN DES HERRN VON CAZOTTE (1)


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2007
Die Prophezeihungen des Herrn von Cazotte


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1974
FREIMAUREREI UND VATIKAN II


Ausgabe Nr. 78 Monat Oktober/Nov. 1974
DIE GROSSE SCHLACHT DES ANTICHRIST


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2007
Ratzinger und die heidnischen Sexual-Götter


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1972
DER HL. BENEDIKT JOSEF LABRE


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1972
VORZEICHEN DER ENDZEIT


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1972
NUR DIE INNERE UMKEHR ....


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1972
ZU DEN PAPSTWEISSAGUNGEN DES HL. MALACHIAS


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1973
Christus, der König


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1973
EINSICHTEN


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1974
Der Eid gegen die Irrtümer des Modernismus


Ausgabe Nr. 45 Monat Juli/August 1973
WENN DIE MUTTERGOTTES RUFT


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2007
Gedanken über den Antichrist


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2007
Ausgewählte Predigten und Beiträge


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2008
Die inspirierte Vorausschau des hl. Apostels Paulus


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2008
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs'weihe'


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2009
Visionen über die Endzeit und den Antichrist


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2010
Verhandlungen mit Rom


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2010
Verhandlungen mit Rom (Fortsetzung)


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2010
100 Jahre Antimodernisteneid


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2011
A. 15. Zusammenfassung der Ergebnisse aus Teil A.


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2011
Vor 580 Jahren wurde Jeanne d'Arc in Rouen verbrannt


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs‘weihe‘


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2012
Brief an Herrn Gilbert Grisé


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2013
Das Kindlein von Bethlehem


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Bartholomäus Holzhauser


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2013
Ist Jesus Christus der Sohn Gottes?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2013
Aus den Visionen der Anna Katharina Emmerich


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2014
Scivias


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2014
Mitteilungen der Redaktion, Hinweise


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2014
Die Vision des Kaisers


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2015
Die Irrtümer des II. Vatikanums und ihre Überwindung durch die Erkenntnis Christi als Sohn Gottes


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2016
Et regnabunt cum Christo mille annis


Ausgabe Nr. 4 Monat November 2016
Et regnabunt cum Christo mille annis


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2017
Et regnabunt cum Christo mille annis


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2017
Et regnabunt cum Christo mille annis


Ausgabe Nr. 4 Monat November 2018
Weihnachten 2018


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2019
Weihnachten 2019


Ausgabe Nr. 2 Monat März 2020
Die Evangelien auf historischem Prüfstand


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2022
Salus ex Judaeis est.


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 2022
Das Pfingstfest


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2023
Wo ist Jesus Christus heute?


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2023
Die Einheit der Kirche wiedererlangen?


Ausgabe Nr. 2 Monat März 2024
Aspicite nobis illusiones - Prophezeit uns Illusionen!


Ausgabe Nr. 5 Monat August 2024
Auslaufmodell


Ausgabe Nr. 6 Monat September 2024
Die schockierende Wahrheit


Papst Pius IX.: Syllabus
 
Syllabus

von
Papst Pius IX.

- oder Sammlung der von Papst Pius IX. in
verschiedenen Äußerungen geächteten Irrtümer -

Veröffentlicht zugleich mit der Enzyklika »Quanta cura«
desselben Papstes am 8. Dezember 1864

