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Fortsetzung
 
Der Atheismus erweist sich nicht nur als ein religiöses Problem, sondern als eine menschliche Unordnung, die sich nachteilig auf die Gesellschaft auswirkt. Ebenso wird der Agnostizismus vor der Transzendenz, d.h. angesichts der Fragen nach dem Guten und Bösen, nach der menschlichen Natur, nach dem heutigen Leben und den letzten Zielen des Menschen zur Ursache des gesellschaftlichen Zerfalls. Die Gesellschaft kann nicht ohne die Kenntnis der menschlichen Seele existieren. Eine gegen diese Lebensfragen gleichgültige Bevölkerung verliert ihre Fähigkeit, die Schwierigkeiten des Lebens zu meistern. Ideologien können die Lebensquellen und die Prinzipien, aus denen die menschlichen Werte geschöpft sind, nicht erreichen. Könnte es sein, daß die Prinzipien, welche die menschliche Seele betreffen, nicht christlich sind? Und wäre es christlich, den Atheismus nicht zu verurteilen zugunsten derer, die in einen solchen tödlichen Irrtum fallen?

Es ist ein Widerspruch, gesiegelt auf die Worte der Erklärung "Dignitatis humanae" und nicht nur in diesem Dokument, sondern auch in mehreren anderen des 2. Vatikanum - es ist der vorherr-schende Geist, der auf allen Gebieten an der Tagesordnung ist und der die Handhabung der Gegensätze erstrebt: Transzendenz und Immanenz, Wahrheit und Evolution, Grundsätze und Meinungen, Glaube und Ideologie, Absolutes und Relatives, Theozentrismus und Anthropozentrismus, Würde und Sünde, Göttliches und Menschliches, Hierarchie und Demokratismus, Glaube und Agnostizismus (oder sogar Atheismus), Stadt Gottes und Gegenkirche der Welt.

Und diese Handhabung gegensätzlicher Begriffe wird sich in die Kirche einschleichen, um die ganze Offenbarung neu zu interpretieren. In der gesamten Offenbarung hat Gott, um zu loben oder zu tadeln, um zu verzeihen oder zu verurteilen, die Betonung auf "glauben" gelegt. Dieses Verb ist der Grund selbst für die Kirche und ihre Autorität. Aber die Konziliaren gehen über den Atheismus hinaus: sie rechtfertigen ihn. Die Betonung wäre auf die Würde der menschlichen Freiheit zu legen; eine utopische Freiheit, die ein absolutes Prinzip wäre, ein Zweck in sich selbst!

Johannes XXIII. sagt: "Jeder hat das Recht, Gott nach der richtigen Norm des Gewissens zu verehren und seine Religion im privaten und öffentlichen Leben zu bekennen" (Pacem in terris, 14).  Aber der Text (rectam conscienciae suae normam) will sagen: nach der richtigen Norm seines eigenen Gewissens oder vielmehr "nach den Normen seines eigenen richtigen Gewissens".  Auch Johannes XXIII. nimmt bezug auf dasselbe wie Leo XIII. in seiner Enzyklika "Libertas" mit den Zitaten aus Laktanz: "Wir erhalten das Dasein, um Gott, der es uns schenkt, die rechte, Ihm zukommende Ehre zu erweisen, um ihn allein anzuerkennen und nur Ihm zu folgen. Diese kindliche Frömmigkeit verbindet uns mit Gott und bindet uns an Ihn, woher der Name Religion kommt. " Für Leo XIII. hat die Freiheit ein Band: "Die wahre, der Kinder Gottes würdige Freiheit [ist] geheiligt in seinem Blut".

Johannes XXIII. wirft jedoch die Frage auf: Wurde die Macht des Blutes Jesu Christi, die in den Schlüsseln seines Stellvertreters ist, der Kirche gegeben, um die Gewissen an die Wahrheit zu binden oder im Gegenteil um die Menschen zu befreien, daß sie eine Wahrheit in ihren Gewissen finden?

