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Über das Papsttum der Römischen Bischöfe
 
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe,
die Eigenart des Apostolischen Stuhles und eine Kirche ohne Papst


von
Prof. Dr. Diether Wendland

VIII. Fortsetzung

9.Kapitel: Das Problem der "apostolischen Sukzession"

Als nach dem Tode des von vielen hochverehrten Papstes Pius XII. 1) (1939-1958) durch den sich als Häretiker entpuppenden Erzbischof von Venedig, Roncalli, eine ungewöhnliche und außergewöhnliche Vakanz des Apostolischen Stuhles eingetreten war, entstand auch bereits das Problem der sog. "apostolischen Sukzession" der Bischöfe und wurde zudem noch durch die Ankündigung eines allgemeinen Konzils 2), das die klerikalen Modernisten schon lange gefordert hatten, akut. Doch nur wenigen Katholiken kam dies zum Bewußtsein, weil kaum jemand damit gerechnet hatte, daß die "apostolische Sukzession" jemals gefährdet und sogar zum Problem werden könnte, obwohl dieselbe doch absolut keine Selbstverständlichkeit ist. Denn sie ist keine unmittelbare, sondern nur eine durch den Primat Petri und das Papsttum des 'römischen Petrus' vermittelte. Die spezifisch christlich religiösen Wörter "apostolisch" und "apostolische Sukzession" sind in unserer Sprache, ähnlich wie "Kirche", Fremdwörter, die man sich sachbezogen einmal verdeutschen sollte, um sie nicht so oft falsch zu gebrauchen. So etwas erschwert das Verstehen religiöser Dinge und Sachverhalte bis zum Unverständnis.

Es war und ist nicht bloß eine Übertreibung, die Behauptung aufzustellen, daß die Bischöfe "vere et plene in locum apostolorum successerunt". Denn diese traten an ihre Stelle nur insoweit, als sie das von ihnen an Macht- und Rechtsbefugnissen Vererbbare zu empfangen und weiterzugeben vermochten 3). Dazu aber gehören weder die persönliche Infalliblilität in den christlichen Glaubens- und Sittenlehren noch die unmittelbare Sendung durch Jesus-Christus, den Herrn der Kirche im absoluten Sinne. Wer dies vergißt oder nicht beachtet oder daran 'herumdreht', wird zwangsläufig in seinem religiösen Denken in die Irre gehen. Beispiele dafür gibt es genug. Die persönlichen Privilegien der Apostel Christi waren weder vererbbar noch übertragbar. Darum konnte und kann kein Bischof von sich selber sagen (wie auch der Apostel Paulus): "Darum danken wir (die 'erwählten' Apostel) auch Gott ohne Unterlaß dafür, daß ihr das Wort der von uns vernommenen Botschaft Gottes aufgenommen habt, nicht als Menschenwort, sondern als das, was es wahrhaft ist, als Gotteswort, das auch wirksam ist in euch, die ihr gläubig (geworden) seid." (1 Thess 2,13). 4) Es gab immer schon Bischöfe, Erzbischöfe und Patriarchen, die sich so etwas eingebildet haben.

Das bischöfliche Amt (munus episcopale) ist eine spezifisch kirchliche "potestas spiritualis ordinaria", eine ordentliche und  regelmäßige Amtsgewalt. Derartige Gewalten ("munera") sind nicht einfachin 'Ämter und Funktionen', sondern öffentliche Machts- und Rechts-Befugnisse zu bestimmten Zwecken im Gesellschaftsgebilde der Kirche. Welches aber waren denn die ordentlichen und gewöhnlichen "munera" der Apostel, die vererbt werden konnten, wenn bestimmte Bedingungen des Erbberechtigten erfüllt waren? 5) Dadurch hinwiederum war die betreffende Person, die zuvor auch das sakramentale Priestertum des Neuen Testamentes empfangen haben mußte, noch lange nicht Bischof. Diese apostolischen "munera" sind geistliche Machtvermögen

1. des Heiligens durch Applikation besonderer Sakramente,
2. des autoritativen Lehrens und
3. des jurisdiktionellen Leitens (oder Regierens).