Index der Äußerungen von Pius IX, aus welchen der Syllabus exzerpiert ist

1’ Enzyklika Qui pluribus vom 9. November 1846.
2’ Ansprache Quisque vestrum vom 4. Oktober 1847.
3’ Ansprache Ubi Primum vom 17. Dezember 1847.
4’ Ansprache Quibus quantisque vom 20. April 1849.
5’ Enzyklika Nostis et Nobiscum vom 8. Dezember 1849.
6’ Ansprache Si semper antea vom 20. Mai 1850.
7’ Ansprache In consistoriali vom 1. November 1850.
8’ Brief Multiplices inter vom 10. Juni 1851.
9’ Brief Ad Apostolicæ Sedis vom 22. August 1851.
10’ Ansprache Quibus luctuosissimis vom 5. September 1851.
11’ Brief an den König von Sardinien vom 9. September 1852.
12’ Ansprache Acerbissimum vom 27. September 1852.
13’ Ansprache Singulari quadam vom 9. Dezember 1854.
14’ Ansprache Probe memineritis vom 22. Januar 1855.
15’ Ansprache Cum sæpe vom 26. Juli 1855.
16’ Ansprache Nemo vestrum vom 26. Juli 1855.
17’ Enzyklika Singulari quidem vom 17. März 1856.
18’ Ansprache Nunquam fore vom 15. Dezember 1856.
19’ Brief Eximiam tuam vom 15 Juni 1847 an den Kardinal-Erzbischof von Köln.
20’ Apostolisches Schreiben Cum catholica Ecclesia vom 26. März 1860.
21’ Brief Dolore haud mediocri vom 30. April 1860 an den Bischof von Breslau.
22’ Ansprache Novos et ante vom 28. September 1860.
23’ Ansprache Multis gravibusque vom 17. Dezember 1860.
24’ Ansprache Jamdudum cernimus vom 18. März 1861).
25’ Ansprache Meminit unusquisque vom 30. September 1861.
26’ Ansprache Maxima quidem vom 9. Juni 1862.
27’ Brief Gravissimas inter an den Erzbischof von Freising vom 11. Dezember 1862.
28’ Enzyklika Quanto conficiamur mærore vom 10. August 1863.
29’ Enzyklika Incredibili afflictamur vom 17. September 1863.
30’ Brief Tuas libenter an den Erzbischof von Freising vom 21. Dezember 1863.
31’ Brief Cum non sine an den Erzbischof von Freiburg vom 14. Juli 1864.
32’ Brief Singularis Nobisque an den Bischof von Monreale vom 29. September 1864.

***

Geächtete Thesen

§ 1 – Pantheismus, Naturalismus und absoluter Rationalismus

1. Es gibt kein höchstes, weisestes und über alles vorhersehendes göttliches Wesen, das von der Gesamtheit dieser Welt unterschieden wäre. Gott ist zugleich wie das Wesen der Dinge und daher Veränderungen unterworfen. In der Wirklichkeit ist Gott ein Werdender im Mensch und in der Welt. Alles ist Gott und besitzt Seine eigene Wesenheit. Gott und die Welt sind ein und dieselbe Macht und Sache. Deshalb sind ebenfalls Geist und Materie, Notwendigkeit und Freiheit, Wahrheit und Falsches, Gutes und Böses, Recht und Unrecht ein und dasselbe 26’.

2. Jede Einwirkung von Gott auf die Menschen und auf die Welt ist zu leugnen 26’.

3. Die menschliche Vernunft ist, ohne daß wir sie irgendwie auf Gott beziehen müßten, der einzige Richter über Wahrheit und Falsches, über Gut und Böse. Sie ist sich selbst Gesetz und mit ihrer natürlichen Kraft ausreichend, um das Wohl der Menschen und Völker zu sichern 26’.

4. Alle Wahrheiten der Religion fließen aus der angeborenen Kraft der menschlichen Vernunft. Daher ist die Vernunft die hauptsächliche Richtlinie, nach welcher der Mensch die Erkenntnis aller Art von Wahrheit erreichen kann und soll 1’, 17’, 26’.

5. Die göttliche Offenbarung ist unvollkommen und daher einem stetigen und unbegrenzten Fortschritt unterworfen, der dem Fortschritt der menschlichen Vernunft entspricht 1’, 26.

6. Der Glaube an Jesus Christus steht im Widerspruch zur menschlichen Vernunft. Die göttliche Offenbarung ist daher nicht nur nutzlos, sondern sie schadet sogar der Vollkommenheit des Menschen 1’, 26’.