Erasmus war ein großer Vorläufer der theologischen Öffnung, die uns hier beschäftigt mit seinem Bekenntnis: "Jeder Mensch hat die Theologie in sich" (und ist 'inspiriert' und geleitet vom Geiste Christi), mag er Erdarbeiter oder Weber sein. Der Schriftsteller Jacques Ploncard d'Assac spricht in seinem Buch "L'Eglise occupée" (Ed. de Chiré, Vouille, 1972) von den Folgen solcher Ideen bis in unsere Tage, ausgehend von dem Wort eines Kölner Mönchs: "Erasmus hat die Eier gelegt, Luther wird sie ausbrüten". Ein offensichtlicher Scherz über das, was das menschliche Gewissen anregte, sich zu emanzipieren; dieses Mal jedoch wird es im Namen des ordnenden Geistes Christi sein. Die in den vergangenen Jahrhunderten aufgekommenen Ideen werden heute die Geisteshaltung der Propheten der konziliaren Revolution formen.

Es gibt einen Satz, der uns hilft, solche Propheten zu erkennen: "Die Kirche ist unnachgiebig in den Prinzipien, weil sie glaubt; tolerant in der Praxis, weil sie liebt. Die Feinde der Kirche sind tolerant in den Prinzipien, weil sie nicht glauben; intolerant in der Praxis, weil sie nicht lieben" (P. Garrigou- Lagrange: "Dieu, son existence et sa nature", Bd.II, S. 725).

Johannes XXIII. lanciert die erasmische Zweideutigkeit wieder in "Pacem in terris", das als die in "Dignitatis humanae" am meisten zitierte Quelle die Schlüsselidee dieser konziliaren Revision der Begriffe der Menschenwürde und der religiösen Freiheit klar enthält. Hier ist sie auf Lateinisch: "In hominis iuribus hoc quoque numerandum est, ut et Deum, ad rectam conscientiae suae normam, venerari possit, et religionem privatim publice profiteri "; d.h.: "Jeder hat das Recht, Gott nach der richtigen Norm seines eigenen Gewissens zu verehren und seine Religion öffentlich und privat zu bekennen" (AAS 55, 1963, S. 260).

Das ist die wieder angekurbelte Zweideutigkeit, denn man muß sich die Frage stellen: Handelt es sich um die göttliche Norm, auf die sich das richtige Gewissen stützt, oder aber um eine "recta norma" als Urteil des autonomen eigenen Gewissens? Der Entwurf dies Zweideutigkeit des Erasmus wurde in der Vergangenheit von der Kirche verurteilt. Heute kommt sie wieder, lanciert von Johannes XXIII., um das konziliare "aggiornamento" zu untermauern. Die Zweideutigkeit wird sich als Deckmantel der Option von "Dignitatis humanae" für ein autonomes Gewissen erweisen.

"Pacem in terris" und "Dignitatis humanae"

(...) Der Sinn von "Dignitatis humanae" ist der, den schon P. Rouquette erfaßt hatte, der in "Etudes" (Juni 1963) schrieb: "Sie ist in der Tat ein Ereignis, das für die Historiker der Zukunft einen Wendepunkt in der Geschichte der Kirche bedeuten wird." (Mgr F. Spadafora, Tcc, S. 240 f.). "Dignitatis humanae" hat die heterodoxe Version der Zweideutigkeiten von "Pacem in terris" wieder aufgenommen: "Jeder hat das Recht, Gott nach der richtigen Norm des Gewissens zu verehren und seine Religion im privaten und öffentlichen Leben zu bekennen " ( AAS 55, 1963, S. 260). Bezüglich dieser Formel Johannes' XXIII. in "Pacem in terris" hat der Theologe P. Joseph de Sainte-Marie eine Ana-lyse geschrieben, die posthum veröffentlicht wurde ("Courrier de Rome", Mai 1987; Itinéraires, Nr. 315, Juli-August 1987, S. 100): Es folgt eine Zusammenfassung des letzteren Textes: "Laurentin bezeugt es ... «Dieses Recht der Person», schreibt er, «ist keine Errungenschaft des Konzils», ... diese Formel, «die zunächst unverändert übernommen worden war, konnte nur um den Preis von Abschwächungen aufrecht erhalten werden. Dennoch ist die Erklärung im ganzen genommen kein Rückzieher und beinhaltet sogar gewisse Zweideutigkeiten, die absichtlich aufrechterhalten worden waren».  Das ist ein Geständnis, das man sich merken muß. Laurentin sagt, von wem er es hat: P. Pavan (!) der Theologe Johannes' XXIII., ("Libertà religiosa e Pubblici poteri", Mailand, 1965, S. 357 (op. cit., S. 326). "Eine seltsame Art, die Wahrheit zu lehren."