Beim Träger des Episkopates verdichtet sich die "potestas spiritualis sanctificandi, docendi et regen-di" und wird konkret. Diese bischöflichen Wesensbestimmungen lassen sich nicht auseinanderreißen und verselbständigen. Dies dürfte der schon erwähnte Erzbischof Ngô-dinh-Thuc sicherlich gewußt haben, als er sich notgedrungen (necessitate imposita) entschloß, 'Bischöfe zu weihen' 6), damit infolge der langen und kontinuierlichen Vakanz des Apostolischen Stuhles die "apostolische Sukzession" nicht abbreche. Diese aber war nicht bloß 'gefährdet', denn ihr Abbruch hatte sich ja schon lange angekündigt und auch gezeigt durch den 'feierlichen Abschluß' des Vatikanums 2 und die Konstitution der "römischen Konzilskirche", die bereits 1965/66 'in nuce' ex-istierte. Es verhält sich beileibe nicht so (leider), daß sich alle sog. 'Sedisvakantisten' darüber klar wären und am wenigsten diejenigen, welche immer noch von einem falschen Traditionalismus angekränkelt sind.

Nun aber bedarf jeder Bischof, um sein Bischoftum (episcopatus) ausüben zu können, einer gesellschaftlichen Vereinigung (oder Körperschaft) von Christgläubigen (coetus socialis Christifidelium), die er entweder als bereits existierend vorfindet und übernehmen kann oder, falls noch nicht vorhanden, sich erst schaffen muß (con-sociare resp. con-gregare), und zwar vermittels eines, viele Einzelmenschen verbindenden, Bandes, das in der realen Einheit von "Religion und Glaube" des nämlichen "coetus" besteht. Für dieses gesellschaftliche Gebilde kann man auch "christliche Ge-meinde" sagen, weil dieses ja nicht bloß eine "Gemeinschaft" (communitas) von Gläubigen ist, sondern immer entweder 'in actu' oder 'in potentia' (als wirklich oder real möglich) unter einem Bischof steht. Dieses gesellschaftliche Gebilde darf man auch nicht mit einer "Pfarrgemeinde" (parochia oder paroecia) verwechseln, da diese ein 'kirchlicher Sprengel' einer Diözese ist. 7) Heutzutage leben römisch-katholische Diaspora-Katholiken, denen die lange Vakanz des Apostolischen Stuhles mit ihren Folgen bewußt geworden ist, weder in Diözesen noch in Pfarreien, sondern mehr oder weniger 'am Rande der Gesellschaft' oder 'im Untergrund' derselben. Indes sollte man dies nicht als Babylonische Gefangenschaft bezeichnen, da sie niemand zu einem solchen Leben gezwungen hat. Es hat aber auch keinen Sinn, über den Diasporazustand immer nur zu jammern ... und nichts dagegen zu tun! Ein solcher Zustand kann nämlich auch eine Strafe sein (aber keine Vergeltungsstrafe, sondern nur eine Medizinalstrafe). Auch Christus läßt seiner nicht (mehr) spotten. Denn "der Vater richtet niemand, sondern hat das ganze Gericht dem Sohne übergeben, damit alle den Sohn ehren, wie sie den Vater ehren. Wer den Sohn nicht ehrt, der ehrt den Vater nicht, der ihn gesandt hat." (Joh 5,22. 23.) Damit ist aber auch klar, wohin die 'Welt von heute', d.h. das perfide Menschengeschlecht, steuert und gesteuert wird.

Die heutige 'Spaßgesellschaft' in Staat und Gesellschaft aber hält sich die Bäuche und lacht sich kaputt. Echte Sedisvakantisten leben nicht über den Wolken, sondern auf der Erde und sehen manches, was andere nicht sehen, und zwar sowohl im profanen als auch im religiösen Bereich. Denn vieles an schwerwiegenden Übeln moralischer und rechtlicher Natur läuft parallel und 'befruchtet' sich gegenseitig. Zudem ist sehr vieles darauf ausgerichtet, die christliche Religion, die eine göttliche Offenbarungsreligion ist, in ihren Fundamenten zu zersetzen, also nicht bloß in ihrem Wesen zu verfälschen.