7. Die in der Heiligen Schrift dargelegten und erzählten Prophezeiungen und Wunder sind Erfindungen von Dichtern. Die Geheimnisse des Glaubens sind das Ergebnis aus philosophischen Forschungen. In den Büchern der beiden Testamente sind mystische Erfindungen enthalten. Jesus Christus selbst ist eine dieser mystischen Erfindungen 1’, 26’.

§ 2 – Der gemäßigte Rationalismus

8. Da die menschliche Vernunft dem Glauben unmittelbar gleichzusetzen ist, müssen die theologischen Wissenschaften in gleicher Form wie die philosophischen Lehrfächer behandelt werden 13’.

9. Alle Glaubenssätze der christlichen Religion sind ohne Unterschied Gegenstand der natürlichen Wissenschaft oder der Philosophie. Die nur geschichtlich ausgebildete menschliche Vernunft kann aus ihren natürlichen Kräften und Grundsätzen zu dem wahren Wissen aller, auch schwieriger Glaubenssätze gelangen, wenn diese Glaubenssätze der Vernunft als Gegenstand vorgelegt wurden 27’, 30’.

10. Unterschiedlich sind der Philosoph und die Philosophie. Daher hat der Philosoph das Recht und die Pflicht, sich der Autorität zu unterwerfen, die er persönlich als wahre Autorität erkannt hat. Die Philosophie kann und darf sich allerdings keiner Autorität unterwerfen 27’, 30’.

11. Die Kirche darf nicht nur überhaupt keine Erklärung gegen die Philosophie abgeben, sondern sie muß auch die Irrtümer dieser Philosopie dulden und es ihr selbst überlassen, sich zu verbessern 27.

12. Die Dekrete des Apostolischen Stuhles und der Römischen Kongregationen behindern den freien Fortschritt der Wissenschaft 30’.

13. Die Arbeitsweise und die Grundsätze, nach welchen die alten scholastischen Lehrer die Theologie gepflegt haben, stimmen in keiner Weise mit den Bedürfnissen unserer Zeit und dem Fortschritt der Wissenschaften überein 30’.

14. Die Philosophie muß ohne Rücksicht auf die übernatürliche Offenbarung behandelt werden  30’.*

§ 3 – Indifferentismus, Latitudinarismus

15. Jedem Menschen steht es frei, eine Religion anzunehmen und zu bekennen, die er im Lichte der Vernunft als die wahre Religion erachtet 8’, 26’.

16. Die Menschen können bei der Ausübung einer jeden beliebigen Religion den Weg des ewigen Heiles finden und die ewige Seligkeit erlangen 1’, 3’, 17’.

17. Es darf völlig auf die ewige Seligkeit aller Menschen gehofft werden, welche nicht in der wren Kirche Christi leben 13’, 28’.

18. Der Protestantismus ist nichts anderes, als eine eigenständige Form des gleichen wahren christlichen Glaubens. In diesem Glauben ist es ebenso möglich, Gott wohlgefällig zu dienen, wie in der katholischen Kirche 5’.

§ 4 – Sozialismus, Kommunismus, Geheimgesellschaften, Bibelgesellschaften, liberale Kleriker-Gesellschaften

Derartige Seuchen werden oft und in schwerwiegenden Ausdrücken verworfen in 1’,4’,5’,13’, 28’.


§ 5 – Irrtümer über die Kirche und ihre Rechte

19. Die Kirche ist keine wahre, vollkommene und völlig freie Gesellschaft. Sie besitzt nicht ihre eigenen und beständigen, von ihrem göttlichen Gründer verliehenen Rechte. Es ist eine Angelegenheit der staatlichen Gewalt, die Rechte der Kirche und ihre Grenzen zu bestimmen, innerhalb derer sie diese Rechte ausüben darf (13’, 22’, 26’).

20. Die kirchliche Gewalt darf ihre Autorität ohne Erlaubnis und Zustimmung der staatlichen Gewalt nicht ausüben 25’.

21. Die Kirche ist nicht im Besitz der Vollmacht, in einem Glaubenssatz festzulegen, daß der Glaube der katholischen Kirche den einzigen wahren Glauben darstellt 8’.