Diese zweideutige Formel "kann unter die Verurteilung des Liberalismus durch Leo XIII. fallen", die gerade in der Enzyklika Libertas gemacht wird, aus der hier eine Stelle zitiert wird. Sagen wir es, wie es gesagt werden muß; ein derartiges Vorgehen ist intellektuell nicht ehrlich. Sicher finden wir hier eine der «Zweideutigkeiten, die absichtlich aufrechterhalten wurden», von denen Laurentin spricht. Es nützt nichts, sich auf den Ausdruck «nach der richtigen Norm des Gewissens» zu berufen, um zu sagen, es handele sich hier um die recht verstandene religiöse Freiheit, denn auch da befinden wir uns vor einer Zweideutigkeit. Jeder weiß nämlich, daß die katholische Sittenlehre für jeden Menschen das Recht anerkennt und die Pflicht proklamiert, dem «richtigen Gewissen», d.i. der "conscientia recta" zu folgen. Darunter versteht man das Urteil eines nach den Regeln der Tugend der Klugheit gebildeten und auf die Wahrheit ausgerichteten Gewissens. Diese klassische Vorstellung findet man sogar in GS 16. Man verkündet die 'Würde' dieses richtigen Gewissens, die sogar ausgedehnt wird auf das «unüberwindlich» irrige Gewissen, das einer Person, die in der moralischen und praktischen Unmöglichkeit ist, sich von dem Irrtum zu befreien, in dem sie sich befindet.

Das Gewissen verliert seine Würde, wenn es dem Irrtum aus schuldiger Nachlässigkeit zustimmt. Die Zweideutigkeit von "Pacem in terris" zeigt sich in der lateinischen Fassung des Textes. Es wird darin in der Tat von der "rectam conscienciae suae normam" gesprochen, d.h. von «der richtigen Norm seines Gewissens». Muß man verstehen, es handele sich um die Norm des "richtigen Gewissens" oder um jene "richtige Norm", die jedes Urteil des Gewissens wäre?

Jeder wird es verstehen können, wie er will, und darin besteht Zweideutigkeit. Jeder wird es also in dem Sinn auffassen, den er will, aber die Enzyklika trägt eine innere Bewegung in sich selbst, die uns sagt, in welchem Sinn ihr zufolge diese Freiheit zu verstehen ist.  Es ist der von Laurentin und P. Pavan sowie von den Konzilsexperten der «religiösen Freiheit» verstandene Sinn. "Es ist der Sinn, den schon P. Rouquette erfaßt hatte: "Pacem tin erris ist ein Ereignis, das einen Wendepunkt in der Geschichte der Kirche bedeuten wird" ("Etudes", 6/63, S. 405). Gewiß fährt er umnittelbar fort: "Keine Änderung der Prinzipien einer auf die Offenbarung gegründeten katholischen Anthropologie, aber die Einnahme einer neuen Haltung gegenüber der modernen Welt". Nur das? Vielleicht konnte man das noch nach "Pacem in terris" zugunsten der 'absichtlich aufrechterhaltenen Zweideutigkeiten' sagen, aber nach "Dignitatis humanae", dem Titel der Konzilserklärung, in der die Prinzipien selbst verändert wurden, ist das nicht mehr möglich."

Von "Pacem in terris" zu "Dignitatis humanae"...