Nicht der christlich-religiöse Glaube wird heute angegriffen, da er für subjektiv und unbedeutend gehalten wird, sondern die christliche Religion als die einzig wahre. "Nachdem auf mannigfache Art und Weise dereinst Gott zu unseren Vätern in den Propheten gesprochen hatte, sprach er am Ende dieser Tage zu uns durch seinen Sohn, den er zum Erben über alles (Erschaffene) gesetzt (hat) ..." (Hebr 1,1.2.). Indes sind nur die wahrhaft Christgläubigen und durch Christus Getauften Seine und Seines Reiches Erben. Wie viele 'Christen' haben ihr Erbe als Christen bereits verspielt? 8)

Die "apostolische Sukzession", die sogar orthodoxen Katholiken zum Problem geworden ist, nachdem sie die wirkliche Situation der katholischen Kirche erfaßten, ist formell eine Nachfolge im Apostolat der Apostel. Diese jedoch kann man nicht 'fortsetzen' (das ergibt keinen Sinn, weil sie keine natürliche Sache ist), sondern nur empfangen, da sie apriori im dynamischen Wesen der einen und apostolischen Kirche liegt und kein Bischof sie von sich aus (de se) besitzt, weil er nur in ihr steht, sofern er rechtmäßig Bischof ist; wohl aber kann man manches tun, um sie nicht abbrechen zu lassen und dadurch in ihr etwas forterben oder weitergeben (aliquid alii tradere), sofern dies vererbbar ist; "apostolische Sukzession" ist auch keine zeitliche Aufeinanderfolge von Personen in einem 'geistlichen Amt' (munus spirituale), sondern Nachfolge in einem bestimmten kirchlichen Dienstamt (officium ecclesiasticum), das es außerhalb der Kirche Jesu Christi überhaupt nicht gibt, nämlich dem von Christus geschaffenen Apostolat, den der Alte Bund nicht kennt.

Warum wird dies von Christen nicht mehr gewußt? Zudem leitet sich das Begriffswort 'Apostolischer Stuhl' vom Apostolat her, was ebenfalls zu beachten wäre, weil dieser Stuhl nicht die gleiche Bedeutung hat wie 'römischer Stuhl'. Hier gibt es nun einmal sachbezogene Unterschiede, die nicht bloß logische sind.

Was aber ist der Apostolat 9), welcher der "apostolischen Sukzession" zu Grunde liegt und von dem sie ihre Bedeutung hat? Nun, er ist, kurz gesagt, vor allem eine von Christus stammende und getätigte unmittelbare Machtverleihung zu bestimmten Zwecken und zugleich eine intentionale 10) (zielgerichtete und zweckdienliche) Sendung (missio). Diese Machtverleihung und Sendung (zwei Akte in einem Vollzug) geschieht auf eine doppelte Weise:

1. unmittelbar und direkt wie bei den (berufenen) Christusjüngern und insbesondere bei den aus ihnen erwählten Aposteln, worüber wir schon gesprochen haben, und
2. mittelbar und indirekt durch die Apostel im Auftrag Christi wie bei ihren wirklichen Nachfolgern, den Bischöfen (nicht etwa den Presbytern).

Bischöfe (Episkopen) konnten, da sie keine Apostel waren, nur insoweit ihre Nachfolge antreten, als sie an ihre Stelle traten und den Apostolat ausübten, der in erster Linie ein autoritativer Lehr- und ein jurisdiktioneller Leitungs-Apostolat ist.11) Dieser jedoch bezieht sich nur auf eine Teilkirche (ecclesia particularis), nicht aber auf die "una et apostolica Ecclesia", die eine universale ist. Bischöfe sind auf einen begrenzten Apostolat verwiesen, der mancherlei Einschränkungen erfährt. In diesem Zusammenhang lehrte der bedeutende Dogmatiker J.M. Scheeben (a.a.O., Nr. 138): "An die Stelle des Apostolates per excellentiam trat der Episkopat, d.h. die Gesamtheit der ordentlichen, zur Vermittlung der Gnade und Wahrheit Christi an die Glieder Seiner Kirche und zur Regierung derselben bestellten, Häupter der kirchlichen Hierarchie", einschließlich ihres Oberhauptes, des Römischen Bischofs.
 
Kraft "apostolischer Sukzession" (nicht jedoch einer anderen) gingen nur die ordentlichen Dienstämter der Apostel, nicht aber deren Privilegien, auf die Bischöfe über, also die des Heiligens durch Erteilung der Sakramente und Sakramentalien, des autoritativen Lehrens und des jurisdiktionellen Leitens oder Regierens, wie es wahren Hirten in der Kirche zukommt. Darum besaßen die Bischöfe als Hierarchen, d.h. als die Träger 'heiliger (sakraler) Herrschaft' in der Kirche, wahre Autorität und echte Jursidiktion, indes nur über die ihnen von den Aposteln anvertraute 'Herde' (ecclesia particularis sive singularis). Diese Hierarchen waren aber keine Monarchen (weder 'Großkönige' noch 'Kleinkönige' noch so etwa wie 'Fürsten' 12); dies verbot bereits das sakramentale Priestertum des Neuen Testamentes (Bundes), zu dem sie ordiniert waren. Man darf der "apostolischen Sukzession" nicht etwas zuschreiben, was nicht in ihr liegt, ihr aber auch nicht etwas nehmen, was ihr doch zukommt. Es ist leicht, diese ganze Sache in Verwirrung zu bringen und zu verderben, zumal da es sich nicht bloß um geistige Dinge handelt, sondern um übernatürliche.