22. Die Verpflichtung, durch die katholische Lehrer und Schriftsteller völlig gebunden werden, beschränkt sich lediglich auf das, was durch eine unfehlbare Entscheidung der Kirche als allgemeiner Glaubenssatz vorgelegt wird 30’.

23. Römische Päpste und Allgemeine Konzile haben die Grenzen ihrer Befugnis überschritten, sich Rechte der oberen Staatsgewalt angemaßt und sich in der genauen Festsetzung von Glaubens- und Sittenlehren geirrt 8’.

24. Die Kirche ist weder zur Anwendung politischer Amtsgewalt befähigt, noch hat sie irgendeine mittelbare oder unmittelbare Amtsgewalt 9’.

25. Außer der in der Bischofwürde verankerten Gewalt, ist den Bischöfen eine weltliche Gewalt beigegeben, die von der staatlichen Gewalt entweder ausdrücklich oder stillschweigend erlaubt wurde. Sie kann daher von der staatlichen Gewalt nach Belieben widerrufen werden 9’.

26. Die Kirche hat kein natürliches und gesetzliches Recht auf Erwerb und Besitz 18’ 29’.

27. Die gottgeweihten Diener der Kirche und der Römische Papst sind von jeder Sorge und Herrschaft über weltliche Dinge völlig auszuschließen 26’.

28. Ohne Erlaubnis der Regierung, dürfen die Bischöfe keine Apostolischen Schreiben veröffentlichen 18’.

29. Gnaden, die der Heilige Stuhl verleiht, müssen als ungültig angesehen werden, wenn sie nicht durch die Regierung erwirkt wurden 18’

30. Die Immunität der Kirche und der kirchlichen Personen hat ihren Ursprung im staatlichen Recht 8’.

31. Die päpstliche Gerichtsbarkeit für zeitliche Angelegenheiten der Geistlichen, in bürgerlicher oder strafrechtlicher Hinsicht, ist ohne Beratung und gegen den Einspruch des Apostolischen Stuhles völlig abzuschaffen 12’ 18’.

32. Ohne Verletzung des natürlichen Rechtes und der Billigung, kann das persönliche Vorrecht der Kleriker zur Befreiung von der Last und der Leistung der Militärpflicht abgeschafft werden. Der bürgerliche Fortschritt erfordert diese Abschaffung, besonders in einer Gesellschaft mit einer politisch freiheitlichen Regierungsform 32’.

33. Die kirchliche Rechtsprechungsgewalt ist nicht ausschließlich befugt, theologische Lehren aus eigenem oder angeborenem Recht zu leiten 30’.

34. Die Lehre derjenigen, die den Römischen Papst mit einem freien Staatsoberen vergleichen, der in der gesamten Kirche seine Macht ausübt, ist eine Lehre, die im Mittelalter vorherrschte 9’.

35. Nichts verbietet, durch den Beschluß eines Allgemeinen Konzils oder die Tat der gesamten Vöker, das Papsttum vom Römischen Bischof und von Rom auf einen anderen Bischof und eine andere Stadt zu übertragen 9’.

36. Die Bestimmung eines nationalen Konzils läßt keine weitere Erörterung und Abhandlung zu. Die staatliche Macht kann eine Abwicklung der Dinge in diesem Sinn verlangen 9’.

37. Es können staatliche Kirchen errichtet werden, die der Autorität des Römischen Papstes entzogen und völlig von ihr getrennt sind 23’ 24’.

38. Die übermäßige Willkür der Römischen Päpste hat zur Trennung in eine morgenländische und in eine abendländische Kirche beigetragen 9’.

