II. DER REFORMIERTE RITUS DER BISCHOFSWEIHE
A. "SIGNIFICATIO EX ADJUNCTIS"
In meiner Analyse des reformierten Konsekrationsritus will ich
umgekehrt vorgehen und beginne mit einer Analyse des liturgischen
Zusammenhangs. Hinsichtlich der inneren Faktoren zeigen sich Irrtümer
und Fehler, die denen ähneln, die wir bereits im reformierten Ritus der
Priesterweihe festgestellt haben, die aber zunächst nicht so gravierend
erscheinen. Im alten Ritus ist die geistige Vollmacht, die "potestas
spiritualis", deutlich angegeben als die spezifischen Aufgaben des
bischöflichen Amtes: "Episcopum, oportet iudicare, interpretari,
consecrare, ordinare, offerre, baptizare et confirmare." ("Der
Bischof muß richten, auslegen, die Bischofs- und Priesterweihe
erteilen, opfern, taufen und die Firmung spenden.") Unter den
angeführten Aufgaben des Bischofs sind die besonderen Unterschiede in
den Vollmachten, die die eines normalen Priesters übersteigen,
eindeutig angegeben, insbesondere die Vollmachten, Priester zu weihen
und die Konsekration eines neuen Bi-schofs zur Sicherung der
apostolischen Sukzession und der Kirche (als der geheiligten
Einrichtung für das Seelenheil der Gläubigen) vorzunehmen.
Diese Formel gibt die "Vollmachten" an, die dem Hohenpriestertum
vorbehalten sind. Deren Nennung wurde im neuen Ritus ausgelassen. Was
bereits über den anglikanischen Ritus der Priesterweihe gesagt wurde,
ist hier wiederum mit dem Zitat Leos XIII. zu bestimmen: "De ipsis
consulto detractum est..." "Sie entfernten absichtlich alles, was im
katholischen Ritus mit aller Klarheit die Würde und die speziellen
Funktionen des Bischofs bezeichnete." Analog zu den verurteilten
Irrtümern des anglikanischen Ordinale kann derselbe Schluß hinsichtlich
der Gültigkeit der Bischofsweihe, der bereits auf die Priesterweihe
zutraf, gezogen werden.
B. DIE FORM
Hier will ich Vergils Worte zu Beginn des zweiten Teils der Aeneis
zitieren : "Maius opus moveo", d.h."Ich nehme ein schwereres Werk in
Angriff." Um mit der Analyse anzufangen, beschreiben wir die beiden
Formen, die traditierte und die reformierte, und vergleichen sie.
In der traditionellen Form heißt es: "Comple in Sacerdote tuo
ministerii tui summam, et ornamentis totius glorificationis instructum
coelestis unguenti rore sanctifica." (Const. SACRAMENTUM ORDINIS, DZ.
3860 ) auf Deutsch: "Vervollständige in deinem Priester die Fülle
deines Amtes und geschmückt mit den Gnaden deiner Herrlichkeit, heilige
ihn mit dem Tau der himmlischen Salbung."
Die reformierte Form: "Et nunc effunde super hunc Electum eam virtutem,
quae a te est, Spiritum principalem, quem dedisti dilecto Filio tuo
Jesu Christo, quem ipse donavit sanctis Apostolis, qui constituerunt
Ecclesiam per singula loca ut sanctuarium tuum, in gloriam et laudem
indeficientem nominis tui." (Vgl. "Pontificale Romanum..." Vatikanstadt
19681, S. 75; 19902, S. 24 f.; ebenso veröffentlicht in AAS, LX (7) 29.
Juli 1968) Die offizielle Übersetzung lautet: "Sende auf diesen
Auserwählten die Kraft, die von dir ausgeht, den Geist der Führung,
welchen du deinem geliebten Sohn Jesus Christus gegeben hast. Er hat
den Heiligen Geist den Aposteln verliehen, und sie haben dein
Heiligtum, die Kirche, überall auf Erden gegründet, deinem Namen zum
Lobpreis und Ruhm ohne Ende." ("Liber de Ordinatione diaconi,
presbyteri et episcopi" Freiburg i. Brsg. 1971, S. 71) (Anm.d.Red.: in
der offiziellen deutschen Version wird "Spiritum principalem" einmal
mit "Geist der Führung" und zum anderen - im Lateinischen wird im
Nebensatz mit "quem" auf ihn Bezug genommen - mit "Heiliger
Geist" übersetzt, d.h. hier wird durch einen Übersetzungstrick
suggeriert, daß doch die Dritte göttliche Person gemeint sein könnte.)