...ist die Kontinuität offensichtlich, die Texte zeigen es ebenso wie die in der Sache unwiderlegbaren Zeugnisse Laurentins und Rouquttes. Wir haben gesehen, wie der erstere sie hervorhebt. Hier ist das, was der zweite in derselben Chronik vom Juni 1963 schrieb, das heißt zwischen der ersten und der zweiten Session des Konzils: "Unter den aus der Würde der menschlichen Person herkommenden Rechten legt die Enzyklika den Nachduck auf das Recht einer freien Suche nach der Wahrheit" (nicht einfach: Toleranz, sondern «freie Religionsausübung»), und das wurde gesagt in einem sorgfätig unterhaltenen Durcheinander von Plänen und Gesichtspunkten). "Die in dieser Sache von der Enzyklika eingenommenen Standpunkte treffen sich mit denen, die das Sekretariat für die Einheit in einem Entwurf des Schemas "De libertate religiosa" vorschlägt. Kardinal Bea hat in einem Interview, von dem wir bereits berichteten, deren Geist angegeben. Der Vergleich (zwischen dem Entwurf des Schemas und der Nr. 3 von "Dignitatis humanae") spricht für sich und erlaubt uns, in der Person von Kard. Bea den Urheber der zentralen Textstelle der «Deklaration über die religiöse Freiheit» oder wenigstens ihren Hauptinitiator zu identifizieren.

In beiden Fällen derselbe Sophismus, der darin besteht, unberechtigterweise von der unleugbaren, einleuchtenden und grundlegenden Behauptung der wesensmäßigen Freiheit des Glaubensaktes - einer Freiheit, die macht, daß jeder Druck auf diesen Akt seine Natur selbst zerstört - überzugehen zu der ganz und gar nicht einleuchtenden und tatsächlich von der Kirche traditionell verurteilten Behauptung einer ebenfalls wesensmäßigen und a priori unbegrenzten Freiheit in Sachen der Religionsausübung, gleich welche es auch sei. Nicht, daß die Kirche in der Praxis anderen Religionen als der ihrigen jedes Recht öffentlicher Äußerung rundweg abspricht. Man weiß im Gegenteil, daß ihre Toleranz auf diesem Gebiet immer großzügiger wurde.  

"Pacem in terris" und das 2. Vatikanum gehen "so weit, selbst die Prinzipien in Frage zu stellen. Gerade darin besteht die Neuheit und das von den Konzilstexten aufgeworfene sehr ernste Problem: in jener Behauptung eines in die menschliche Natur und in «die von Gott aufgestellte Ordnung selbst» eingeschriebenen Rechts auf religiöse Freiheit nach außen, eines Rechts, das sich einzig und allein durch die Forderungen «der öffentlichen Ordnung» eingeschränkt sieht."

Notieren wir noch eine weitere Ähnlichkeit zwischen der Enzyklika Johannes' XXIII. und der Erklärung des 2.Vatikanum, denn die Tatsache ist von höchster Bedeutung: In beiden Fällen nämlich konnten diese Texte, die so folgenschwer in der neueren Geschichte der Kirche waren und es für die ihres Lehramts bleiben, nur infolge schwerer Verfahrensfehler erscheinen. Was "Pacem in terris" betrifft, hier noch einmal das Zeugnis von P. Rouquette: «Ich glaube aus guter Quelle zu wissen, daß ihr Entwurf von Mgr. Pavan verfaßt wurde, dem Initiator der Sozialen Wochen Italiens. Die Ausarbeitung wurde in großer Heimlichkeit durchgeführt, der Text sollte dem Heiligen Offizium nicht vorgelegt werden, dessen führende Personen aus ihrer Opposition gegen den politischen Neutralismus des Papstes kein Geheimnis machen. So wollte man verhindern, daß das Heilige Offizium die Veröffentlichung der Enzyklika auf unbestimmte Zeit hinauszögerte, wie es bei 'Mater et Magistra' geschehen war.»