Schon bald nach dem Tode der Apostel zeigt es sich: nicht die einzelnen Bischöfe als Einzelbischöfe stehen in der "apostolischen Nachfolge" (sie sind eben keine Nachfolger der privilegierten Apostel in der einen und apostolischen Kirche), sondern nur ihre Einheit und Gesamtheit (episcopatus universus), die vor allem im kirchlichen "Lehrkörper" (ecclesia docens) 13) zum Ausdruck kommt. In dieser Beziehung schreibt der Dogmatiker M. J. Scheeben (a.a.O., Nr. 139) sehr lehrreich und zunächst grundsätzlich: "Als Fortsetzung des ursprünglichen apostolischen Lehrkörpers kann und muß der episkopale Lehrkörper allerdings

A) in seiner Organisation und Beschaffenheit von diesem als seinem Fundamente, seiner Wurzel und Quelle teilweise verschieden  sein; aber aus der nämlichen Ursache kann und muß er
B) organisch aus dem ursprünglichen Apostolate vermittelst direkter Ableitung auf dem Grunde einer fortdauernden fundamentalen und wurzel- resp. stammhaften und darum ebenfalls eminenten apostolischen Lehrmission hervorgehen, und endlich
C) in einer Organisation und Beschaffenheit dem ursprünglichen Apostolate homogen (nicht adäquat) bleiben und so auch die ganze wesentliche (!) (nicht totale) Vollmacht und Kraft desselben bewahren."   

Bewahren aber kann er dies nur, wenn er davon im Sinne Christi auch ständigen Gebrauch macht und sich nicht dem 'Sündenschlaf' ergibt. Denn der Teufel schläft nicht. Das ganze Vatikanum 2 fiel in den 'Sündenschlaf' des Aggiornamento durch den erleuchteten 'Br. Angelo Giuseppe Roncalli'.

Nun aber sind im Rahmen der "apostolischen Sukzession" für den ständigen "Aufbau des (mystischen) Leibes Christi" (Eph 4,12 b) 'in dieser Welt', also der Kirche, besonders geeignete Mittel erforderlich, als da sind:

1. die Heilsworte Christi (genannt 'dogmata Christi'), verkündet und vorgelegt durch autoritative Lehren;
2. die Erteilung und der Gebrauch Seiner heiligenden Sakramente (Gnaden-Mittel) und nicht bloß des Altarssakramentes; und
3. die von Ihm geforderte Erziehung und Zucht zur Heranbildung echter 'Christusjünger', die auf irgendeine Weise auch Seine Nachfolge antreten, zumal da "die ganze Welt im Bösen liegt" (1 Joh 5,19; 2,16).

Wenn eines von diesen drei Mitteln fehlt oder auch nur schwer geschädigt ist, dann kommt ein Aufbau der Kirche, der in der Zeit niemals abgeschlossen sein kann, erst gar nicht zustande. Dies gilt auch für einen Wieder-aufbau (re-aedificatio) der Kirche aus ihren noch vorhandenen Existenzgrundlagen, wozu heutzutage alle Sedisvakantisten verpflichtet sind, gleichgültig ob es sich um Kleriker oder Laien handelt. Letzteres wird oft gar nicht gesehen, weil man einen falschen Begriff sowohl von der Kirche als auch vom Apostolat hat. Einheit und Apostolizität der Kirche lassen sich nicht trennen, wohl aber schwer schädigen, was jedem echten Diaspora-Katholiken schmerzlich bewußt ist. Diese Schädigung der Kirche wurde den Sedisvakantisten schon ab 1965/66 mehr und mehr bewußt, so daß sie mit großer Besorgnis in die Zukunft schauten, ohne einen Ausweg zu finden, da die berüchtigte sog. 'Revolution von oben' munter fortschritt. Die sich nur in der Kirche verwirklichende "successio apostolica" ist kein Rechtsbegriff des kanonischen Rechts, sondern ein theologischer und zugleich biblischer des Neuen Testamentes.