§ 6 – Irrtümer über die bürgerliche Gesellschaft, sowohl an sich, als auch in ihren Beziehungen zur Kirche

39. Der Staat besitzt den Ursprung und die Quelle aller Rechte und daher ein uneingeschränktes Recht 26’.

40. Die Lehre der katholischen Kirche widerstrebt dem Wohl und dem Nutzen der menschlichen Gesellschaft 1’ 4’.

41. Der staatlichen Gewalt steht ein indirektes, negatives Recht in Glaubensdingen zu, selbst wenn sie von einem ungläubigen Herrscher ausgeübt wird. Ihr steht daher nicht nur das Erlaubnisrecht zu, das man »Exequatur« nennt, sondern auch das Recht der Berufung vom Mißbrauch, der sogenannten »Appellatio ab abusu« 9’.

42. Im Konflikt der Gesetze beider Gewalten, erhält das staatliche Recht den Vorrang 9’.

43. Die weltliche Macht ist befugt, feierliche Abmachungen, sogenannte Konkordate, die mit dem Heiligen Stuhl über die Ausübung der zur kirchlichen Immunität gehörenden Rechte geschlossen wurden, auch ohne dessen Zustimmung oder Widerspruch, als ungültig zu erklären und außer kraft zu setzen 7’ 23’.

44. Die staatliche Autorität kann sich in Dinge einmischen, die den Glauben, die Sitten und die geistliche Leitung betreffen. Daher kann sie über Weisungen urteilen, welche die Hirten der Kirche gemäß ihrem Amt als Richtschnur für Gewissensfragen erlassen. Sie kann sogar über die Verwaltung der göttlichen Gnadenmittel und über die Anforderungen zu deren Empfang entscheiden 7’ 23’.

45. Die gesamte Leitung des öffentlichen Schulwesens, die dem Unterricht der Jugend eines christlichen Staates dient, mit gewissen Ausnahmen der bischöflichen Seminarien, kann und soll der weltlichen Autorität zuerkannt werden, sich in die Einrichtung und Ordnung der Schulen, in die Lehrordnung, in die Titelverleihung und in die Wahl und Genehmigung der Lehrer einzumischen  7’ 10’.

46. Selbst die Seminarien für den Klerus unterliegen in ihren Lehrmethoden der weltlichen Autorität 18’.

47. Die Rücksicht auf das Wohl des Staates verlangt, daß die Volksschulen, die allen Kindern jeder Bevölkerungsschicht zugänglich sind, sowie die öffentlichen Anstalten, welche für den höheren wissenschaftlichen Unterricht und für die Erziehung der Jugend bestimmt sind, der Autorität der Kirche vollständig entzogen und der Leitung der bürgerlichen und staatlichen Macht unterworfen sind, je nach Belieben der Regierung und unter dem Einfluß der jeweiligen Meinungen des Zeitalters 31’.

48. Katholische Männer können sich mit einer Art des Jungendunterrichtes zufrieden geben, der vom katholischen Glauben und von der Gewalt der Kirche getrennt ist, und nur die Wissenschaft der natürlichen Dinge sowie die Zwecke des irdischen sozialen Lebens ausschließlich oder in erster Linie beinhaltet 31’.

49. Die weltliche Autorität kann die Einschränkung geltend machen, daß die Bischöfe und die bigen Völker mit dem Römischen Papst frei und gegenseitig verkehren 26’.

50. Die weltliche Macht hat von sich aus das Recht, Bischöfe vorzuschlagen. Sie kann von ihnen verlangen, die Verwaltung ihrer Diözesen anzutreten, bevor sie vom Heiligen Stuhl ihre canonische Einsetzung und das Apostolische Schreiben erhalten haben 18’.

51. Die weltliche Macht hat sogar das Recht, Bischöfe von der Ausübung ihres Hirtenamtes zu entheben. Sie ist nicht verpflichtet, dem Römischen Papst in Angelegenheiten zu gehorchen, die sich auf die Errichtung von Bistümern und Einsetzung von Bischöfen beziehen 8’ 12’.

52. Die Regierung kann in Ausübung ihres eigenen Rechtes das von der Kirche vorgeschriebene Alter zur Ablegung von Ordensgelübden sowohl bei männlichen als auch bei weiblichen Orden ändern und allen Ordensgemeinschaften vorschreiben, jemanden ohne Erlaubnis zur Ablegung der feierlichen Gelübde zuzulassen 18’.