Die Enzyklika "Pacem in terris" wurde ohne Wissen des Heiligen Offiziums veröffentlicht, nachdem sie im Geheimen verfaßt und bis zu ihrer Veröffentlichung aufbewahrt worden war von der kleinen Expertengruppe - und pressure-groups - deren Werk sie war. Etwas Analoges und noch viel Schwerwiegenderes ist bei "Dignitatis humanae" geschehen. Die rechtmäßigen Anträge der Gruppe "Coetus internationalis Patrum" (eine konservativ eingestellte Gruppe von Konzilsvätern, zu denen u.a. Mgr. Sigaud, Erzbischof von Diamantina und Mgr. Lefebvre gehörten; Anm.d.Red.), die ihre Einwände gegen den Entwurf der Erklärung darlegten, wurden nicht gehört, sondern zurückgewiesen. (Vgl. Rd T. Wiltgen, S. 243-247). Wie "Pacem in terris" und noch mehr als sie wurde die Konzilserklärung veröffentlicht infolge absichtlicher Verletzungen der Verfahrensregeln. Es war im ersten Fall zumindest eine Forderung der Klugheit, die nicht beachtet wurde, im zweiten war es ein striktes Recht, das verhöhnt wurde.

Folgen und Implikationen der Fälschung der Lehre

Eine Abhandlung "über die Folgen solcher von jenen pressure-groups und auf jenen sehr undurchsichtigen Wegen der Kirche unter dem Deckmantel der päpstlichen oder konziliaren Autoritat auferlegten Irrtümer ... wäre endlos. Wir werden uns darauf beschränken, die wichtigsten Kapitelüberschriften anzugeben, unter denen die Überlegung fortzusetzen wäre."

1. Die erste Folge betrifft die Autorität des Lehramts: Wenn die Kirche heute feierlich das Gegenteil dessen lehrt, was sie bis 1963 gelehrt hat, hatte sie sich also vorher geirrt, ist sie also fehlbar, und sie ist es heute ebenso wie gestern.  Welchen Grund hätte ich da, ihr heut mehr zu glauben als gestern?

2. Die zweite Folge oder Implikation ist folgende: Wenn sie heute das Naturrecht auf religiöse Freiheit als absolutes Prinzip verkündet, spricht die «Konzilserklärung» eine Massenverurteilung nicht nur über die vorherige Lehre der Kirche aus, sondern auch über deren Art zu handeln, was nicht mehr nur deren "potestas docendi" in Frage stellt, sondern auch den Gebrauch der "potestas regendi". Jahrhunderte hindurch hätte die Kirche ein grundlegendes Naturrecht der menschlichen Person nicht anerkannt und sogar ausgehöhlt. Eine analoge Verurteilung aller Päpste der letzten Jahrhunderte ist mitenthalten in der Negation der Rechte und Befugnisse der bürgerlichen Gesellschaft auf religiösem Gebiet durch das Konzil.

3. Schlimmer noch: Durch die nicht nur «laizistische», sondern sehr «laizisierende» Auffassung, die sie bietet, leugnet die Konzilserklärung die Rechte Christi über die bürgerliche Gesellschaft, was nicht nur im Widerspruch steht zu der ständigen Lehre der Kirche, sondern auch zu den grundlegendsten Wahrheiten der christlichen Lehre über die Erlösung. Es liegt darin eine Gottlosigkeit im eigentlichen Sinn des Wortes, vielleicht nicht explizit, aber als unmittelbare Implikation.[...]

4. Um schließlich wieder auf die Ebene der natürlichen Ordnung herabzusteigen, diese ungehörige und falsche Trennung zwischen dem, was die geoffenbarte Religion betrifft, und der Ordnung der bürgerlichen Gesellschaft, führt zur totalen Zerstörung der Grundlagen dieser Ordnung selbst. Letztendlich werden die hier aufgestellten Prinzipien zu einer Überhöhung des Staates als höchste und letzte Realität führen. Ist nicht er es letzten Endes, der über die Erfordernisse der «öffentlichen Ordnung» entscheiden wird, in deren Namen er ermächtigt sein wird, «die religiöse Freiheit» gesetzlich zu regeln? Man spricht sehr wohl von einer «objektiven sittlichen Ordnung» (Nr. 7), um diese Rechte der Zivilgewalt zu begründen. Worin wird aber diese Ordnung selbst gegründet sein von dem Augen-blick an, in dem man dem Staat keinerlei Pflicht gegen die Religion als solche und gegen die geoffenbarte Religion im besonderen zuerkennt?"