Nach allen diesen Überlegungen aber stellt sich die unvermeidliche Frage: was eigentlich hatte der schon erwähnte ehemalige Erzbischof von Hué, Mgr. Ngô-dinh-Thuc, mit seinen außerordentlichen Bischofsweihen gewollt und bezweckt? Es besteht kein Zweifel darüber, daß er dazu nicht bloß berechtigt, sonder auch verpflichtet war, auch wenn sich der 'Kardinal' der "römischen Konzilskirche", J. Ratzinger, das Gegenteil einbildete und Mgr. Thuc zu maßregeln versuchte (cf. sein lächerliches Schreiben vom 1. Februar 1983 aus Rom).14) Dies ist jedoch keine Antwort auf unsere Frage. Zudem wird hier oft manches als gegeben behauptet, aber ohne dies auch zu beweisen, so daß vieles im Dunkeln bleibt. Indes ist es gar nicht so problematisch (wie oft gemeint wurde), daß er auch (zumindest) ungeeignete Priester zu Bischöfen geweiht hat, die seine persönliche Notlage ausnutzten und ihn über ihre wahren Absichten täuschen konnten. 15) Vielmehr schafften nun gerade einige von den dem Anschein nach geeigneten Personen neue Probleme, so daß man auch nicht einfachhin und pauschal von 'Bischöfen der Thuc-Linie' sprechen kann. Dies lichtet nicht den über dieser ganzen Angelegenheit liegenden Schleier einer Dunkelheit, die jedoch ebenfalls nicht auf der schwierigen 'kirchlichen Situation' beruht, sondern andere Ursachen hat.

Aber auch seine bekannte Münchener "Declaratio" (die sog. 'Sedisvakanz-Erklärung') vom 25. Fe-bruar 1982 hilft hier nicht weiter; denn dort ist von der spezifisch "apostolischen Sukzession" der Bischöfe überhaupt nicht die Rede. Vielmehr wird nur gesagt, daß es für ihn (Thuc als Erzbischof) nunmehr nötig sei (oportet me), "alles zu tun, damit die Katholische Kirche Roms (Ecclesia Catholica Romae) zum ewigen Heil der Seelen fortdauere (perduret)", weil dieser Zweck eben nicht mehr gewährleistet sei. Allein dies hat die 'konziliaren Prälaten' in Rom (mit Ratzinger ander Spitze) aufgeregt, während andere Mgr. Thuc gar nicht ernst nahmen. Man darf in die nämliche "Declaratio" nicht Dinge hineinlesen, die inhaltlich nicht in ihr liegen und aus ihr auch nicht ersichtlich sind. Es stellt sich auch die Frage: wer oder was sind denn diese "sacerdotes" (in Anführungszeichen!), welche die Häresien nicht verurteilen und die Häretiker (nicht aus der Kirche) vertreiben (oder verban-nen) wollen"? Die 'einfachen Priester' und die Gemeindepfarrer werden nicht gemeint sein, denn diese haben dazu keine Befugnis. Aber hatte denn nicht schon der von 'einem hl. Geiste' inspirierte Roncalli-'Papst' (damit 'Frieden auf Erden' sei) verkündet und verheißen, daß sich durch die "neuen Lehren" alle Häresien, sowohl die wieder zum Leben erwachten alten als auch die neuen, wie von selbst auflösen und erledigen werden?! Welch' ein erstaunlicher Unsinn: Vernichtung der Häresien durch Häresien, die wie giftige Pilze schon seit Jahren aus dem Boden sprießten! Mit solchen schauerlichen Meinungen aber wurde zudem noch behauptet, daß die frühere Art und Weise des kirchlichen Lehrens der göttlichen Offenbarungs-Wahrheiten verfehlt gewesen sei und versagt habe!! Dies war die Geburtsstunde der neuen Häresie des weltweit geforderten religiösen und profanen sog. "Dialoges" (auch mit dem Teufel und seinen 'Kreaturen') und zugleich eine blanke Lästerung des Heiligen Geistes.! Außerdem fragen wir: mit wem eigentlich hat Jesus der Christus 'Dialoge' geführt bzw. mit welchen Leuten hat Er wohl 'dialogisiert'? Wir sind nicht so 'erleuchtet', dies zu wissen oder wissen zu können. - Die "apostolische Sukzession" gründet im Apostolat der Apostel, und aus demselben ging infolge einer Verheißung Christi zuerst das "magisterium infallibile" der sich erhebenden Kirche hervor (was im Symbol einer 'heiligen Stadt auf dem Berge' zum Ausdruck kommt).
 