Wie jedermann erkennen kann, ist diese Formel theologisch diffus. Im
vorigen Kapitel wurde darauf hingewiesen, daß die Formen "in genere" zu
Allgemeinheiten neigen; folglich ist es erforderlich, ihre Bedeutung im
rituellen Zusammenhang ganz genau darzustellen, um die sakramentale
Wirkung zu erzielen. Aber es ist genauso wahr, daß selbst bei
Entfernung sämtlicher Zweideutigkeiten aus dem rituellen Zusammenhang
allein die semantische Leere der Formel das Sakrament ungültig machen
würde.
Die sakramentalen Formen haben die Tendenz, sehr knapp zu sein; alle
überflüssigen Worte werden vermieden. Tatsächlich sind die Formen des
Weihesakraments - gemäß ihrer Natur - die längsten, da sie nicht allein
- wie in den anderen Sakramenten - die Gnade, sondern die besondere
geistliche Vollmacht, "spiritualis Potestas" auf jeder Weihestufe
ausdrücken müssen. Aber überflüssige Worte machen ein Sakrament nicht
ungültig, wenn sie sich nur auf eine besondere Betonung beschränken und
nicht die wahre Bedeutung der sakramentalen Wirkung aushöhlen. Dies
wird bestätigt von Thomas v.A: "quaecumque fiat additio vel substractio
vocum..." D.h.: "Jede Hinzufügung oder Wegnahme von Worten, die nicht
die wahre Bedeutung des Sakraments entstellen, machen es nicht
ungültig" (cf.III q.60 a.8, ad.2).
Prüfen wir nun die beiden Formeln unter dem quantitativen Aspekt. (Die
Weiheform soll möglichst knapp sein.) Sofort erkennen wir, daß die
Unterschiede in den verschiedenen Formen bedeutend sind. Zuallererst:
unter den 16 Worten der traditionellen und den 43 der modernistischen
Form finden die Autoren nur ein gemeinsames Wort, das Bindewort "et",
welches ich aber nicht als identischen Terminus anerkennen kann.
Andererseits ist das "et" in der modernistischen Form keine Satz -
sondern nur eine Wortverbindung; "in gloriam et laudem". Selbst wenn
dieser einheitliche Ausdruck kein leeres Geschwätz wäre, drückte er nur
die Wirkung der Gnade aus, aber nicht die "potestas", d.i. die
Vollmacht. Daher ist es eine abschwächende und sinnlose Form, die nicht
die sakramentale Wirkung hervorzubringen vermag.
Ich halte es für unmöglich, daß jemand, der intensiv die neue Formel
studiert, nicht von erheblichem Zweifel hinsichtlich ihrer
Gültigkeit geplagt wird. Es ist daher natürlich, daß Dr.
Coomaraswamy und Daly zugleich mit mir argwöhnten, M. Davies, der
die neuen Riten für die Diakonats- und Priesterweihe studiert hatte, um
ihre Gültigkeit zu verteidigen, würde es nicht wagen, auch das Thema
der Bischofskonsekration in gleicher Absicht abzuhandeln. Beim Studium
dieser Formel verschwindet jede Unschlüssigkeit, jeder Zweifel
hinsichtlich der Bewertung ihrer Gültigkeit... Zweifel, der bei der
Betrachtung der Form der Priesterweihe angebracht erschien. So
behaupten ämtliche Autoren, welche die Form der Bischofskonsekration
analysiert haben, die semantische Leere dieser Form und somit ihre
absolute Ungültigkeit, ohne den leisesten Zweifel zu haben.
Die Folge ist, daß ab dem Datum der Einführung des neuen Ritus in
keiner Diözesen der (ehemals) katholischen Kirche, in denen der
lateinische Ritus gilt, mehr neue Bischöfe gültig konsekriert wurden.
Dies ist unglaublich erschreckend, weil ohne gültig geweihte Bischöfe
die Apostolische Sukzession erlischt. In Übereinstimmung mit den Lehren
Leos XIII. sind die Bischöfe die fundamentale Basis der Kirche. "Denn
nicht nur Kinder werden gezeugt, sondern mittels ihres Amtes auch
Väter, d.h. Priester, um die Kirche zu leiten und zu hegen." ("Divinum
illud munus", DS 3328).