Worauf wird nach "Dignitatis humanae" die neue öffentliche Ordnung gegründet sein?

Die Katholiken dürfen keinen Zweifel haben: Die auf die Gerechtigkeit gegründete öffentliche Ordnung und der folgerichtige äußere Zwang zum Respekt vor der Gerechtigkeit stehen in Verbindung mit einer absoluten Unterwerfung unter die Autorität Gottes und treten in Erscheinung im objektiven Gesetz, das hinsichtlich des Guten und der Wahrheit auf die Grundsätze der gesunden Vernunft gegründet ist. Das Gegenteil, d.h., daß die Gerechtigkeit verpflichtet sei, demjenigen Straffreiheit zuzusichern, der ihre eigenen Normen verletzt, ist falsch.

Auszüge aus "Libertas":
"Sollte darum von irgendeiner Gewalt eine Bestimmung getroffen werden, die den Gesetzen der gesunden Vernunft widerspräche und dem Gemeinwesen schädlich wäre, so hätte sie keinerlei Gesetzeskraft: denn sie wäre dann keine Richtschnur der Gerechtigkeit, und sie würde die Menschen dem Guten, für das die Gesellschaft da ist, entfremden. Die Notwendigkeit des Gehorsams gegenüber einer höchsten und ewigen Vernunft, welche nichts anderes ist als die Autorität Gottes, der gebietet und -verbietet, ist daher zugleich mit dem Wesen der menschlichen Freiheit gegeben: es gilt dies ebenso für die Menschen als Einzelne wie in ihrem Zusammenschluß zur Gesellschaft; es gilt dies für jene, die befehlen, ebenso gut wie für die, welche gehorchen. Und weit entfernt, daß durch diese höchst gerechte Oberherrlichkeit Gottes die Freiheit aufgehoben oder irgendwie geschmälert würde, findet diese vielmehr in ihr ihren Schutz und ihre Vollendung. Darin besteht ja die wahre Vollendung aller Wesen: daß sie nach ihrem Ziele streben und es erreichen. Das höchste Ziel aber, dem die menschliche Freiheit entgegenstreben soll, ist Gott." (aus der Enzyklika "Libertas" von Papst Leo XIII. über die Unvereinbarkeit von Kirche und Liberalismus.)

Die Erklärung "Dignitatis humanae" jedoch sagt, daß die Menschen "verpflichtet sind, der Wahrheit anzuhängen, sobald sie sie erkennen, und ihr ganzes Leben nach den Forderungen dieser Wahrheit auszurichten." Nun können die Menschen dieser Verpflichtung in einer ihrer eigenen Natur angemessenen Weise nur nachkommen, wenn sie über die psychologische Freiheit hinaus die Freiheit von jedem äußeren Zwang besitzen. Das Recht auf religiöse Freiheit ist also nicht in einer subjektiven Verfassung der Person, sondern in ihrer Natur selbst begründet. Deshalb besteht das Recht auf diese Freiheit selbst bei denen fort, die der Verpflichtung, die Wahrheit zu suchen und ihr anzuhängen, nicht nachkommen; seine Ausübung darf nicht behindert werden, sobald gerechte öffentliche Ordnung besteht.