(Fortsetzung folgt)

* * *

Anmerkungen:
1) Ebenso viele aber haßten ihn und wobei ihr Haß sich sogar aus Absurditäten oder blanken Unsinnigkeiten herleitete. Dies jedoch legte die Vermutung nahe, daß es sich bei ihm um einen heiligmäßigen Christusnachfolger handeln könn-te. Dieser Haß flammte auch nach seinem Tode und bis heute immer wieder auf.
2) Diese vatikanische Synode wurde vorgestellt und angepriesen als ein besonderes Konzil, bezeichnet als "Pastoral-konzil", um vor allem katholischen Christen über seine Zwecke (Plural) zu täuschen und was zunächst erstaunliche Er-folge zu verzeichnen hatte. Denn es konnte den 'Gläubigen' suggeriert werden, daß es nicht mehr darum ginge, Häre-sien zu fixieren und abzuweisen (diese würden sich gleichsam wie von selbst erledigen), sondern um die Ermöglichung einer "den 'modernen Menschen' von heute angepaßten Hirten- und Seelsorge", damit deren 'religiöse Bedürfnisse' be-friedigt werden. Dies alles sei angeblich vom Hl. Geiste der Kirche 'inspiriert' worden, und dafür bürge schon die Au-thentie des 'erleuchteten Roncalli', des 'guten Bruder Johannes (XXIII.)'. Dieser ginge, so wurde verkündet, im Namen des Hl. Geistes und ein "neues Pfingsten" erwartend (denn das 'alte Pfingsten' von Jerusalem habe seine Wirkung ver-loren und sei gescheitert!) mit ausgebreiteten Armen auf alle Menschen zu, also nicht bloß auf Katholiken und andere Christen. 'Weht denn der Geist nicht überall und wo er will', so  tönte es 'urbi et orbi'? Doch schon Christus und Seine Apostel hatten gewarnt vor den kommenden "falschen Propheten", "falschen Messiassen", "Falschaposteln" und den "falschen Brüdern". Die heutige 'moderne' "Natternbrut" kam auch nicht an den Jordan in Palästina, sondern an den Ti-ber in Italien - indessen nicht, um eventuell eine 'Bußtaufe' zu empfangen, o nein! Denn 'Erleuchtungen' waren ange-kündigt sowie ein 'Neues Zeitalter' (New Age) und vor allem ein "neues Pfingsten" auf einem besonderen Konzil, dem Vatikanum 2 in Rom. Das war keine Fortsetzung des abgebrochenen Vatikanums I von 1869/70!
3) "Vererben" heißt: bestimmte Güter oder Wertgegenstände, die einem gehören, einer anderen Person durch rechtmäßige Erbschaft hinterlassen (hereditate relinquere alicui aliquid). Was konnte ein Bischof  (Episkope) von einem Apostel, der ihn für die ins Leben gerufene Christusgemeinde bestellte, überhaupt und legitimerweise erben, das er von sich aus (de se) nicht besaß?
4) Die einiges offenbarende Aussage des göttlichen Messias: "Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich; wer aber mich verachtet, der verachtet den, der mich gesandt hat" (Lk 10,16), bezieht sich nicht auf die damaligen Apostel mit Einschluß des Judas Iskariot, sondern auf Seine Jünger (im Unterschied zu den 'Johannes-jüngern', den Schülern des Täufers). Bei den Kirchenvätern war diese Sache noch gar nicht klar, weil bei der schnellen Ausbreitung der Kirche anderes im Vordergrund stand, um bewältigt zu werden.
5) Wenn im späten Mittelalter pubertierende Jugendliche sogar zu Kardinälen gemacht wurden, dann war so etwas nicht bloß illegitim und absurd, sondern ein Skandal und bereits ein Zeichen von Irrsinn.
6) Daß sich die meisten von ihm zu Bischöfen konsekrierten Priester darüber mitnichten im klaren waren, wurde schon bald offenkundig und erzeugte neue Verwirrungen zum Schaden der 'Sedisvakanzposition' orthodoxer katholischer Christen, gleichgültig ob sie Kleriker oder Laien waren. Niemand sollte so tun, als sei dies nicht schwerwiegend.