C. DER TERMINUS "SPIRITUM PRINCIPALEM"
Mit diesen Ausführungen hätte ich meine Untersuchung abschließen
können. Ich will aber den Autoren folgen, die die Bedeutung des
auffälligsten Ausdrucks im Gewirr der neuen Form zu ergründen
versuchten - eine Bemühung, die ich, gestützt auf Beweise eigentlich
für unnötig halte: ich meine die seltsame und rätselhafte Einfügung des
Terminus "Spiritum principalem".
Dieser Ausdruck wird im Psalm 50,14 ("Miserere") verwendet, wo David
für seine zweifache Sünde - Ehebruch und Mord -, um Vergebung bittet.
Der reumütige König bedient sich dieses Ausdrucks. Was ist mit ihm
gemeint? Ich fand mehr als ein Dutzend Übersetzungen, von denen ich
einige anführe u.a.: "Mein Geist", "ein großmütiger Geist, "aus freiem
Entschluß, "erste Hauptperson" oder "Geist der Würde". Die
vorherrschende Übersetzung in den modernen Versionen der Psalmen
lautet: "ein edler Geist", der auch in der unter der Leitung von
Kardinal Bea durchgeführten neuen Überset-zung des Psalters verwendet
wird. Sowohl die griechische Version ("hegemonico pneumati") als auch
die lateinische ("Spiritu principali") versucht die Bedeutung des
hebräischen "Nedibah", das von "nadib" = Fürst, abgeleitet ist,
festzuhalen, was soviel wie "fürstlicher Geist" oder "Geist von
Fürsten" bedeutet. Hermeneutisch ist klar, daß mit "Spiritum
Principalem" nicht die Dritte Person der Hl. Dreifaltigkeit gemeint
ist, nach welcher Deutung die Verfasser vergeblich suchen.
Was sagt die Tradition? Sehr wenig. Ich befragte die Kommentare des hl.
Augustinus ("Enarrationes"). Augustinus begnügte sich zu erläutern, was
andere vor ihm darunter verstanden hatten. Er sagt: "Manche glauben,
daß die Heilige Trinität vor der Fleischwerdung benannt wurde... Sie
glauben, daß der 'rechte Geist' (Vers 12) der Sohn sei, der 'heilige
Geist' der Heilige Geist, und daß der 'führende Geist' der Vater sei...
Andere deuten dagegen den 'rechten Geist' als die menschliche Seele,
die infolge der Sünde verzerrt worden ist; und daß der 'führende Geist'
der Heilige Geist sei, den David anfleht, ihn nicht zu verlassen und
durch den er gestärkt werden wolle." Der hl. Augusti-nus kommt zum
Schluß zu der Behauptung: "Keine dieser Meinungen ist häretisch."
Indessen bevorzugt er keine Meinung; er begnügt sich damit, diese zwei
seltsamen Deutungen skeptisch auszulegen.
Andere Kommentatoren aus der Gesellschaft Jesu geben die erste Meinung
des hl. Augustinus wieder und erläutern, daß sie von Origines
eingeführt worden sei und im Mittelalter Anhänger gehabt habe. Folglich
ist auch auf den Grundlagen der Tradition gleichermaßen klar, daß mit
"führender Geist" nicht die Dritte Person der hl. Dreifaltigkeit
gemeint sein kann.
Welche Bedeutung geben die Urheber des neuen Ritus diesem Ausdruck? Dom
Botte, der Vorsitzende der Kommission für die Reform der Weiheriten,
mußte sich den geäußerten Vermutungen und Annahmen darüber stellen.