Es ist klar, daß "Dignitatis humanae" die religiöse Freiheit nicht nur für die Anhänger anderer Religionen fordert, sondern für alle Menschen. Also auch für die, welche keine Religion annehmen, und für die, welche die Existenz Gottes leugnen und seiner Kirche die Stirn bieten. Auch sie haben nach "Dignitatis humanae" das Naturrecht, ihre Gottlosigkeit und ihre Irrtümer zu bekennen und zu verbreiten. Man versteht nicht, wie diese Idee, von der man sagt, sie sei auf die Natur des Menschen gegründet, übereinstimmen kann mit dem Wesen des menschlichen Geistes, der von seinem Schöpfer für die Wahrheit erschaffen wurde, und, um in einer nach der Gerechtigkeit gebildeten und mit der ganzen katholischen Tradition übereinstimmenden Sozialordnung zusammenzuwohnen.  Zum Beispiel: Wenn jemand öffentlich einen Glaubenssatz leugnet, sagen wir beim Unterrichten in einer Schule, würde er es mit vollem Recht tun, die Katholiken können ihn also nur zum Dialog einladen. Vatikanum II wird den Dialog über das Wort Gottes eröffnen, ausgehend von einem "neuen Zustand des Gewissens".

Schlußfolgerung

Auf wunderbare Weise offenbart sich die Vorsehung, welche die Bosheit der Mächtigen zuschanden macht und bewirkt, daß den Kindern Gottes das Brot der Wahrheit zurückgegeben wird. Ihnen obliegt es daher, es aufzunehmen, um dann von den Dächern herab und gegen jeden Opportunismus das Eingreifen Gottes durch Maria in unsere Zeit zu bezeugen. Dieses Eingreifen stellt sich nicht über die Entscheidungen der wahren Stellvertreter Jesu Christi, aber es geschieht, um ihnen bei der Verteidigung des gefährdeten Glaubens zu helfen, weil geschrieben steht, daß sogar am Heiligen Ort sich das verheerende "Geheimnis der Bosheit" zeigen werde.

Das Geheimnis von Fatima schließt die Prophezeiung ein, welche die Muttergottes gebracht hat, um ihren Kindern zu helfen, die entsetzlichen Übel unserer Zeit zu überwinden. Zwei Fakten markieren seine Geschichte:

1. die Schwierigkeit, eine solche Hilfe anzunehmen, z.Z. Benedikts XV., Pius' XI. und Pius' XII.      

2. die Versuche, sie zu verdunkeln, von der Zensur Johannes' XXIII. an bis zu ihrer Bearbeitung auf die Person Johannes Pauls II.  

Zwischen den beiden Fakten ist die Vision des Geheimnisses angesiedelt, d.h. des Ereignisses, das für den Glauben verheerender war als die beiden Weltkriege: die Opferung des Papstes und der katholischen Zeugen, die 1960 klarer werden sollte. Und da das erste Faktum mit dem Tode Pius XII. im Jahre 1958 endet, kann man sagen, daß die Opferung Folge des ersten Faktums und unmittelbare Ursache des zweiten ist. Mit anderen Worten: Weil er die Warnungen und die Hilfe der Botschaft von Fatima nicht gebührend angenommen hatte, hat sich der Papst 'beseitigt', und es traten Leute an die Stelle, welche die Kirche verändern und die Worte des Geheimnisses selbst verdrehen wollten. Eine solche päpstliche (Selbst)'Enthauptung' war bereits im August 1931 in einer Mitteilung an Lucia von Fatima vom Herrn vorhergesagt worden: "Teile meinen Dienern mit, daß, weil sie dem Beispiel des Königs von Frankreich gefolgt sind im Hinauszögern der Ausführung meiner Forderung, sie ihm ins Unglück folgen werden" (Dokumente über Fatima von P. Joaquim Alonso).

Jedenfalls ist der radikale Bruch zwischen der Lehre des katholischen Papsttums und der Konzilskirche eine historische Tatsache, die auch von jemandem festgestellt werden kann, der nicht an Fatima glaubt. (...) Es ist daher dringend notwendig, daß die Katholiken, die sich bewußt sind, daß die Zerstörung unserer heiligen Religion zu dem heutigen ungeheuren gesellschaftlichen Verfall geführt hat, davon Zeugnis ablegen.

(zitiert nach: KYRIE ELEISON Nr. 3 vom Juli/Sept. 2002, S. 33 ff.)

 
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