7) Diözesanen waren nie "Untertanen" eines Bischofs (auch wenn man ihnen so etwas mit Erfolg einreden konnte) und sind nicht dasselbe wie Parochianen, und Parochianen wiederum nicht dasselbe wie 'unmündige Pfarrkinder', die von ei-nem oder mehreren Klerikern 'betreut' oder 'verseelsorgt' werden. Es kam nicht von ungefähr, daß schon nach 1970 seltsame "clerici vagantes" (Wanderkleriker aus dem Welt- und Ordensklerus) auftraten, die sich als "traditionelle Prie-ster" oder "konservative Patres" ausgaben, in Wirklichkeit aber nur ihren frömmelnden Egoismus zu konservieren be-müht waren, da sie anderswo nicht mehr ernst genommen wurden. Dennoch fielen nicht wenige 'naive Kirchengläubi-ge' auf diese 'lieben Patres' und 'hochwürdigen Herrn' herein, die auch erstaunliche Märchen erzählten, so z.B. das Mär-chen von einem Papst, der 'nicht mehr katholisch' wäre, als ob es zum Wesen des Papsttums gehören würde, katholisch zu sein. Wir wollen, sagten diese Kleriker mit ihren Nachbetern, nicht bloß ein 'römischen Papst' haben, sondern auch einen 'katholischen'. Fürwahr, sie wußten nicht mehr, wovon sie redeten. Jetzt brach sogar unter Katholiken überall ein ekklesiologisches Tohuwabohu aus, das im übrigen auch das Sektierertum förderte. Dies alles begann bereits lange vor 1980 und machte den kirchlich gesinnten Laien, insbesondere den gebildeten, das Leben immer schwerer, so daß nicht wenige resignierten.
8) Es sei  kein Katholik daran gehindert, sich selbst zu prüfen und sich auch einmal bei seiner 'katholischen Verwandt-schaft' kritisch umzusehen. Denn die 'Verwandtschaft' fällt nicht unter den christlichen Begriff des 'Nächsten'. Mit Recht wird populär von einer 'buckeligen Verwandtschaft' gesprochen, die fast so schlimm ist wie 'falsche Freunde'.
9) Der infallible Lehrapostolat der Apostel war eine unvererbbare "potestas communicata" (eine von Christus mitgeteil-te und Ihn vertretende Gewalt), im Unterschied zu einer nur verliehenen (collocata) oder bloß übertragenen (delegata) zu bestimmten Zwecken. Es gibt in der Kirche keine "apostolische Sukzession" ihrer Idee nach ohne sachgemäße Unter-scheidungen; sonst wird aus ihr ein leeres Wort.
10) Die 'Intention' oder das Intentionale ist ein freier Akt des Willens "praesupposita ordinatione rationis ordinandis aliquid in finem (cognitum)" (Thomas v. Aquin, S.Th I.II., 12,1 ad 3). Nur so wird jede Willkür ausgeschlossen und ein Subjektivismus vermieden (wozu das deutsche Wort 'Absicht' leicht verführt).
11) Schon früher (1934) zeigte sich eine Vermengung von Wahrem und Falschem, als der katholische Kirchenrechtler E. Eichmann (a.a.O., S.257) schrieb: "Den Aposteln ist von Christus unmittelbar (nicht erst auf dem Wege über Petrus) Gewalt übertragen worden (welche Gewalt?). In die Rechte und Stellung des Apostelkollegs (?) folgte der Episkopat (Grundsatz der apostolischen Sukzession der Bischöfe), der sonach als Fortführung des Apostelamtes auf göttlichem Recht beruht (...) und vom Papst nicht aufgehoben oder ausgeschaltet werden kann. Die Gewalt des Episkopats ist eine unmittelbar (?) von Gott stammende (...); sie ist eine ordentliche, keine delegierte Gewalt, eine eigenberechtigte, kei-ne stellvertretende Gewalt (...). Sie ist aber keine Vollgewalt; (...) Ob die Jurisdiktion des einzelnen Diözesanbi-schofs unmittelbar von Gott oder vom Papst abzuleiten sei, ist bestritten." Letzteres ist ein Scheinproblem. Ein sol-ches entsteht hier dadurch, daß nur juristisch gedacht wird, nicht jedoch theologisch und biblisch, ja nicht einmal fun-damentaltheologisch.