Hier seine Antwort: "Der Ausdruck wurde gefunden und entnommen in dem
Weiheritus, den der Schismatiker Hyppolitus für seine Sekte und
Anhänger verfaßte." In Übereinstimmung mit anderen Autoren räumt Don
Botte ein, daß nicht nur wir uns mit der Interpretation dieses
rätselhaften Terminus Probleme hätten, sondern daß gerade diese Worte
eine falsche Lesart darstellten; dies habe natürlich zur Folge, daß sie
weder von Jesus Christus noch den Aposteln herrührten. (Seine
Ehrlichkeit ist positiv zu werten, zugleich zeigt dieses Eingeständnis
aber auch, in welchen Abgrund der von Pius XII. verurteilte
Archäologismus führen kann.) Dennoch versucht D. Botte die von
Hyppolitus beigelegte Bedeutung zu mutmaßen. Er glaubt, daß Hyppolit
den Hl.Geist meinte. Indessen fügt er hinzu, daß die Gabe des Geistes
vom Führenden Geist ausströmt, und daß die beste Übersetzung "Geist der
Autorität" oder "Geist der Regierung" wäre... Coomaraswamy folgert beim
Zitieren dieser Worte: "Das einzige Problem ist also, die
Bedeutung zu ermitteln, die der Verfasser des Gebets diesem Ausdruck
gegeben hatte."
Ich schließe mit dem Klageruf: "Welche Beleidigung, welche Verletzung,
welche Verspottung der menschlichen Intelligenz im allgemeinen und der
Gläubigen im besonderen!" Es war ein Mißbrauch der Autorität in der
Annahme, daß der Glaube den Intellekt kastriert. Inzwischen liegt der
Fall so: Sie versuchten mit einem Ausdruck die Validität eines
sakramentalen Ritus sicherzustellen, den niemand - der Autor mit
eingeschlossen - klar zu definieren vermag. Was das bedeutet, sagt uns
der hl. Thomas v.A. Er schreibt über die Form der Taufe folgendes: da
sie wie die Materie der Sakramente ein allgemein gebrauchtes und leicht
unterscheidbares Moment ist, sollen auch die in der Form verwendeten
Worte solche sein, die gewöhnlich diese Vorstellungen ausdrücken."Nec
in aliis perficitur Sacramentum..." Er sagt: "Wenn bei Spendung des
Sakraments der Taufe ausgesprochen wird 'In nomine Genitoris et Geniti
et Procedentis,' würde, obwohl die betreffenden Personen dieselben
seien, das Sakrament nicht gespendet worden sein" (cf. III q.66, a 5).
Was würde St.Thomas heute von dem rätselhaften Ausdruck "Spiritum
principalem" sagen, der von Dom Botte und seinen Mitarbeitern
eingeführt wurde?
Nehmen wir einmal an, daß "Spiritum principalem" - indem wir von
den Hypothesen des vorigen Abschnittes einmal absehen - eindeutig die
Dritte Person der Hl. Dreifaltigkeit bedeute. Auch dann reichte das
nicht aus, die reformierte Form zu einer gültigen zu machen. Leo XIII.
lehnte folgenden Teil der Form des anglikanischen Ritus als unzulässig
für die Gültigkeit ab: "Accipe Spiritum sanctum et memento ut
resuscites gratiam Dei, quae est in te, per impositionem manuum"
("Empfange den Hl.Geist und denke daran, die Gnade Gottes, die durch
meine Handauflegung in dir ist, zu erwecken"). In dieser Form ist zwar
eindeutig die Dritte Person der Hl. Dreifaltigkeit gemeint. Leo XIII.
bestimmt jedoch: "Weil die Worte dieser Form keineswegs klar die
eigentliche Gnade und die geistliche Vollmacht (potestas spiritualis)
der höchsten Stufe des Priestertums bedeuten", komme ihr keine
Gültigkeit zu. Und es ist klar, daß die Bedeutung der wichtigsten
Wirkung (potestas spiritualis - eine ausschließlich dem Bischof
gewährte Gewalt ) nicht in diesem Kauderwelsch der Form (des
reformierten Ritus der Bischofsweihe) angesprochen wird. In Ergänzung
zu der Festellung, daß es sich um eine unsinnige Form handelt, entdeckt
Prof. Wendland darin auch eine Andeutung von Häresie, indem der Sohn
auf dieselbe Stufe wie die Apostel gestellt werde.