53. Die Gesetze zum Schutz der Orden sowie ihre Rechte und Pflichten sind abzuschaffen. Die weltliche Macht kann allen Beistand leisten, die ihren gewählten Ordensstand verlassen und ihre feierlichen Gelübde brechen wollen. Ebenso kann sie diese Ordenshäuser, Kollegiatskirchen, einfache geistliche Pfründen sowie auch das Patronatsrecht ganz aufheben und ihre Güter und Einkünfte der staatlichen Verwaltung und Staatsverfügung unterstellen 12’ 14’ 15’.

54. Könige und Staatsoberhäupter sind nicht nur von der Rechtssprechung der Kirche enthoben, sondern stehen auch in der Entscheidung der Frage der Rechtssprechung über der Kirche 8’.

55. Die Kirche ist vom Staat und der Staat von der Kirche zu trennen 12’.

§ 7 – Irrtümer über das natürliche und christliche Sittengesetz

56. Die Sittengesetze bedürfen keiner göttlichen Bestätigung. Es ist nicht notwendig, daß die menschlichen Gesetze mit dem Naturrecht in Ãœbereinstimmung gebracht werden, oder ihre verpflichtende Kraft von Gott erhalten 26’.

57. Die Philosophie und die Sittenlehre, ebenso die bürgerlichen Gesetze, können und sollen von der göttlichen und kirchlichen Lehre abweichen 26’.

58. Es sind keine anderen Kräfte anzuerkennen, als die, die in der Materie liegen. Die Sittlichkeit, der Anstand und die Würde sind in der Anhäufung und Vermehrung von Reichtümern auf jegliche Weise und in der Befriedigung der sinnlichen Genüsse zu suchen 26’ 28’.

59. Das Recht besteht in der Tatsache. Alle Pflichten der Menschen sind leere Worte. Alle menschlichen Handlungen haben den Anspruch auf Rechtskraft 26’.

60. Autorität bedeutet nichts anderes, als der Inbegriff der Zahlenmenge und der Gesamtheit der materiellen Kräfte 26’.

61. Eine erfolgreiche Ungerechtigkeit bringt der Heiligkeit des Rechts keinerlei Nachteile 24’.

62. Der sogenannte Grundsatz der Nichteinmischung(1) muß verkündet und beachtet werden 22’.

63. Rechtmäßigen Staatsoberhäuptern darf der Gehorsam versagt und sich sogar gegen sie aufgelehnt werden 1’ 2’ 5’ 20’.

64. Der Bruch eines jeden noch so heiligen Eides, ebenso jede verbrecherische und unsittliche Handlung, die dem ewigen Gesetz im Widerspruch steht, sind nicht nur nicht zu verdammen, sondern durchaus erlaubt und sogar höchst lobenswert, wenn sie aus Liebe zum Vaterland geschieht 4’.

§ 8 – Irrtümer über die christliche Ehe

65. Es kann auf keine Weise zugegeben werden, daß Christus die Ehe zur Würde eines Sakramentes erhoben hat 9’.

66. Das Sakrament der Ehe ist nur eine Zufügung zum Vertrag und daher von ihm trennbar. Das Sakrament selbst besteht einzig und allein im Eheschließungssegen 9’.(2)

67. Nach dem Naturrecht ist das Eheband nicht unauflöslich. In verschiedenen Fällen kann eine Ehescheidung im eigentlichen Sinn von der staatlichen Behörde gesetzlich eingesetzt werden 9’ 12’.

68. Die Kirche hat nicht die Macht, trennende Ehehindernisse aufzustellen. Diese Macht steht der staatlichen Gewalt zu, durch welche die bestehenden Ehehindernisse aufzuheben sind 8’.

69. Die Kirche hat erst in späteren Jahrhunderten damit begonnen, trennende Ehehindernisse einzuführen, die nicht aus eigenem Recht, sondern in der Ausübung des ihr von der staatlichen Gewalt geliehenen Rechts entstanden sind 9’.