Christus hat nach seiner Auferstehtung (nicht etwa vorher, denn dies wäre sinnlos gewesen) im Missionsauftrag (Mt 28,16 f.) den 11 Aposteln die geistliche Gewalt in der Kirche, die seine eigene Gewalt ist, übertragen (demandavit oder detulit) und zugleich versprochen, daß Er bis zum Ende Welt(zeit) "bei ihnen sei", was eine übernatürliche Gegen-wart bedeutet. Dieses Mysterium darf man weder irrational verspiritualisieren noch rationalistisch profanisieren. Der Episkopat folgt nicht in die Rechte und Stellung des 'Apostelkollegiums' (das im übrigen nie existiert hat), sondern er folgte in die Rechte und Pflichten des Apostolates der Apostel, die von Christus auf eine bestimmte Weise geeint wur-den, bevor sich die 'Himmelfahrt' im Anblick vieler ereignete. Apostolat und Episkopat sind weder das-selbe noch gleichgestellt. Die Apostel waren keine Bischöfe und die Bischöfe keine Apostel, sondern Nach-folger derselben im Apostolat, insoweit dieser vererbt werden kann. Nicht die 'Fortführung' (!) des 'Apostelamtes' beruht auf göttlichem Recht, sondern: das von Christus geschaffene Apostolat und seine rechtmäßige Ausübung ist göttlichen Rechts (und also nicht menschlichen Rechts). Die Gewalt des Episkopates ist keine "unmittelbar von Gott stammende"; denn sie stammt unmittelbar von den 'erwählten  Aposteln' Christi und ist somit eine vermittelte durch die Apostel. "Apostolische Nachfolge" ist ihrem Wesen nach "vermittelte Sendung", aber nur in der Kirche, die eine und eine apostolische ist. Der Protestantismus war von Anfang an eine in Denominationen zerfallende 'Groß-sekte'.
12) Als sich Päpste zu italienischen Renaissancefürsten 'entwickelten', waren sie bereits auf dem besten Wege, die Kirche Jesu Christi zu verlassen. Doch sollte man jetzt nicht gleich an den machtbesessenen und schlauen Alexander VI. (1492-1503), den 'Borgia-Papst' und seine "Brut" denken, auch nicht an seinen Lieblingssohn Cesare Borgia, ein in-telligentes und kaltblütiges Ungeheuer, das einmal Kardinal war und dann zu einem erfolgreichen Condottiere wurde, der über Leichen ging. Es gab schon lange Bischöfe und sogar Päpste, die in Wirklichkeit keine waren und das reine Gegenteil von Hierarchen. Es führt zu nichts Gutem, diese Kleriker immer 'weiß waschen' zu wollen. Denn Häresie ist nicht die einzige Todsünde des Unglaubens, ganz abgesehen von der Todünde der Apostasie vom wahren Glauben (der 'vera fides' im theologischen Sinne). So manche Theologen scheinen es vergessen zu haben, daß die Träger des Papsttums auch Römische Bischöfe sind und als Bischöfe keine Apostel, die indes allein Nachfolger Jesu Christi, des Herrn der Kirche, waren.
13) Hier sei wenigstens darauf  hingewiesen, daß nicht bloß die "lehrende Kirche" infallibel ist, sondern auch die "hörende Kirche" (ecclesia audiens), da beide aufeinander bezogen sind!
14) Hier sei daran erinnert, daß das Vatikanum 2 einen radikalen Bruch mit der uralten und altehrwürdigen apostoli-schen Ecclesia Romana herbeigeführt hatte und diese Perfidität sogar als "neuen Anfang" ausgab und propagierte!
15) Anm. d. Red. EINSICHT: Es ist nicht einmal gesichert, ob sie ihn wirklich täuschen wollten. Die Kandidaten, die von Mgr. geweiht werden wollten, entstammten teilweise florierenden Kongregationen, die nach außen hin einen ordent-lichen Eindruck vermittelten - Mgr. Thuc hatte uns später - d.i. nach den Weihen (!) - Photos von ihnen gezeigt -, was natürlich nichts über ihre religiöse Einstellung aussagte. Mgr. Thuc hatte wohl gehofft, daß aus diesen Gruppen einmal ein Widerstand entstehen könne. Unterstützung finanzieller Art hat er von denen nicht erhalten. Also von "ausnutzen" und "täuschen" kann nicht direkt die Rede sein. (N.b. es waren aber exakt diese Weihen, die die anderen -  die G. des L., Carmona, Zamora gespendeten - suspekt machten.)
 
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