Christus versprach Seiner Kirche, ihr bis zum Ende der Zeiten
beizustehen. Sein Versprechen kann nicht fehlgehen. St.Thomas sagt in
einem Bericht über einen besonderen Fall, in welchem ein Priester
ungültig geweiht worden war: "'pie' credi potest"... Man kann fromm
glauben, daß der oberste Herr es nicht erlauben werde, daß ein Betrug
dieser Größenordnung, der Seine Kirche in Gefahr bringen könnte,
verschwiegen und unbekannt bleibt. Wir müssen folglich aus einem um so
wichtigeren Grund fest - und nicht nur fromm - glauben, daß
hinsichtlich der Tatsachen von solch universalem Ausmaß Christus es
nicht zulassen wird, daß ein Betrug in einer so wichtigen Angelegenheit
verborgen bzw. objektiv unbekannt bleiben kann, wodurch der Kirche und
den Seelen dauernder Schaden zufügt würde. Somit wird es unentschuldbar
sein, die Augen vor dem, was offenbar ist, zu verschließen.
Erzittern wir und helfen besonders denen, die es betreffen wird: Der
Quell der apostolischen Sukzession ist in Gefahr auszutrocknen, und
wenn der Quell trocken ist, werden auch sämtliche ihm entströmende
Gewässer austrocknen.
(Von der Redaktion EINSICHT überarbeitet und leicht gekürzt; Übersetzungen aus dem Lateinischen von Christian Jerrentrup.)
Anmerkungen:
1) vgl. Katzer, Otto: "Was bezweckt die neue
Priesterweihe?" (EINSICHT VII/2-3); Graus, Werner: "Die neue
Priesterweihe ist kein katholischer Ritus mehr" (EINSICHT X/7, 286
ff.); Howson, Eugene A.W.: "Sind die neuen Weiheriten nach Vatikanum II
gültig?" (EINSICHT XI/2, 48 ff), ders.: "Die Krise der apostolischen
Sukzession und das Sakrament der Weihe in ihrem Bezug zur Apostasie der
röm.-kath. Kirche im 20. Jahrhundert" (EINSICHT XVI/6, 153 ff);
Wendland, Diether: "Die Zerstörung des sakramentalen Priestertums durch
die 'römische Konzilskirche' (EINSICHT XXII/1-2S); Mouraux,
Henri: "Der Weiheritus Pauls VI. ist ungültig" (EINICHT XXIV/2).
2) Das stimmt so sicherlich nicht. Es wurden auch Zweifel an der
Gültigkeit des neuen Taufritus laut, zumal, wenn durch ihn keine
Vermittlung des Glaubens und keine Aufnahme in die Kirche, sondern nur
eine Aufnahme in die Gemeinde intendiert ist. Vgl. dazu auch Ettelt,
Wilhelm: "Das Sakrament der Aufnahme in die Pfarrkartei" (EINSICHT
VII/7, 279).
3) Eine ausführliche Untersuchung des neuen Taufritus steht noch aus.
Dabei wäre dieser auch im Kontext mit dem verfälschten
Kirchenverständnis der Reformer zu sehen. Darum könnte der von Tello
gezogene Schluß even-tuell vorschnell gezogen sein.
4) Das "Breve esamen..." wurde von den Kardinälen Ottaviani und Bacci
am Fest des hl. Pius V., d.i. am 5.5.1969 unterzeichnet. Es erschien
zunächst in italienischer Sprache bei der "Civiltà cristiana" in Rom.
Eine deutsche Übersetzung erschien zunächst in DAS ZEICHEN MARIENS, Nr.
7 vom Nov. 1969. Sie wurde als Sonderdruck von der "Katholischen
Traditionalistenbewegung" und auch von unserem Freundeskreis
herausgegeben, für den damals Univ.-Prof. DDr. Lauth zeichnete. An der
Ausarbeitung des "Breve esame..." hatte wesentlichen Anteil der
nachmalige Bischof M.L. Guérard des Lauriers o.p., der 1983 eine
Neuauflage dieser Schrift besorgen ließ.
5) Diese Formulierung findet sich nicht in dem reformierten
"Pontificale Romanum" von 19681 bzw. 19902 ;
wahr-scheinlich hat Tello diese Formulierung einem Vorabdruck
entnommen, der in Spanien verbreitet wurde, weswe-gen er auch von den
Autoren Daly und Jenkins unberücksichtigt bleibt (vgl. auch S. 69).
6) in "The Catholic Church and Anglican Orders", CTS 1962, zitiert von Davies in seinem Werk "The Order of Melchisedek".
***
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Pontificale Romanum (traditionelles).
Pontificale Romanum (reformiertes). Typis polylottis Vaticanis MCMLXXII (Editio Typica).
II. - ZUM PROBLEM DER REFORMIERTEN WEIHERITEN
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