70. Die Canones des Konzils von Trient, welche über diejenigen den Ausschluß aus der Kirche verhängen, die die Berechtigung der Kirche zu leugnen wagen, trennende Hindernisse aufzustellen, sind entweder nicht im Glaubenssatz enthalten, oder müssen im Sinne einer angeeigneten Rechtsgewalt verstanden werden 9’.

71. Die Tridentinische Form der Eheschließung verpflichtet nicht unter Strafe der Ungültigkeit, wenn das staatliche Gesetz eine andere Form vorschreibt und die Gültigkeit der Ehe von dieser Form abhängig macht 9’.

72. Bonifatius VIII. hat als erster behauptet, daß das bei der Weihe abgelegte Keuschheitsgelübde die Ehe nichtig mache 9’.

73. Durch einen rein weltlichen Vertrag kann unter Christen eine wahre Ehe zustande kommen. Es ist falsch zu behaupten, daß der Ehevertrag zwischen Christen immer ein Sakrament darstellt, oder den Vertrag als nichtig erklärt, wenn das Sakrament ausgeschlossen wird 9’ 11’ 12’ 23’.

74. Ehesachen und Trauungen gehören ihrem Wesen nach vor das weltliche Gericht 9’ 12’.†

§ 9 – Irrtümer über die bürgerlichen Herrschaft des Römischen Papstes

75. Ãœber die Vereinbarkeit der weltlichen Herrschaft mit der geistlichen sind sich die Söhne der christlichen und katholischen Kirche uneinig 9’.

76. Die Abschaffung der bürgerlichen Gewalt, die der Apostolische Stuhl innehat, trüge viel zur Freiheit und zum Glück der Kirche bei 4’ 6’.‡

§ 10 – Irrtümer, die den Liberalismus unserer Tage betreffen

77. In unserer Zeit ist es nicht mehr denkbar, daß die katholische Religion als einzige Staatsreligion anerkannt und alle anderen Arten der Gottesverehrung ausgeschlossen werden 16’.

78. Es ist daher lobenswert, in gewissen katholischen Ländern, den Einwanderern gesetzlich die öffentliche Ausübung ihres Kultes zu garantieren 12’.

79. Es ist falsch, daß die staatliche Freiheit für jeden Kult und die allen gewährte Befugnis, frei und öffentlich ihre Meinungen und Gedanken kundzugeben, dazu führt, Geist und Sitte der Völker zu verderben und zur Verbreitung der Seuche des Indifferentismus führen 18’.

80. Der Römische Papst kann und muß sich mit dem Fortschritt, dem Liberalismus und der modernen Zivilisation versöhnen und vereinigen 24’.

Anmerkungen:

* Zu 14 NB: Mit dem System des Rationalismus hängen zum größten Teil die Irrtümer von Anton Günther zusammen, die verurteilt werden in 19’ und  21’.
† Zu 74 NB: Hierher kann man noch zwei weitere Irrtümer stellen: daß der Zölibat der Kleriker aufzuheben und daß der Ehestand dem jungfräulichen Stand vorzuziehen sei; dagegen  1’ 8’.
‡ Zu 76 NB: Außer diesen ausdrücklich benannten Irrtümern werden noch viele weitere kraft der längst vorgelegten und entschiedenen Lehre über die bürgerliche Herrschaft des Römischen Papstes implizit zurückgewiesen, welche alle Katholiken fest bewahren müssen und die offen dargelegt wird in 4’ 6’ 20’ 22’ 24’ 26’.
(1) »Principium de non-interventu«; darauf berief sich Napoleon III. von Frankreich, um seine Versprechen nicht halten und Pius IX. gegen die ins Territorium des Römischen Papstes einrückenden Truppen der Piemonteser keinen Beistand leisten zu müssen.
(2) So etwa Melchior Cano, De locis theologicis VIII,5, S. 196 f., Venedig 1759.

 
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